E-Auto Steuerbefreiung 2026
Elektroautos zahlen keine Kfz-Steuer. Sparen Sie bis zu 3.000€ in 10 Jahren.
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Kfz-Steuer: E-Auto vs. Verbrenner
| Fahrzeug | Hubraum | CO2 | Kfz-Steuer/Jahr |
|---|---|---|---|
| VW ID.4 (Elektro) | - | 0 g/km | 0€ Steuerbefreit |
| VW Tiguan 2.0 TDI | 1968 ccm | 149 g/km | 268€ |
| Tesla Model 3 (Elektro) | - | 0 g/km | 0€ Steuerbefreit |
| BMW 320d | 1995 ccm | 132 g/km | 224€ |
Zeitlicher Ablauf der Steuerbefreiung
Erstzulassung bis 2030
Alle E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2030 erhalten die Steuerbefreiung.
10 Jahre steuerfrei
Ab Erstzulassung gilt die Befreiung für 10 Jahre – maximal bis 2040.
Danach: Reduzierte Steuer
Nach Ablauf wird eine gewichtsbasierte Steuer fällig (deutlich günstiger als Verbrenner).
Weitere steuerliche Vorteile für E-Autos
Dienstwagen: 0,25% Regel
E-Dienstwagen bis 70.000€ Listenpreis werden nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert (statt 1% bei Verbrennern).
THG-Quote verkaufen
Als E-Auto-Besitzer können Sie Ihre CO2-Einsparung verkaufen und jährlich 50-100€ zusätzlich verdienen.
Kostenlos Laden beim Arbeitgeber
Kostenloses Laden am Arbeitsplatz ist steuerfrei – kein geldwerter Vorteil zu versteuern.
Sonderabschreibung für Gewerbe
Gewerbliche E-Autos können beschleunigt abgeschrieben werden. Das senkt die Steuerlast im Anschaffungsjahr.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?
Die Steuerbefreiung gilt für Erstzulassungen bis 31.12.2030. Ab Erstzulassung ist Ihr E-Auto dann 10 Jahre lang steuerbefreit – maximal bis 31.12.2030 plus die 10 Jahre.
Welche Elektroautos sind steuerbefreit?
Alle rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (BEV) sind steuerbefreit. Plug-in-Hybride (PHEV) zahlen reduzierte Kfz-Steuer basierend auf Hubraum und CO₂-Ausstoß.
Wie viel spare ich mit der Steuerbefreiung?
Die Ersparnis hängt vom vergleichbaren Verbrenner ab. Ein durchschnittlicher Pkw zahlt 150-300€ Kfz-Steuer pro Jahr. In 10 Jahren sparen Sie also 1.500-3.000€.
Was passiert nach 2030 mit meinem E-Auto?
Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist oder nach 2030 (je nachdem, was später eintritt) wird eine reduzierte Kfz-Steuer fällig. Diese basiert nur auf dem Gewicht, da E-Autos keinen CO₂-Ausstoß haben.
Gilt die Befreiung auch für gebrauchte E-Autos?
Ja, beim Kauf eines gebrauchten E-Autos übernehmen Sie die Restlaufzeit der Steuerbefreiung. Ein 2024 erstmals zugelassenes E-Auto ist bis 2034 steuerbefreit.