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Stromvergleich 2026

Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt mehr als mit einem Neukundentarif: Grundversorgung durchschnittlich 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026), Neukundentarife 24 bis 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). stromauskunft.de kommt am 25.09.2026 auf 40,37 ct/kWh in der Grundversorgung und 29,90 ct/kWh beim günstigsten Tarif. Damit ist die Grundversorgung rund 35 % teurer. Gib unten deine Postleitzahl ein und schau dir die aktuellen Tarife an.

Auch vergleichen: Ökostrom günstig | Gas | Internet & DSL | Mobilfunk

Das Wichtigste in Kürze

  • +Grundversorgung: durchschnittlich 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026).
  • +Neukundentarife: 24 bis 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) kostet die Grundversorgung mit 40,37 ct/kWh rund 35 % mehr als der günstigste Tarif mit 29,90 ct/kWh.
  • +Kündigungsfrist Grundversorgung: 2 Wochen (Paragraph 20 Abs. 1 StromGVV).
  • +Technischer Wechsel in 24 Stunden an Werktagen: seit 6.6.2025 per BNetzA-Festlegung, seit 1.1.2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG).
  • +Bei Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht ohne Zusatzkosten (Paragraph 41 EnWG).

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Strompreise in Deutschland auf einen Blick

Grundversorgung

Ø 37,28 ct/kWh

Rabot.Energy, Stand 21.07.2026

Neukundentarife

24-32,71 ct/kWh

Rabot.Energy, Finanztip, Stand Juli 2026

Preisunterschied

rund 35 % teurer

Grundversorgung gegenüber günstigstem Tarif, stromauskunft.de, Stand 25.09.2026

Was kostet Strom 2026?

Neukundentarife liegen aktuell zwischen 24 und 32,71 ct/kWh (CHECK24 Strompreise, Verivox Strompreisentwicklung, Finanztip Stromvergleich, Stand Juli 2026), die Grundversorgung im Schnitt bei 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) zahlst du in der Grundversorgung mit 40,37 ct/kWh rund 35 Prozent mehr als beim günstigsten Tarif mit 29,90 ct/kWh.

Netzentgelte 2026

Schnitt 10,4 ct/kWh brutto, rund 20 % niedriger als 2024

Bundesregierung, Strom-Report, Stromauskunft, Bundesnetzagentur

Grund für den Rückgang ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (Bundesregierung). Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch macht das im bundesweiten Durchschnitt rund 75 EUR Ersparnis pro Jahr, regional bis zu 29,3 Prozent in Teilen Ostdeutschlands (E.DIS-Netzgebiet, Strom-Report, Daten von ene't und Bundesnetzagentur). Die Senkung wirkt sich direkt auf die Endpreise aus, sowohl in der Grundversorgung als auch bei Neukundentarifen.

Der bundesweite Durchschnittspreis für Haushalte lag im August 2026 bei 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse August 2026), davon 15,2 ct Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct Netzentgelte und 12,6 ct Steuern, Abgaben und Umlagen. Dieser Schnitt enthält viele alte Verträge. Wer neu abschließt, liegt deutlich darunter: Verivox nennt für Neukunden rund 25 ct/kWh (4.000 kWh, 12 Monate Preisgarantie inklusive Boni, Stand 1. September 2026). CHECK24 kommt für August 2026 auf durchschnittlich 27,72 ct/kWh bei 5.000 kWh Jahresverbrauch. Die Zahlen sind nicht eins zu eins vergleichbar, weil jede Quelle anders rechnet (Verbrauchsprofil, Boni, Bestands- oder Neukunden). Die Richtung ist aber überall gleich: Grundversorgung teuer, Neukundentarif günstig.

Grundversorgung vs. Neukundentarif

Der Unterschied zwischen beiden Tarifarten ist erheblich. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sieht die Rechnung so aus:

TarifartPreis (ct/kWh)Kosten bei 3.500 kWh/Jahr
GrundversorgungØ 37,28 ctrund 1.305 EUR*
Neukundentarif24 - 32,71 ctrund 840 - 1.145 EUR

*Grundversorgung: eigene Berechnung 37,28 ct/kWh × 3.500 kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Neukunden-Betrag: eigene Berechnung Tarifspanne mal 3.500 kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) ist die Grundversorgung rund 35 % teurer als der günstigste Tarif.

Strompreise nach Bundesland: wo Strom 2026 am günstigsten ist

Am günstigsten ist Strom 2026 in Mecklenburg-Vorpommern mit 22,68 ct/kWh, am teuersten in Hamburg mit 26,55 ct/kWh. So die Verivox-Auswertung des günstigsten empfohlenen Tarifs bei 4.000 kWh Jahresverbrauch (Stand 3. August 2026). Der Unterschied kommt vor allem von den regionalen Netzentgelten. Zwischen beiden Ländern liegen knapp 4 Cent pro Kilowattstunde, bei 4.000 kWh also rund 155 Euro im Jahr.

BundeslandGünstigster empfohlener Tarif
Mecklenburg-Vorpommern22,68 ct/kWh
Brandenburg23,40 ct/kWh
Bayern23,62 ct/kWh
Niedersachsen23,62 ct/kWh
Bremen23,78 ct/kWh
Thüringen23,95 ct/kWh
Sachsen-Anhalt24,14 ct/kWh
Sachsen24,28 ct/kWh
Schleswig-Holstein24,35 ct/kWh
Hessen24,51 ct/kWh
Berlin24,98 ct/kWh
Saarland25,17 ct/kWh
Nordrhein-Westfalen25,24 ct/kWh
Baden-Württemberg25,31 ct/kWh
Rheinland-Pfalz25,54 ct/kWh
Hamburg26,55 ct/kWh

Quelle: Verivox, Strompreise nach Bundesländern, Preise für Haushaltskunden bei 4.000 kWh/Jahr, Stand 3. August 2026. Die Werte ändern sich monatlich; dein Postleitzahl-Vergleich oben zeigt den aktuellen Stand für deinen Ort.

Welche Tarifarten gibt es?

Stromtarife sehen auf den ersten Blick alle gleich aus. Im Detail gibt es vier wichtige Modelle, und die Wahl entscheidet darüber, wie planbar dein Strompreis ist.

TarifartSo funktioniert esFür wen sinnvoll
FestpreistarifFester Arbeitspreis pro kWh, Preisgarantie meist 12 Monate.Wer Planungssicherheit will und keine Börsenpreis-Risiken tragen möchte.
Dynamischer TarifPreis koppelt sich stündlich an die Strombörse. Smart Meter Pflicht.Haushalte mit E-Auto, Wärmepumpe oder Heimspeicher und flexiblem Verbrauch.
Ökostromtarif100 % Strom aus erneuerbaren Quellen. Achte auf Label wie ok-power oder Grüner Strom.Wer Wert auf echten Herkunftsnachweis und einen Beitrag zur Energiewende legt.
BonustarifNiedriger Erstjahrespreis dank Wechsel- oder Neukundenbonus, ab Jahr 2 oft teurer.Nur, wenn du dir nach 12 Monaten konsequent erneut einen besseren Tarif suchst.

Stiftung Warentest empfiehlt seit Jahren Festpreistarife mit kurzer Laufzeit als sicherste Variante (test.de). Wer einen dynamischen Tarif erwägt, sollte vorher den eigenen Verbrauch im Tagesverlauf kennen, sonst werden die Spitzenstunden teurer als der Festpreis. Wenn du flexibel bist (E-Auto, Wärmepumpe), schau dir auch die dynamischen Stromtarife 2026 an, die seit 2025 jeder Versorger anbieten muss. Wichtig: Informiere dich auch über Was passiert bei negativen Spotpreisen? damit du von Marktbedingungen nicht überrascht wirst.

Wie viel Strom brauchst du? Stromkosten berechnen

Falls du deinen Verbrauch nicht kennst, hilft die Formel von co2online, empfohlen vom Stromspiegel: (Wohnfläche in m² × 9) + (Personen × 200) + (Großgeräte × 200) = kWh pro Jahr. Beispiel: 70 m², 2 Personen, 8 Geräte ergibt 70 × 9 + 2 × 200 + 8 × 200 = 2.630 kWh im Jahr. Trag den Wert oben in den Vergleichsrechner ein. Hier sind die Durchschnittswerte nach Haushaltsgrösse (BDEW):

HaushaltkWh/Jahrca. EUR/Jahr*
1 Person1.500559
2 Personen2.500932
3 Personen3.5001.305
4+ Personen4.5001.678

*Eigene Berechnung: Verbrauch × 37,28 ct/kWh (Grundversorgungs-Schnitt, Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Werte ohne Warmwasserbereitung.

Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt

1

Daten eingeben

Postleitzahl und Jahresverbrauch (kWh) aus deiner letzten Rechnung. Verbrauch unbekannt? Die Formel dazu findest du oben im Abschnitt Stromkosten berechnen.

2

Tarif auswählen

Mindestens 12 Monate Preisgarantie, monatliche Zahlweise, keine Vorkasse. Bei Online-Abschluss hast du zusätzlich 14 Tage Widerrufsrecht (Paragraph 355 BGB).

3

Neuer Anbieter erledigt den Rest

Dein neuer Anbieter kündigt den alten Vertrag. Der technische Wechsel läuft seit dem 6. Juni 2025 in 24 Stunden an Werktagen (BNetzA-Festlegung LFW24), seit dem 1. Januar 2026 gilt sie auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2-3 EnWG).

SituationFristRechtsgrundlage
Grundversorgung kündigen2 WochenParagraph 20 Abs. 1 StromGVV
Technischer Wechsel (Netzbetreiber)24 Stunden (Werktage)BNetzA-Festlegung LFW24 seit 6.6.2025, Paragraph 20a Abs. 2 EnWG seit 1.1.2026
Sonderkündigung bei Preiserhöhungohne Zusatzkosten, zum WirksamkeitsdatumParagraph 41 EnWG
Grundversorgung bei Preisänderungohne Frist, zum WirksamwerdenParagraph 5 Abs. 3 StromGVV
Kündigung bei Umzug6 WochenParagraph 41b Abs. 5 EnWG

Bis Mitte 2025 durfte der Wechsel bis zu drei Wochen dauern. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die 24-Stunden-Regel der Bundesnetzagentur, seit dem 1. Januar 2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags läuft davon unabhängig weiter. Bevor du wechselst, empfehlen wir dir, die wichtigste Vertrags-Checkliste durchzugehen.

Sofort wechseln: Was die 24-Stunden-Regel bedeutet

Der technische Anbieterwechsel muss innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen sein. Die Bundesnetzagentur hat das mit der Festlegung LFW24 zum 6. Juni 2025 eingeführt, seit dem 1. Januar 2026 gilt sie auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Das betrifft ausschließlich den Wechsel zwischen Netzbetreibern, nicht deine Kündigungsfrist beim alten Vertrag. Bist du bereits in der Grundversorgung, kommst du mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist plus dem 24-Stunden-Wechsel am schnellsten aus einem teuren Tarif heraus.

Stromabrechnung verstehen

Jede Jahresabrechnung besteht aus denselben sechs Positionen: Verbrauch (kWh), Arbeitspreis (ct/kWh), Grundpreis (EUR/Monat), gezahlte Abschläge, Gesamtkosten und die Differenz als Nachzahlung oder Guthaben. Nach Paragraph 40 EnWG muss dein Anbieter zusätzlich einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch und zu ähnlichen Haushalten abdrucken. Weicht dein Verbrauch stark vom Vorjahr ab, lohnt sich ein genauer Blick.

Bei Unstimmigkeiten hast du 36 Monate Zeit für eine Reklamation. Reagiert dein Anbieter nicht, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Energie.

Häufige Fallen beim Stromvergleich

Der günstigste Tarif auf einem Vergleichsportal ist nicht immer der günstigste in der Realität. Auf diese vier Punkte schaut die Verbraucherzentrale besonders genau:

1. Vorkasse-Tarife

Du zahlst den Jahresbetrag im Voraus. Bei Insolvenz des Anbieters ist das Geld in der Regel verloren. Lieber einen Tarif mit monatlichem Abschlag wählen.

2. Pakettarife

Du kaufst eine fixe kWh-Menge. Mehrverbrauch wird teuer abgerechnet, Minderverbrauch nicht erstattet. Standard-Arbeitspreis-Tarife sind fairer.

3. Bonus-Falle

Hohe Boni machen den Preis im ersten Jahr attraktiv. Im Folgejahr wird oft 20 bis 40 Prozent mehr verlangt. Setze dir am besten direkt eine Wechsel-Erinnerung im Kalender.

4. Lange Laufzeit

24-Monats-Verträge binden dich an einen Anbieter, auch wenn die Marktpreise sinken. 12 Monate Laufzeit plus 1 Monat Kündigungsfrist sind die bessere Wahl.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt zusätzlich, vor Vertragsabschluss die Kundenzufriedenheit und Beschwerdequote eines Anbieters zu prüfen, etwa über das Verbraucherportal der Behörde.

Deine Rechte beim Stromwechsel

Versorgungssicherheit
Paragraph 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden Haushaltskunden zu beliefern. Klappt beim Wechsel etwas nicht, greift die Ersatzversorgung nach Paragraph 38 EnWG. Dank dieser Regel fällt beim Wechsel niemand aus der Belieferung.
Sonderkündigungsrecht (Paragraph 41 EnWG)
Bei Preiserhöhungen muss dein Anbieter mindestens 1 Monat vorher informieren (Haushaltskunden) bzw. 2 Wochen (Gewerbekunden). Du kannst dann ohne Zusatzkosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
24-Stunden-Wechsel (Paragraph 20a EnWG)
Der technische Wechsel ist in 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen: seit dem 6. Juni 2025 nach der BNetzA-Festlegung LFW24, seit dem 1. Januar 2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Vorher waren bis zu drei Wochen erlaubt.
Widerrufsrecht (Paragraph 355 BGB)
Bei Online-Abschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen.
Kündigung bei Umzug (Paragraph 41b Abs. 5 EnWG)
Ziehst du um, kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder später. Das gilt nicht, wenn dein Anbieter dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu den alten Konditionen weiter zu beliefern.

Weitere Energie-Themen: Gasvergleich | Energie sparen | Strompreis-Prognose 2026 | Ökostrom günstig

Häufig gestellte Fragen

Ist der Stromanbieterwechsel sicher?
Ja. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) garantiert deine Stromversorgung während des gesamten Wechselprozesses. Dein neuer Anbieter kündigt den alten Vertrag für dich. Falls es zu einer Verzögerung kommt, springt automatisch der lokale Grundversorger ein. Es gibt also keinen Tag ohne Strom.
Wie viel kann ich beim Stromwechsel sparen?
Die Grundversorgung kostet aktuell im Schnitt 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026), Neukundentarife liegen zwischen 24 und 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) ist die Grundversorgung mit 40,37 ct/kWh rund 35 Prozent teurer als der günstigste Tarif mit 29,90 ct/kWh.
Was kostet Strom aktuell in Deutschland?
Neukundentarife liegen zwischen 24 und 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026), die Grundversorgung im Schnitt bei 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch macht die Grundversorgung rund 1.305 EUR aus.
Wie lange dauert der Wechsel?
Aus der Grundversorgung kommst du mit 2 Wochen Kündigungsfrist heraus (Paragraph 20 Abs. 1 StromGVV). Der technische Wechsel zwischen Netzbetreibern ist seit dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen (Paragraph 20a Abs. 2-3 EnWG). Bei laufenden Sondertarifen gilt die jeweilige Vertragskündigungsfrist. Dein neuer Anbieter übernimmt die gesamte Abwicklung.
Welche Angaben brauche ich für den Vergleich?
Nur deine Postleitzahl und deinen jährlichen Stromverbrauch in kWh. Den Verbrauch findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung. Falls du ihn nicht kennst, kannst du ihn mit der Formel im Abschnitt Stromkosten berechnen weiter unten ermitteln.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?
Ja. Dein Anbieter muss eine Preiserhöhung mindestens 1 Monat vorher ankündigen (Haushaltskunden) bzw. 2 Wochen (Gewerbekunden). Du kannst dann ohne Zusatzkosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen (Paragraph 41 EnWG). Das gilt sowohl für Grund- als auch für Sondertarife.
Was bedeutet die 24-Stunden-Regel beim Stromwechsel?
Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel zwischen Netzbetreibern innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen sein (Paragraph 20a Abs. 2-3 EnWG). Vorher dauerte allein dieser technische Schritt bis zu 3 Wochen. Die Regel betrifft nur den technischen Wechsel, nicht die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags.
Wie berechne ich meinen Stromverbrauch?
Mit der Formel von co2online: (Wohnfläche in m2 mal 9) plus (Personen mal 200) plus (Großgeräte mal 200) ergibt den Jahresverbrauch in kWh. Für eine 70 m2 Wohnung mit 2 Personen und 8 Geräten sind das rund 2.630 kWh im Jahr. Der genaueste Wert steht auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Was steht auf der Stromabrechnung?
Sechs Positionen: Verbrauch (kWh), Arbeitspreis (ct/kWh), Grundpreis (EUR/Monat), gezahlte Abschläge, Gesamtkosten und die Differenz als Nachzahlung oder Guthaben. Nach Paragraph 40 EnWG muss dein Anbieter zusätzlich einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch abdrucken.
Was sind dynamische Stromtarife?
Bei dynamischen Tarifen koppelt sich dein Strompreis an den stündlichen Börsenpreis. Du zahlst weniger, wenn viel Wind- und Sonnenstrom im Netz ist, und mehr in Hochlastzeiten. Voraussetzung ist ein digitaler Stromzähler (Smart Meter). Lohnen kann sich das für Haushalte mit flexiblem Verbrauch (E-Auto, Wärmepumpe, Speicher).
Kann ich bei einem Umzug meinen Stromvertrag kündigen?
Ja. Bei einem Wohnsitzwechsel darfst du deinen Stromvertrag außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (Paragraph 41b Abs. 5 EnWG). Die Ausnahme: Bietet dir dein Anbieter binnen zwei Wochen nach der Kündigung an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Konditionen weiter zu beliefern, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
In welchem Bundesland ist Strom am günstigsten?
Nach der Verivox-Auswertung vom 3. August 2026 ist der günstigste empfohlene Tarif bei 4.000 kWh in Mecklenburg-Vorpommern mit 22,68 ct/kWh am billigsten, in Hamburg mit 26,55 ct/kWh am teuersten. Der Unterschied kommt vor allem von den regionalen Netzentgelten.
Worauf sollte ich beim Tarifvergleich achten?
Achte auf mindestens 12 Monate Preisgarantie, eine maximale Vertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Vermeide Vorkassetarife und Pakettarife mit fester kWh-Menge. Boni sind nur dann attraktiv, wenn sie im ersten Vertragsjahr ausgezahlt werden und der Folgepreis transparent ist.

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Quellen: Rabot.Energy Strompreise (Grundversorgung Ø 37,28 ct/kWh, Stand 21.07.2026), CHECK24 Strompreise, Verivox Strompreisentwicklung, Finanztip Stromvergleich (Neukunden 24-32,71 ct/kWh, Stand Juli 2026), stromauskunft.de (Grundversorgung 40,37 ct/kWh gegenüber günstigstem Tarif 29,90 ct/kWh, Stand 25.09.2026), Bundesregierung (Netzentgelt-Zuschuss 6,5 Mrd. EUR, Senkung 2026), Strom-Report (Netzentgelte 2026: bundesweit Ø 75 EUR Ersparnis bei 4.000 kWh, E.DIS-Netzgebiet -29,3 %, Daten von ene't und Bundesnetzagentur) und Stromauskunft (Netzentgelte 2026), Bundesnetzagentur (Netzkosten-Verteilung, Beschwerden- und Anbieter-Prüfportal), Stiftung Warentest test.de (Empfehlung Festpreistarife mit kurzer Laufzeit), BDEW-Strompreisanalyse August 2026 (37,0 ct/kWh Haushaltsschnitt, Zusammensetzung), Verivox Strompreise nach Bundesländern (Stand 3. August 2026) und Neukundenpreis (Stand 1. September 2026), CHECK24 Strompreisentwicklung (27,72 ct/kWh Durchschnitt im August 2026 bei 5.000 kWh), Bundesnetzagentur Beschluss BK6-22-024 (Lieferantenwechsel in 24 Stunden ab 6.6.2025), Verbraucherzentrale (Tipps zur Suche nach dem besten Anbieter, Stromvergleichsportale), Stromspiegel/co2online (Verbrauchswerte, Berechnungsformel), gesetze-im-internet.de: Paragraph 20 Abs. 1 StromGVV (Grundversorgung, 2 Wochen Kündigungsfrist), Paragraph 20a Abs. 2 EnWG (24-Stunden-Wechsel, gesetzlich seit 1.1.2026), Paragraph 36 und 38 EnWG (Grundversorgung, Ersatzversorgung), Paragraph 41b Abs. 5 EnWG (Kündigung bei Umzug), Paragraph 5 Abs. 3 StromGVV (Kündigung bei Preisänderung in der Grundversorgung), Paragraph 40 EnWG (Rechnungsangaben), Paragraph 41 EnWG (Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung), Paragraph 355 BGB (Widerrufsrecht). Letzte inhaltliche Prüfung: 25. September 2026.