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Stromvergleich 2026
Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt mehr als mit einem Neukundentarif: Grundversorgung durchschnittlich 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026), Neukundentarife 24 bis 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). stromauskunft.de kommt am 25.09.2026 auf 40,37 ct/kWh in der Grundversorgung und 29,90 ct/kWh beim günstigsten Tarif. Damit ist die Grundversorgung rund 35 % teurer. Gib unten deine Postleitzahl ein und schau dir die aktuellen Tarife an.
Auch vergleichen: Ökostrom günstig | Gas | Internet & DSL | Mobilfunk
Das Wichtigste in Kürze
- +Grundversorgung: durchschnittlich 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026).
- +Neukundentarife: 24 bis 32,71 ct/kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) kostet die Grundversorgung mit 40,37 ct/kWh rund 35 % mehr als der günstigste Tarif mit 29,90 ct/kWh.
- +Kündigungsfrist Grundversorgung: 2 Wochen (Paragraph 20 Abs. 1 StromGVV).
- +Technischer Wechsel in 24 Stunden an Werktagen: seit 6.6.2025 per BNetzA-Festlegung, seit 1.1.2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG).
- +Bei Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht ohne Zusatzkosten (Paragraph 41 EnWG).
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Strompreise in Deutschland auf einen Blick
Grundversorgung
Ø 37,28 ct/kWh
Rabot.Energy, Stand 21.07.2026
Neukundentarife
24-32,71 ct/kWh
Rabot.Energy, Finanztip, Stand Juli 2026
Preisunterschied
rund 35 % teurer
Grundversorgung gegenüber günstigstem Tarif, stromauskunft.de, Stand 25.09.2026
Was kostet Strom 2026?
Neukundentarife liegen aktuell zwischen 24 und 32,71 ct/kWh (CHECK24 Strompreise, Verivox Strompreisentwicklung, Finanztip Stromvergleich, Stand Juli 2026), die Grundversorgung im Schnitt bei 37,28 ct/kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) zahlst du in der Grundversorgung mit 40,37 ct/kWh rund 35 Prozent mehr als beim günstigsten Tarif mit 29,90 ct/kWh.
Netzentgelte 2026
Schnitt 10,4 ct/kWh brutto, rund 20 % niedriger als 2024
Bundesregierung, Strom-Report, Stromauskunft, Bundesnetzagentur
Grund für den Rückgang ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (Bundesregierung). Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch macht das im bundesweiten Durchschnitt rund 75 EUR Ersparnis pro Jahr, regional bis zu 29,3 Prozent in Teilen Ostdeutschlands (E.DIS-Netzgebiet, Strom-Report, Daten von ene't und Bundesnetzagentur). Die Senkung wirkt sich direkt auf die Endpreise aus, sowohl in der Grundversorgung als auch bei Neukundentarifen.
Der bundesweite Durchschnittspreis für Haushalte lag im August 2026 bei 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse August 2026), davon 15,2 ct Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct Netzentgelte und 12,6 ct Steuern, Abgaben und Umlagen. Dieser Schnitt enthält viele alte Verträge. Wer neu abschließt, liegt deutlich darunter: Verivox nennt für Neukunden rund 25 ct/kWh (4.000 kWh, 12 Monate Preisgarantie inklusive Boni, Stand 1. September 2026). CHECK24 kommt für August 2026 auf durchschnittlich 27,72 ct/kWh bei 5.000 kWh Jahresverbrauch. Die Zahlen sind nicht eins zu eins vergleichbar, weil jede Quelle anders rechnet (Verbrauchsprofil, Boni, Bestands- oder Neukunden). Die Richtung ist aber überall gleich: Grundversorgung teuer, Neukundentarif günstig.
Grundversorgung vs. Neukundentarif
Der Unterschied zwischen beiden Tarifarten ist erheblich. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sieht die Rechnung so aus:
| Tarifart | Preis (ct/kWh) | Kosten bei 3.500 kWh/Jahr |
|---|---|---|
| Grundversorgung | Ø 37,28 ct | rund 1.305 EUR* |
| Neukundentarif | 24 - 32,71 ct | rund 840 - 1.145 EUR |
*Grundversorgung: eigene Berechnung 37,28 ct/kWh × 3.500 kWh (Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Neukunden-Betrag: eigene Berechnung Tarifspanne mal 3.500 kWh (CHECK24, Verivox, Finanztip, Stand Juli 2026). Laut stromauskunft.de (Stand 25.09.2026) ist die Grundversorgung rund 35 % teurer als der günstigste Tarif.
Strompreise nach Bundesland: wo Strom 2026 am günstigsten ist
Am günstigsten ist Strom 2026 in Mecklenburg-Vorpommern mit 22,68 ct/kWh, am teuersten in Hamburg mit 26,55 ct/kWh. So die Verivox-Auswertung des günstigsten empfohlenen Tarifs bei 4.000 kWh Jahresverbrauch (Stand 3. August 2026). Der Unterschied kommt vor allem von den regionalen Netzentgelten. Zwischen beiden Ländern liegen knapp 4 Cent pro Kilowattstunde, bei 4.000 kWh also rund 155 Euro im Jahr.
| Bundesland | Günstigster empfohlener Tarif |
|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 22,68 ct/kWh |
| Brandenburg | 23,40 ct/kWh |
| Bayern | 23,62 ct/kWh |
| Niedersachsen | 23,62 ct/kWh |
| Bremen | 23,78 ct/kWh |
| Thüringen | 23,95 ct/kWh |
| Sachsen-Anhalt | 24,14 ct/kWh |
| Sachsen | 24,28 ct/kWh |
| Schleswig-Holstein | 24,35 ct/kWh |
| Hessen | 24,51 ct/kWh |
| Berlin | 24,98 ct/kWh |
| Saarland | 25,17 ct/kWh |
| Nordrhein-Westfalen | 25,24 ct/kWh |
| Baden-Württemberg | 25,31 ct/kWh |
| Rheinland-Pfalz | 25,54 ct/kWh |
| Hamburg | 26,55 ct/kWh |
Quelle: Verivox, Strompreise nach Bundesländern, Preise für Haushaltskunden bei 4.000 kWh/Jahr, Stand 3. August 2026. Die Werte ändern sich monatlich; dein Postleitzahl-Vergleich oben zeigt den aktuellen Stand für deinen Ort.
Welche Tarifarten gibt es?
Stromtarife sehen auf den ersten Blick alle gleich aus. Im Detail gibt es vier wichtige Modelle, und die Wahl entscheidet darüber, wie planbar dein Strompreis ist.
| Tarifart | So funktioniert es | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Festpreistarif | Fester Arbeitspreis pro kWh, Preisgarantie meist 12 Monate. | Wer Planungssicherheit will und keine Börsenpreis-Risiken tragen möchte. |
| Dynamischer Tarif | Preis koppelt sich stündlich an die Strombörse. Smart Meter Pflicht. | Haushalte mit E-Auto, Wärmepumpe oder Heimspeicher und flexiblem Verbrauch. |
| Ökostromtarif | 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen. Achte auf Label wie ok-power oder Grüner Strom. | Wer Wert auf echten Herkunftsnachweis und einen Beitrag zur Energiewende legt. |
| Bonustarif | Niedriger Erstjahrespreis dank Wechsel- oder Neukundenbonus, ab Jahr 2 oft teurer. | Nur, wenn du dir nach 12 Monaten konsequent erneut einen besseren Tarif suchst. |
Stiftung Warentest empfiehlt seit Jahren Festpreistarife mit kurzer Laufzeit als sicherste Variante (test.de). Wer einen dynamischen Tarif erwägt, sollte vorher den eigenen Verbrauch im Tagesverlauf kennen, sonst werden die Spitzenstunden teurer als der Festpreis. Wenn du flexibel bist (E-Auto, Wärmepumpe), schau dir auch die dynamischen Stromtarife 2026 an, die seit 2025 jeder Versorger anbieten muss. Wichtig: Informiere dich auch über Was passiert bei negativen Spotpreisen? damit du von Marktbedingungen nicht überrascht wirst.
Wie viel Strom brauchst du? Stromkosten berechnen
Falls du deinen Verbrauch nicht kennst, hilft die Formel von co2online, empfohlen vom Stromspiegel: (Wohnfläche in m² × 9) + (Personen × 200) + (Großgeräte × 200) = kWh pro Jahr. Beispiel: 70 m², 2 Personen, 8 Geräte ergibt 70 × 9 + 2 × 200 + 8 × 200 = 2.630 kWh im Jahr. Trag den Wert oben in den Vergleichsrechner ein. Hier sind die Durchschnittswerte nach Haushaltsgrösse (BDEW):
| Haushalt | kWh/Jahr | ca. EUR/Jahr* |
|---|---|---|
| 1 Person | 1.500 | 559 |
| 2 Personen | 2.500 | 932 |
| 3 Personen | 3.500 | 1.305 |
| 4+ Personen | 4.500 | 1.678 |
*Eigene Berechnung: Verbrauch × 37,28 ct/kWh (Grundversorgungs-Schnitt, Rabot.Energy, Stand 21.07.2026). Werte ohne Warmwasserbereitung.
Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt
Daten eingeben
Postleitzahl und Jahresverbrauch (kWh) aus deiner letzten Rechnung. Verbrauch unbekannt? Die Formel dazu findest du oben im Abschnitt Stromkosten berechnen.
Tarif auswählen
Mindestens 12 Monate Preisgarantie, monatliche Zahlweise, keine Vorkasse. Bei Online-Abschluss hast du zusätzlich 14 Tage Widerrufsrecht (Paragraph 355 BGB).
Neuer Anbieter erledigt den Rest
Dein neuer Anbieter kündigt den alten Vertrag. Der technische Wechsel läuft seit dem 6. Juni 2025 in 24 Stunden an Werktagen (BNetzA-Festlegung LFW24), seit dem 1. Januar 2026 gilt sie auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2-3 EnWG).
| Situation | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundversorgung kündigen | 2 Wochen | Paragraph 20 Abs. 1 StromGVV |
| Technischer Wechsel (Netzbetreiber) | 24 Stunden (Werktage) | BNetzA-Festlegung LFW24 seit 6.6.2025, Paragraph 20a Abs. 2 EnWG seit 1.1.2026 |
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | ohne Zusatzkosten, zum Wirksamkeitsdatum | Paragraph 41 EnWG |
| Grundversorgung bei Preisänderung | ohne Frist, zum Wirksamwerden | Paragraph 5 Abs. 3 StromGVV |
| Kündigung bei Umzug | 6 Wochen | Paragraph 41b Abs. 5 EnWG |
Bis Mitte 2025 durfte der Wechsel bis zu drei Wochen dauern. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die 24-Stunden-Regel der Bundesnetzagentur, seit dem 1. Januar 2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags läuft davon unabhängig weiter. Bevor du wechselst, empfehlen wir dir, die wichtigste Vertrags-Checkliste durchzugehen.
Sofort wechseln: Was die 24-Stunden-Regel bedeutet
Der technische Anbieterwechsel muss innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen sein. Die Bundesnetzagentur hat das mit der Festlegung LFW24 zum 6. Juni 2025 eingeführt, seit dem 1. Januar 2026 gilt sie auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Das betrifft ausschließlich den Wechsel zwischen Netzbetreibern, nicht deine Kündigungsfrist beim alten Vertrag. Bist du bereits in der Grundversorgung, kommst du mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist plus dem 24-Stunden-Wechsel am schnellsten aus einem teuren Tarif heraus.
Stromabrechnung verstehen
Jede Jahresabrechnung besteht aus denselben sechs Positionen: Verbrauch (kWh), Arbeitspreis (ct/kWh), Grundpreis (EUR/Monat), gezahlte Abschläge, Gesamtkosten und die Differenz als Nachzahlung oder Guthaben. Nach Paragraph 40 EnWG muss dein Anbieter zusätzlich einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch und zu ähnlichen Haushalten abdrucken. Weicht dein Verbrauch stark vom Vorjahr ab, lohnt sich ein genauer Blick.
Bei Unstimmigkeiten hast du 36 Monate Zeit für eine Reklamation. Reagiert dein Anbieter nicht, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Energie.
Häufige Fallen beim Stromvergleich
Der günstigste Tarif auf einem Vergleichsportal ist nicht immer der günstigste in der Realität. Auf diese vier Punkte schaut die Verbraucherzentrale besonders genau:
1. Vorkasse-Tarife
Du zahlst den Jahresbetrag im Voraus. Bei Insolvenz des Anbieters ist das Geld in der Regel verloren. Lieber einen Tarif mit monatlichem Abschlag wählen.
2. Pakettarife
Du kaufst eine fixe kWh-Menge. Mehrverbrauch wird teuer abgerechnet, Minderverbrauch nicht erstattet. Standard-Arbeitspreis-Tarife sind fairer.
3. Bonus-Falle
Hohe Boni machen den Preis im ersten Jahr attraktiv. Im Folgejahr wird oft 20 bis 40 Prozent mehr verlangt. Setze dir am besten direkt eine Wechsel-Erinnerung im Kalender.
4. Lange Laufzeit
24-Monats-Verträge binden dich an einen Anbieter, auch wenn die Marktpreise sinken. 12 Monate Laufzeit plus 1 Monat Kündigungsfrist sind die bessere Wahl.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt zusätzlich, vor Vertragsabschluss die Kundenzufriedenheit und Beschwerdequote eines Anbieters zu prüfen, etwa über das Verbraucherportal der Behörde.
Deine Rechte beim Stromwechsel
- Versorgungssicherheit
- Paragraph 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden Haushaltskunden zu beliefern. Klappt beim Wechsel etwas nicht, greift die Ersatzversorgung nach Paragraph 38 EnWG. Dank dieser Regel fällt beim Wechsel niemand aus der Belieferung.
- Sonderkündigungsrecht (Paragraph 41 EnWG)
- Bei Preiserhöhungen muss dein Anbieter mindestens 1 Monat vorher informieren (Haushaltskunden) bzw. 2 Wochen (Gewerbekunden). Du kannst dann ohne Zusatzkosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
- 24-Stunden-Wechsel (Paragraph 20a EnWG)
- Der technische Wechsel ist in 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen: seit dem 6. Juni 2025 nach der BNetzA-Festlegung LFW24, seit dem 1. Januar 2026 auch gesetzlich (Paragraph 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Vorher waren bis zu drei Wochen erlaubt.
- Widerrufsrecht (Paragraph 355 BGB)
- Bei Online-Abschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen.
- Kündigung bei Umzug (Paragraph 41b Abs. 5 EnWG)
- Ziehst du um, kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder später. Das gilt nicht, wenn dein Anbieter dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu den alten Konditionen weiter zu beliefern.
Weitere Energie-Themen: Gasvergleich | Energie sparen | Strompreis-Prognose 2026 | Ökostrom günstig
Häufig gestellte Fragen
Ist der Stromanbieterwechsel sicher?
Wie viel kann ich beim Stromwechsel sparen?
Was kostet Strom aktuell in Deutschland?
Wie lange dauert der Wechsel?
Welche Angaben brauche ich für den Vergleich?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?
Was bedeutet die 24-Stunden-Regel beim Stromwechsel?
Wie berechne ich meinen Stromverbrauch?
Was steht auf der Stromabrechnung?
Was sind dynamische Stromtarife?
Kann ich bei einem Umzug meinen Stromvertrag kündigen?
In welchem Bundesland ist Strom am günstigsten?
Worauf sollte ich beim Tarifvergleich achten?
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