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Solarpflicht Baden-Württemberg: Dachsanierung

Seit dem 01.01.2023 gilt in Baden-Württemberg: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Sie eine PV-Anlage installieren. Wir erklären die Regeln, Ausnahmen und wie Sie die Pflicht erfüllen können.

Rechtlich geprüft
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Seit 01.01.2023

Dachsanierung = Pflicht

Auslöser

Grundlegende Sanierung

Ausnahmen

Wirtschaftlich / Statik

Mindestgröße

~60% der Dachfläche

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Tipp: Nutzen Sie die Dachsanierung als Chance – mit einer PV-Anlage sparen Sie langfristig Stromkosten!

Die Regeln im Detail

Was ist eine "grundlegende Dachsanierung"?

Die Solarpflicht wird ausgelöst, wenn Sie:

  • Die Dacheindeckung vollständig erneuern (Ziegel, Schindeln, Blech)
  • Die Dachabdichtung komplett austauschen (Flachdach)
  • Mehr als 50% der Dachfläche sanieren

Nicht ausgelöst wird die Pflicht bei: Reparaturen einzelner Ziegel, Regenrinnen-Erneuerung, Dachfenster-Einbau, Dämmung der obersten Geschossdecke.

Wie viel PV muss installiert werden?

Die Anlage muss mindestens 60% der "solargeeigneten Dachfläche" bedecken. Was als solargeeignet gilt, hängt ab von:

  • Ausrichtung (Süd, Ost, West – nicht reine Norddächer)
  • Neigung (10-60°)
  • Verschattungsfreiheit

Ausnahmen von der Solarpflicht

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Wenn sich die PV-Anlage in 20 Jahren nicht amortisiert (Nachweis erforderlich)

Statische Unseignung

Das Dach trägt das Gewicht der Module nicht (Gutachten nötig)

Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden entscheidet die Behörde

Vollverschattung

Wenn das gesamte Dach dauerhaft verschattet ist

Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Bußgeld möglich

Die Behörden können Bußgelder verhängen (bisher selten)

Nachträgliche Anordnung

Sie können zur nachträglichen Installation verpflichtet werden

Alternative: Solarthermie

Statt PV können Sie auch Solarthermie installieren

Alternative: PV-Miete

Miet-Modelle (z.B. Enpal) erfüllen die Pflicht ebenfalls

Häufige Fragen zur Solarpflicht BW

Gilt die Pflicht auch für Flachdächer?
Ja, auch bei Flachdächern gilt die Solarpflicht bei grundlegender Sanierung. Aufgeständerte PV-Module sind möglich und können die Anforderung erfüllen.
Was ist, wenn mein Dach teilweise verschattet ist?
Nur die "solargeeignete" Fläche zählt. Verschattete Bereiche können aus der Berechnung herausgenommen werden. Bei starker Verschattung des gesamten Dachs kann eine Ausnahme beantragt werden.
Kann ich die Pflicht auch mit einem Balkonkraftwerk erfüllen?
Nein, Balkonkraftwerke reichen nicht aus. Die Pflicht bezieht sich auf die Dachfläche und erfordert eine fest installierte Anlage, die 60% der geeigneten Fläche bedeckt.

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