Skip to main content
CheckAlle.de

Solarspitzengesetz: Auswirkungen auf Ihre Photovoltaikanlage

Das Solarspitzengesetz (seit Februar 2025) ändert die Spielregeln für PV-Anlagen. Wir erklären die wichtigsten Auswirkungen: Negative Strompreise, 60%-Regel, Steuerbox-Pflicht und was das konkret für Ihren Geldbeutel bedeutet.

Aktuell geprüft
Über 300 Anbieter
Kostenlos & unverbindlich

Negative Preise

0€ Vergütung bei <0

60%-Regel

Ohne Smart Meter

Steuerbox

Pflicht ab 7 kWp

Ausgleich

+Laufzeit am Ende

PV-Anlage planen: Kostenlose Beratung erhalten

Finden Sie heraus, wie sich das Solarspitzengesetz auf Ihre geplante Anlage auswirkt

Hinweis: Unsere Partner-Fachbetriebe sind mit den neuen Regelungen vertraut und beraten Sie individuell zu den Auswirkungen auf Ihr Projekt.

Die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz

1. Negative Strompreise: Was passiert mit der Einspeisevergütung?

Die Regelung: Für neue PV-Anlagen (ab 25.02.2025) gilt: Während Stunden mit negativen Börsenpreisen wird keine Einspeisevergütung gezahlt. Das bedeutet, Sie erhalten 0 Cent pro kWh für eingespeisten Strom in diesen Zeiträumen.

Die Realität: 2024 gab es rund 457 Stunden mit negativen Preisen. Für eine typische 10-kWp-Anlage bedeutet das einen jährlichen Verlust von nur €30-50 – deutlich weniger dramatisch als oft dargestellt.

Der Ausgleich: Die "verlorenen" Stunden werden am Ende des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums angehängt. Es handelt sich also um eine Verschiebung, nicht um einen endgültigen Verlust.

2. Die 60%-Regel: Wirkleistungsbegrenzung verstehen

Das Problem: Ohne Smart Meter Gateway (iMSys) dürfen neue PV-Anlagen maximal 60% ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das maximal 6 kW.

Die Auswirkung: Besonders Süddächer sind betroffen, da sie mittags oft 80-100% Leistung erreichen. Die "abgeschnittene" Energie geht verloren – typisch 5-10% des Jahresertrags.

Die Lösung: Ein Smart Meter (iMSys) hebt die 60%-Grenze auf. Ost-West-Dächer sind weniger betroffen, da ihre Leistungskurve flacher verläuft.

3. Steuerbox-Pflicht: Was Sie wissen müssen

Die Anforderung: PV-Anlagen ab 7 kWp müssen für eine Steuerbox vorbereitet sein. Diese ermöglicht dem Netzbetreiber, die Einspeisung bei Netzüberlastung zu drosseln.

Die Kosten: Die jährlichen Betriebskosten sind auf maximal €50 gedeckelt. Installationskosten variieren zwischen €150 und €500.

Die Abwägung: Für viele Süddach-Anlagen lohnt sich die Steuerbox, da die Kosten geringer sind als die Verluste durch die 60%-Drosselung.

Finanzielle Auswirkungen im Überblick

RegelungBetrifftJährlicher VerlustVermeidbar?
Negative StrompreiseAlle neuen Anlagen ab 02/2025€30-50 (10 kWp)Nein, aber Ausgleich am Ende
60%-DrosselungAnlagen ohne Smart Meter€100-300 (Süddach)Ja, mit iMSys
Steuerbox-KostenAnlagen ab 7 kWp€50/Jahr + InstallationNein, aber lohnt sich meist

* Beispielrechnung für eine 10 kWp Anlage mit Süd-Ausrichtung. Individuelle Werte können abweichen.

So minimieren Sie die Auswirkungen

Eigenverbrauch maximieren

Bei negativen Preisen verbrauchen Sie den Strom selbst – E-Auto laden, Warmwasser bereiten, Wärmepumpe betreiben.

Batteriespeicher nutzen

Ein Speicher puffert überschüssigen Strom für die Abendstunden und reduziert die Abhängigkeit von der Einspeisevergütung.

Smart Meter einplanen

Das iMSys hebt die 60%-Begrenzung auf und ermöglicht 100% Einspeisung. Besonders bei Süddächern rentabel.

Ost-West statt Süd erwägen

Eine Ost-West-Ausrichtung produziert gleichmäßiger über den Tag und ist weniger von der 60%-Regel betroffen.

Lohnt sich PV trotzdem noch?

Eindeutig: Ja!

Die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes sind überschaubar: €30-100 jährlich bei einer 10-kWp-Anlage.

Wirtschaftlichkeit bleibt

Bei Stromkosten von 30+ Cent/kWh und PV-Gestehungskosten von 8-12 Cent/kWh bleibt die Rendite attraktiv.

Preise historisch niedrig

PV-Modulpreise sind auf €1.000-1.600/kWp gefallen – der beste Zeitpunkt zum Einstieg.

0% MwSt. bis 2026

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen bis 30 kWp gilt weiterhin.

Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz

Gilt das Solarspitzengesetz auch für Bestandsanlagen?
Nein, Bestandsanlagen (in Betrieb vor dem 25.02.2025) genießen Bestandsschutz. Die Regelungen zu negativen Strompreisen und der 60%-Drosselung gelten nur für Neuanlagen. Allerdings kann bei einer Erweiterung der Anlage die neue Kapazität unter die neuen Regelungen fallen.
Wird meine Anlage bei negativen Preisen abgeschaltet?
Nein, Ihre Anlage läuft weiter. Es entfällt lediglich die Vergütung für die Einspeisung während dieser Stunden. Sie können den Strom weiterhin selbst verbrauchen und sparen dabei die Netzstrombezugskosten von ca. 30 Cent/kWh.
Was ist der Unterschied zwischen Smart Meter und Steuerbox?
Das Smart Meter Gateway (iMSys) misst den Stromfluss intelligent und ermöglicht die Aufhebung der 60%-Regel. Die Steuerbox ist ein Zusatzgerät, das dem Netzbetreiber erlaubt, die Einspeisung ferngesteuert zu drosseln. Beide sind ab 7 kWp relevant, haben aber unterschiedliche Funktionen.
Wie oft gibt es negative Strompreise?
2024 gab es ca. 457 Stunden mit negativen Börsenpreisen. Diese treten typischerweise an sonnigen Tagen (viel Solareinspeisung) bei gleichzeitig niedriger Nachfrage auf – oft an Wochenenden oder Feiertagen. Die Tendenz ist steigend mit dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Kann ich die Steuerbox-Pflicht umgehen?
Für Anlagen ab 7 kWp gibt es keine legale Möglichkeit, die Steuerbox-Vorbereitung zu umgehen. Sie könnten theoretisch unter 7 kWp bleiben (z.B. 6,9 kWp), aber das limitiert Ihren Ertrag. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile einer größeren Anlage mit Steuerbox.

Jetzt PV-Anlage planen – trotz Solarspitzengesetz lohnend

Lassen Sie sich von Experten beraten, wie Sie die neuen Regelungen optimal nutzen

Kostenlos & unverbindlich
Bis zu 5 Angebote
Geprüfte Fachbetriebe