Doppelkarte / Grüne Karte
Ihre KFZ Versicherungskarte für Auslandsreisen.
In 45+ Ländern gültig - kostenlos!
Was ist die Doppelkarte?
Die Internationale Versicherungskarte
Die Doppelkarte (auch Grüne Karte oder IVK genannt) ist Ihr offizieller Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung für Auslandsfahrten.
- Beweist Ihren Versicherungsschutz im Ausland
- Wird bei Unfällen und Kontrollen benötigt
- Enthält alle wichtigen Versicherungsdaten
- Mehrsprachig (internationale Gültigkeit)
Seit 2021 weiß statt grün - Name blieb
So bekommen Sie die Doppelkarte
Online-Portal
Im Kundenportal Ihrer Versicherung - sofort zum Download
Telefon
Anruf bei der Hotline - wird per E-Mail oder Post gesendet
Anfrage per E-Mail an Ihre Versicherung
Versicherungs-App
Viele Versicherer bieten die Karte in der App an
Wichtig: Die Doppelkarte ist immer kostenlos! Ihre Versicherung darf keine Gebühren dafür verlangen.
In diesen Ländern gilt die Grüne Karte
EU & EWR (kein Muss)
Empfohlen, aber nicht Pflicht:
Pflicht-Länder
Grüne Karte erforderlich:
Nicht im System
Separate Versicherung nötig:
Unfall im Ausland - Das müssen Sie tun
Unfallstelle sichern
Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen
Polizei rufen
In vielen Ländern Pflicht - immer empfohlen!
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Mehrsprachiges Formular - immer dabei haben!
Grüne Karten austauschen
Mit dem Unfallgegner Versicherungsdaten tauschen
Beweise sichern
Fotos machen, Zeugen notieren, Kennzeichen aufschreiben
Versicherung informieren
Auslands-Schadennummer anrufen (steht auf der Grünen Karte)
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Checkliste: Auslandsreise mit dem Auto
Dokumente mitnehmen
- Grüne Karte (Doppelkarte)
- Fahrzeugschein (Zulassung Teil I)
- Führerschein (EU-Führerschein)
- Personalausweis / Reisepass
- Europäischer Unfallbericht
- Auslandskrankenversicherung
Im Auto dabei haben
- Warndreieck
- Warnweste (für alle Insassen!)
- Verbandskasten
- Ersatzlampen-Set (einige Länder)
- Nationale Aufkleber / Länderkennzeichen
- Vignette / Maut-Box falls nötig
Häufige Fragen zur Doppelkarte / Grüne Karte
Häufig gestellte Fragen
Die Grüne Karte: Ihr Versicherungsnachweis für Auslandsfahrten
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, im Volksmund als „Grüne Karte" oder „Doppelkarte" bekannt, ist seit über 70 Jahren das Standarddokument für den Nachweis Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung im Ausland. Das 1949 vom Council of Bureaux eingeführte System ermöglicht es Autofahrern, problemlos Grenzen zu überqueren, ohne an jedem Grenzübergang eine separate Versicherung abschließen zu müssen.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland ist die Grüne Karte im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und im Auslandsversicherungsgesetz (AuslVersG) verankert. Nach § 5 AuslVersG ist jeder KFZ-Haftpflichtversicherer verpflichtet, die Internationale Versicherungskarte kostenlos auszustellen. Dieser Rechtsanspruch gilt für jeden Versicherungsnehmer mit gültigem Vertrag.
Das deutsche Büro Grüne Karte (Deutsches Büro Grüne Karte e.V., DBGK) ist die zentrale Stelle für die Abwicklung von Auslandsschäden deutscher Fahrzeuge im Ausland und ausländischer Fahrzeuge in Deutschland. Es fungiert als Verbindungsstelle zwischen den nationalen Versicherungsbüros der teilnehmenden Länder.
Das Grüne-Karte-System im Detail
Das Grüne-Karte-System basiert auf bilateralen und multilateralen Abkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros. Aktuell gehören 48 Länder diesem System an - von Island im Norden bis Marokko im Süden, von Portugal im Westen bis Iran im Osten. Das System garantiert, dass bei einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung nach den Regeln des Unfalllandes erfolgt, während die Abrechnung zwischen den Versicherungen über die nationalen Büros abgewickelt wird.
Änderungen seit 2020: Was Sie wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2020 hat sich einiges geändert: In der EU, dem EWR und der Schweiz ist die Grüne Karte nicht mehr vorgeschrieben. Das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs gilt als ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes. Außerdem wurde die traditionelle grüne Farbe abgeschafft - das Dokument ist nun weiß mit schwarzer Schrift, behält aber den Namen „Grüne Karte".
Wichtig: Auch wenn die Karte in der EU nicht mehr Pflicht ist, empfehlen der ADAC und Versicherungsexperten, sie weiterhin mitzuführen. Bei einem Unfall haben Sie sofort alle relevanten Daten griffbereit, was die Kommunikation mit ausländischen Unfallbeteiligten und deren Versicherungen erheblich erleichtert.
Besondere Situationen: Mietwagen und Wohnmobile
Bei Mietwagen ist die Situation anders: Hier stellt der Vermieter die Grüne Karte. Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob die Karte für Ihr Reiseland gültig ist - bei manchen Vermietern ist der Schutz auf bestimmte Länder beschränkt. Für Fahrten in die Türkei oder nach Marokko mit dem Mietwagen benötigen Sie oft eine Zusatzversicherung.
Für Wohnmobile und Gespanne (PKW mit Wohnwagen) gilt: Beide Fahrzeuge benötigen eine eigene Grüne Karte. Stellen Sie sicher, dass sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger versichert sind und die Karten mitgeführt werden.
Tipps für die Reisevorbereitung
- Rechtzeitig beantragen: Mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt, falls Sie die Karte per Post erhalten möchten.
- Gültigkeit prüfen: Das Ablaufdatum steht auf der Karte - eine abgelaufene Karte ist wertlos.
- Länderkürzel kontrollieren: Durchgestrichene Länder sind nicht abgedeckt.
- Europäischen Unfallbericht mitnehmen: Kostenlos bei Ihrem Versicherer erhältlich, mehrsprachig.
- Auslands-Schadennummer notieren: Steht auf der Grünen Karte, wichtig für den Notfall.
- Kopie anfertigen: Bewahren Sie eine Kopie getrennt vom Original auf.
Länderspezifische Besonderheiten
Türkei: Die Grüne Karte ist Pflicht. Achten Sie darauf, dass das Länderkürzel „TR" nicht durchgestrichen ist. An der Grenze wird kontrolliert.
Großbritannien: Seit dem Brexit (2021) gehört das UK zwar noch zum Grüne-Karte-System, die Regelungen können sich jedoch ändern. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über aktuelle Anforderungen.
Marokko und Tunesien: Grüne Karte ist Pflicht. Manche Versicherer schließen diese Länder aus - prüfen Sie die Länderkürzel!
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