Teilkasko oder Vollkasko: der Unterschied 2026
Die Teilkasko zahlt bei Schäden von außen: Diebstahl, Hagel, Glasbruch, Wildunfall. Die Vollkasko deckt all das ebenfalls ab und zahlt zusätzlich, wenn du den Unfall selbst verschuldet hast oder jemand dein Auto mutwillig beschädigt.
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Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste
- Teilkasko deckt Diebstahl, Hagel, Wildunfall, Glasbruch
- Vollkasko zahlt zusätzlich bei Selbstverschulden und Vandalismus
- Preisunterschied laut GDV: rund 250 EUR pro Jahr
- Bei Leasing und Finanzierung ist Vollkasko oft Pflicht
Entscheidungshilfe
- Neuwagen bis 5 Jahre: Vollkasko empfohlen
- Ältere Autos mit niedrigem Wert: Teilkasko reicht
- Hoher SF-Rabatt: Vollkasko oft überraschend günstig
- Immer beide Varianten durchrechnen lassen
Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Teilkasko zahlt bei äußeren Schäden, die Vollkasko zahlt auch, wenn du selbst schuld bist. Klingt simpel, hat aber ein paar Haken. Denn je nach Fahrzeugalter, Wert und deiner SF-Klasse kann Vollkasko manchmal sogar günstiger sein als Teilkasko.
Hier findest du den kompletten Vergleich mit aktuellen Zahlen vom GDV. Wenn du direkt loslegen willst, nutze den Autoversicherung-Vergleich oben. Ansonsten lies weiter.
Teilkasko und Vollkasko: Leistungen im Vergleich
Der wichtigste Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko auf einen Blick: bei acht Schadensarten zahlen beide, bei vier zahlt nur die Vollkasko.
| Leistung | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Diebstahl (Fahrzeug und Teile) | Ja | Ja |
| Glasbruch (alle Scheiben) | Ja | Ja |
| Wildunfall und Tierbiss | Ja | Ja |
| Hagel, Sturm, Blitzschlag | Ja | Ja |
| Brand und Explosion | Ja | Ja |
| Überschwemmung | Ja | Ja |
| Marderbiss (inkl. Folgeschäden) | Ja | Ja |
| Kurzschluss an der Verkabelung | Ja | Ja |
| Selbstverschuldeter Unfall | Nein | Ja |
| Vandalismus und mutwillige Beschädigung | Nein | Ja |
| Fahrerflucht (Verursacher unbekannt) | Nein | Ja |
| Grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif) | Nein | Ja |
Detaillierte Infos findest du unter Teilkaskoversicherung und Vollkasko-Leistungen.
Was deckt die Teilkasko ab?
Die Teilkasko schützt dein Auto vor Schäden, die du nicht selbst verursacht hast. Dazu gehören Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Aber auch Diebstahl, Glasbruch und Wildunfälle sind abgedeckt.
Ein Punkt, den viele übersehen: Marderbiss ist bei den meisten Tarifen dabei, aber die Folgeschäden (zum Beispiel an Kabeln oder Schläuchen) sind es nicht immer. Achte darauf beim Vergleich. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber Was zahlt die Teilkasko genau.
Übrigens: Glasbruch in der Teilkasko wird bei vielen Anbietern ohne Selbstbeteiligung reguliert. Das ist praktisch, wenn dir ein Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt.
Auch für E-Scooter gibt es Teilkasko-Optionen — Diebstahl und Naturschäden lassen sich so absichern. Mehr dazu in unserem E-Scooter Versicherung 2026 Ratgeber.
Was deckt die Vollkasko zusätzlich?
Die Vollkasko beinhaltet alles aus der Teilkasko und zahlt obendrauf bei selbstverschuldeten Unfällen. Wenn du in eine Leitplanke fährst, den Pfosten im Parkhaus touchierst oder beim Rangieren einen anderen Wagen beschädigst, greift die Vollkasko für deinen eigenen Schaden.
Dazu kommt Vandalismus. Wenn jemand nachts deinen Lack zerkratzt oder den Spiegel abtritt, zahlt das nur die Vollkasko. Gleiches gilt, wenn der Verursacher eines Unfalls Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.
Viele Tarife decken mittlerweile auch grobe Fahrlässigkeit ab, also wenn du zum Beispiel eine rote Ampel überfährst. Das ist kein Standard, aber bei den meisten Anbietern buchbar. Mehr Details gibt es unter alle Vollkasko-Leistungen im Überblick.
Was zahlt die Teilkasko nicht, was die Vollkasko nicht?
Für die Entscheidung ist oft nicht wichtig, was beide zahlen, sondern welche Lücke jede Variante offen lässt. Diese Tabelle beantwortet genau das.
| Situation | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Du fährst selbst gegen einen Poller | Nein | Ja |
| Jemand zerkratzt dein Auto mutwillig | Nein | Ja |
| Fahrerflucht, Verursacher bleibt unbekannt | Nein | Ja |
| Reifenschaden ohne äußere Einwirkung | Nein | Nein |
| Verschleiß, etwa am Motor | Nein | Nein |
| Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | Nein | Nein |
Die letzten drei Zeilen sind der Punkt, den viele übersehen. Auch die Vollkasko ist keine Rundum-Versicherung.
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Viele Tarife verzichten vertraglich auf diesen Einwand, Alkohol und Drogen bleiben dabei aber meist ausgenommen. Bei Vorsatz zahlt der Versicherer nach § 81 Abs. 1 VVG gar nicht. Was für deinen Vertrag gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Welche Schäden die einzelnen Kaskoarten im Detail abdecken, steht in unseren Ratgebern zur Teilkaskoversicherung und zu den Vollkasko-Leistungen.
Betriebsschaden oder Unfallschaden? Der Unterschied entscheidet
An dieser Unterscheidung scheitern überraschend viele Schadensmeldungen, und sie steht in keiner Werbung. Die Kasko zahlt bei einem Unfallschaden. Die Musterbedingungen des GDV beschreiben den Unfall als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Ein Betriebsschaden entsteht dagegen aus dem Betrieb des Fahrzeugs heraus, ohne dass von außen Gewalt einwirkt. Rutscht deine Ladung und beschädigt den Innenraum, ist das ein Betriebsschaden. Ein kaputter Kupplungsbelag ebenfalls.
Der Unterschied wird teuer: Betriebsschäden sind weder in der Teilkasko noch in der Vollkasko versichert. Stuft dein Versicherer einen Schaden als Betriebsschaden ein, zahlst du ihn selbst, auch mit Vollkasko. Wenn du dir unsicher bist, lies in deinen Versicherungsbedingungen nach, wie dein Anbieter den Begriff Unfall definiert.
Kosten: Teilkasko vs. Vollkasko laut GDV
Was zahlen Autofahrer wirklich? Der GDV veröffentlicht regelmäßig Durchschnittswerte, die Finanztip 2025 ausgewertet hat. Demnach liegen die jährlichen Kosten bei rund 590 Euro für Vollkasko, 340 Euro für Teilkasko und 256 Euro für die reine Kfz-Haftpflicht.
Zwischen Teilkasko und Vollkasko liegen also rund 250 Euro im Jahr, gut 20 Euro im Monat. Das ist ein Durchschnitt über alle Verträge. Dein persönlicher Abstand kann kleiner ausfallen, weil dein Schadenfreiheitsrabatt nur auf die Vollkasko wirkt und nicht auf die Teilkasko.
Der zweite Preistreiber sind die Einstufungen, die jedes Jahr neu berechnet werden. Zur Saison 2026 hat der GDV für rund 5,9 Millionen Fahrzeughalter eine höhere und für 4,5 Millionen eine niedrigere Typklasse ermittelt, für etwa 32 Millionen bleibt sie unverändert. Bei den Regionalklassen änderte sich die Einstufung in 99 Bezirken. Was das für dein Fahrzeug bedeutet, steht in unseren Ratgebern zu den Typklassen 2026 und den Regionalklassen 2026.
Quelle: GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), ausgewertet von Finanztip, Stand 2025. Dein tatsächlicher Beitrag hängt von Fahrzeug, Region, SF-Klasse und Tarif ab. Vergleiche die Angebote über unseren Kfz-Versicherung Vergleich.
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Beiträge werden jedes Jahr neu kalkuliert, und zwar nach oben wie nach unten. Wer seinen Vertrag einfach weiterlaufen lässt, merkt davon nichts und zahlt am Ende oft mehr als nötig. Prüfe deshalb einmal im Jahr, ob dein Tarif noch passt. Unser Vergleich der besten Autoversicherungen hilft dir dabei.
Ab wann lohnt sich Vollkasko oder Teilkasko? Die Faustregeln
Zwei Werte entscheiden: das Fahrzeugalter und der aktuelle Restwert. Beide zusammen zeigen dir, ob sich Vollkasko noch lohnt oder ob Teilkasko reicht.
Nach Fahrzeugalter
0 bis 4 Jahre: Vollkasko.
Ab rund 5 Jahren: Teilkasko prüfen (Quelle: Finanztip).
Nach Restwert
Über rund 8.000 EUR: eher Vollkasko.
Darunter: Teilkasko reicht meistens.
Im Zweifel vergleichen
Bei hoher SF-Klasse kann Vollkasko trotzdem günstiger sein. Beide Varianten durchrechnen.
Konkret bedeutet das: Bis dein Auto etwa vier Jahre alt ist, lohnt sich die Vollkasko fast immer, weil der Wertverlust in dieser Zeit am höchsten ist. Ab dem fünften Jahr wird es interessant, beide Varianten durchzurechnen. Fällt der Restwert unter rund 8.000 EUR, reicht laut Finanztip meist die Teilkasko. Bei einem noch niedrigeren Wert von nur wenigen tausend Euro kann sogar die reine Kfz-Haftpflicht genügen.
Wichtige Ausnahme: Bei einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse (SF 20 oder besser) fällt der Vollkasko-Rabatt so hoch aus, dass die Vollkasko manchmal kaum mehr kostet als die Teilkasko. Die Teilkasko kennt nämlich keine SF-Rabatte. Deshalb lohnt sich immer der konkrete Vergleich über unseren Kfz-Versicherung Vergleich, bevor du dich festlegst.
Reicht dir nur die Kfz-Haftpflicht?
Eine dritte Option gibt es auch: gar keine Kaskoversicherung, nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Das kann bei sehr alten Fahrzeugen (10 Jahre und älter) mit einem Zeitwert unter 2.000 EUR sinnvoll sein, bei selten genutzten Zweitwagen oder wenn du einen Totalverlust finanziell locker verkraften würdest.
Für die meisten anderen Fälle lohnt sich aber mindestens die Teilkasko. Rechne einmal nach: Der Haftpflicht-Durchschnitt liegt bei rund 256 Euro im Jahr, der Teilkasko-Durchschnitt bei rund 340 Euro. Zwischen den beiden Werten liegen also etwa 84 Euro. Ohne Teilkasko zahlst du einen Hagelschaden oder Wildunfall dagegen komplett aus eigener Tasche. Ein Wildunfall kostete 2024 im Schnitt 4.100 Euro, wie der GDV für 276.000 gemeldete Wildunfälle berichtet.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: der Unterschied auf einen Blick
Jede Stufe baut auf der vorherigen auf. Hier siehst du alle drei Versicherungsarten nebeneinander.
| Leistung | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden am Fahrzeug Dritter | Ja | Nein | Nein |
| Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall | Nein | Ja | Ja |
| Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand | Nein | Ja | Ja |
| Marderbiss | Nein | Ja | Ja |
| Selbstverschuldeter Unfall | Nein | Nein | Ja |
| Vandalismus, Fahrerflucht Dritter | Nein | Nein | Ja |
| Kosten/Jahr (GDV-Schnitt, Stand 2025) | ~256 EUR | ~340 EUR | ~590 EUR |
Ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht? Ja, laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss jedes zugelassene Fahrzeug mindestens haftpflichtversichert sein. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.
Teilkasko oder Vollkasko: Was passt zu dir?
Der Unterschied in der Praxis: Je nach Fahrzeugalter und Wert fällt die Entscheidung anders aus.
Teilkasko reicht, wenn...
- Dein Auto älter als 5 Jahre ist und der Wert unter 8.000 Euro liegt
- Das Auto abbezahlt ist (kein Leasing, keine Finanzierung)
- Du einen Totalschaden finanziell verkraften könntest
- Du wenig fährst und dich als erfahrenen Fahrer einschätzt
- Du Geld sparen willst und das Restrisiko bewusst trägst
Mehr dazu: Ab wann lohnt sich Teilkasko genau?
Vollkasko lohnt sich, wenn...
- Dein Auto ein Neuwagen ist oder weniger als 5 Jahre alt
- Du ein Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug hast (oft Pflicht)
- Der Fahrzeugwert klar über 8.000 Euro liegt
- Du Fahranfänger bist (höheres Unfallrisiko)
- Du einen hohen SF-Rabatt hast und der Aufpreis gering ist
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Drei typische Situationen
VW Golf, 1 Jahr alt, noch 18.000 EUR Restwert. Hier ist Vollkasko klar die richtige Wahl. Die Bank verlangt es meistens sowieso. Der Aufpreis ist bei SF-Klasse 5 oder besser oft unter 150 EUR pro Jahr.
Empfehlung: Vollkasko
Opel Corsa, 7 Jahre alt, Wert noch rund 5.000 EUR. Das Auto ist abbezahlt. Ein Totalschaden wäre ärgerlich, aber kein finanzielles Desaster. Die Teilkasko-Praemie ist hier deutlich niedriger.
Empfehlung: Teilkasko
Ford Focus, 12 Jahre, Wert unter 2.000 EUR. Die jährliche Teilkasko-Praemie übersteigt hier oft den möglichen Schadenwert. Nur Haftpflicht kann genügen, eventuell Teilkasko wegen Wildunfall.
Empfehlung: Haftpflicht (+ ggf. Teilkasko)
Selbstbeteiligung und Spartipps
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadenfall selbst zahlst. Klingt erstmal nach einem Nachteil. Ist es aber meistens nicht, denn eine höhere Selbstbeteiligung senkt deine jährliche Prämie deutlich.
Teilkasko
- Übliche Selbstbeteiligung: 150 EUR
- Senkt die Prämie um rund 15 bis 20 Prozent
- Glasschäden oft ohne SB (je nach Tarif)
- Kein Einfluss auf SF-Klasse bei Meldung
Vollkasko
- Übliche Selbstbeteiligung: 300 EUR
- Senkt die Prämie um rund 10 bis 15 Prozent
- Höhere SB (500 EUR) spart noch mehr
- Achtung: Selbstverschuldeter Schaden beeinflusst SF-Klasse
Spartipps, die wirklich funktionieren
- Werkstattbindung: Du lässt im Schadenfall in einer Partnerwerkstatt reparieren. Spart laut Vergleichsportalen bis zu 20 Prozent.
- Jährliche Zahlung: Monatliche oder vierteljährliche Zahlung kostet Aufschlag. Einmal im Jahr zahlen ist günstiger.
- Stellplatz angeben: Wer sein Auto in der Garage parkt, zahlt weniger.
- Fahrer einschränken: Nur du fährst? Dann ist der Beitrag niedriger als bei "beliebiger Fahrer".
- Vergleichen: Die Preisunterschiede zwischen Anbietern sind enorm. Bis zu 300 EUR Unterschied für den gleichen Schutz sind keine Seltenheit. Nutze dafür unseren Vergleich für günstige Autoversicherungen.
SF-Klasse: So beeinflusst sie deinen Preis
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt, wie viel du für Haftpflicht und Vollkasko zahlst. Je länger du unfallfrei fährst, desto höher dein Rabatt. Bei SF-Klasse 20 oder höher zahlst du nur noch einen Bruchteil des Grundbeitrags.
Wichtig: Die SF-Klasse gilt nur für Haftpflicht und Vollkasko. Die Teilkasko hat keine SF-Klasse. Das bedeutet: Wenn du einen Teilkasko-Schaden meldest (Wildunfall, Hagelschaden, Glasbruch), wird deine SF-Klasse nicht berührt. Du kannst den Schaden also immer melden, ohne eine Hochstufung zu riskieren.
Bei einem selbstverschuldeten Vollkasko-Schaden wirst du dagegen zurückgestuft. Die Rückstufung kann teuer werden. Deshalb überlegen viele Versicherte bei kleinen Schäden, ob sie den Schaden selbst zahlen statt ihn zu melden. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zum Thema Vollkaskoschaden melden oder selbst zahlen.
Überraschend für viele: Mit hohem SF-Rabatt kann Vollkasko manchmal sogar weniger kosten als Teilkasko. Das passiert, weil der Vollkasko-Beitrag durch die SF-Klasse stark sinkt, während die Teilkasko keinen solchen Rabatt kennt. Genau deshalb lohnt es sich immer, beide Varianten durchrechnen zu lassen. Hier findest du weitere Details zur Kfz-Versicherungsklasse und SF-Klasse.
Überraschend: Wann Vollkasko günstiger sein kann als Teilkasko
Der Grund ist einfach: Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Dein jahrelang angesparter Rabatt wirkt nur auf Haftpflicht und Vollkasko. Darauf weisen sowohl der ADAC als auch Finanztip hin. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen Werten:
Vollkasko bei hoher SF-Klasse
- Angenommener Grundbeitrag: 500 Euro
- Angenommener Beitragssatz: 22 Prozent
- Ergibt: rund 110 Euro
Teilkasko im selben Vertrag
- Kein SF-Rabatt möglich
- Voller Kasko-Anteil bleibt stehen
- Ergibt: rund 84 Euro
In diesem Beispiel trennen die beiden Varianten nur 26 Euro im Jahr. Wichtig: Die Beitragssätze je SF-Klasse legt jeder Versicherer selbst fest, die Zahlen oben sind angenommen und keine Tarifzusage. Genau deshalb lohnt es sich, beide Varianten für dein Fahrzeug durchrechnen zu lassen statt zu schätzen.
Sonderfall: E-Auto versichern
Bei Elektroautos stellt sich die Frage noch einmal anders. Der Akku ist das teuerste Einzelteil im Fahrzeug. Geht er kaputt, können die Reparaturkosten den Restwert des Autos übersteigen. Ohne Vollkasko bleibst du auf diesem Betrag sitzen, sobald du den Schaden selbst verursacht hast.
Prüfe beim Vergleich deshalb gezielt, ob der Tarif Akkuschäden ausdrücklich einschließt und ob es eine Allgefahrendeckung für den Akku gibt. Das steht in den Versicherungsbedingungen und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.
GAP-Deckung: Wichtig bei Leasing und Finanzierung
Ein Punkt, den viele übersehen: Wenn dein finanziertes oder geleastes Auto einen Totalschaden hat, zahlt die Vollkasko nur den Wiederbeschaffungswert. Der kann aber deutlich unter dem offenen Kreditbetrag liegen, besonders in den ersten Jahren. Die Differenz zahlst du aus eigener Tasche.
Die GAP-Deckung schliesst genau diese Lücke. Sie ist bei vielen Tarifen als Zusatzbaustein buchbar und kostet meistens nur ein paar Euro im Jahr. Wenn du ein Fahrzeug finanzierst oder leasst, lohnt sich ein Blick darauf. Einige Leasinggeber verlangen die GAP-Deckung sogar vertraglich. Mehr zum Thema Vollkaskoschutz findest du unter Vollkasko-Leistungen im Detail.
Unwetter, Hagel und Überschwemmung
Naturereignisse gehören zu den häufigsten Gründen für Teilkaskoschäden. Gedeckt sind: Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen. Auch Schäden durch herabfallende Äste bei Sturm sind in der Regel abgedeckt.
Nicht gedeckt in der Teilkasko: Wenn du bei Sturm gegen einen umgestürzten Baum fährst und dein Auto dadurch beschädigst, gilt das als selbstverschuldeter Unfall. Dafür braucht es Vollkasko. Der Unterschied klingt spitzfindig, kann aber im Schadenfall einige tausend Euro ausmachen.
Wildunfälle: Ein reales Risiko
Quelle: GDV-Pressemitteilung, September 2025. Besonders hoch ist das Risiko im Frühjahr (April/Mai) und im Herbst (Oktober bis Dezember). Ohne Teilkasko zahlst du den Schaden komplett selbst. Das ist einer der Gründe, warum sich Teilkasko auch bei älteren Fahrzeugen oft noch lohnt.
Wann solltest du wechseln?
Der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel von Vollkasko auf Teilkasko liegt meistens bei 3 bis 5 Jahren Fahrzeugalter. Dann ist der stärkste Wertverlust durch und der Vollkasko-Aufpreis lohnt sich immer weniger.
Falls du deine Versicherung komplett wechseln willst: Der Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Bis dahin muss deine Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit du zum 1. Januar den neuen Anbieter nutzen kannst.
Die Kaskoart ändern (also von Vollkasko auf Teilkasko oder umgekehrt) kannst du aber jederzeit. Dafür brauchst du nur eine Änderung zum nächsten Vertragsmonat bei deinem aktuellen Versicherer. Prüfe vorher die Angebote unter Kfz-Versicherung Bewertung und Vergleich.
Jederzeit möglich. Schriftlich beim Versicherer beantragen. Änderung gilt ab dem nächsten Vertragsmonat.
Kündigung bis 30. November. Neuer Vertrag startet zum 1. Januar. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Stichtag 30. November nicht verpassen
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Jahresende. Willst du den Anbieter wechseln, muss deine Kündigung bis spätestens 30. November beim alten Versicherer sein. Danach startet der neue Vertrag zum 1. Januar. Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung. Nutze die Kfz-Versicherung Vergleichsseite, um rechtzeitig die Angebote zu prüfen.
Wie viel sparst du?
Der Preisunterschied zwischen Anbietern ist oft größer als der zwischen Teilkasko und Vollkasko. Vergleiche jetzt beide Varianten für dein Fahrzeug.
Kostenlos, unverbindlich, ohne Anmeldung
Häufig gestellte Fragen
Alles zu Teilkasko und Vollkasko
Datenschutz und Sicherheit
Kostenloser und unverbindlicher Vergleich. Alle Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen. Wir arbeiten mit CHECK24 und Tarifcheck zusammen. Bei einem Abschluss über unsere Vergleichsrechner erhalten wir eine Provision. Das hat keinen Einfluss auf die angezeigten Ergebnisse oder Preise.
Du willst dich noch weiter informieren? Dann schau dir unseren Autohaftpflicht-Vergleich an oder lies unseren Ratgeber zur Teilkaskoversicherung.