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ElementarversicherungLeistungen im Überblick

Was ist in der Elementarversicherung versichert? Welche Schäden werden bezahlt? Die vollständige Übersicht aller Leistungen und Ausschlüsse.

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Versicherte Gefahren

Was ist in der Elementarversicherung versichert?

Die Elementarversicherung schützt vor diesen Naturgefahren, die nicht in der Basis-Wohngebäudeversicherung enthalten sind.

Überschwemmung

Hochwasser durch über die Ufer tretende Gewässer, Starkregen, der das Grundstück überflutet, und Sturzfluten nach Unwettern.

  • Flusshochwasser
  • Starkregenflut
  • Sturzfluten

Rückstau

Wasser, das durch die Kanalisation ins Haus zurückgedrückt wird, wenn diese bei Starkregen überlastet ist.

  • Kanalrückstau
  • Abwasserschäden
  • Oft: Rückstauklappe nötig

Erdrutsch & Erdsenkung

Abrutschende oder absackende Erdmassen, die das Gebäude beschädigen oder zerstören.

  • Hangrutsch
  • Erdsenkung
  • Bodensenkung

Schneedruck & Lawinen

Schäden durch zu hohe Schneelast auf dem Dach oder abgehende Lawinen.

  • Dachlast durch Schnee
  • Dachlawinen
  • Lawinenabgänge

Erdbeben

Naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens durch tektonische Bewegungen.

  • Erderschütterungen
  • Rissbildung
  • Einsturz

Vulkanausbruch

Schäden durch Vulkaneruptionen und deren direkte Folgen (in Deutschland selten relevant).

  • Lavafluss
  • Ascheregen
  • Druckwelle

Welche Kosten übernimmt die Elementarversicherung?

Die Elementarversicherung zahlt nicht nur den Schaden selbst, sondern auch zahlreiche Folgekosten.

Reparatur & Wiederaufbau

Kosten für die Reparatur oder den kompletten Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes.

Trocknung & Sanierung

Professionelle Trocknung, Schimmelbeseitigung und Sanierung nach Wasserschäden.

Abbruch & Aufräumung

Kosten für Abriss zerstörter Gebäudeteile, Aufräumarbeiten und Entsorgung.

Hotelkosten

Unterbringungskosten, wenn das Haus während der Reparatur nicht bewohnbar ist.

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Ausschlüsse

Was ist NICHT in der Elementarversicherung versichert?

Diese Schäden und Situationen sind typischerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Grundwasseranstieg

Steigendes Grundwasser ohne direkte Überschwemmung ist meist nicht versichert - auch wenn es in den Keller drückt.

Sturmflut (teils)

Sturmfluten an der Küste sind bei einigen Versicherern ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versicherbar.

Mangelnde Wartung

Schäden durch vernachlässigte Instandhaltung, z.B. undichte Dächer oder verstopfte Regenrinnen, sind ausgeschlossen.

Außenanlagen

Gartenmöbel, Zäune, Terrassen und Außenpools sind ohne Zusatzvereinbarung nicht mitversichert.

Hausrat

Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände sind über die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt - dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung mit Elementarschutz.

Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit

Absichtlich herbeigeführte Schäden oder grob fahrlässiges Verhalten führen zum Leistungsausschluss oder zu Kürzungen.

Häufige Fragen zu Elementarversicherung Leistungen

Was genau ist in der Elementarversicherung versichert?

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch erweiterte Naturgefahren ab, die nicht in der Basis-Wohngebäudeversicherung enthalten sind: Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck auf Dächern, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche. Sturm und Hagel sind meist schon in der Basisversicherung enthalten und gehören daher nicht zur Elementarversicherung im engeren Sinne.

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Elementarschäden?

Ja, die meisten Elementarversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Üblich sind 10% des Schadens mit einem Mindestbetrag von 500€ bis 2.500€. In Hochrisikogebieten (ZÜRS-Zone 3 und 4) kann die Selbstbeteiligung deutlich höher ausfallen. Einige Premium-Tarife bieten auch einen Verzicht auf die Selbstbeteiligung an - allerdings gegen höhere Prämien.

Sind Schäden durch Starkregen versichert?

Ja, Starkregenschäden sind ein wichtiger Bestandteil der Elementarversicherung. Versichert ist das Eindringen von Oberflächenwasser ins Gebäude nach heftigen Regenfällen. Auch Rückstau aus der überlasteten Kanalisation ist gedeckt - vorausgesetzt, eine Rückstauklappe ist installiert oder war nicht vorgeschrieben. Wichtig: „Normale" Regenwasserschäden durch undichte Dächer fallen nicht darunter.

Was ist der Unterschied zu Leitungswasserschäden?

Leitungswasserschäden entstehen durch Wasser aus dem Rohrleitungssystem des Hauses (Rohrbruch, undichte Armaturen) und sind in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten. Elementarschäden entstehen dagegen durch Wasser von außen (Hochwasser, Starkregen, Rückstau) und müssen über die Elementarversicherung separat abgesichert werden. Beide Schutzbausteine ergänzen sich.

Zahlt die Elementarversicherung auch bei Totalschaden?

Ja, bei einem Totalschaden durch einen versicherten Elementarschaden zahlt die Versicherung die Kosten für den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes - bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu kommen Abbruchkosten, Aufräumkosten und oft auch Hotelkosten während der Bauzeit. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Gebäudewert entspricht.

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