Gebäude-Modernisierung 2026
Sanierungspflichten, Förderung bis 70% und wie Sie richtig planen.
bis 70%
Förderung möglich
65%
Erneuerbar ab 2028
2045
Ende fossiler Heizungen
Förderung 2026 im Überblick
| Maßnahme | Basis | Max. Förderung | Deckelung |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | 70% | 30.000€ |
| Biomasseheizung | 30% | 70% | 30.000€ |
| Solarthermie | 30% | 70% | 30.000€ |
| Fassadendämmung | 15% | 15% | 30.000€ |
| Dach-/Dachbodendämmung | 15% | 15% | 30.000€ |
| Fensteraustausch | 15% | 15% | 30.000€ |
Boni: Geschwindigkeitsbonus (+20% bis 2028), Einkommensbonus (+30% unter 40.000€/Jahr)
GEG-Zeitplan
65% erneuerbar für neue Heizungen in Neubaugebieten
65%-Regel für Städte ab 100.000 Einwohner
65%-Regel für alle Bestandsgebäude
Ende aller fossilen Heizungen
Empfohlene Reihenfolge
Energieberatung
Erst den Ist-Zustand analysieren. 80% der Beratungskosten werden vom Staat gefördert.
Dämmung
Erst dämmen, dann heizen. Gute Dämmung reduziert den Heizbedarf und die Größe der neuen Heizung.
Fenster
Alte Fenster sind Wärmebrücken. Dreifachverglasung spart erheblich Energie.
Heizungstausch
Jetzt die richtig dimensionierte Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung einbauen.
Förderantrag VOR Beginn stellen!
Die BEG-Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch. Die Bearbeitung dauert aktuell 4-8 Wochen.
Häufige Fragen
Muss ich 2026 meine Heizung austauschen?
Nicht zwingend. Die Austauschpflicht gilt erst, wenn Ihre Gas- oder Ölheizung älter als 30 Jahre ist UND bestimmte Kriterien erfüllt. Neubauten müssen ab 2024 zu 65% erneuerbar heizen.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?
Die BEG-Förderung beträgt: Grundförderung 30%, Geschwindigkeitsbonus 20% (bis 2028), Einkommensbonus 30% (unter 40.000€/Jahr). Maximal 70% Förderung möglich, gedeckelt auf 30.000€ Fördersumme.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das GEG regelt Energieeffizienz-Anforderungen an Gebäude. Ab 2024 gilt: Neue Heizungen müssen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestandsgebäude haben Übergangsfristen.
Welche Sanierungen werden gefördert?
Gefördert werden: Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, Solar), Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fensteraustausch, Lüftungsanlagen und energetische Fachplanung.
Wann muss ich sanieren?
Pflicht bei: Eigentümerwechsel (Nachrüstpflichten), Heizung älter als 30 Jahre (Austauschpflicht). Freiwillig aber sinnvoll: Wenn Sie Energiekosten senken und Wert steigern wollen.