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GebäudeversicherungRohrbruch

Alles Wichtige zum Rohrbruch in der Gebäudeversicherung: Was ist versichert, welche Kosten übernimmt die Versicherung und wie melden Sie einen Schaden richtig.

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Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Rohrbruch?

Die Wohngebäudeversicherung mit Leitungswasserschutz übernimmt zahlreiche Kosten bei einem Rohrbruch.

Rohrreparatur

Reparatur oder kompletter Austausch der defekten Wasserleitung inklusive Arbeitskosten.

Aufbrucharbeiten

Kosten für das Aufbrechen von Wänden, Böden oder Decken zum Auffinden des Rohrbruchs.

Trocknung

Professionelle Trocknung der betroffenen Räume mit Bautrockner und Entfeuchtungsgeräten.

Wiederherstellung

Malerarbeiten, Tapezierung und Wiederherstellung von Wänden, Böden und Decken.

Wasserschaden

Schäden am Gebäude durch ausgetretenes Wasser - Putz, Estrich, Fußbodenheizung.

Frostschäden

Eingefrorene und geplatzte Rohre im Winter - sofern Schutzmaßnahmen eingehalten wurden.

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Was kostet ein Rohrbruch ohne Versicherung?

Ein Rohrbruch kann schnell zum finanziellen Problem werden - diese Kosten kommen auf Sie zu.

Typische Kosten bei Rohrbruch

Leckortung & Diagnose500€ - 2.000€
Aufbruch & Rohrreparatur1.000€ - 5.000€
Professionelle Trocknung2.000€ - 10.000€
Wiederherstellung & Malerarbeiten2.000€ - 15.000€
Gesamtkosten5.500€ - 32.000€

Bei schweren Wasserschäden mit Schimmelbefall können die Kosten noch höher ausfallen.

Rohrbruch richtig melden - Schritt für Schritt

Bei einem Rohrbruch ist schnelles Handeln wichtig. So melden Sie den Schaden korrekt.

1

Wasser abstellen

Hauptwasserhahn sofort zudrehen, um weiteren Schaden zu verhindern.

2

Dokumentieren

Fotos und Videos vom Schaden machen - auch von verdeckten Stellen.

3

Versicherung melden

Schaden unverzüglich telefonisch oder online der Versicherung melden.

4

Fachfirma beauftragen

Professionelle Leckortung und Reparatur durch zertifizierten Betrieb.

5

Belege aufbewahren

Alle Rechnungen und Kostenvoranschläge für die Abrechnung sammeln.

Häufige Fragen zu Rohrbruch in der Gebäudeversicherung

Ist Rohrbruch in der Gebäudeversicherung versichert?

Ja, Rohrbruch ist über den Baustein „Leitungswasserschäden" in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dieser Baustein ist bei den meisten Tarifen standardmäßig enthalten. Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser - also Wasser, das durch einen Rohrbruch oder eine undichte Stelle austritt. Die Versicherung zahlt sowohl die Reparatur der defekten Leitung als auch die Folgeschäden am Gebäude.

Wann zahlt die Versicherung nicht bei Rohrbruch?

Die Versicherung kann die Zahlung verweigern bei: Vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens, grober Fahrlässigkeit (z.B. bewusst vernachlässigte Wartung), bekannten aber nicht reparierten Mängeln, Frost an nicht ausreichend geschützten Leitungen (z.B. unbeheizter Raum ohne Wasserbabstellung im Winter) oder bei Grundwasserschäden ohne zusätzliche Elementarversicherung. Auch Schäden durch langsames Sickern über längere Zeit sind manchmal ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasserschaden und Überschwemmung?

Ein Leitungswasserschaden entsteht durch Wasser aus den Rohrleitungen des Hauses - also Rohrbruch, undichte Armaturen, defekte Waschmaschinenanschlüsse. Dieser ist in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten. Eine Überschwemmung dagegen ist Wasser von außen durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau und fällt unter die Elementarschadenversicherung, die separat abgeschlossen werden muss.

Wie schnell muss ich einen Rohrbruch melden?

Sie sollten den Rohrbruch unverzüglich melden - in der Regel bedeutet das innerhalb weniger Tage. Die meisten Versicherer haben eine Meldefrist von 1-2 Wochen in ihren Bedingungen. Schnelles Handeln ist jedoch aus zwei Gründen wichtig: Erstens kann ein Sachverständiger den Schaden besser beurteilen, wenn er zeitnah besichtigt. Zweitens haben Sie eine Schadenminderungspflicht - je länger Sie warten, desto größer kann der Schaden werden.

Zahlt die Gebäudeversicherung auch für beschädigtes Mobiliar?

Nein, die Gebäudeversicherung zahlt nur für Schäden am Gebäude selbst - also Wände, Böden, Decken, fest eingebaute Sanitäranlagen und die Rohrleitungen. Beschädigte Möbel, Teppiche, Elektronik und persönliche Gegenstände fallen unter die Hausratversicherung. Wenn Sie beides absichern möchten, benötigen Sie sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung.

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