GebäudeversicherungWasserschaden
Alles zum Thema Wasserschaden in der Gebäudeversicherung: Was ist versichert, wie melden Sie einen Schaden richtig und wie schützen Sie sich optimal.
Wasserschäden sind der häufigste Schadenfall in der Gebäudeversicherung - durchschnittlich 1,1 Millionen Fälle pro Jahr in Deutschland.
Was ist bei Wasserschaden versichert?
Die Gebäudeversicherung unterscheidet verschiedene Arten von Wasserschäden.
Versichert (Leitungswasser)
- Rohrbruch in Wasserleitungen
- Undichte oder geplatzte Heizungsrohre
- Defekte Armaturen (Wasserhähne, Ventile)
- Auslaufende Waschmaschine/Spülmaschine
- Undichte Aquarien (oft mit Einschränkungen)
- Frostschäden an Wasserleitungen
Nur mit Elementar versichert
- ✕Überschwemmung durch Hochwasser
- ✕Eindringendes Regenwasser (Starkregen)
- ✕Rückstau aus der Kanalisation
- ✕Grundwasser, das ins Gebäude drückt
- ✕Schmelzwasser von Schnee und Eis
- ✕Sturmflut und Meerwasser
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Wasserschaden richtig melden
So gehen Sie bei einem Wasserschaden vor
Schaden stoppen
Hauptwasserhahn zudrehen, Strom abschalten bei Gefahr, Wasser aufwischen soweit möglich.
Dokumentieren
Fotos und Videos vom Schaden machen. Beschädigte Teile aufbewahren, nicht entsorgen.
Versicherung melden
Schaden unverzüglich (innerhalb einer Woche) bei der Versicherung melden.
Freigabe abwarten
Reparaturen erst nach Freigabe durch die Versicherung beauftragen. Kostenvoranschläge einholen.
Was zahlt die Versicherung bei Wasserschaden?
Diese Kosten werden übernommen
Reparaturkosten
Reparatur der beschädigten Gebäudeteile wie Wände, Böden, Decken, Putz und Fliesen zum Neuwert.
Trockenlegung
Kosten für professionelle Trocknung des Gebäudes durch Fachfirmen mit Trocknungsgeräten.
Gebäudebestandteile
Austausch beschädigter Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Einbauküchen und Bodenbeläge.
Aufräumkosten
Kosten für Aufräumen, Abbruch und Entsorgung von beschädigtem Material und Schutt.
Schadenminimierung
Kosten für Sofortmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden (Notdienst, Absperrungen).
Hotelkosten
Kosten für Unterkunft, wenn das Haus vorübergehend nicht bewohnbar ist (je nach Tarif).
Häufige Fragen zu Wasserschäden
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Welche Wasserschäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Gebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden ab: Rohrbruch, undichte Leitungen, defekte Armaturen, auslaufende Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen. Nicht standardmäßig versichert sind Überschwemmung und Starkregen - dafür benötigen Sie zusätzlich eine Elementarversicherung.
Wie schnell muss ich den Wasserschaden melden?
Sie sollten den Schaden unverzüglich melden - in der Regel innerhalb einer Woche. Je schneller Sie melden, desto schneller kann die Schadensregulierung beginnen. Bei grob fahrlässig verspäteter Meldung kann die Versicherung die Leistung kürzen.
Ist ein Wasserschaden im Keller versichert?
Leitungswasserschäden im Keller sind in der Regel versichert - z.B. durch eine geplatzte Leitung. Eindringendes Wasser durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung ist nur mit Elementarversicherung abgedeckt. Wichtig: Manche Versicherer verlangen eine Rückstauklappe als Voraussetzung.
Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
In älteren Verträgen kann bei grober Fahrlässigkeit gekürzt oder abgelehnt werden (z.B. offenes Fenster bei Regen, unbeaufsichtigte Waschmaschine). Moderne Tarife verzichten oft auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit - achten Sie beim Vergleich darauf.
Wer zahlt bei Wasserschaden in der Mietwohnung?
Bei Schäden am Gebäude (Wände, Böden) zahlt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Schäden an der Einrichtung des Mieters deckt dessen Hausratversicherung. Wenn der Schaden Nachbarwohnungen betrifft, kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers einspringen.
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Bei kleineren Schäden erfolgt die Regulierung oft innerhalb von 2-4 Wochen. Bei größeren Schäden kann es länger dauern - besonders wenn ein Gutachter eingeschaltet wird. Die Trockenlegung eines durchnässten Gebäudes kann allein 4-8 Wochen dauern.
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