Greenwashing-Gesetz 2026
Schluss mit irreführender Umweltwerbung: Was sich für Verbraucher ändert.
Verboten
Unbelegte Umweltclaims
Erlaubt
Zertifizierte Siegel
Bußgelder
Bei Verstößen
Verbotene Begriffe (ohne Beleg)
"Klimaneutral"
Ohne anerkannte Zertifizierung untersagt
"Umweltfreundlich"
Zu allgemein, nicht überprüfbar
"Ökologisch/Öko"
Nur mit EU-Bio-Siegel erlaubt
"CO₂-kompensiert"
Kompensation allein reicht nicht
"Grünes Produkt"
Keine messbare Aussage
"Nachhaltig"
Ohne Beleg irreführend
Anerkannte Umweltsiegel
EU-Bio-Siegel
Lebensmittel
Blauer Engel
Verschiedene Produkte
FSC
Holz & Papier
EU Ecolabel
Verschiedene Produkte
GOTS
Textilien
Was sich für Sie ändert
Mehr Transparenz
Umweltaussagen müssen künftig konkret und überprüfbar sein. "Weniger Plastik als Vorgänger" statt "umweltfreundlich".
Echte Nachhaltigkeit
Unternehmen müssen tatsächlich handeln, nicht nur CO₂-Zertifikate kaufen. Kompensation reicht nicht mehr.
Durchsetzung
Verbraucherschützer und Wettbewerbsverbände können einfacher gegen Greenwashing vorgehen.
Siegelklarheit
Nur anerkannte, kontrollierte Siegel dürfen verwendet werden. Private "Öko-Labels" werden strenger geprüft.
So erkennen Sie Greenwashing
- • Allgemeine Begriffe ohne konkrete Belege
- • Selbst erfundene Siegel ohne externe Kontrolle
- • Fokus auf einen Aspekt, Rest wird verschwiegen
- • "Klimaneutral" nur durch Kompensation
- • Grüne Verpackung, aber nicht grünes Produkt
Häufige Fragen
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet irreführende Umweltwerbung – wenn Unternehmen Produkte als umweltfreundlicher darstellen, als sie sind. Beispiele: 'klimaneutral' durch fragwürdige Kompensation, 'natürlich' für Chemieprodukte.
Welche Begriffe sind 2026 verboten?
Unspezifische Begriffe wie 'klimaneutral', 'umweltfreundlich', 'ökologisch', 'nachhaltig' oder 'CO₂-neutral' ohne anerkannte Zertifizierung und nachvollziehbare Belege sind künftig verboten.
Was passiert bei Verstößen?
Unternehmen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Verbraucher können sich bei der Verbraucherzentrale oder beim Wettbewerbsverband beschweren. Konkurrenten können klagen.
Welche Siegel sind noch erlaubt?
Anerkannte, staatlich kontrollierte Siegel wie EU-Bio, Blauer Engel, FSC oder das EU-Ecolabel sind weiterhin erlaubt. Private Labels müssen strenge Kriterien erfüllen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel tritt stufenweise in Kraft. Erste Verbote gelten ab 2026, volle Umsetzung bis 2027.