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EU-Richtlinie 2026

Greenwashing-Gesetz 2026

Schluss mit irreführender Umweltwerbung: Was sich für Verbraucher ändert.

Verboten

Unbelegte Umweltclaims

Erlaubt

Zertifizierte Siegel

Bußgelder

Bei Verstößen

Verbotene Begriffe (ohne Beleg)

"Klimaneutral"

Ohne anerkannte Zertifizierung untersagt

"Umweltfreundlich"

Zu allgemein, nicht überprüfbar

"Ökologisch/Öko"

Nur mit EU-Bio-Siegel erlaubt

"CO₂-kompensiert"

Kompensation allein reicht nicht

"Grünes Produkt"

Keine messbare Aussage

"Nachhaltig"

Ohne Beleg irreführend

Anerkannte Umweltsiegel

EU-Bio-Siegel

Lebensmittel

Blauer Engel

Verschiedene Produkte

FSC

Holz & Papier

EU Ecolabel

Verschiedene Produkte

GOTS

Textilien

Was sich für Sie ändert

Mehr Transparenz

Umweltaussagen müssen künftig konkret und überprüfbar sein. "Weniger Plastik als Vorgänger" statt "umweltfreundlich".

Echte Nachhaltigkeit

Unternehmen müssen tatsächlich handeln, nicht nur CO₂-Zertifikate kaufen. Kompensation reicht nicht mehr.

Durchsetzung

Verbraucherschützer und Wettbewerbsverbände können einfacher gegen Greenwashing vorgehen.

Siegelklarheit

Nur anerkannte, kontrollierte Siegel dürfen verwendet werden. Private "Öko-Labels" werden strenger geprüft.

So erkennen Sie Greenwashing

  • • Allgemeine Begriffe ohne konkrete Belege
  • • Selbst erfundene Siegel ohne externe Kontrolle
  • • Fokus auf einen Aspekt, Rest wird verschwiegen
  • • "Klimaneutral" nur durch Kompensation
  • • Grüne Verpackung, aber nicht grünes Produkt

Häufige Fragen

Was ist Greenwashing?

Greenwashing bezeichnet irreführende Umweltwerbung – wenn Unternehmen Produkte als umweltfreundlicher darstellen, als sie sind. Beispiele: 'klimaneutral' durch fragwürdige Kompensation, 'natürlich' für Chemieprodukte.

Welche Begriffe sind 2026 verboten?

Unspezifische Begriffe wie 'klimaneutral', 'umweltfreundlich', 'ökologisch', 'nachhaltig' oder 'CO₂-neutral' ohne anerkannte Zertifizierung und nachvollziehbare Belege sind künftig verboten.

Was passiert bei Verstößen?

Unternehmen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Verbraucher können sich bei der Verbraucherzentrale oder beim Wettbewerbsverband beschweren. Konkurrenten können klagen.

Welche Siegel sind noch erlaubt?

Anerkannte, staatlich kontrollierte Siegel wie EU-Bio, Blauer Engel, FSC oder das EU-Ecolabel sind weiterhin erlaubt. Private Labels müssen strenge Kriterien erfüllen.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel tritt stufenweise in Kraft. Erste Verbote gelten ab 2026, volle Umsetzung bis 2027.

Alle Änderungen 2026

Steuern, Sozialleistungen, Verbraucherrechte und mehr

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