Grundsicherungsgeld 2026
Bürgergeld wird reformiert: Neue Regeln für Sanktionen, Mitwirkungspflichten und Vermögensprüfung.
Strengere Sanktionen
Bis zu 30% Kürzung bei Pflichtverletzung
Vermögensprüfung
Karenzzeit entfällt
~573€ Regelsatz
Leichte Erhöhung gegenüber 2025
Regelsätze 2025 → 2026
563€ → 573€*
506€ → 516€*
471€ → 480€*
390€ → 398€*
* Voraussichtliche Werte, endgültige Beträge werden im Herbst 2025 festgelegt
Was sich ändert
Verschärfungen
- •Härtere Sanktionen bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
- •Karenzzeit für Vermögensprüfung entfällt
- •Strengere Zumutbarkeitsregeln für Arbeit
- •Kürzere Fristen bei Mitwirkungspflichtverletzung
Was bleibt
- •Grundsätzlicher Anspruch auf Existenzsicherung
- •Übernahme der Wohnkosten (angemessen)
- •Freibeträge für Erwerbstätige
- •Weiterbildungsförderung (mit Anpassungen)
Was umfasst das Grundsicherungsgeld?
Regelbedarf
Pauschale für Essen, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Strom, Telefon, Verkehr
Unterkunft & Heizung
Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten
Mehrbedarfe
Zusätzliche Beträge für Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung
Häufige Fragen
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld ist der geplante Nachfolger des Bürgergeldes. Es soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) weiterführen, aber mit verschärften Mitwirkungspflichten und angepassten Sanktionsregeln.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 voraussichtlich 573€ (2025: 563€). Die genaue Höhe wird jährlich nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst.
Was ändert sich bei den Sanktionen?
Die Sanktionen werden verschärft: Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit sind höhere Kürzungen möglich (bis zu 30% statt bisheriger Obergrenzen). Die Karenzzeit für Vermögensprüfung entfällt.
Wer bekommt Grundsicherungsgeld?
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen 15 und Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Die Bedürftigkeitsprüfung wird wieder strenger.
Wann tritt das Grundsicherungsgeld in Kraft?
Die Reform ist für Mitte 2026 geplant, abhängig von der politischen Entwicklung. Die genauen Regeln werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt.