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Gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG)
Glossar & Gesetz

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2026: Pflicht, Deckung & Gesetz

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nach § 1 PflVG für jeden Halter eines zugelassenen Fahrzeugs in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die du mit deinem Auto bei anderen verursachst — die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,22 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden (PflVG Anlage).

Autor: Checkalle Redaktion·

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug — ohne eVB-Nummer keine Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Mindestdeckung gesetzlich geregelt: 7,5 Mio. € (Personen) / 1,22 Mio. € (Sach) / 50.000 € (Vermögen) laut PflVG Anlage.
  • Empfohlen 100 Mio. € pauschal — der GDV verweist darauf, dass schwere Unfälle die gesetzlichen Mindestsummen schnell überschreiten.
  • Beiträge variieren stark nach Typklasse, Regionalklasse, SF-Klasse und Fahrerprofil. Tarife im Detail vergleichst du auf unserer Vergleichsseite.

Was ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?

Wenn du in Deutschland ein Auto, ein Motorrad oder einen Anhänger zulässt, brauchst du eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Das steht so im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und gilt für jeden Halter, ohne Ausnahme. Die Versicherung schützt nicht dich selbst, sondern die Menschen, denen du im Verkehr Schaden zufügen kannst — verletzte Insassen anderer Fahrzeuge, beschädigte Autos, kaputte Leitplanken, Vermögensausfälle nach einem Unfall.

Das Verfahren ist überall gleich: Du schließt einen Vertrag ab, bekommst eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer), und damit kannst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Ohne eVB läuft nichts. Verlierst du den Versicherungsschutz später, weil Beiträge nicht gezahlt werden, meldet die Versicherung das automatisch dem Zulassungsamt — die Behörde zieht das Fahrzeug dann aus dem Verkehr.

Wichtig: Die KFZ-Haftpflicht deckt ausschließlich Fremdschäden. Eigene Schäden am eigenen Fahrzeug sind ein Fall für die Teil- oder Vollkasko. Die Unterschiede haben wir auf der Seite Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko im Vergleich zusammengefasst.

Welche Schäden deckt die KFZ-Haftpflicht?

Das Gesetz unterscheidet drei Schadenkategorien — und für jede gibt es eine eigene gesetzliche Mindestdeckungssumme.

Personenschäden

Verletzungen, Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, lebenslange Renten an Hinterbliebene.

Mindestdeckung: 7,5 Mio. €

Sachschäden

Kaputte Autos, beschädigte Häuser, demolierte Verkehrseinrichtungen, getötete Tiere.

Mindestdeckung: 1,22 Mio. €

Vermögensschäden

Reine Vermögensschäden ohne direkten Personen- oder Sachschaden, etwa Betriebsausfall.

Mindestdeckung: 50.000 €

Personenschäden im Detail

Verletzungen, langfristige medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, lebenslange Renten an Hinterbliebene: All das fällt unter Personenschäden. Genau hier werden die größten Summen fällig — ein einzelner Verkehrsunfall mit Querschnittslähmung oder Tod kann mehrere Millionen Euro kosten. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Mio. € je Schadenfall (PflVG Anlage). In der Praxis sind die meisten Tarife auf 50–100 Mio. € erhöht, weil die Mindestsumme bei schweren Massenunfällen nicht ausreicht.

Sachschäden im Detail

Kaputte Autos, beschädigte Häuser, demolierte Verkehrseinrichtungen, getötete Tiere im Straßenverkehr — all das sind Sachschäden. Die gesetzliche Untergrenze liegt bei 1,22 Mio. € je Schadenfall. Auch hier setzen die meisten Versicherer freiwillig deutlich höhere Werte an, weil ein Auffahrunfall mit mehreren Premiumfahrzeugen diese Summe ohne weiteres knacken kann.

Vermögensschäden im Detail

Reine Vermögensschäden ohne direkten Personen- oder Sachschaden — etwa wenn ein Geschäftsbetrieb durch einen Unfall stillsteht und Umsatz ausfällt. Die Mindestdeckung beträgt 50.000 € je Schadenfall. Das ist die mit Abstand kleinste Summe, weil reine Vermögensschäden im Straßenverkehr selten vorkommen.

Mindestdeckungssumme: Was sagt das Gesetz?

Die genauen Beträge stehen in der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz. Hier nochmal sauber tabelliert:

SchadenartGesetzliche Mindestdeckung
Personenschäden7,5 Mio. €
Sachschäden1,22 Mio. €
Vermögensschäden50.000 €

Quelle: Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) Anlage — gesetze-im-internet.de

Die Mindestsummen wurden zuletzt 2007 angehoben — seitdem ist der Gesetzgeber zurückhaltend, weil die Versicherungsbranche freiwillig längst höhere Deckungen anbietet. Für Halter heißt das: Wer sich nur auf das gesetzliche Minimum verlässt, läuft bei einem schweren Unfall schnell in eine persönliche Haftungslücke. Die Differenz zwischen Schaden und Versicherungsleistung trägt dann der Halter privat.

Empfohlene Deckungssumme: Warum 100 Mio. €?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Verbraucherportale wie Finanztip und die Verbraucherzentrale empfehlen seit Jahren eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. €. Der Grund ist einfach: Die Mehrkosten gegenüber der Mindestdeckung sind im Beitrag meist gering, der zusätzliche Schutz im Ernstfall aber enorm.

Beispiel — ein Unfall in einem Tunnel mit mehreren Fahrzeugbränden, Personenschäden, Folgekosten für Bergung und Sperrung: Schadensummen jenseits der 10–20 Mio. € sind in solchen Fällen real. Wer hier mit 7,5 Mio. € Personendeckung antritt, sitzt anschließend auf einer Lücke, die das eigene Vermögen jahrelang aufzehren kann.

Beim Tarifvergleich solltest du daher die Deckungssumme als feste Größe einplanen — und nicht als Sparoption. Auf der Seite KFZ-Haftpflichtversicherung Vergleich findest du Tarife mit 100 Mio. € pauschaler Deckung in der Standardauswahl.

Was kostet die KFZ-Haftpflicht?

Hier wird es individuell. Der Beitrag hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab — und seriöse Aussagen zu konkreten Preisen lassen sich nur nach einem Tarifvergleich treffen.

Was den Preis bewegt:

  • Typklasse des Fahrzeugs — vom Kraftfahrt-Bundesamt jährlich festgelegt anhand der Schadenstatistik je Modell. Die Typklassen-Übersicht des KBA ist die maßgebliche Quelle.
  • Regionalklasse — abhängig vom Zulassungsbezirk. Großstädte mit hoher Schadenhäufigkeit liegen oft mehrere Klassen über ländlichen Regionen.
  • SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) — je länger du unfallfrei fährst, desto höher die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag. Details auf der Seite SF-Klasse Haftpflicht.
  • Jährliche Fahrleistung, Fahrerkreis, Garagennutzung, Wohnungsnähe zur Arbeitsstelle — alles Tarifmerkmale, die der Versicherer abfragt.
  • Selbstbeteiligung — bei der Haftpflicht gibt es üblicherweise keine Selbstbeteiligung; die wird erst bei Kasko-Tarifen relevant.

Was du selbst beeinflussen kannst: Typklasse (über die Modellwahl), Regionalklasse (über den Wohnort), SF-Klasse (über unfallfreies Fahren), Fahrleistung und Fahrerkreis. Den Rest entscheidet der Tarif des Versicherers.

Konkrete Beitragsbeispiele — etwa „je nach Profil ab rund 85 €/Jahr aufwärts" — sind nur als grobe Orientierung sinnvoll. Sie spiegeln nicht zwingend deine persönliche Situation wider. Verlässlich wird die Zahl erst, wenn du im KFZ-Haftpflicht Vergleich deine eigenen Daten eingibst.

KFZ-Haftpflicht abschließen: So geht's

Der Ablauf ist in vier Schritten erledigt — und du brauchst nicht zwingend Deutsch dafür, viele Versicherer bieten heute auch englischsprachige Onlinestrecken.

  1. Daten zusammensuchen. Fahrzeugdaten (HSN/TSN aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1), Halterdaten, geschätzte Jahreskilometer, gewünschter Versicherungsbeginn.
  2. Vergleich starten. Im Vergleichsrechner gibst du diese Daten ein und siehst innerhalb von Minuten Tarife verschiedener Anbieter — sortierbar nach Beitrag, Deckungssumme und Leistungen.
  3. Tarif wählen und Antrag stellen. Du wählst einen Tarif aus, klickst auf Abschluss und gehst die Risikofragen durch. Bei den meisten Versicherern bekommst du anschließend deine eVB-Nummer sofort per E-Mail.
  4. Zulassung erledigen. Mit der eVB, der Zulassungsbescheinigung Teil 2, deinem Personalausweis und der SEPA-Mandatsfähigkeit gehst du zur Zulassungsstelle (oder nutzt das Online-Verfahren i-Kfz, falls deine Stadt das anbietet).

Hinweis zum Wechsel: Bestehende Verträge laufen meist bis zum 31. Dezember und müssen bis zum 30. November gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schaden hast du ein Sonderkündigungsrecht — dazu mehr auf der Seite KFZ-Versicherung wechseln 2026.

Häufige Fragen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Häufig gestellte Fragen

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Wenn du jetzt konkrete Tarife sehen willst — mit Beiträgen, Deckungssummen und Anbietervergleich — geht es auf der Vergleichsseite weiter. Dort gibst du deine Daten ein und siehst innerhalb weniger Minuten passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

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