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Gastronomie · Steuern 2026

Mehrwertsteuer Gastronomie 2026

Seit dem 1. Januar 2026 zahlst du in Deutschland einheitlich 7 % MwSt auf alle Speisen in der Gastronomie. Egal ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder per Lieferdienst — der Satz ist derselbe. Nur Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 %.

Letzte Aktualisierung: · Autor: Checkalle

Das Wichtigste in Kürze

  • · 7 % MwSt auf alle Speisen, gültig seit 1. Januar 2026 (vorher 19 % im Restaurant, 7 % nur to-go).
  • · Kein Unterschied mehr zwischen Vor-Ort-Verzehr und Take-away.
  • · Getränke bleiben bei 19 %, mit Ausnahmen für Milchgetränke und Leitungswasser.
  • · Permanent kodifiziert in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG — kein Auslaufdatum.
  • · Beschlossen vom Bundestag am 4.12.2025, bestätigt vom Bundesrat am 19.12.2025.

Die MwSt-Sätze 2026 auf einen Blick

7 %

Alle Speisen

Vor-Ort, Take-away, Lieferung — ein Satz für alles

19 %

Getränke

Bier, Wein, Softdrinks, schwarzer Kaffee, Tee

KategorieMwSt
Speisen — Vor-Ort
Neu
7 %
Speisen — Take-away & Lieferung7 %
Getränke (Bier, Wein, Softdrinks)19 %
Milch-Mix-Getränke ≥ 75 % Milch (Cappuccino, Latte)7 %
Pflanzendrinks (Hafer, Soja, Reis, Kokos)19 %
Leitungswasser7 %
Smoothies7 %
Frisch gepresste Säfte19 %

Was hat sich am 1. Januar 2026 geändert?

2020 — 2023

Corona-Sonderregel

Während der Pandemie galt für Restaurant-Speisen vorübergehend 7 % statt 19 %. Diese Regel war befristet.

2024 — 2025

Rückkehr zu 19 %

Mit Ablauf der Corona-Hilfe ging der Restaurantsatz wieder hoch. Take-away blieb bei 7 %.

Ab 2026

Dauerhaft 7 %

Bundestag und Bundesrat haben die Senkung im Dezember 2025 verabschiedet. Diesmal ohne Befristung.

Rechtsgrundlage

Die Senkung ist als Dauerregelung in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG verankert. Anders als die Corona-Regelung gibt es kein Auslaufdatum. Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz am 4. Dezember 2025 im Bundestag verabschiedet, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die DIHK bestätigt: Die Gleichbehandlung von Vor-Ort und Take-away ist damit endgültig.

Wer profitiert von der Senkung?

Die offizielle Mitteilung der Bundesregierung listet die Branchen, die unter den ermäßigten Satz fallen:

Restaurants & Cafés

Klassische Gastronomie mit Sitzplätzen

Imbisse & Take-away

Bereits 7 %, jetzt einheitlich

Bäckereien & Metzgereien

Auch Stehcafés sind dabei

Lebensmitteleinzelhandel

Verzehr vor Ort fällt unter 7 %

Catering & Lieferdienste

Speisen aller Art begünstigt

Kantinen in Kita, Schule, Krankenhaus

Gemeinschaftsverpflegung profitiert

Wie viel sparst du beim Restaurantbesuch?

Wenn der Gastronom die MwSt-Senkung voll an dich weitergibt, sieht die Rechnung so aus. Annahme: gleicher Nettopreis wie 2025, nur der Steuersatz ändert sich.

GerichtBrutto 2025 (19 %)Brutto 2026 (7 %)Du sparst
Pizza Margherita14,99 €13,48 €1,51 €
Burger mit Pommes14,00 €12,59 €1,41 €
Pasta Bolognese13,00 €11,69 €1,31 €
Schnitzel mit Beilagen18,90 €16,99 €1,91 €

Hinweis: Nicht jedes Restaurant gibt die volle Ersparnis weiter — mehr dazu im Abschnitt "Kommt die Senkung wirklich beim Gast an?"

Sonderregeln, die du kennen solltest

Silvesternacht 2025 → 2026

Damit Gastronomen nicht punkt Mitternacht ihr Kassensystem umstellen mussten, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Für die gesamte Silvesternacht durfte noch der alte Satz von 19 % auf Speisen verwendet werden. Ab 1. Januar 2026 morgens galt überall 7 %.

Buffet, Brunch, All-inclusive: die 30-%-Regel

Bei Kombi-Angeboten mit Pauschalpreis (zum Beispiel Brunch-Buffet inklusive Getränke) erlaubt das BMF eine Vereinfachung: 30 % des Pauschalpreises dürfen pauschal als Getränkeanteil mit 19 % versteuert werden, der Rest fällt unter 7 %. So muss der Gastronom nicht jedes Glas einzeln aufschlüsseln.

Cappuccino ja, Hafer-Latte nein

Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil zählen steuerlich zur Milch — also 7 %. Klassischer Cappuccino, Latte Macchiato, Eiskaffee. Pflanzendrinks (Hafer, Soja, Reis, Kokos) sind davon ausgenommen und bleiben bei 19 %. Auch Smoothies werden als Speise behandelt (7 %), frisch gepresste Säfte hingegen als Getränk (19 %). Praktische Übersicht: die IHK Darmstadt hat die Detailfragen aufgelistet.

Kommt die Senkung wirklich beim Gast an?

Auf dem Papier sparst du bei jedem Restaurantbesuch rund 10 % auf den Speisen-Anteil. In der Praxis ist es weniger eindeutig. Erste Berichte aus Januar 2026 zeigen: Manche Wirte haben die Senkung 1:1 weitergegeben und ihre Preise gesenkt. Andere haben die Preise gehalten, um gestiegene Energie-, Personal- und Wareneinkaufskosten auszugleichen.

Der DEHOGA Bundesverband hat die Reform jahrelang gefordert und sieht sie als überfälliges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Für dich als Gast heißt das: Vergleich die Karte. Wenn die Preise unverändert geblieben sind, hat der Wirt die Senkung einkalkuliert, statt sie weiterzugeben — was rechtlich völlig zulässig ist, aber für deinen Geldbeutel den Unterschied macht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer im Restaurant 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 zahlst du in Deutschland 7 % MwSt auf alle Speisen in der Gastronomie. Es spielt keine Rolle, ob du vor Ort isst, das Essen mitnimmst oder liefern lässt. Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 %. Die neue Regel ist in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG verankert.

Gilt für Take-away weiterhin 7 %?

Ja. Speisen zum Mitnehmen und für Lieferdienste wurden schon vor 2026 mit 7 % besteuert. Neu ist nur, dass jetzt auch der Verzehr im Restaurant unter denselben Satz fällt. Damit gibt es keinen MwSt-Unterschied mehr zwischen Vor-Ort und Take-away.

Ist die 7-%-Regel permanent oder befristet?

Permanent. Anders als die Corona-Sonderregelung von 2020 bis 2023 ist die aktuelle Senkung dauerhaft im Umsatzsteuergesetz verankert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Es gibt kein Auslaufdatum. Das Steueränderungsgesetz wurde am 4. Dezember 2025 im Bundestag und am 19. Dezember 2025 im Bundesrat beschlossen.

Was kostet ein Cappuccino — 7 oder 19 %?

Cappuccino und Latte Macchiato fallen unter die Sonderregel für Milchmischgetränke: Wenn der Milchanteil bei mindestens 75 % liegt, gilt 7 %. Schwarzer Kaffee, Espresso und Tee zählen als reguläre Getränke und werden mit 19 % besteuert.

Was ist mit Hafer-Latte oder Soja-Cappuccino?

Pflanzendrinks wie Hafer-, Soja-, Reis- oder Kokosmilch sind von der 75-%-Milch-Regel ausgenommen. Sie bleiben bei 19 %. Wenn du also einen Hafer-Latte bestellst, zahlst du auf den Drink-Anteil den Regelsatz.

Profitieren auch Bäckereien, Metzgereien und Catering?

Ja. Laut Bundesregierung gilt der 7-%-Satz für alle Speisen — egal ob in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, im Lebensmitteleinzelhandel, beim Catering oder in Kantinen von Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Stehcafés in Bäckereien fallen seit 2026 ebenfalls unter den ermäßigten Satz.

Was war in der Silvesternacht 2025/2026?

Damit Gastronomen nicht punkt Mitternacht ihr Kassensystem umstellen mussten, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen: Für die gesamte Silvesternacht durfte noch der alte Satz von 19 % auf Speisen abgerechnet werden. Ab 1. Januar 2026 morgens galt überall 7 %.

Wie wird die MwSt bei Buffets oder Menüs mit Getränken berechnet?

Bei Kombi-Angeboten mit Pauschalpreis (zum Beispiel Brunch-Buffet mit Getränken inklusive) erlaubt das BMF eine Vereinfachung: 30 % des Pauschalpreises dürfen pauschal als Getränkeanteil mit 19 % versteuert werden, der Rest fällt unter die 7-%-Regel. Das spart Buchhaltern aufwendige Einzelaufteilungen.

Alle Änderungen 2026

Steuern, Sozialleistungen, Energiepreise, Verbraucherrechte — alles, was sich 2026 für dich ändert.

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