Mindestlohn & Minijob 2026
13,90 € Stundenlohn und 603 € Minijob-Grenze, dazu der Ausblick auf 14,60 € ab 2027.
Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2026 · Autor: Checkalle
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze ist gleichzeitig auf 603 € im Monat gestiegen, also 7.236 € im Jahr. Beide Werte gehen direkt auf die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) zurück, veröffentlicht im November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268).
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde (vorher 12,82 €)
- Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat, Jahreswert 7.236 €
- Maximale Stunden im Minijob: rund 43,4 pro Monat (603 ÷ 13,90)
- Midijob-Bereich: 603,01 € bis 2.000 €, Sozialabgaben steigen gleitend
- Bereits beschlossen: 14,60 €/Stunde ab 1. Januar 2027
13,90 €
Mindestlohn pro Stunde
603 €
Minijob-Grenze pro Monat
~43,4 h
Max. Stunden/Monat (Minijob)
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Bei 13,90 € Mindestlohn und 603 € Verdienstgrenze sind es maximal 43,4 Stunden pro Monat. Es zählt der Jahresdurchschnitt, nicht jeder einzelne Monat. In Saisonspitzen darfst du auch mehr arbeiten, solange der Jahreswert unter 7.236 € bleibt.
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,4 | rund 10 |
| 15,00 € | 40,2 | rund 9,3 |
| 18,00 € | 33,5 | rund 7,7 |
| 22,00 € | 27,4 | rund 6,3 |
Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Minijob. Die monatliche Obergrenze in Euro bleibt gleich, nur die Stundenzahl ändert sich.
Mindestlohn-Entwicklung: 2024 bis 2027
| Jahr | Mindestlohn/Stunde | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 2024 | 12,41 € | 538 € |
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | rund 633 € |
Werte laut BMAS und Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Sprung 2025 → 2026 ist mit 8,4 % der stärkste Anstieg seit Einführung des Mindestlohns 2015.
Wichtiges für Minijobber 2026
Keine Lohnsteuer
Du zahlst keine Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber führt 2 % Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab.
Rentenversicherung optional
Standardmäßig zahlst du 3,6 % deines Lohns in die Rentenversicherung ein. Befreiung ist möglich, aber nicht widerrufbar.
Mehrere Minijobs möglich
Du darfst mehrere Minijobs haben, solange die Summe unter 603 €/Monat bleibt. Überschreitung wird rückwirkend abgabenpflichtig.
Neben Hauptjob erlaubt
Ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist abgabenfrei. Erst ab dem zweiten Nebenjob fallen volle Abgaben an.
Brauchst du einen Liquiditätspuffer am Monatsende? Ein Kleinkredit als Übergangslösung kann eine Alternative zum zweiten Minijob sein.
Der Übergangsbereich (Midijob): 603,01 € bis 2.000 €
Eckdaten 2026
- Untergrenze:603,01 €
- Obergrenze:2.000 €
- Arbeitnehmer-Beitrag am Anfang:fast 0 %
- Arbeitnehmer-Beitrag bei 2.000 €:rund 20 %
Vorteil des Übergangsbereichs
Im Übergangsbereich (603 € bis 2.000 €) steigen die Sozialabgaben gleitend an. Bei 603 € zahlst du fast nichts, bei 2.000 € den vollen Satz.
Wichtig: Du erwirbst trotzdem volle Rentenansprüche, obwohl du weniger einzahlst. Der Arbeitgeber zahlt immer den vollen Anteil.
Ausblick: Mindestlohn 2027 bei 14,60 €
Die Mindestlohnkommission hat in derselben Sitzung im Juni 2025 auch den Wert für 2027 festgelegt: 14,60 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Die Minijob-Grenze würde nach derselben Formel auf rund 633 €/Monat steigen. Der genaue Wert wird per Verordnung im Herbst 2026 festgesetzt.
Wer langfristig plant, sollte beide Daten im Kopf behalten. 2026 plus 2027 zusammen bedeuten einen Lohnzuwachs von rund 13,9 % gegenüber 2025.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 genau?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das circa 2.412 € brutto im Monat. Rechtsgrundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), BGBl. 2025 I Nr. 268.
Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt 2026 bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf 603 €.
Wie viele Stunden Minijob sind 2026 möglich?
Bei 13,90 € Mindestlohn kannst du maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt, nicht jeder einzelne Monat. In Saisonspitzen darfst du auch mehr arbeiten, solange du im Jahresschnitt unter 7.236 € bleibst.
Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?
Liegst du mehr als zwei Monate pro Jahr unvorhergesehen über 603 €, bleibt der Job ein Minijob. Ab dem dritten Überschreiten wird der Job rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Ist die Überschreitung von Anfang an geplant, fällst du sofort in den Übergangsbereich (Midijob).
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nein. Dein Arbeitgeber führt 2 % Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Eine individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerklasse ist möglich, lohnt sich aber meist nur in Sonderkonstellationen.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Minijob: bis 603 €/Monat, keine Lohnsteuer, optional Rentenversicherung. Midijob (Übergangsbereich): 603,01 € bis 2.000 €/Monat, reduzierte Sozialabgaben mit gleitendem Anstieg. Ab 2.000 € volle Sozialversicherung.
Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?
Am 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde. Bereits per Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 festgelegt. Die Minijob-Grenze wird parallel angepasst und im Herbst 2026 per Verordnung veröffentlicht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- MiLoV5: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 268 (veröffentlicht 7. November 2025)
- BMAS, Mindestlohn aktuelle Werte
- Mindestlohnkommission, Beschluss 27. Juni 2025
- Minijob-Zentrale, Geringfügigkeitsgrenze
- Bundesregierung, Mindestlohn steigt