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Warnung

Schwarzarbeit Risiken 2026

Warum sich "unter der Hand" bezahlen nicht lohnt – und was Ihnen droht.

Kein Versicherungsschutz

Bei Unfällen haften Sie als Auftraggeber

Keine Gewährleistung

Mängel müssen Sie selbst beheben lassen

Bußgeld bis 50.000€

Auch Auftraggeber werden bestraft

Strafverfahren möglich

Bei größeren Summen Steuerhinterziehung

Beispiele für Bußgelder

FallMögliches Bußgeld
Malerarbeiten ohne Rechnung5.000 - 15.000€
Badsanierung bar bezahlt10.000 - 30.000€
Dacharbeiten ohne Handwerker15.000 - 50.000€
Regelmäßige SchwarzarbeitStrafverfahren

Bußgelder variieren je nach Umfang, Wiederholung und Bundesland.

Konsequenzen im Detail

Für Auftraggeber (Sie)

  • Bußgeld bis 50.000€ für Beauftragung
  • Haftung bei Arbeitsunfällen
  • Keine Gewährleistung bei Mängeln
  • Keine Steuerabsetzung möglich

Für Auftragnehmer

  • Bußgeld bis 500.000€
  • Nachzahlung Steuern + Sozialabgaben
  • Gewerbeverbot möglich
  • Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung

So beauftragen Sie legal

Rechnung verlangen

Bestehen Sie immer auf einer ordnungsgemäßen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Nur so haben Sie Gewährleistung.

Handwerkerausweis prüfen

Meisterpflichtige Gewerke (z.B. Elektrik, Sanitär) erfordern einen Meisterbrief. Fragen Sie nach oder prüfen Sie bei der HWK.

Handwerkerkosten absetzen

Mit Rechnung können Sie 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) steuerlich geltend machen – das macht legale Arbeit günstiger.

Mehrere Angebote einholen

Vergleichen Sie Angebote von mehreren Handwerkern. Der günstigste legale Anbieter ist immer besser als Schwarzarbeit.

Zoll kontrolliert verstärkt!

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat seit 2020 mehr Personal und kontrolliert verstärkt – auch private Baustellen. Verdächtige Transporter und Arbeiten am Wochenende werden häufiger überprüft.

Häufige Fragen

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Dazu gehört auch, wenn gewerbliche Leistungen ohne Gewerbeanmeldung oder Meisterbrief erbracht werden.

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?

Auftraggeber: Bußgeld bis 50.000€ bei Beauftragung von Schwarzarbeit. Auftragnehmer: Bußgeld bis 500.000€, Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben, ggf. Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung.

Habe ich Gewährleistung bei Schwarzarbeit?

Nein. Schwarzarbeitsverträge sind nichtig (§ 134 BGB). Sie haben keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz bei Mängeln – egal was mündlich vereinbart wurde.

Was ist mit der Versicherung bei Unfällen?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Schwarzarbeit. Bei einem Arbeitsunfall auf Ihrer Baustelle können Sie als Auftraggeber für Behandlungskosten und Schadensersatz haften.

Wie erkenne ich Schwarzarbeit?

Warnsignale: Nur Barzahlung, keine Rechnung, deutlich unter Marktpreis, keine Gewerbeanmeldung, keine Handwerkskammer-Eintragung bei meisterpflichtigen Gewerken.

Alle Änderungen 2026

Steuern, Sozialleistungen, Verbraucherrechte und mehr

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