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Solarpflicht BW bei Dachsanierung 2026: Pflicht, Ausnahmen, Bußgeld

Steht bei dir in Baden-Württemberg eine Dachsanierung an? Seit dem 1. Januar 2023 verlangt § 23 KlimaG BW eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach. Es gibt klar definierte Ausnahmen, einen Härtefall ab 70 % Mehrkosten und Zwangsgeld bis 50.000 €.

Quellen: UM-BW, AKBW, § 10 PVPf-VO
Aktualisiert am 12. Mai 2026
Vergleich kostenlos

Autor: Checkalle · Inhalt zu Informationszwecken, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auslöser: vollständige Erneuerung der Dachabdichtung (Flach) oder Dacheindeckung (Schräg), Baubeginn ab 01.01.2023.
  • Belegung: mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit PV (75 %, wenn Terrasse Fläche reduziert).
  • Mindestfläche: einzelne Dachfläche ab 20 m² zusammenhängend; Gebäude unter 50 m² Nutzfläche komplett befreit.
  • Härtefall: wenn Netzanschluss plus übrige Systemkosten mehr als 70 % der PV-Investition ausmachen (UM-BW FAQ).
  • Bußgeld: bis 5.000 € plus Zwangsgeld bis 50.000 € (§ 10 PVPf-VO). Die Pflicht zur Nachrüstung bleibt bestehen.

Seit 01.01.2023

Pflicht bei Dachsanierung

Auslöser

Komplette Eindeckung

Ausnahmen

unter 50 m², Härtefall 70 %

Belegung

60 % solargeeignete Fläche

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Tipp: Nutze die Dachsanierung als Chance. Mit einer PV-Anlage senkst du langfristig deine Stromkosten und erfüllst gleichzeitig die gesetzliche Pflicht.

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Was zählt als grundlegende Dachsanierung?

Das Umweltministerium Baden-Württemberg definiert den Auslöser klar: Die Dachabdichtung (Flachdach) oder die Dacheindeckung (Schrägdach) wird vollständig erneuert. Auch die Wiederverwendung vorhandener Ziegel zählt als grundlegende Sanierung. Die Unterkonstruktion oder Dämmung musst du dafür nicht anfassen.

Nicht ausgelöst wird die Pflicht bei:

  • Reparatur einzelner Ziegel oder Schindeln
  • Sturmschaden-Reparaturen (kurzfristige Schadensbehebung)
  • Austausch von Regenrinnen oder Dachfenstern
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Aufdachdämmung ohne komplette Eindeckungs-Erneuerung

Baubeginn ist der tatsächliche Start der Eindeckungs- oder Abdichtungsarbeiten. Planung, Gerüstaufbau und Vertragsabschluss zählen nicht. Liegt dein Baubeginn vor dem 01.01.2023, greift die PV-Pflicht nicht.

Wie viel Dachfläche muss mit PV belegt werden?

Die Regel lautet 60 % der solargeeigneten Dachfläche, nicht der gesamten. Als solargeeignet gilt eine Fläche mit folgenden Eigenschaften:

  • Ausrichtung: Süd, Südost, Südwest, Ost oder West. Reine Norddächer zählen nicht.
  • Neigung: Schrägdach 20 bis 60 Grad, Flachdach bis 20 Grad.
  • Verschattung: Stark verschattete Flächen darfst du herausrechnen.

Nutzt du einen Teil des Dachs zwingend anders, etwa für eine Dachterrasse, steigt die Quote auf 75 % der verbleibenden geeigneten Fläche (§ 8 Abs. 1 Satz 3 PVPf-VO). Den Nachweis erbringst du mit einem Dachflächenplan beim Baurechtsamt.

Ist auf demselben Dach eine Dachbegrünung vorgeschrieben, reduziert sich die PV-Quote auf 30 % der geeigneten Fläche (Quelle: Netze BW).

Ausnahmen von der Solarpflicht

Gebäude unter 50 m²

Wohngebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche sind komplett befreit.

Härtefall ab 70 % Mehrkosten

Übersteigen Netzanschluss plus übrige Systemkosten 70 % der PV-Investition, kannst du beim Baurechtsamt einen Härtefall geltend machen.

Statische Ungeeignetheit

Trägt das Dach das Gewicht der Module nicht, brauchst du ein Statik-Gutachten als Nachweis.

Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht automatisch befreit. Die Behörde wägt Denkmal- und Klimaschutz ab und kann PV mit Auflagen genehmigen.

Sturmschaden

Reparaturen, die nur kurzfristige Schäden beheben, lösen die Pflicht nicht aus.

Bußgeld: Was droht bei Nicht-Erfüllung?

Aufforderung mit Frist

Das Baurechtsamt fordert dich zuerst auf, die Pflicht zu erfüllen, und setzt eine angemessene Frist.

Bußgeld bis 5.000 €

Bei ordnungswidriger Nicht-Erfüllung im Wohngebäude (gemäß § 10 PVPf-VO, zitiert von ADAC und T-Online).

Zwangsgeld bis 50.000 €

Bleibt die Anlage aus, kann das Baurechtsamt ein Zwangsgeld festsetzen und wiederholt erhöhen, bis zur gesetzlichen Obergrenze.

Pflicht bleibt bestehen

Auch nach Zahlung des Bußgelds musst du die Anlage nachträglich installieren.

Alternative Solarthermie und andere Standorte

Wenn PV nicht zu deiner Situation passt, darfst du die Pflicht auch mit einer Solarthermie-Anlage erfüllen. Die Umrechnung des Umweltministeriums: 1 kW PV-Leistung entspricht 5,5 m² Kollektorfläche. Kombinationen aus PV und Solarthermie sind ebenfalls zulässig.

Die Anlage muss nicht zwingend aufs Dach. Möglich sind:

  • Fassaden-PV
  • Carport-PV (z. B. auf dem Stellplatz)
  • PV auf Gartenflächen in räumlicher Nähe
  • Aufständerung auf Flachdächern

Balkonkraftwerke ersetzen die Dachflächen-Belegung nicht. Wenn dich Balkon-Solar trotzdem interessiert, findest du Details im Balkonkraftwerk-Vergleich 2026.

Förderung in Baden-Württemberg

Drei Wege senken die Investitionskosten:

  • KfW 270: Zinsgünstiger Kredit für Erneuerbare-Energien-Vorhaben. Details und aktuelle Konditionen im Ratgeber zum KfW-Kredit 270 für Photovoltaik.
  • L-Bank Baden-Württemberg: Programm "Energieeffizienzfinanzierung" mit Förderkrediten und Zinsverbilligung. Aktuelle Konditionen direkt bei der L-Bank.
  • EEG-Einspeisevergütung: Für eingespeisten Strom erhältst du eine gesetzliche Vergütung. Wahlweise speist du ein oder nutzt den Strom selbst.

Lohnt sich PV bei deiner Dachsanierung wirtschaftlich? Das hängt von Anlagengröße, Eigenverbrauch und Förderung ab. Der Ratgeber "Lohnt sich Photovoltaik?" führt dich durch die Rechnung mit aktuellen Modulpreisen.

Nachweis: So zeigst du die Pflicht-Erfüllung

Nach Inbetriebnahme deiner Anlage sind zwei Schritte fällig:

  1. Marktstammdatenregister: Innerhalb von 4 Wochen registrierst du die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur. Die automatische Bestätigungs-E-Mail dient als Nachweis.
  2. Baurechtsamt: Innerhalb von 12 Monaten nach Projektabschluss reichst du die Registrierungsbestätigung beim örtlichen Baurechtsamt ein.

Hast du eine Dachfläche teilweise anders genutzt? Dann zusätzlich einen Dachflächenplan nach § 8 PVPf-VO einreichen. Vor Auftragsvergabe lohnt ein Blick in den Photovoltaik-Anbieter-Vergleich für Fachbetriebe in Baden-Württemberg. Wer eine größere Anlage plant, vergleicht parallel Solaranlagen mit Speicher oder den allgemeinen Solaranlagen-Vergleich.

Häufige Fragen zur Solarpflicht BW

Gilt die Pflicht auch für Flachdächer?
Ja. Sobald die Dachabdichtung vollständig erneuert wird, greift die PV-Pflicht. Auf Flachdächern erfüllst du sie mit aufgeständerten Modulen. Die Neigung darf maximal 20 Grad betragen.
Was, wenn mein Dach teilweise verschattet ist?
Verschattete Flächen darfst du aus der Berechnung herausnehmen. Bei dauerhafter Vollverschattung kannst du beim Baurechtsamt eine Ausnahme beantragen, dafür brauchst du ein Verschattungsgutachten.
Reicht ein Balkonkraftwerk, um die Pflicht zu erfüllen?
Nein. Die Pflicht bezieht sich auf die Dachfläche und verlangt mindestens 60 Prozent Belegung der solargeeigneten Fläche. Ein 800-Watt-Balkonkraftwerk genügt diesen Anforderungen nicht.
Wie weise ich die Erfüllung nach?
Du registrierst die Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Bestätigung reichst du innerhalb von 12 Monaten beim örtlichen Baurechtsamt ein.
Was kostet eine Anlage zur Erfüllung?
Bei einem typischen Einfamilienhaus rechnest du mit etwa 6 bis 10 kWp Anlagenleistung. Aktuelle Marktpreise liegen je nach Anbieter bei rund 1.500 bis 1.900 Euro pro kWp ohne Speicher. Förderkredite wie KfW 270 senken die Monatsrate.
Bin ich bei einem denkmalgeschützten Gebäude befreit?
Nicht automatisch. Die untere Denkmalschutzbehörde wägt Denkmalschutz und Klimaschutz gegeneinander ab. Häufig genehmigt sie PV mit gestalterischen Auflagen, etwa Indachmodulen oder kleineren Modulgrößen.

Quellen

  • Umweltministerium Baden-Württemberg, FAQ Photovoltaikpflicht
  • Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW), FAQ zur Solardachpflicht
  • Netze BW GmbH, PV-Pflicht-Übersicht
  • ADAC Ratgeber: Solarpflicht 2026
  • T-Online: Solarpflicht-Strafen (zitiert § 10 PVPf-VO)
  • Finanztip: Solarpflicht 2026
  • Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2026 · Autor: Checkalle · Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Baurechtsamt oder einen Energieberater.

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