Was zählt als grundlegende Dachsanierung?
Das Umweltministerium Baden-Württemberg definiert den Auslöser klar: Die Dachabdichtung (Flachdach) oder die Dacheindeckung (Schrägdach) wird vollständig erneuert. Auch die Wiederverwendung vorhandener Ziegel zählt als grundlegende Sanierung. Die Unterkonstruktion oder Dämmung musst du dafür nicht anfassen.
Nicht ausgelöst wird die Pflicht bei:
- Reparatur einzelner Ziegel oder Schindeln
- Sturmschaden-Reparaturen (kurzfristige Schadensbehebung)
- Austausch von Regenrinnen oder Dachfenstern
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Aufdachdämmung ohne komplette Eindeckungs-Erneuerung
Baubeginn ist der tatsächliche Start der Eindeckungs- oder Abdichtungsarbeiten. Planung, Gerüstaufbau und Vertragsabschluss zählen nicht. Liegt dein Baubeginn vor dem 01.01.2023, greift die PV-Pflicht nicht.