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Solarspitzengesetz Drosselung & Auswirkungen 2026: Was kostet dich das Gesetz wirklich?

Ja, du verlierst durch das Solarspitzengesetz Geld — aber weniger, als die meisten Schlagzeilen behaupten. Für eine 10-kWp-Anlage sind es rund 30 bis 100 Euro pro Jahr. Der Großteil davon ist mit einem Smart Meter und etwas Eigenverbrauchsstrategie vermeidbar.

Von Checkalle Redaktion
Quellen: BGBl. & Bundesnetzagentur

Negative Preise

Keine Vergütung in diesen Stunden, dafür Verschiebung am Ende

60%-Drosselung

Gilt nur ohne intelligentes Messsystem

Steuerbox-Pflicht

Ab 7 kWp verpflichtend, max. 50 €/Jahr

Ausgleich

Förderung wird zeitlich verlängert

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Was steht eigentlich im Solarspitzengesetz?

Das "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben" — kurz Solarspitzengesetz — ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 Teil I, Nr. 51). Es ändert das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz, damit das Stromnetz mit dem rasanten Solar-Zubau klarkommt.

Kern der Reform: An sonnigen Tagen produzieren tausende Anlagen gleichzeitig mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann. Die Folge sind negative Börsenpreise — laut SMARD-Daten der Bundesnetzagentur 2024 schon 457 Stunden. Der Gesetzgeber will solche Spitzen abfedern, ohne die PV-Förderung grundsätzlich zu kippen.

Für dich als Anlagenbetreiber bedeutet das drei konkrete Änderungen — und sie betreffen dich nur, wenn deine Anlage nach dem 24. Februar 2025 ans Netz gegangen ist.

Photovoltaikanlage auf einem deutschen Wohnhaus im Sonnenlicht

Foto: Fernando Galvis / Unsplash

1. Negative Strompreise und die neue Einspeise-Regel

Sobald an der Strombörse die Preise unter null fallen, bekommst du für eingespeisten Strom nichts mehr. Diese Regel ist in § 51a EEG 2023 verankert.

Klingt dramatisch, ist es bei nüchterner Rechnung aber nicht: 457 negative Stunden im Jahr 2024 entsprechen rund 5,2 % der Jahresstunden. Davon fällt für eine 10-kWp-Süddachanlage erfahrungsgemäß 500-1.000 kWh in genau diese Zeitfenster (sonnige Wochenenden, Feiertage). Bei der aktuellen Einspeisevergütung um 8 Cent/kWh sind das rechnerisch 30-50 Euro entgangene Vergütung pro Jahr.

Und auch die werden dir nicht endgültig genommen: Die ausgefallenen Stunden hängt der Gesetzgeber ans Ende deiner 20-jährigen Förderung an. Faktisch wird deine Vergütungslaufzeit also länger.

Praxistipp: Lade dein E-Auto oder den Heimspeicher bevorzugt mittags. So nutzt du den Solarstrom selbst, wenn er an der Börse gerade nichts kostet — und sparst dir den Netzbezug zu 30+ Cent/kWh. Wie das mit einem dynamischen Stromtarif noch besser funktioniert, zeigen wir dir separat.

2. Die 60%-Drosselung — der Hauptkostenfaktor

Wer 2026 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt und kein intelligentes Messsystem hat, darf laut § 9 Abs. 2 EEG nur 60 % der installierten Nennleistung ins Netz einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage darf also maximal 6 kW abgeben.

Diese Grenze ist deutlich härter als die alte 70%-Regel. Vor allem Süddächer trifft es: An klaren Mittagen erreicht eine reine Südanlage 80-100 % Leistung. Alles oberhalb von 60 % geht verloren — typisch sind 5-10 % weniger Jahresertrag, bei einer 10-kWp-Anlage entspricht das 100-300 €/Jahr.

Die gute Nachricht: Mit einem Smart Meter Gateway (iMSys) fällt die 60%-Begrenzung weg. Du darfst dann 100 % einspeisen, und der Netzbetreiber kann bei echter Netzüberlastung gezielt regeln. Details, Bestandsschutz und Ertragsrechner findest du in unserem Vertiefungsartikel zur 60%-Wirkleistungsbegrenzung.

3. Steuerbox plus Smart Meter ab 7 kWp

Anlagen ab 7 kWp brauchen ab Inbetriebnahme zwei Geräte: ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox. Das iMSys misst, die Steuerbox setzt Befehle des Netzbetreibers technisch um — zum Beispiel ein temporäres Herunterregeln bei Netzengpässen.

Beim Geld bleibt es überschaubar: Die jährlichen Messstellenbetriebskosten sind gesetzlich auf maximal 50 €/Jahr gedeckelt. Die einmaligen Installations- und Hardwarekosten für die Steuerbox liegen typisch zwischen 150 und 500 €. Den genauen Aufschlag und worauf du beim Angebot achten musst, lesen wir dir auf der Seite Steuerbox-Kosten für Photovoltaik vor.

Wann lohnt sich der Aufwand? Sobald deine 60%-bedingten Ertragsverluste über den Betriebskosten liegen — und das ist bei Süddach-Anlagen oft schon nach dem ersten Jahr der Fall. Mehr zur Smart-Meter-Pflicht bei PV-Anlagen in einem eigenen Artikel.

Was kostet dich das Gesetz konkret?

AnlagengrößeNegative-Preis-Verlust60%-Drosselung (Süddach)Steuerbox/MessungSumme pro Jahr
5 kWp15-25 €50-150 €— (keine Pflicht)65-175 €
7 kWp20-35 €70-200 €~50 €140-285 €
10 kWp30-50 €100-300 €~50 €180-400 €
15 kWp45-75 €150-450 €~50 €245-575 €

Werte für Süddach, mittlere Sonneneinstrahlung, Einspeisevergütung ~8 Cent/kWh. Mit Smart Meter fällt die 60%-Spalte praktisch weg — der Rest schrumpft auf 80-100 €/Jahr für die 10-kWp-Anlage.

So drückst du deine Verluste auf ein Minimum

Smart Meter einplanen

Hebt die 60%-Grenze auf. Vor allem bei Süd- und großen Anlagen rechnet sich das Gerät in 1-3 Jahren.

Eigenverbrauch zur Mittagszeit

E-Auto, Wärmepumpe, Warmwasser bewusst über Mittag laufen lassen — gerade an Tagen mit negativen Börsenpreisen.

Speicher prüfen, nicht reflexartig kaufen

Ein Batteriespeicher lohnt sich vor allem bei hohem Abendverbrauch. Was ein System mit Speicher kostet, hängt stark von der Kapazität ab.

Ost-West statt reines Süddach

Flachere Ertragskurve heißt: Du verlierst weniger durch die 60%-Regel und produzierst auch außerhalb der Mittagsspitze.

Lohnt sich PV trotz Solarspitzengesetz?

Kurz: ja, die Mathematik bleibt klar positiv.

Bei Strompreisen um 30+ Cent/kWh und PV-Gestehungskosten von 8-12 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein Gewinn.

Modulpreise auf Mehrjahrestief

Komplette Anlagen sind 2026 oft schon ab 1.000-1.600 €/kWp installiert verfügbar — niedriger als in den Vorjahren.

0 % Mehrwertsteuer bleibt

Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt weiter — ohne befristete Frist (§ 12 Abs. 3 UStG).

Förderkredite verfügbar

Wer finanzieren möchte: Die KfW bietet weiter zinsgünstige Mittel. Details im Ratgeber KfW-Kredit 270 für Photovoltaik.

Ausführliche Renditerechnung: Lohnt sich Photovoltaik 2026?

Hinweis für Bestandsanlagen-Besitzer

Ist deine Anlage vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen, betreffen dich weder die negative-Preis-Regel noch die neue 60%-Drosselung. Beim Erweitern wird allerdings die Zubau-Kapazität nach neuem Recht behandelt — was das genau bedeutet, klären wir auf der Seite PV-Anlage erweitern: Bestandsschutz.

Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz

Gilt das Solarspitzengesetz auch für Bestandsanlagen?
Nein. Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, haben Bestandsschutz. Die neuen Regeln zu negativen Strompreisen und der 60%-Drosselung betreffen nur Neuanlagen. Wenn du deine Anlage erweiterst, gilt allerdings für die neue Kapazität das neue Recht.
Wird meine Anlage bei negativen Preisen abgeschaltet?
Nein, deine Anlage läuft weiter. Lediglich die Vergütung entfällt während dieser Stunden. Du kannst den Strom selbst nutzen und sparst dabei rund 30 Cent/kWh Netzbezugskosten — oft mehr wert als die entgangene Einspeisung.
Was ist der Unterschied zwischen Smart Meter und Steuerbox?
Das intelligente Messsystem (iMSys, auch Smart Meter genannt) misst Strommengen viertelstundengenau und ist die Voraussetzung dafür, dass dein Netzbetreiber die Einspeisung steuern kann. Die Steuerbox setzt diese Befehle technisch um — sie drosselt die Einspeisung bei Bedarf. Ab 7 kWp brauchst du beides.
Wie oft gibt es negative Strompreise wirklich?
Laut Bundesnetzagentur gab es 2024 rund 457 Stunden mit negativen Börsenpreisen. Das sind etwa 5,2 % aller Jahresstunden, meist sonnige Wochenenden und Feiertage. Die Zahl steigt mit dem Ausbau der Erneuerbaren weiter an.
Kann ich die Steuerbox-Pflicht legal umgehen?
Nur wenn deine Anlage unter 7 kWp bleibt. Ab 7 kWp gibt es keinen legalen Weg drumherum. Eine bewusst kleinere Anlage limitiert deinen Eigenverbrauch und Ertrag — meist lohnt sich die Steuerbox trotzdem.
Muss ich jetzt zwingend einen Batteriespeicher kaufen?
Nein, ein Speicher ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wirtschaftlich macht er aber häufig Sinn: Du puffert überschüssigen Strom in Stunden mit negativen Preisen und nutzt ihn abends selbst. Das hebt die Eigenverbrauchsquote oft von 30 % auf 60-80 %.
Wie wird die entgangene Einspeisevergütung kompensiert?
Nach § 51a EEG werden die Stunden ohne Vergütung am Ende deines 20-jährigen Förderzeitraums angehängt. Aus dem 20-Jahres-Zeitraum werden also faktisch 20 Jahre plus die Summe der Negativ-Stunden — Verschiebung, kein endgültiger Verlust.
Welche technischen Anforderungen muss meine PV-Anlage erfüllen?
Neue Anlagen ab 7 kWp müssen für ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox vorbereitet sein. Der Wechselrichter braucht eine Schnittstelle für die ferngesteuerte Wirkleistungssteuerung. Bei der Planung sollte dein Fachbetrieb das Datenblatt prüfen.

Quellen

  • Bundesgesetzblatt: BGBl. 2025 Teil I Nr. 51 — Solarspitzengesetz, in Kraft am 25.02.2025
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 9 und § 51a EEG 2023
  • Bundesnetzagentur SMARD-Daten: smard.de — Börsenstrompreise und Stunden mit negativen Preisen 2024
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: bmwk.de — Erläuterungen zur EnWG-Novelle

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