Solarspitzengesetz Drosselung & Auswirkungen 2026: Was kostet dich das Gesetz wirklich?
Ja, du verlierst durch das Solarspitzengesetz Geld — aber weniger, als die meisten Schlagzeilen behaupten. Für eine 10-kWp-Anlage sind es rund 30 bis 100 Euro pro Jahr. Der Großteil davon ist mit einem Smart Meter und etwas Eigenverbrauchsstrategie vermeidbar.
Negative Preise
Keine Vergütung in diesen Stunden, dafür Verschiebung am Ende
60%-Drosselung
Gilt nur ohne intelligentes Messsystem
Steuerbox-Pflicht
Ab 7 kWp verpflichtend, max. 50 €/Jahr
Ausgleich
Förderung wird zeitlich verlängert
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Was steht eigentlich im Solarspitzengesetz?
Das "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben" — kurz Solarspitzengesetz — ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 Teil I, Nr. 51). Es ändert das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz, damit das Stromnetz mit dem rasanten Solar-Zubau klarkommt.
Kern der Reform: An sonnigen Tagen produzieren tausende Anlagen gleichzeitig mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann. Die Folge sind negative Börsenpreise — laut SMARD-Daten der Bundesnetzagentur 2024 schon 457 Stunden. Der Gesetzgeber will solche Spitzen abfedern, ohne die PV-Förderung grundsätzlich zu kippen.
Für dich als Anlagenbetreiber bedeutet das drei konkrete Änderungen — und sie betreffen dich nur, wenn deine Anlage nach dem 24. Februar 2025 ans Netz gegangen ist.

Foto: Fernando Galvis / Unsplash
1. Negative Strompreise und die neue Einspeise-Regel
Sobald an der Strombörse die Preise unter null fallen, bekommst du für eingespeisten Strom nichts mehr. Diese Regel ist in § 51a EEG 2023 verankert.
Klingt dramatisch, ist es bei nüchterner Rechnung aber nicht: 457 negative Stunden im Jahr 2024 entsprechen rund 5,2 % der Jahresstunden. Davon fällt für eine 10-kWp-Süddachanlage erfahrungsgemäß 500-1.000 kWh in genau diese Zeitfenster (sonnige Wochenenden, Feiertage). Bei der aktuellen Einspeisevergütung um 8 Cent/kWh sind das rechnerisch 30-50 Euro entgangene Vergütung pro Jahr.
Und auch die werden dir nicht endgültig genommen: Die ausgefallenen Stunden hängt der Gesetzgeber ans Ende deiner 20-jährigen Förderung an. Faktisch wird deine Vergütungslaufzeit also länger.
Praxistipp: Lade dein E-Auto oder den Heimspeicher bevorzugt mittags. So nutzt du den Solarstrom selbst, wenn er an der Börse gerade nichts kostet — und sparst dir den Netzbezug zu 30+ Cent/kWh. Wie das mit einem dynamischen Stromtarif noch besser funktioniert, zeigen wir dir separat.
2. Die 60%-Drosselung — der Hauptkostenfaktor
Wer 2026 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt und kein intelligentes Messsystem hat, darf laut § 9 Abs. 2 EEG nur 60 % der installierten Nennleistung ins Netz einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage darf also maximal 6 kW abgeben.
Diese Grenze ist deutlich härter als die alte 70%-Regel. Vor allem Süddächer trifft es: An klaren Mittagen erreicht eine reine Südanlage 80-100 % Leistung. Alles oberhalb von 60 % geht verloren — typisch sind 5-10 % weniger Jahresertrag, bei einer 10-kWp-Anlage entspricht das 100-300 €/Jahr.
Die gute Nachricht: Mit einem Smart Meter Gateway (iMSys) fällt die 60%-Begrenzung weg. Du darfst dann 100 % einspeisen, und der Netzbetreiber kann bei echter Netzüberlastung gezielt regeln. Details, Bestandsschutz und Ertragsrechner findest du in unserem Vertiefungsartikel zur 60%-Wirkleistungsbegrenzung.
3. Steuerbox plus Smart Meter ab 7 kWp
Anlagen ab 7 kWp brauchen ab Inbetriebnahme zwei Geräte: ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox. Das iMSys misst, die Steuerbox setzt Befehle des Netzbetreibers technisch um — zum Beispiel ein temporäres Herunterregeln bei Netzengpässen.
Beim Geld bleibt es überschaubar: Die jährlichen Messstellenbetriebskosten sind gesetzlich auf maximal 50 €/Jahr gedeckelt. Die einmaligen Installations- und Hardwarekosten für die Steuerbox liegen typisch zwischen 150 und 500 €. Den genauen Aufschlag und worauf du beim Angebot achten musst, lesen wir dir auf der Seite Steuerbox-Kosten für Photovoltaik vor.
Wann lohnt sich der Aufwand? Sobald deine 60%-bedingten Ertragsverluste über den Betriebskosten liegen — und das ist bei Süddach-Anlagen oft schon nach dem ersten Jahr der Fall. Mehr zur Smart-Meter-Pflicht bei PV-Anlagen in einem eigenen Artikel.
Was kostet dich das Gesetz konkret?
| Anlagengröße | Negative-Preis-Verlust | 60%-Drosselung (Süddach) | Steuerbox/Messung | Summe pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 5 kWp | 15-25 € | 50-150 € | — (keine Pflicht) | 65-175 € |
| 7 kWp | 20-35 € | 70-200 € | ~50 € | 140-285 € |
| 10 kWp | 30-50 € | 100-300 € | ~50 € | 180-400 € |
| 15 kWp | 45-75 € | 150-450 € | ~50 € | 245-575 € |
Werte für Süddach, mittlere Sonneneinstrahlung, Einspeisevergütung ~8 Cent/kWh. Mit Smart Meter fällt die 60%-Spalte praktisch weg — der Rest schrumpft auf 80-100 €/Jahr für die 10-kWp-Anlage.
So drückst du deine Verluste auf ein Minimum
Smart Meter einplanen
Hebt die 60%-Grenze auf. Vor allem bei Süd- und großen Anlagen rechnet sich das Gerät in 1-3 Jahren.
Eigenverbrauch zur Mittagszeit
E-Auto, Wärmepumpe, Warmwasser bewusst über Mittag laufen lassen — gerade an Tagen mit negativen Börsenpreisen.
Speicher prüfen, nicht reflexartig kaufen
Ein Batteriespeicher lohnt sich vor allem bei hohem Abendverbrauch. Was ein System mit Speicher kostet, hängt stark von der Kapazität ab.
Ost-West statt reines Süddach
Flachere Ertragskurve heißt: Du verlierst weniger durch die 60%-Regel und produzierst auch außerhalb der Mittagsspitze.
Lohnt sich PV trotz Solarspitzengesetz?
Kurz: ja, die Mathematik bleibt klar positiv.
Bei Strompreisen um 30+ Cent/kWh und PV-Gestehungskosten von 8-12 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein Gewinn.
Modulpreise auf Mehrjahrestief
Komplette Anlagen sind 2026 oft schon ab 1.000-1.600 €/kWp installiert verfügbar — niedriger als in den Vorjahren.
0 % Mehrwertsteuer bleibt
Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt weiter — ohne befristete Frist (§ 12 Abs. 3 UStG).
Förderkredite verfügbar
Wer finanzieren möchte: Die KfW bietet weiter zinsgünstige Mittel. Details im Ratgeber KfW-Kredit 270 für Photovoltaik.
Hinweis für Bestandsanlagen-Besitzer
Ist deine Anlage vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen, betreffen dich weder die negative-Preis-Regel noch die neue 60%-Drosselung. Beim Erweitern wird allerdings die Zubau-Kapazität nach neuem Recht behandelt — was das genau bedeutet, klären wir auf der Seite PV-Anlage erweitern: Bestandsschutz.
Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz
Gilt das Solarspitzengesetz auch für Bestandsanlagen?
Wird meine Anlage bei negativen Preisen abgeschaltet?
Was ist der Unterschied zwischen Smart Meter und Steuerbox?
Wie oft gibt es negative Strompreise wirklich?
Kann ich die Steuerbox-Pflicht legal umgehen?
Muss ich jetzt zwingend einen Batteriespeicher kaufen?
Wie wird die entgangene Einspeisevergütung kompensiert?
Welche technischen Anforderungen muss meine PV-Anlage erfüllen?
Quellen
- Bundesgesetzblatt: BGBl. 2025 Teil I Nr. 51 — Solarspitzengesetz, in Kraft am 25.02.2025
- Erneuerbare-Energien-Gesetz: § 9 und § 51a EEG 2023
- Bundesnetzagentur SMARD-Daten: smard.de — Börsenstrompreise und Stunden mit negativen Preisen 2024
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: bmwk.de — Erläuterungen zur EnWG-Novelle
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