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Wirkleistungsbegrenzung 2026: Die 60%-Regel für Photovoltaik
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Mit intelligentem Messsystem (iMSys) und Steuerbox entfällt die Begrenzung komplett. Hier findest du alles zu Kosten, Bestandsschutz und was das für deinen Ertrag bedeutet.
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Was ist die 60%-Wirkleistungsbegrenzung?
Kurz gesagt: Wenn du ab dem 25. Februar 2025 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmst und kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert hast, darf dein Wechselrichter maximal 60 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Die Rechtsgrundlage ist der geänderte Paragraph 9 Absatz 2 des EEG 2023, eingeführt durch das Solarspitzengesetz.
Beispiel: Deine 10-kWp-Anlage produziert mittags 9 kW. Ohne Smart Meter fliessen davon höchstens 6 kW ins Netz. Der Rest wird abgeregelt, also gar nicht erst erzeugt. Aber Achtung: Die 60%-Grenze gilt nur für die Einspeisung, nicht für die Produktion. Was du selbst verbrauchst, zählt nicht dazu.
Kleine Vorgeschichte
Die 60%-Regel ist der Nachfolger der alten 70%-Regel (EEG 2012, galt für Anlagen bis 30 kWp). Diese wurde am 1. Januar 2023 abgeschafft. Danach gab es kurzzeitig keine Begrenzung, bis das Solarspitzengesetz im Februar 2025 die neue 60%-Regelung einführte. Einen umfassenden Solaranlagen-Vergleich findest du hier.
Bestandsschutz: Wer ist betroffen, wer nicht?
Die 60%-Regel betrifft ausschliesslich Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025. Wer seine PV-Anlage vorher in Betrieb genommen hat, geniesst vollen Bestandsschutz. Weder die 60%-Begrenzung noch die Pflicht zur Steuerbarkeit gilt für Bestandsanlagen.
| Anlagentyp | 60%-Regel? | Smart Meter Pflicht? |
|---|---|---|
| Bestandsanlage (bis 24.02.2025) | Nein | Nein |
| Neuanlage ab 25.02.2025 mit iMSys | Nein (entfällt) | Ja (ab 7 kWp) |
| Neuanlage ab 25.02.2025 ohne iMSys | Ja, 60% Drosselung | Pflicht ab 7 kWp |
| Balkonkraftwerk (bis 2 kW / 800 W) | Nein | Nein |
| Direktvermarktung | Nein | Abhängig von Größe |
Rechtsgrundlage: Paragraph 9 Abs. 2 EEG 2023, Paragraph 29 Abs. 5 MsbG. Ausnahmen: Inselanlagen, Nulleinspeiseanlagen, Balkonkraftwerke bis 800 W.
Ertragsverlust je nach Dachausrichtung
Nicht jede Anlage verliert gleich viel. Eine Südanlage läuft mittags auf Volllast und überschreitet die 60%-Grenze regelmäßig. Ost-West-Anlagen verteilen die Erzeugung gleichmäßiger über den Tag und kommen seltener an die Grenze.
| Dachausrichtung | Spitzenleistung | Jahresverlust | Smart Meter sinnvoll? |
|---|---|---|---|
| Süd (0 Grad) | 80-100% | ca. 5,5% | Ja, empfohlen |
| Sued-Ost / Sued-West | 70-85% | 3-5% | Ja, empfohlen |
| Ost-West (geteilt) | 50-65% | 1-2% | Optional |
| Flachdach (aufgeständert) | 70-85% | 2-4% | Ja, empfohlen |
Quelle: sfv.de (Frank Hergert Analyse), enpal.de. Werte gelten für durchschnittliche deutsche Standorte.
Was kostet das Smart Meter mit Steuerbox?
Die jährlichen Kosten sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gedeckelt. Dein Messstellenbetreiber darf nicht mehr verlangen als diese Obergrenzen. Für den Einbau fallen einmalig max. 100 EUR an.
| Anlagengrösse | iMSys max. | Steuerbox max. | Gesamt max./Jahr |
|---|---|---|---|
| bis 15 kWp (typisches EFH) | 50 EUR | 50 EUR | 100 EUR |
| 15-25 kWp | 110 EUR | 50 EUR | 160 EUR |
| 25-100 kWp | 140 EUR | 50 EUR | 190 EUR |
Rechtsgrundlage: Paragraph 29 Abs. 1+2 MsbG, Paragraph 45 Abs. 1 MsbG. Quelle: Bundesnetzagentur, energie-experten.org.
Drosselung akzeptieren oder Smart Meter einbauen?
Die ehrliche Antwort: Bei kleinen Südanlagen (bis ca. 10 kWp) lohnt sich das Smart Meter wirtschaftlich oft nicht. Bei größeren Anlagen oder wenn du sowieso eine Solaranlage mit Speicher planst, sieht die Rechnung anders aus.
Beispiel: 10 kWp Süddach
- Jahresertrag: ca. 10.000 kWh
- Verlust durch 60%-Regel: ca. 550 kWh (5,5%)
- Entgangene Vergütung: ca. 43 EUR (bei 7,78 ct/kWh)
- Smart Meter Kosten: 100 EUR/Jahr
- Ergebnis: Drosselung ist 57 EUR günstiger
Beispiel: 20 kWp Süddach
- Jahresertrag: ca. 20.000 kWh
- Verlust durch 60%-Regel: ca. 1.100 kWh (5,5%)
- Entgangene Vergütung: ca. 74 EUR (Mischsatz)
- Smart Meter Kosten: 160 EUR/Jahr (15-25 kWp)
- Ergebnis: Drosselung ist 86 EUR günstiger
Hinweis: Bei Volleinspeisung (12,34 ct/kWh für bis 10 kWp) oder größeren Anlagen ab ca. 25 kWp verschiebt sich die Rechnung zugunsten des Smart Meters. Die aktuellen Einspeisevergütungen (gültig Feb-Jul 2026) findest du beim Photovoltaik-Anbieter-Vergleich. Wer seine PV-Anlage fremdfinanziert, kann auch den Kreditvergleich nutzen.
So vermeidest du die 60%-Begrenzung
Smart Meter + Steuerbox einbauen lassen
Der direkteste Weg. Die 60%-Begrenzung entfällt komplett, sobald iMSys und Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber abgenommen sind. Am besten gleich bei der Installation der PV-Anlage mitbestellen.
Eigenverbrauch erhöhen
Batteriespeicher, Wärmepumpe oder E-Auto-Ladung zur Mittagszeit: Je mehr du selbst verbrauchst, desto weniger speist du ein. Die 60%-Grenze greift dann seltener oder gar nicht. Preise für Speicher findest du unter Solaranlage mit Speicher.
Direktvermarktung statt EEG-Verguetung
Wer seinen Strom direkt am Markt verkauft statt über die feste Einspeisevergütung, fällt nicht unter die 60%-Regel. Ab 2027 wird die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen ohnehin abgeschafft. Wichtig: Achte auf Negative Strompreise und neue Abschalt-Regelungen (§14a EnWG) (Finanztip, März 2026).
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Die festen Vergütungssätze werden halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Hier die aktuellen Werte für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen. Jede Anlage behält ihren Satz für 20 Jahre.
| Anlagengrösse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10-40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40-100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig: 01.02.2026 bis 31.07.2026. Nächste Absenkung: 01.08.2026 (minus 1%). Quellen: Bundesnetzagentur, enpal.de, Finanztip.
Häufige Fragen zur 60%-Regel
Gilt die 60%-Regel auch für Bestandsanlagen?
Ab welcher Anlagengrösse brauche ich ein Smart Meter?
Wie viel Ertrag verliere ich durch die 60%-Begrenzung?
Was kostet ein Smart Meter mit Steuerbox pro Jahr?
Lohnt sich das Smart Meter oder akzeptiere ich die Drosselung?
Welche Alternativen zur 60%-Begrenzung gibt es?
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Quellenangaben
- Solarspitzengesetz: Bundesrat-Zustimmung 14.02.2025, in Kraft seit 25.02.2025, ändert Paragraph 9 Abs. 2 EEG 2023
- Bundesnetzagentur: Einspeisevergütung Feb-Jul 2026, 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp)
- Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen Kosten, MsbG-Obergrenzen für iMSys und Steuerbox
- sfv.de: Ertragsverlust-Analyse nach Dachausrichtung (Frank Hergert), 5,5% Süd, 1-2% Ost-West
- enpal.de: Wirkleistungsbegrenzung Übersicht, Bestandsschutz-Regelung, 1-4% typischer Leistungsverlust
- energie-experten.org: Solarspitzengesetz Smart Meter Pflicht, Kostentabelle nach Anlagengrösse
- Finanztip: Einspeisevergütung 2026, EEG-Reform 2027 Ausblick (März 2026)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Paragraph 29 Abs. 1+2, Paragraph 45 Abs. 1 (Kostenobergrenzen)