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Steuerjahr 2026

Steueränderungen 2026

Grundfreibetrag, Kindergeld, Steuerstufen – alle wichtigen Änderungen für Arbeitnehmer und Familien.

Wichtigste Änderungen im Überblick

Grundfreibetrag

11.784€12.096€
+312€

Kindergeld (pro Kind)

250€/Monat255€/Monat
+5€

Kinderfreibetrag

9.312€9.540€
+228€

Spitzensteuersatz ab

66.760€68.480€
+1.720€

Arbeitnehmerpauschbetrag

1.230€1.230€
0€

Konkrete Entlastung: Rechenbeispiele

Single, 45.000€ brutto

Grundfreibetrag-Erhöhung:+65€/Jahr
Tarifanpassung:+85€/Jahr
Gesamtersparnis:~150€/Jahr

Familie, 2 Kinder, 65.000€

Kindergeld-Erhöhung:+120€/Jahr
Steuerentlastung:+180€/Jahr
Gesamtersparnis:~300€/Jahr

Gutverdiener, 90.000€

Grundfreibetrag:+130€/Jahr
Spitzensteuersatz später:+95€/Jahr
Gesamtersparnis:~225€/Jahr

* Vereinfachte Beispielrechnungen. Individuelle Entlastung kann abweichen.

Steuertipps für 2026

Werbungskosten sammeln

Der Pauschbetrag liegt bei 1.230€. Jeder Euro darüber senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sammeln Sie Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fahrtkosten.

Steuerklasse prüfen

Verheiratete sollten prüfen, ob 3/5 oder 4/4 günstiger ist. Die Kombination beeinflusst zwar nicht die Jahressteuerlast, aber die monatliche Liquidität.

Homeoffice-Pauschale nutzen

Bis zu 1.260€/Jahr (6€ pro Tag, max. 210 Tage) können Sie pauschal absetzen. Das geht auch ohne separates Arbeitszimmer.

Steuererklärung abgeben

Die durchschnittliche Erstattung liegt bei über 1.000€. Auch ohne Pflicht lohnt sich die Abgabe – sie ist 4 Jahre rückwirkend möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.096€ (2025: 11.784€). Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Das entlastet jeden Steuerzahler automatisch.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255€ pro Kind und Monat (2025: 250€). Es wird automatisch angepasst – Sie müssen nichts beantragen.

Wird die Pendlerpauschale erhöht?

Die Pendlerpauschale bleibt 2026 bei 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent ab dem 21. km. Eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht geplant.

Ändert sich der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42% bleibt unverändert, greift aber 2026 erst ab einem höheren Einkommen (ca. 68.480€ statt 66.760€), um die kalte Progression auszugleichen.

Was ist die kalte Progression?

Die kalte Progression entsteht, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, Sie aber trotzdem mehr Steuern zahlen. Der Staat passt die Steuerstufen daher jährlich an.

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