Skip to main content
CheckAlle.de

Werbehinweis: Diese Seite enthaelt Affiliate-Links zu Stromvergleichsdiensten. Bei einem Abschluss ueber diese Links erhalten wir eine Provision, ohne dass dir zusaetzliche Kosten entstehen.

Strom sofort wechseln 2026

Seit Juni 2025 gilt die 24-Stunden-Regel (EnWG Abschnitt 20a): Der technische Anbieterwechsel muss innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein. Wer noch in der Grundversorgung steckt, zahlt im Schnitt 42,83 ct/kWh. Guenstige Neukundentarife liegen bei ab 26,83 ct/kWh (CHECK24, Maerz 2026). Vergleiche hier deine Optionen.

Auch vergleichen: Stromvergleich | Guenstiger Strom | Gasvergleich

Stromanbieter jetzt vergleichen

Postleitzahl und Verbrauch eingeben. Der Vergleich zeigt Jahreskosten inklusive aller Gebuehren und Steuern.

Vergleichsrechner wird geladen...

Kostenlos, ohne Anmeldung. SSL-verschluesselt.

Die 24-Stunden-Regel seit Juni 2025

Seit dem 6. Juni 2025 setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 um. Der technische Wechsel zwischen Stromanbietern muss jetzt innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen sein (EnWG Abschnitt 20a). Frueher konnten Netzbetreiber sich bis zu 8 Werktage Zeit lassen. Der Wechsel laeuft ueber die Marktlokations-ID (MaLo-ID), eine 11-stellige Kennnummer fuer deinen Zaehler.

Was bedeutet das konkret?

Die 24-Stunden-Regel betrifft den technischen Wechsel beim Netzbetreiber. Die Kuendigungsfrist deines aktuellen Vertrags gilt weiterhin separat. In der Praxis dauert der gesamte Prozess daher 4 bis 6 Wochen. Aber: Aus der Grundversorgung kannst du mit nur 2 Wochen Kuendigungsfrist raus.

Wechselfristen im Ueberblick

Wie schnell du tatsaechlich wechseln kannst, haengt von deiner aktuellen Vertragssituation ab. Hier die wichtigsten Fristen auf einen Blick:

SituationKuendigungsfristGesetzliche Grundlage
Grundversorgung2 WochenStromGVV Abschnitt 20
Sonderkuendigung (Preiserhoehung)2 Wochen nach MitteilungEnWG Abschnitt 41 Abs. 5
Sonderkuendigung (Umzug)6 Wochen vor UmzugEnWG Abschnitt 41b Abs. 5
Regulaerer SondertarifLaut Vertrag (oft 4-6 Wo.)Vertragsabhaengig
Technischer Wechsel (Netzbetreiber)24 StundenEnWG Abschnitt 20a (ab 06/2025)

Quellen: EnWG, StromGVV, Bundesnetzagentur. Preiserhoehungs-Vorankuendigung: 6 Wochen (Grundversorgung) bzw. 4 Wochen (Sondertarife).

Was kostet Strom beim Wechsel?

Die Preisunterschiede sind erheblich. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt oft 40 bis 60 Prozent mehr als noetig. Besonders nach der Senkung der Netzentgelte 2026 (betrifft rund 97 Prozent aller Netzgebiete laut Bundesnetzagentur) sind viele Neukundentarife deutlich guenstiger geworden.

Grundversorgung

42,83 ct/kWh

CHECK24, Anfang 2026

BDEW-Durchschnitt

37,2 ct/kWh

BDEW, Januar 2026

Neukundentarife

ab 26,83 ct/kWh

CHECK24, Maerz 2026

Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch ergibt das rund 560 EUR Differenz zwischen Grundversorgung und guenstigstem Neukundentarif. Laut Finanztip liegt die durchschnittliche Ersparnis beim Wechsel bei etwa 225 EUR pro Jahr. Mehr zu aktuellen Preisen im Guenstiger-Strom-Vergleich.

So wechselst du in 3 Schritten

1

Daten eingeben

Postleitzahl und Jahresverbrauch in den Vergleichsrechner oben eingeben. Verbrauch findest du auf der letzten Stromrechnung.

2

Tarif auswaehlen

Achte auf Preisgarantie (mind. 12 Monate), monatliche Zahlweise, keine Vorauskasse. Den Effektivpreis vergleichen, nicht nur den Grundpreis.

3

Neuer Anbieter regelt alles

Kuendigung beim alten Anbieter, Ummeldung beim Netzbetreiber. Kein Stromausfall, kein Papierkram. Versorgung ist gesetzlich garantiert.

Der Wechsel dauert in der Praxis 4 bis 6 Wochen. Aus der Grundversorgung oft schneller (2 Wochen Kuendigungsfrist). Auch bei DSL und Gas kannst du mit einem Wechsel sparen.

Sonderkuendigungsrecht: Wann du sofort rauskommst

Preiserhoehung

Bei jeder Preiserhoehung kannst du innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung kuendigen (EnWG Abschnitt 41 Abs. 5). Der Anbieter muss die Erhoehung 6 Wochen (Grundversorgung) bzw. 4 Wochen (Sondertarif) vorher ankuendigen. Pruefe deine Post sorgfaeltig.

Umzug in eine andere PLZ

Bei Umzug hast du ein Sonderkuendigungsrecht mit 6 Wochen Frist vor dem Umzugsdatum (EnWG Abschnitt 41b Abs. 5). Ausnahme: Der Anbieter kann dir innerhalb von 2 Wochen ein gleichwertiges Angebot am neuen Wohnort machen.

Grundversorgung

Hier brauchst du kein Sonderkuendigungsrecht. Die regulaere Frist betraegt nur 2 Wochen (StromGVV Abschnitt 20). Pruefe deine Rechnung: Steht dort "Grundversorgung" oder "GV-Tarif", wechsle am besten sofort.

Formvorschrift

Die Kuendigung muss in Textform erfolgen: Brief, Fax oder E-Mail reichen. Ein Einschreiben gibt dir einen Nachweis. Dein neuer Anbieter uebernimmt die Kuendigung nicht bei Sonderkuendigungsrecht; du musst selbst handeln.

Du willst beim Wechsel gleich auf Oekostrom umsteigen? Dann schau dir den Oekostromvergleich an. Wer auch bei anderen Vertraegen sparen will: Ein Kreditvergleich kann sich bei laufenden Finanzierungen lohnen.

Haeufige Fragen zum schnellen Stromwechsel

Wie schnell kann ich meinen Stromanbieter wechseln?
Seit Juni 2025 gilt die 24-Stunden-Regel (EnWG Abschnitt 20a): Der technische Wechsel muss innerhalb von 24 Stunden an Werktagen erfolgen. In der Praxis dauert der gesamte Prozess mit Kuendigungsfrist 4 bis 6 Wochen. Aus der Grundversorgung geht es schneller, weil die Kuendigungsfrist dort nur 2 Wochen betraegt (StromGVV Abschnitt 20).
Was brauche ich fuer den Stromwechsel?
Du brauchst vier Dinge: Postleitzahl, Jahresverbrauch in kWh (steht auf der letzten Stromrechnung), Zaelernummer (am Zaehler oder auf der Rechnung) und den Namen deines aktuellen Anbieters. Den Rest uebernimmt der neue Anbieter, inklusive Kuendigung beim alten.
Wird mein Strom beim Wechsel unterbrochen?
Nein. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG Abschnitt 38) garantiert die Ersatzversorgung. Selbst wenn beim Wechsel etwas schiefgeht, springt automatisch der oertliche Grundversorger ein. Die Stromversorgung laeuft ohne Unterbrechung weiter.
Wann habe ich ein Sonderkuendigungsrecht?
Bei jeder Preiserhoehung hast du ein Sonderkuendigungsrecht. Der Anbieter muss die Erhoehung 6 Wochen (Grundversorgung) bzw. 4 Wochen (Sondertarif) vorher ankuendigen. Du hast dann 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung Zeit, um zu kuendigen (EnWG Abschnitt 41 Abs. 5). Bei Umzug gilt ein separates Sonderkuendigungsrecht (EnWG Abschnitt 41b Abs. 5).
Muss ich meinen alten Anbieter selbst kuendigen?
Beim regulaeren Wechsel uebernimmt das dein neuer Anbieter. Ausnahme: Bei Sonderkuendigung wegen Preiserhoehung solltest du selbst kuendigen, damit du die Frist nicht verpasst. Schriftform reicht: Brief, Fax oder E-Mail.
Kann ich aus der Grundversorgung sofort wechseln?
Ja. Die Grundversorgung hat eine Kuendigungsfrist von nur 2 Wochen (StromGVV Abschnitt 20). Grundversorgungstarife liegen im Schnitt bei 42,83 ct/kWh (CHECK24, Anfang 2026), waehrend guenstige Neukundentarife ab 26,83 ct/kWh starten. Der Wechsel lohnt sich hier besonders.

Strom jetzt wechseln

Grundversorgung: 42,83 ct/kWh. Guenstige Tarife: ab 26,83 ct/kWh. Vergleich kostenlos, ohne Anmeldung.

Quellen: EnWG Abschnitt 20a (24-Stunden-Regel ab 06.06.2025, EU-Richtlinie 2019/944), StromGVV Abschnitt 20 (Grundversorgung 2 Wochen Kuendigungsfrist), EnWG Abschnitt 41 Abs. 5 (Sonderkuendigungsrecht bei Preiserhoehung, 2 Wochen), EnWG Abschnitt 41b Abs. 5 (Sonderkuendigungsrecht bei Umzug, 6 Wochen), EnWG Abschnitt 38 (Ersatzversorgung), BDEW Strompreisanalyse Januar 2026 (37,2 ct/kWh Durchschnitt), CHECK24 Maerz 2026 (Neukundentarife ab 26,83 ct/kWh, Grundversorgung 42,83 ct/kWh), Finanztip (durchschnittliche Ersparnis 225 EUR/Jahr), Bundesnetzagentur (Netzentgelte 2026 gesunken in 97% der Netzgebiete). Letzte Inhaltspruefung: Maerz 2026.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Einige Cookies sind für das Funktionieren der Website unerlässlich, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte anzubieten.