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Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung, Fristen und Rechte

Der Durchschnittspreis fuer Strom liegt aktuell bei 37,2 ct/kWh (BDEW, Januar 2026). Wer noch in der Grundversorgung haengt, zahlt rund 42,83 ct/kWh. Guenstige Neukundentarife starten ab 26,83 ct/kWh. Hier findest du eine Schritt-fuer-Schritt Anleitung, alle Kuendigungsfristen und deine Rechte beim Wechsel.

24-Stunden-Wechsel seit Juni 2025Versorgung gesetzlich garantiertKostenloser Vergleich

Stromtarife vergleichen und wechseln

Gib deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Dein neuer Anbieter uebernimmt die Kuendigung.

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So wechselst du den Stromanbieter

Klingt kompliziert? Ist es nicht. Seit Juni 2025 muss der technische Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen stattfinden (EnWG Abschnitt 20a, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/944). Nur bei Strom gilt das, nicht bei Gas. Der Ablauf sieht so aus:

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Verbrauch und PLZ eingeben

Deinen Jahresverbrauch findest du auf der letzten Abrechnung. Keine Ahnung? Dann berechne ihn unter Strom berechnen oder nimm den Durchschnitt: 1.500 kWh fuer eine Person, 2.500 kWh fuer zwei, 3.500 kWh fuer drei Personen (Stromspiegel/CO2-Online).

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Tarif auswaehlen und online beantragen

Achte auf eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten, monatliche Zahlweise und kurze Vertragslaufzeit. Keine Vorauskasse. Bei Online-Abschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht (BGB Abschnitt 355).

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Fertig. Dein neuer Anbieter kuendigt fuer dich.

Du musst beim alten Anbieter nichts tun. Der neue uebernimmt die Kuendigung und startet die Versorgung. Kein Stromausfall, kein Papierkram. Nur bei Sonderkuendigung (Preiserhoehung) solltest du selbst kuendigen.

Kuendigungsfristen beim Stromanbieter wechseln

Die Frist haengt von deinem aktuellen Vertrag ab. In der Grundversorgung geht es schnell; bei Sondertarifen musst du auf die Vertragslaufzeit achten. Hier die Uebersicht mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen:

SituationFristRechtsgrundlage
Grundversorgung2 WochenStromGVV Abschnitt 20
Preiserhoehung (Sonderkuendigung)2 Wochen nach MitteilungEnWG Abschnitt 41 Abs. 5
Umzug6 Wochen vor UmzugsterminEnWG Abschnitt 41b Abs. 5
Sondertarif (regulaer)Laut Vertrag (meist 4-6 Wochen)Vertragsabhaengig
Widerrufsrecht (Online-Abschluss)14 TageBGB Abschnitt 355

Uebrigens: Falls du gerade erst in eine neue Wohnung gezogen bist und keinen Vertrag abgeschlossen hast, landest du automatisch in der Grundversorgung. Die ist teuer (rund 42,83 ct/kWh laut CHECK24), aber du kannst jederzeit mit 2 Wochen Frist raus. Wie ein Stromvergleich Check zeigt, lohnt sich der Wechsel fast immer.

Deine Rechte beim Stromanbieter wechseln

Viele trauen sich nicht zu wechseln, weil sie Angst vor Versorgungsluecken haben. Aber das Energiewirtschaftsgesetz schuetzt dich an mehreren Stellen. Hier das Wichtigste:

Ersatzversorgung

Geht beim Wechsel etwas schief oder wird dein Anbieter insolvent, springt automatisch der oertliche Grundversorger ein (EnWG Abschnitt 38). Kein Tag ohne Strom, das ist gesetzlich festgelegt.

24-Stunden-Regel

Der technische Anbieterwechsel muss seit dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden an Werktagen abgeschlossen sein (EnWG Abschnitt 20a). Das betrifft die Netzbetreiber-Seite, nicht deine Kuendigungsfrist.

Sonderkuendigungsrecht

Bei jeder Preiserhoehung kannst du innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung kuendigen (EnWG Abschnitt 41 Abs. 5). Gilt auch bei Aenderung der Vertragsbedingungen. Lass die Frist nicht verstreichen.

Widerrufsrecht

Bei Online-Abschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht (BGB Abschnitt 355). Du kannst den neuen Vertrag also ohne Angabe von Gruenden widerrufen, falls du es dir anders ueberlegst.

Aus derselben Leitung kommt derselbe Strom, egal welchen Anbieter du waehlst. Kein qualitativer Unterschied, nur ein preislicher. Falls du dich auch fuer Oekostromtarife interessierst: Die kosten oft weniger als die Grundversorgung. Achte auf das ok-power-Label oder das Gruener-Strom-Label.

Darauf solltest du bei einem neuen Tarif achten

Vertragslaufzeit: max. 12 Monate

Kuerzere Laufzeiten halten dich flexibel. Nach 12 Monaten kannst du erneut vergleichen und vom naechsten guenstigen Tarif profitieren.

Preisgarantie: mind. 12 Monate

Schuetzt dich vor Preiserhoehungen waehrend der Vertragslaufzeit. Stiftung Warentest empfiehlt eine Garantie fuer die gesamte Erstlaufzeit (Juni 2025).

Keine Vorauskasse

Bezahle immer monatlich. Bei einer Anbieterinsolvenz waere vorausbezahltes Geld weg. Der Grundversorger springt zwar ein, dein Geld aber nicht.

Keine Pakettarife

Pakettarife rechnen eine feste kWh-Menge vorab ab. Verbrauchst du mehr, wird es teuer. Fuer die meisten Haushalte keine gute Wahl.

Wer auch bei DSL oder laufenden Krediten sparen will, findet hier ebenfalls kostenlose Vergleiche. Fuer den schnellen Anbieterwechsel ohne Wartezeit schau dir die Seite Strom sofort wechseln an.

Strompreise im Vergleich (Maerz 2026)

Die Netzentgelte sind 2026 in rund 97 Prozent aller Netzgebiete gesunken (Bundesnetzagentur). Das drueckt die Endpreise. Trotzdem gibt es grosse Unterschiede zwischen Grundversorgung und freien Tarifen. Ein Stromvergleich zeigt dir, was in deiner Region moeglich ist.

TarifartPreis (ct/kWh)Kosten bei 3.500 kWh/Jahr
Grundversorgung42,83 ct~1.499 EUR
BDEW-Durchschnitt37,20 ct~1.302 EUR
Guenstige Neukundentarifeab 26,83 ct~939 EUR

Quellen: BDEW Strompreisanalyse (Januar 2026), CHECK24 Neukundenpreise (Maerz 2026). Berechnung bei 3.500 kWh Jahresverbrauch ohne Boni.

Haeufige Fragen zum Stromanbieter wechseln

Wie wechsle ich meinen Stromanbieter?
Drei Schritte: Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Tarif auswaehlen und online beantragen, zuruecklehnen. Dein neuer Anbieter kuendigt den alten Vertrag fuer dich. Das Ganze dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen, die Versorgung laeuft durchgehend weiter.
Wie lange dauert der technische Anbieterwechsel?
Seit dem 06.06.2025 muss der technische Wechsel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen erfolgen (EnWG Abschnitt 20a, EU-Richtlinie 2019/944). Die Regel gilt nur fuer Strom, nicht fuer Gas. Deine Kuendigungsfristen beim alten Anbieter bleiben davon unberuehrt.
Kann mein Strom beim Wechsel ausfallen?
Nein. Das Energiewirtschaftsgesetz garantiert die Ersatzversorgung durch den oertlichen Grundversorger (EnWG Abschnitt 38). Selbst wenn beim Wechsel etwas schiefgeht, hast du keinen Tag ohne Strom. Aus derselben Leitung fliesst derselbe Strom, egal welcher Anbieter.
Wann habe ich ein Sonderkuendigungsrecht?
Bei jeder Preiserhoehung hast du 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung Zeit zu kuendigen (EnWG Abschnitt 41 Abs. 5). In der Grundversorgung betraegt die regulaere Frist ohnehin nur 2 Wochen (StromGVV Abschnitt 20). Bei Umzug kannst du 6 Wochen vorher kuendigen (EnWG Abschnitt 41b Abs. 5).
Muss ich selber beim alten Anbieter kuendigen?
Normalerweise nicht. Dein neuer Anbieter uebernimmt die Kuendigung. Ausnahme: Bei Sonderkuendigung wegen Preiserhoehung solltest du selbst kuendigen, damit die 2-Wochen-Frist nicht verfaellt. Bei einem Online-Abschluss hast du ausserdem 14 Tage Widerrufsrecht (BGB Abschnitt 355).
Was kostet der Anbieterwechsel?
Nichts. Der Wechsel ist kostenlos. Der BDEW-Durchschnittspreis liegt bei 37,2 ct/kWh (Januar 2026), die Grundversorgung bei rund 42,83 ct/kWh. Guenstige Neukundentarife starten ab 26,83 ct/kWh (CHECK24, Maerz 2026). Je nach Verbrauch und Tarif sind mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr moeglich.

Stromanbieter wechseln und sparen

Die Grundversorgung kostet im Schnitt 42,83 ct/kWh. Guenstige Tarife starten ab 26,83 ct/kWh. Der Wechsel ist kostenlos, die Versorgung gesetzlich garantiert.

Quellenangaben

  • BDEW: Strompreisanalyse Januar 2026, Durchschnittspreis 37,2 ct/kWh fuer Haushalte
  • CHECK24: Neukundenpreise ab 26,83 ct/kWh, Grundversorgung 42,83 ct/kWh (Maerz 2026)
  • Bundesnetzagentur: Netzentgelte 2026 gesunken in rund 97 Prozent der Netzgebiete
  • Stromspiegel/CO2-Online: Durchschnittsverbrauch nach Haushaltsgroesse (1.500, 2.500, 3.500, 4.250 kWh)
  • Stiftung Warentest: 5-Punkte-Tarifcheckliste, Preisgarantie fuer Erstlaufzeit empfohlen (Juni 2025)
  • EnWG Abschnitt 20a: 24-Stunden-Wechsel seit 06.06.2025 (EU-Richtlinie 2019/944)
  • EnWG Abschnitt 38: Ersatzversorgung durch Grundversorger
  • EnWG Abschnitt 41 Abs. 5: Sonderkuendigungsrecht bei Preiserhoehung, 2 Wochen
  • EnWG Abschnitt 41b Abs. 5: Sonderkuendigungsrecht bei Umzug, 6 Wochen
  • StromGVV Abschnitt 20: Grundversorgung Kuendigungsfrist 2 Wochen
  • BGB Abschnitt 355: 14 Tage Widerrufsrecht bei Online-Abschluss

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