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GesetzlicheUnfallversicherung

Alles zur GUV: Wer ist versichert, was wird geleistet und warum reicht sie für einen vollständigen Schutz nicht aus.

30%
der Unfälle abgedeckt
70%
Unfälle NICHT geschützt
0€
Beitrag für AN
BG
Berufsgenossenschaft

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die GUV ist Teil der Sozialversicherung und schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Träger der GUV

  • Berufsgenossenschaften (BG)

    Für gewerbliche Wirtschaft (z.B. BG BAU, BGN)

  • Unfallkassen

    Für öffentlichen Dienst, Schüler, Studenten

  • Landwirtschaftliche BG

    Für Land- und Forstwirtschaft

Finanzierung

Arbeitgeber zahlen alles

Anders als bei Kranken- oder Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer KEINE Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Beitragshöhe

Die Höhe richtet sich nach der Lohnsumme und der Gefahrklasse des Unternehmens. Risikoreichere Branchen zahlen mehr.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Versicherte Personengruppen

  • Arbeitnehmer (auch Teilzeit, Minijob)
  • Auszubildende
  • Schüler und Studierende
  • Kinder in Kitas und Kindergärten
  • Ehrenamtlich Tätige (bestimmte Bereiche)
  • Pflegende Angehörige
  • Lebensretter und Nothelfer

NICHT versicherte Personengruppen

  • Selbstständige (nur freiwillige Versicherung)
  • Freiberufler
  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Rentner (außer bei Nebenjobs)
  • Unternehmer (nur freiwillige Versicherung)

Diese Gruppen haben KEINEN gesetzlichen Unfallschutz und sollten unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen!

Was ist versichert - und was nicht?

Versicherte Unfälle (ca. 30%)

  • Arbeitsunfälle

    Unfälle während der Arbeit am Arbeitsplatz

  • Wegeunfälle

    Auf direktem Weg zur/von der Arbeit

  • Berufskrankheiten

    Durch Arbeit verursachte Erkrankungen

  • Dienstreisen

    Unfälle während dienstlicher Reisen

NICHT versichert (ca. 70%)

  • Freizeitunfälle

    Sport, Hobbys, Ausflüge - kein Schutz!

  • Haushaltsunfälle

    Stürze, Schnitte, Verbrennungen zuhause

  • Urlaubsunfälle

    Unfälle im Urlaub oder auf Privatreisen

  • Umwege

    Private Erledigungen auf dem Arbeitsweg

70% aller Unfälle sind NICHT durch die GUV geschützt! Eine private Unfallversicherung ist daher wichtig.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Heilbehandlung

Vollständige Übernahme aller Behandlungskosten: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel - ohne Zuzahlung.

Verletztengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall: 80% des Bruttogehalts, maximal 100% des Nettogehalts.

Rehabilitation

Umfassende Reha-Maßnahmen: Medizinische Reha, berufliche Umschulung, Arbeitsplatzanpassung.

Verletztenrente

Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20%: Monatliche Rente abhängig vom vorherigen Einkommen.

Hinterbliebenenleistungen

Bei Tod durch Arbeitsunfall: Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente für Kinder.

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Wiedereingliederung: Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen.

Lücke schließen: Private Unfallversicherung

Ergänzen Sie den gesetzlichen Schutz mit einer privaten Unfallversicherung für 24/7-Schutz weltweit.

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Häufige Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Was zählt als Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wichtig: Der Weg muss direkt sein. Wer einen Umweg macht (z.B. Einkaufen), verliert den Versicherungsschutz für diesen Abschnitt. Auch das Bringen von Kindern zur Kita kann versichert sein, wenn es auf dem Arbeitsweg liegt.

Bin ich in der Mittagspause versichert?

Nur eingeschränkt. Der Weg zum Essen (z.B. Kantine, Restaurant) ist versichert, aber nicht das Essen selbst. Wer in der Kantine stürzt, ist nicht versichert. Erst auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz greift der Schutz wieder. Private Erledigungen in der Mittagspause sind ebenfalls nicht versichert.

Was ist bei Homeoffice?

Seit 2021 gilt: Auch im Homeoffice besteht gesetzlicher Unfallschutz - aber nur für Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen. Der Gang zur Toilette oder Kaffeemaschine ist versichert, wenn es auch im Büro so wäre. Private Tätigkeiten (Kochen, Wäsche) bleiben unversichert.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft schicken (bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod). Sie selbst sollten den Unfall dokumentieren und einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen.

Warum brauche ich trotzdem eine private UV?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur etwa 30% aller Unfälle ab. Die restlichen 70% passieren in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub - dort sind Sie komplett ungeschützt. Eine private Unfallversicherung bietet 24/7-Schutz weltweit und schließt diese große Lücke.

Schließen Sie die Lücke der gesetzlichen UV

70% aller Unfälle sind nicht durch die GUV geschützt. Sichern Sie sich jetzt mit einer privaten Unfallversicherung ab.

* Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht für Arbeitnehmer und wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert. Eine private Ergänzung ist empfehlenswert.