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E-Auto Prämie 2026: bis zu 6.000 Euro vom BAFA

Für ein reines E-Auto zahlt der Bund 3.000 bis 6.000 Euro, für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid 1.500 bis 4.500 Euro. Wie viel genau bei dir ankommt, hängt an deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl deiner Kinder. Unten steht die komplette Tabelle, mit der du deinen Betrag ablesen kannst.

Bis 6.000 €Kauf und LeasingKein PreislimitAntragsportal offen seit 19.05.2026

Von der CheckAlle Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Reines E-Auto und Brennstoffzelle: 3.000 bis 6.000 Euro. Plug-in-Hybrid und Range-Extender: 1.500 bis 4.500 Euro.
  • Leasing zählt genauso wie Kauf. Das BAFA fördert beides. Von den bisher bewilligten Anträgen entfällt fast die Hälfte auf Leasingfahrzeuge.
  • Einkommensgrenze 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, je förderrelevantem Kind 5.000 Euro mehr, höchstens 90.000 Euro.
  • Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026, mindestens 36 Monate auf dich zugelassen.
  • Antrag digital über BundID auf förderzentrale.gov.de, spätestens zwölf Monate nach der Zulassung.

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E-Auto Prämie 2026: die komplette Fördertabelle

Die Förderrichtlinie legt für jede Einkommensstufe einen festen Betrag fest. Suche deine Zeile und lies den Betrag in der Spalte ab, die zu deiner Familiensituation passt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht dein Bruttogehalt. Das ist erfahrungsgemäß deutlich niedriger, als die meisten schätzen.

Reines Batterieelektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug

Förderbeträge für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge nach Einkommensstufe und Kinderzahl
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommenohne Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
0 bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 bis 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
ab 90.001 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Gilt bei Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029.

Plug-in-Hybrid und Fahrzeug mit Range-Extender

Förderbeträge für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender nach Einkommensstufe und Kinderzahl
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommenohne Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
0 bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
ab 90.001 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Zusätzliche Bedingung: höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite im EAER-City-Wert. Die Erstzulassung muss bis zum 30. Juni 2027 erfolgen. Quelle: Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 19. Mai 2026, Nummer 6.

So kommt der Betrag zustande

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für ein reines E-Auto und 1.500 Euro für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid. Je förderrelevantem Kind kommen 500 Euro dazu, maximal für zwei Kinder. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro; unter 45.000 Euro noch einmal um 1.000 Euro. Die 6.000 Euro erreicht also ein Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen unter 45.000 Euro.

Kauf oder Leasing? Beides wird gefördert

Gegenstand der Förderung ist der Kauf oder das Leasing eines Neufahrzeugs. Wer least, muss also nicht auf die Prämie verzichten. In der amtlichen Zwischenbilanz zum Stand 1. September 2026 entfielen von 52.473 Bewilligungen 26.491 auf Kauf und 25.982 auf Leasing, also fast genau die Hälfte.

  • Halter und Leasingnehmer müssen laut BAFA nicht dieselbe Person sein.
  • Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten gilt trotzdem. Ein Leasingvertrag über 24 Monate verkürzt sie nicht: Das Fahrzeug muss 36 Monate durchgehend auf dich zugelassen bleiben.
  • Nicht gefördert: Gebrauchtwagen, Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen. Das Fahrzeug darf vorher nirgends zugelassen gewesen sein.
  • Ebenfalls nicht gefördert: Fahrzeuge im Betriebsvermögen. Das Auto muss dem Privatvermögen zugeordnet sein.

Wird der Kauf- oder Leasingvertrag wegen gesetzlicher Gewährleistungsrechte rückabgewickelt, führt das nicht automatisch zur Rückforderung: Wenn innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird, bleibt die Förderung bestehen. Die Mindesthaltedauer verlängert sich dann um die Zeit zwischen Rückabwicklung und Neuzulassung. Die Ersatzbeschaffung ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Wer bekommt die E-Auto Prämie 2026?

  • Volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz in Deutschland und dass das Fahrzeug hier auf dich zugelassen wird. Wer im Ausland wohnt, ist nicht antragsberechtigt.
  • Auch Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner sowie Selbstständige können den Antrag stellen. Bei Selbstständigen muss der Wagen privat gehalten werden.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine und Kommunen sowie Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die eine Vermögensauskunft abgegeben haben.
  • Pro Haushalt sind höchstens zwei Anträge möglich, je antragstellender Person aber nur ein einziger.

So wird dein zu versteuerndes Einkommen berechnet

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge ins Stocken geraten. Zugrunde gelegt wird nicht ein einzelnes Jahr, sondern der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen. Spätere Änderungen bei Einkommen oder Status, etwa der Wechsel in die Rente, wirken sich auf die bereits bewilligte Förderung nicht mehr aus.

Zum Haushaltseinkommen zählen dein zu versteuerndes Einkommen und das deiner Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise deines Partners. Das Einkommen erwerbstätiger Kinder, die im Haushalt leben, bleibt außen vor.

Achtung bei Wohngemeinschaften: Wenn zwei volljährige Personen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben und weder verheiratet sind noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, unterstellt das BAFA zunächst eine eheähnliche Gemeinschaft und rechnet beide Einkommen zusammen. Diese Vermutung lässt sich durch eine Eigenerklärung widerlegen, in der du darlegst, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.

E-Auto Prämie 2026 beantragen: vier Schritte

1. BundID-Konto anlegen

Der gesamte Antrag läuft über BundID. Wenn du noch kein Konto hast, registriere dich unter id.bund.de mit Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat.

2. Unterlagen vorbereiten

Fahrzeug-Identifikationsnummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide und bei Kindern der Kindergeldnachweis der Familienkasse.

3. Antrag beim BAFA stellen

Auf förderzentrale.gov.de das Formular ausfüllen, Unterlagen hochladen, absenden. Der Antrag ist erst nach der Erstzulassung möglich und spätestens zwölf Monate danach fällig.

4. Auszahlung abwarten

Die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet. Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss auf dein Konto.

Unterlagen aus dem Ausland: Übersetzung nicht vergessen

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer staatlich geprüften oder öffentlich bestellten beziehungsweise beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin stammen. Eine selbst angefertigte Übersetzung reicht nicht. Wer erst seit Kurzem in Deutschland lebt und noch keinen deutschen Steuerbescheid hat, sollte diesen Schritt früh einplanen, weil er Zeit und Geld kostet.

Bei der Finanzierung des Restbetrags lohnt sich ein Blick in den Autokredit-Vergleich. Der Zinsunterschied entscheidet oft darüber, ob die Prämie am Ende wirklich beim Geldbeutel landet. Auch der Vergleich verschiedener Finanzierungen lohnt sich, bevor du dich festlegst.

Wie viele haben die Prämie bisher bekommen?

Das BAFA veröffentlicht monatlich eine Zwischenbilanz. Zum Stand 1. September 2026 sah sie so aus:

Zwischenbilanz des BAFA zur E-Auto-Förderung zum Stand 1. September 2026
KennzahlWert
Bewilligte Anträge52.473
Ausgezahlte Fördermittel230 Mio. €
Nach Antriebsart47.986 rein elektrisch, 4.487 Plug-in-Hybrid
Nach Erwerbsart26.491 Kauf, 25.982 Leasing
Einkommensstufe bis 45.000 €26.692 Bewilligungen
Haushalte ohne förderrelevantes Kind34.508 Bewilligungen

Rechnerisch sind das rund 4.380 Euro je Bewilligung. Mehr als die Hälfte der Zuschüsse ging an Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 Euro, was der sozialen Staffelung entspricht.

Quelle: BAFA, Zwischenbericht zur E-Auto-Förderung, Stand 1. September 2026.

Was sich gegenüber dem Umweltbonus ändert

  • Kein Nettolistenpreis-Limit. Auch teurere E-Autos sind förderfähig. Beim alten Umweltbonus war das anders.
  • Einkommensabhängig statt pauschal. Wer weniger verdient, bekommt mehr. Familien profitieren zusätzlich.
  • Keine BAFA-Fahrzeugliste mehr. Grundsätzlich sind alle Modelle der Klasse M1 förderfähig, sofern sie die technischen Bedingungen erfüllen.
  • Wo du kaufst, ist egal. Entscheidend ist allein, dass die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erfolgt.
  • Komplett digital. Kein Papierantrag mehr, alles über BundID und das Förderportal des Bundes.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht

Die Förderrichtlinie stellt ausdrücklich klar, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht und die Bewilligung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Sind die eingeplanten Mittel ausgeschöpft, kann die Bewilligungsbehörde einen Förderstopp aussprechen. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum letzten Monat aufschieben.

Steuerlich kommt ein zweiter Vorteil dazu: Reine Elektrofahrzeuge sind bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer 2026 zulässt, verliert diesen Vorteil also nicht. Mehr dazu steht in unserem Beitrag E-Auto Steuerbefreiung 2026. Diese Seite gibt es auch auf Türkisch und auf Englisch.

Häufige Fragen zur E-Auto Prämie 2026

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