Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung 2026: Was lohnt sich für dich?
Volleinspeisung bringt aktuell 12,22 ct/kWh, Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur, gültig für Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027, Anlagen bis 10 kWp). Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart aber rund 37 ct Netzstrom. Wir rechnen dir vor, welches Modell für deine PV-Anlage wirklich besser ist.
· Autor: CheckAlle.de Redaktion · Quellen: Bundesnetzagentur, EEG 2023, BDEW
Das Wichtigste in Kürze
- Volleinspeisung bringt 12,22 ct/kWh, Überschuss 7,70 ct/kWh (Anlage bis 10 kWp, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027).
- Eigenverbrauch schlägt Volleinspeisung wirtschaftlich, sobald du mehr als 20 Prozent selbst verbrauchst. Eine kWh aus dem Netz kostet rund 37 ct.
- Du kannst jährlich wechseln. Die Frist ist der 30. November für das Folgejahr. Antrag geht beim Netzbetreiber.
- Die nächste Absenkung um 1 Prozent kommt am 1. Februar 2027 (Degression nach EEG §49). Der Satz bei Inbetriebnahme gilt 20 Jahre lang.
Volleinspeisung
12,22 ct/kWh
Überschuss
7,70 ct/kWh
Eigenverbrauch
rund 37 ct gespart
Degression
1 % alle 6 Monate
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Tipp: Volleinspeisung oder Überschuss? Die Antwort hängt vor allem von deinem Tagesverbrauch und einem möglichen Speicher ab. Unsere Partner rechnen das individuell für dich durch.
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Aktuelle Einspeisevergütung (1. August 2026 bis 31. Januar 2027)
Quelle: Bundesnetzagentur, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, §§ 48, 49 und 53.
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Differenz |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | +4,52 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | +3,58 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | +4,80 ct/kWh |
Werte gelten für Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Die nächste Absenkung um 1 Prozent kommt zum 1. Februar 2027 (EEG §49). Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt für 20 volle Kalenderjahre plus Anfangsjahr.
Volleinspeisung: Wann macht das Sinn?
Sehr niedriger Eigenverbrauch
Du bist tagsüber selten zu Hause und verbrauchst wenig Strom. Dann holt eine reine Einspeisung mehr aus dem Dach.
Großes Dach, kleiner Haushalt
Viel Produktionskapazität trifft auf wenig Verbrauch. Der überdimensionierte Teil bringt mehr ein, wenn er voll vergütet wird.
Kein Speicher geplant
Ohne Batterie bleibt der Eigenverbrauch bei rund 25 bis 30 Prozent (Fraunhofer ISE 2025). Der höhere Volleinspeisungs-Satz kann dann attraktiver sein.
Zweite Anlage als Split-Strategie
Auf großen Dächern erlaubt das EEG 2023 zwei getrennte Anlagen. Eine speist Überschuss, die zweite liefert komplett ins Netz. So holst du das Beste aus beiden Modellen.
Überschuss: Wann macht das Sinn?
Hoher Tagesverbrauch
Home Office, Wärmepumpe, Klimaanlage oder E-Auto: viel Strombedarf zwischen 10 und 16 Uhr passt perfekt zur Solarproduktion.
Batteriespeicher vorhanden
Mit Speicher steigt die Eigenverbrauchsquote auf 60 bis 80 Prozent (Verbraucherzentrale 2026). Damit wird Überschuss dem reinen Verkauf finanziell deutlich überlegen.
Steigende Strompreise
Je teurer der Netzstrom, desto wertvoller wird jede selbst verbrauchte Kilowattstunde. Der Strompreis lag laut BDEW Anfang 2026 bei rund 37 ct/kWh für Haushalte.
E-Auto oder Wärmepumpe
Eine kWh fürs Auto oder die Heizung spart rund 30 ct gegenüber dem Netzbezug. Im Vergleich zu 7,70 ct Einspeisung also fast das Vierfache.
Einspeisevergütung-Rechner: Voll oder Überschuss?
Gib Anlagengröße, Verbrauch und Strompreis ein. Der Rechner vergleicht beide Modelle mit den Sätzen ab 1. August 2026.
Faustregel: rund 1.000 kWh pro kWp
Ohne Speicher meist 25-30 %, mit Speicher 60-80 %
Volleinspeisung
-258 € pro Jahr
Überschuss + Eigenverbrauch
1.279 € pro Jahr
Überschusseinspeisung liegt vorn: Vorteil 1.537 € pro Jahr · Auf 20 Jahre gerechnet: 30.740 €
Annahme: Vergütung anteilig je Leistungsstufe, konstanter Strompreis, Ertrag gleichmäßig über die Anlage verteilt. Sätze: Bundesnetzagentur, Stand 1. August 2026.
Beispielrechnung: 10 kWp Anlage, 10.000 kWh Jahresertrag
Annahme: 4-Personen-Haushalt, 4.000 kWh Jahresverbrauch, Strompreis 37 ct/kWh (BDEW 2026).
Volleinspeisung
Überschuss + Eigenverbrauch
Ergebnis: Überschusseinspeisung bringt in diesem Beispiel rund 1.537 € pro Jahr mehr Vorteil als reine Volleinspeisung. Über die 20-Jahres-Garantie sind das über 30.000 € Differenz. Auch wenn Strompreise sinken sollten, bleibt Eigenverbrauch in den meisten Haushalten deutlich rentabler.
Wechsel zwischen Voll- und Überschusseinspeisung
Ein häufiger Irrtum: Die Wahl zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung sei einmalig und unumkehrbar. Stimmt nicht. Du kannst einmal pro Jahr wechseln. Maßgeblich ist der 30. November. Was du bis dahin beim Netzbetreiber meldest, gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Beispiel: Du hast 2024 mit Volleinspeisung gestartet, weil ohne Speicher kein Eigenverbrauch lief. 2026 ziehst du in ein Home Office um und installierst zusätzlich eine Wärmepumpe. Bis zum 30. November 2026 meldest du den Wechsel an, ab dem 1. Januar 2027 läuft die Anlage auf Überschuss. Die 20-Jahres-Garantie deiner Vergütung bleibt erhalten, nur der Vergütungssatz wechselt vom Voll- auf den Überschuss-Satz, der zu deinem ursprünglichen Inbetriebnahme-Datum festgelegt wurde.
Seit dem EEG 2023 ist auch ein duales System möglich: Du teilst dein Dach in zwei getrennte Anlagen mit eigenen Zählern auf. Eine läuft auf Überschuss, deckt deinen Haushalt und speist den Rest ein. Die zweite ist eine reine Volleinspeise-Anlage. Praktisch lohnt sich das ab rund 15 kWp Gesamtleistung und großem Dach.
Achtung: Wer eine Volleinspeise-Anlage zum Überschussmodell umrüstet, braucht einen zweiten Zählerplatz und einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Plan die Umstellung mit deinem Elektriker mindestens 4 bis 8 Wochen vor dem Stichtag.
EEG-Novelle 2027: Was aus der Einspeisevergütung werden soll
Die aktuelle Vergütungsstufe läuft noch bis zum 31. Januar 2027, danach greift die nächste planmäßige Absenkung um 1 Prozent (EEG §49). Der spannendere Termin ist ein anderer: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine EEG-Novelle beschlossen, nach der neue PV-Anlagen ab 2027 schrittweise von der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln sollen. Als Brücke sind eine pauschale Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate und alternativ ein Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 ct/kWh vorgesehen.
Wichtig für deine Planung: Das ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, die Beratung beginnt im Herbst 2026, und Details können sich noch ändern. Fest steht nach dem Kabinettsentwurf aber: Bestandsanlagen sind nicht betroffen. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die klassische feste Vergütung für 20 volle Kalenderjahre plus Anfangsjahr.
Schon heute gilt außerdem das Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025: Neue Anlagen bekommen in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung. Die ausgefallenen Zeiten werden dafür am Ende der 20 Jahre angehängt. Was das konkret für Besitzer heißt, erklären wir auf unserer Seite zum Solarspitzengesetz und im Ratgeber zu negativen Strompreisen.
Quellen: Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle vom 29. Juli 2026, Zusammenfassungen bei energie-experten.org; Solarspitzengesetz: Clearingstelle EEG/KWKG. Stand: 13. August 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Reform beschlossen ist.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung?
Lohnt sich Volleinspeisung 2026 noch?
Kann man zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln?
Welche Einspeisevergütung gilt für Volleinspeisung 2026?
Wie viel Eigenverbrauch braucht man für Überschusseinspeisung?
Was hat sich am 1. August 2026 geändert?
Muss ich den eingespeisten Strom versteuern?
Wird die feste Einspeisevergütung abgeschafft?
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Was sich seit 25. Februar 2025 für neue Anlagen geändert hat.
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Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Fördersätze (aktuelle Vergütungssätze)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG), §§ 21b, 25, 48, 49, 53
- Finanztip – Einspeisevergütung 2026 (Stand 24. Juli 2026)
- Verbraucherzentrale – Erneuerbare Energien
- BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (Strompreis-Statistik 2026)
- Fraunhofer ISE (Eigenverbrauchsstudien)