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Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung 2026: Was lohnt sich für dich?

Volleinspeisung bringt aktuell 12,22 ct/kWh, Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh (Bundesnetzagentur, gültig für Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027, Anlagen bis 10 kWp). Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart aber rund 37 ct Netzstrom. Wir rechnen dir vor, welches Modell für deine PV-Anlage wirklich besser ist.

· Autor: CheckAlle.de Redaktion · Quellen: Bundesnetzagentur, EEG 2023, BDEW

Sätze nach EEG §§ 48-49
Eigenverbrauch-Rechner
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Das Wichtigste in Kürze

  • Volleinspeisung bringt 12,22 ct/kWh, Überschuss 7,70 ct/kWh (Anlage bis 10 kWp, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027).
  • Eigenverbrauch schlägt Volleinspeisung wirtschaftlich, sobald du mehr als 20 Prozent selbst verbrauchst. Eine kWh aus dem Netz kostet rund 37 ct.
  • Du kannst jährlich wechseln. Die Frist ist der 30. November für das Folgejahr. Antrag geht beim Netzbetreiber.
  • Die nächste Absenkung um 1 Prozent kommt am 1. Februar 2027 (Degression nach EEG §49). Der Satz bei Inbetriebnahme gilt 20 Jahre lang.

Volleinspeisung

12,22 ct/kWh

Überschuss

7,70 ct/kWh

Eigenverbrauch

rund 37 ct gespart

Degression

1 % alle 6 Monate

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Tipp: Volleinspeisung oder Überschuss? Die Antwort hängt vor allem von deinem Tagesverbrauch und einem möglichen Speicher ab. Unsere Partner rechnen das individuell für dich durch.

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Aktuelle Einspeisevergütung (1. August 2026 bis 31. Januar 2027)

Quelle: Bundesnetzagentur, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, §§ 48, 49 und 53.

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungDifferenz
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh+4,52 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh+3,58 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh+4,80 ct/kWh

Werte gelten für Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Die nächste Absenkung um 1 Prozent kommt zum 1. Februar 2027 (EEG §49). Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt für 20 volle Kalenderjahre plus Anfangsjahr.

Volleinspeisung: Wann macht das Sinn?

Sehr niedriger Eigenverbrauch

Du bist tagsüber selten zu Hause und verbrauchst wenig Strom. Dann holt eine reine Einspeisung mehr aus dem Dach.

Großes Dach, kleiner Haushalt

Viel Produktionskapazität trifft auf wenig Verbrauch. Der überdimensionierte Teil bringt mehr ein, wenn er voll vergütet wird.

Kein Speicher geplant

Ohne Batterie bleibt der Eigenverbrauch bei rund 25 bis 30 Prozent (Fraunhofer ISE 2025). Der höhere Volleinspeisungs-Satz kann dann attraktiver sein.

Zweite Anlage als Split-Strategie

Auf großen Dächern erlaubt das EEG 2023 zwei getrennte Anlagen. Eine speist Überschuss, die zweite liefert komplett ins Netz. So holst du das Beste aus beiden Modellen.

Überschuss: Wann macht das Sinn?

Hoher Tagesverbrauch

Home Office, Wärmepumpe, Klimaanlage oder E-Auto: viel Strombedarf zwischen 10 und 16 Uhr passt perfekt zur Solarproduktion.

Batteriespeicher vorhanden

Mit Speicher steigt die Eigenverbrauchsquote auf 60 bis 80 Prozent (Verbraucherzentrale 2026). Damit wird Überschuss dem reinen Verkauf finanziell deutlich überlegen.

Steigende Strompreise

Je teurer der Netzstrom, desto wertvoller wird jede selbst verbrauchte Kilowattstunde. Der Strompreis lag laut BDEW Anfang 2026 bei rund 37 ct/kWh für Haushalte.

E-Auto oder Wärmepumpe

Eine kWh fürs Auto oder die Heizung spart rund 30 ct gegenüber dem Netzbezug. Im Vergleich zu 7,70 ct Einspeisung also fast das Vierfache.

Einspeisevergütung-Rechner: Voll oder Überschuss?

Gib Anlagengröße, Verbrauch und Strompreis ein. Der Rechner vergleicht beide Modelle mit den Sätzen ab 1. August 2026.

Faustregel: rund 1.000 kWh pro kWp

Ohne Speicher meist 25-30 %, mit Speicher 60-80 %

Volleinspeisung

-258 € pro Jahr

Überschuss + Eigenverbrauch

1.279 € pro Jahr

Überschusseinspeisung liegt vorn: Vorteil 1.537 € pro Jahr · Auf 20 Jahre gerechnet: 30.740 €

Annahme: Vergütung anteilig je Leistungsstufe, konstanter Strompreis, Ertrag gleichmäßig über die Anlage verteilt. Sätze: Bundesnetzagentur, Stand 1. August 2026.

Beispielrechnung: 10 kWp Anlage, 10.000 kWh Jahresertrag

Annahme: 4-Personen-Haushalt, 4.000 kWh Jahresverbrauch, Strompreis 37 ct/kWh (BDEW 2026).

Volleinspeisung

Einspeisung:10.000 kWh
Vergütung:12,22 ct/kWh
Ertrag pro Jahr:1.222 €
Strombezug 4.000 kWh:-1.480 €
Netto-Vorteil:-258 € pro Jahr

Überschuss + Eigenverbrauch

Eigenverbrauch 30 %:3.000 kWh
Einsparung (37 ct/kWh):1.110 €
Einspeisung 7.000 kWh:539 €
Strombezug 1.000 kWh:-370 €
Netto-Vorteil:1.279 € pro Jahr

Ergebnis: Überschusseinspeisung bringt in diesem Beispiel rund 1.537 € pro Jahr mehr Vorteil als reine Volleinspeisung. Über die 20-Jahres-Garantie sind das über 30.000 € Differenz. Auch wenn Strompreise sinken sollten, bleibt Eigenverbrauch in den meisten Haushalten deutlich rentabler.

Wechsel zwischen Voll- und Überschusseinspeisung

Ein häufiger Irrtum: Die Wahl zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung sei einmalig und unumkehrbar. Stimmt nicht. Du kannst einmal pro Jahr wechseln. Maßgeblich ist der 30. November. Was du bis dahin beim Netzbetreiber meldest, gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.

Beispiel: Du hast 2024 mit Volleinspeisung gestartet, weil ohne Speicher kein Eigenverbrauch lief. 2026 ziehst du in ein Home Office um und installierst zusätzlich eine Wärmepumpe. Bis zum 30. November 2026 meldest du den Wechsel an, ab dem 1. Januar 2027 läuft die Anlage auf Überschuss. Die 20-Jahres-Garantie deiner Vergütung bleibt erhalten, nur der Vergütungssatz wechselt vom Voll- auf den Überschuss-Satz, der zu deinem ursprünglichen Inbetriebnahme-Datum festgelegt wurde.

Seit dem EEG 2023 ist auch ein duales System möglich: Du teilst dein Dach in zwei getrennte Anlagen mit eigenen Zählern auf. Eine läuft auf Überschuss, deckt deinen Haushalt und speist den Rest ein. Die zweite ist eine reine Volleinspeise-Anlage. Praktisch lohnt sich das ab rund 15 kWp Gesamtleistung und großem Dach.

Achtung: Wer eine Volleinspeise-Anlage zum Überschussmodell umrüstet, braucht einen zweiten Zählerplatz und einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Plan die Umstellung mit deinem Elektriker mindestens 4 bis 8 Wochen vor dem Stichtag.

EEG-Novelle 2027: Was aus der Einspeisevergütung werden soll

Die aktuelle Vergütungsstufe läuft noch bis zum 31. Januar 2027, danach greift die nächste planmäßige Absenkung um 1 Prozent (EEG §49). Der spannendere Termin ist ein anderer: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine EEG-Novelle beschlossen, nach der neue PV-Anlagen ab 2027 schrittweise von der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln sollen. Als Brücke sind eine pauschale Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate und alternativ ein Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 ct/kWh vorgesehen.

Wichtig für deine Planung: Das ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, die Beratung beginnt im Herbst 2026, und Details können sich noch ändern. Fest steht nach dem Kabinettsentwurf aber: Bestandsanlagen sind nicht betroffen. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die klassische feste Vergütung für 20 volle Kalenderjahre plus Anfangsjahr.

Schon heute gilt außerdem das Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025: Neue Anlagen bekommen in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung. Die ausgefallenen Zeiten werden dafür am Ende der 20 Jahre angehängt. Was das konkret für Besitzer heißt, erklären wir auf unserer Seite zum Solarspitzengesetz und im Ratgeber zu negativen Strompreisen.

Quellen: Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle vom 29. Juli 2026, Zusammenfassungen bei energie-experten.org; Solarspitzengesetz: Clearingstelle EEG/KWKG. Stand: 13. August 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Reform beschlossen ist.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung?
Bei Volleinspeisung geht der gesamte Solarstrom ins Netz und du bekommst 12,22 ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027). Bei Überschusseinspeisung nutzt du den Strom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein. Dafür gibt es 7,70 ct/kWh. Quelle: Bundesnetzagentur, EEG §§ 48, 49 (Stand August 2026).
Lohnt sich Volleinspeisung 2026 noch?
Nur in Sonderfällen. Bei Eigenverbrauch ab rund 30 Prozent rechnet sich Überschusseinspeisung fast immer besser, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 37 ct Netzstrom (BDEW 2026) spart, also etwa das Fünffache der Volleinspeisungs-Vergütung. Volleinspeisung lohnt sich praktisch nur bei sehr kleinem Haushaltsverbrauch oder als Zweitanlage auf großen Dächern.
Kann man zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln?
Ja. Du kannst einmal pro Jahr wechseln. Die Frist ist der 30. November für das Folgejahr. Seit dem EEG 2023 darfst du sogar zwei getrennte Anlagen mit unterschiedlichem Modell auf einem Dach betreiben, brauchst dafür aber separate Zähler und einen Antrag beim Netzbetreiber.
Welche Einspeisevergütung gilt für Volleinspeisung 2026?
12,22 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 10,24 ct/kWh für den Anlagenteil ab 10 kWp (Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027). Die nächste Absenkung um ein Prozent kommt zum 1. Februar 2027 (Degression nach EEG §49). Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz bleibt 20 volle Kalenderjahre plus Anfangsjahr stabil.
Wie viel Eigenverbrauch braucht man für Überschusseinspeisung?
Es gibt keine Mindestquote. Wirtschaftlich sinnvoll wird Überschusseinspeisung aber schon ab rund 20 Prozent Eigenverbrauch. Ohne Speicher erreichen typische Haushalte 25 bis 30 Prozent (Fraunhofer ISE 2025). Mit Batteriespeicher steigt die Quote auf 60 bis 80 Prozent, was den Vorteil gegenüber Volleinspeisung weiter vergrößert.
Was hat sich am 1. August 2026 geändert?
Die Einspeisevergütung ist um 1 Prozent gesunken (Degression nach EEG §49). Seitdem bekommen neue Anlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh für Überschuss- und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung. Diese Stufe gilt bis 31. Januar 2027. Für Anlagen, die vorher in Betrieb gingen, ändert sich nichts, ihr Satz bleibt 20 Jahre fest.
Muss ich den eingespeisten Strom versteuern?
Für Anlagen bis 30 kWp gilt eine doppelte Steuerbefreiung: keine Einkommensteuer auf Erträge (EStG §3 Nr. 72, seit 1. Januar 2025 einheitlich 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit) und 0 Prozent Umsatzsteuer beim Anlagenkauf (UStG §12 Abs. 3, auch 2026 gültig). Bei größeren oder gewerblich genutzten Anlagen kann das anders sein, dann lohnt sich der Gang zum Steuerberater.
Wird die feste Einspeisevergütung abgeschafft?
Geplant, aber noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine EEG-Novelle verabschiedet: Neue Anlagen sollen ab 2027 schrittweise in die Direktvermarktung wechseln, mit einer Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh (bis zu 36 Monate) oder einem Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 ct/kWh. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung für die vollen 20 Jahre.

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