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Preisankündigung erhalten?

Gaspreiserhöhung 2026
Sonderkündigung nutzen & Anbieter wechseln

Dein Versorger hat eine Preiserhöhung angekündigt? Nach §41 Abs. 3 EnWG hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen, ohne die reguläre Vertragslaufzeit abzuwarten.

Vergleiche unten Tarife für deine Postleitzahl. Wer aus der Grundversorgung in einen günstigen Tarif wechselt, spart bei 20.000 kWh Jahresverbrauch laut Bundesnetzagentur regelmäßig mehrere Hundert Euro im Jahr.

Geprüft anhand §41 EnWG, BNetzA, Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze

  • Preiserhöhung muss sechs Wochen vorher angekündigt werden – Pflicht laut §41 Abs. 3 EnWG.
  • Du darfst zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen – die genaue Frist steht in deinem Vertrag.
  • Der neue Anbieter übernimmt den Wechsel kostenfrei. Es gibt keine Versorgungslücke.
  • Wer aus der Grundversorgung wechselt, spart laut Bundesnetzagentur bei 20.000 kWh oft mehrere Hundert Euro im Jahr.

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Sonderkündigungsrecht §41 EnWG
Versorgung bleibt sicher
Kostenlos, neutral
Gaszähler mit Brief des Versorgers – Symbol für eine Gaspreiserhöhung

So reagierst du auf eine Preisankündigung

Vier Schritte, ein Nachmittag. Dann ist der teure Tarif Geschichte.

1. Ankündigung prüfen

Datum des Wirksamwerdens und neue Cent/kWh markieren.

2. Tarife vergleichen

Mit deiner Postleitzahl im Vergleich oben.

3. Sonderkündigung

Schriftlich, fristgerecht – §41 EnWG.

4. Wechseln & sparen

Neuer Anbieter übernimmt die Formalitäten.

Sonderkündigungsrecht: was im Gesetz steht

Das Sonderkündigungsrecht für Gaskunden ist in §41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz festgeschrieben. Versorger müssen jede Preiserhöhung rechtzeitig ankündigen – in der Regel sechs Wochen vor Inkrafttreten. Mit der Ankündigung beginnt deine Sonderkündigungsfrist.

In den meisten Verträgen steht: zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung. Dein Kündigungstag ist der Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Du zahlst keine Cent zum neuen Preis, wenn du fristgerecht kündigst und der neue Anbieter den Wechsel rechtzeitig abschließt. In der Grundversorgung kannst du sogar mit der allgemeinen Zwei-Wochen-Frist jederzeit raus – auch ohne Erhöhung.

Wichtig: Ein Widerspruch verhindert die Erhöhung in der Regel nicht. Versorger berufen sich auf vertragliche Preisanpassungsklauseln. Der Bundesgerichtshof hat zu solchen Klauseln mehrfach entschieden – einen Überblick mit aktuellen Urteilen liefert die Verbraucherzentrale .

Achtung Frist: Wenn du die im Vertrag genannte Frist verpasst, läuft der teure Vertrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter. Lieber heute vergleichen als nächste Woche bereuen.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Bevor du verhandelst oder wechselst, lohnt ein Blick auf die Bestandteile. Nicht jeder Block reagiert gleich, wenn der Großhandel zuckt – und manche Posten ändert nicht der Anbieter, sondern der Gesetzgeber.

BestandteilAnteil am Endpreis
Beschaffung & Vertriebca. 40–55 %
Netzentgelteca. 20–25 %
Steuern (Energie- & Mehrwertsteuer)ca. 15–20 %
CO₂-Preisca. 5–10 %
Konzessionsabgabeca. 2–3 %

Anteile als Richtwert nach Bundesnetzagentur Monitoringbericht. Die genaue Verteilung schwankt nach Tarif, Postleitzahl und Verbrauchsmenge.

Warum steigen die Gaspreise 2026?

Drei Treiber dominieren in diesem Jahr. Erstens der CO₂-Preis: Laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) liegt er 2026 bei 55 Euro pro Tonne und schlägt sich in jeder Heizgas-Kilowattstunde nieder. Zweitens die Netzentgelte: Die regulierten Durchleitungskosten werden zum Jahreswechsel neu festgelegt und sind in vielen Regionen gestiegen. Drittens der Großhandelspreis, der nach der Speicher-Befüllung im Sommer und der Heizsaison weiterhin volatil bleibt.

Was heißt das für deinen Tarif? Versorger geben Netzentgelte und CO₂-Anteile praktisch immer durch. Wer hingegen früh am Großhandel eingekauft hat, kann den Preis stabil halten – das ist der Grund, warum Vergleichstarife fast immer günstiger sind als die Grundversorgung.

Aktuelle Großhandelspreise und Marktdaten findest du beim Verbraucherportal der Bundesnetzagentur . Eine eingehende Analyse zur Preisbildung liefert Finanztip .

Was bei welchem Anbieter? Praxis nach Versorger-Typ

Egal ob Stadtwerke, MVV, Vattenfall, Mainova, EnBW, EWE oder Discount-Anbieter wie eprimo: Das Sonderkündigungsrecht greift bei jeder Preiserhöhung. Unterschiede liegen vor allem im Detail – wie und wann die Mitteilung kommt, und welche Frist im Vertrag steht.

Stadtwerke (regional)

Grundversorgungstarife – kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, oft teuerster Tarif.

MVV, Mainova, EWE, EnBW

Klassische Versorger – Sonderkündigungsfrist meist 14 Tage ab Mitteilung.

Vattenfall, E.ON

Bundesweite Versorger – Preisankündigung kommt per Post oder Online-Konto.

Discount-Anbieter

Häufige Preiswechsel – Sonderkündigungsrecht greift bei jeder Erhöhung.

Tipp: Kontrolliere zusätzlich dein Online-Konto beim Versorger. Manche Anbieter senden Preisankündigungen heute digital statt per Brief – die Frist läuft trotzdem ab Zugang.

Brauchst du einen Musterbrief?

In den meisten Fällen nicht. Sobald du im Vergleich oben einen neuen Tarif abschließt, übernimmt der neue Anbieter die Sonderkündigung beim alten Versorger – komplett kostenfrei. Du bekommst eine Bestätigung, der Wechsel läuft im Hintergrund.

Willst du selbst kündigen, reicht ein formloses Schreiben. Pflicht-Inhalte:

  • Name, Adresse, Kundennummer und Zählernummer
  • Bezug auf die Preisankündigung mit Datum
  • Hinweis auf §41 Abs. 3 EnWG
  • Kündigungstermin: zum Wirksamwerden der Preiserhöhung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Die Verbraucherzentrale stellt einen geprüften Musterbrief zur Verfügung – siehe Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen Strom und Gas . Versende per Einschreiben, falls dein Versorger keine digitale Bestätigung schickt.

So senkst du deinen Gasverbrauch

Der schnellste Hebel ist der Tarifwechsel. Parallel kannst du beim Verbrauch ansetzen – kleine Stellschrauben, spürbarer Effekt.

  • Heizkurve anpassen: Eine Vorlauftemperatur, die zur Außentemperatur passt, spart laut Energieagentur (dena) bis zu 15 Prozent Heizenergie.
  • Heizungspumpe tauschen: Alte ungeregelte Pumpen können mehr Strom ziehen als die ganze Heizkurve. Hocheffizienzpumpen amortisieren sich in zwei bis drei Jahren.
  • Hydraulischen Abgleich beauftragen: Förderfähig über die KfW. Spart 5 bis 10 Prozent Gas pro Jahr.
  • Thermostate auf Stufe 3: Entspricht etwa 20 °C. Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent Heizenergie.
  • Stoßlüften statt Kipplüften: Drei Minuten Querlüften reicht – Wand und Möbel bleiben warm.

Häufige Fragen zur Gaspreiserhöhung

Antworten zu Frist, Widerspruch, Wechsel und Musterbrief – mit Quellen.

Was tun bei einer Gaspreiserhöhung?

Bei einer Preisankündigung deines Gasversorgers hast du nach §41 Abs. 3 EnWG ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst zum Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, kündigen – die genaue Frist (häufig 14 Tage ab Mitteilung) steht in deinem Vertrag und in der Ankündigung. Vergleiche zuerst Tarife, kündige dann schriftlich oder lass deinen neuen Anbieter den Wechsel übernehmen.

Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht bei Gas genau?

Das Sonderkündigungsrecht ist in §41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Versorger müssen Preiserhöhungen rechtzeitig vor Wirksamwerden ankündigen – meist sechs Wochen. Innerhalb der in deinem Vertrag genannten Frist (üblich: zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung) kannst du außerordentlich kündigen, und zwar zum Zeitpunkt, an dem der neue Preis greift. Halte dich an die Schriftform.

Muss ich eine Gaspreiserhöhung akzeptieren?

Nein, akzeptieren musst du sie nicht. Du hast zwei Möglichkeiten: das Sonderkündigungsrecht nutzen und wechseln – oder im Vertrag bleiben und den höheren Preis zahlen. Ein Widerspruch verhindert die Erhöhung in der Regel nicht, weil Versorger Preisanpassungsklauseln im Vertrag haben. Mehr zur Rechtslage findest du beim Bundesgerichtshof und der Verbraucherzentrale.

Wie schnell kann ich nach der Preisankündigung wechseln?

Sobald die Ankündigung im Briefkasten liegt, kannst du sofort einen neuen Tarif suchen. Den Wechsel selbst übernimmt dein neuer Anbieter – das dauert meist zwei bis vier Wochen. Wichtig: Halte deine Sonderkündigungsfrist ein, sonst läuft der Vertrag mit erhöhtem Preis weiter.

Wie viel kann ich durch einen Wechsel sparen?

Die Ersparnis hängt von deinem aktuellen Tarif, deinem Verbrauch und deiner Postleitzahl ab. Wer aus der Grundversorgung in einen günstigen Tarif wechselt, spart bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr laut Bundesnetzagentur Vergleichsrechner mehrere Hundert Euro – im Einzelfall vierstellig. Genaue Zahlen liefert dir der Vergleich oben mit deiner echten Postleitzahl.

Brauche ich einen Musterbrief für die Sonderkündigung?

Wenn dein neuer Anbieter den Wechsel übernimmt, brauchst du keinen eigenen Brief – das ist der bequeme Weg. Willst du selbst kündigen, reicht ein formloses Schreiben mit deinem Namen, Kundennummer, Zählernummer, Bezug auf die Preisankündigung und dem Hinweis auf §41 EnWG. Die Verbraucherzentrale stellt einen geprüften Musterbrief bereit.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn du die Sonderkündigungsfrist aus deinem Vertrag versäumst, läuft der Vertrag mit dem erhöhten Preis weiter – bis zum Ende der regulären Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist dann erst zum nächsten Vertragsende möglich. Deshalb gilt: Direkt nach Erhalt der Ankündigung handeln.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?

Ja. In der gesetzlichen Grundversorgung kannst du sogar mit einer noch kürzeren Frist von zwei Wochen wechseln, weil die Vertragsbindung dort kurz ist. Eine Preiserhöhung muss der Grundversorger sechs Wochen vor Wirksamwerden auf seiner Internetseite veröffentlichen – das ist deine Trigger zum Vergleich.

Quellen & weiterführende Informationen

Inhaltliche Verantwortung: Checkalle. Wir vergleichen Tarife nicht selbst, sondern verlinken auf den unabhängigen Vergleichsrechner unseres Partners. Affiliate-Hinweis: Bei Abschluss eines Tarifs über den Vergleich erhalten wir eine Vermittlungsprovision; der Preis für dich ändert sich dadurch nicht.

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