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Reform 2026
SGB II

Grundsicherung 2026: Höhe, Antrag, Anspruch

Ab dem 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung, offiziell Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt 2026 bei 563 Euro pro Monat (Nullrunde nach BMAS-Verordnung). Die Sanktionen werden härter, das Schonvermögen sinkt, der Vermittlungsvorrang kommt zurück.

Letzte Aktualisierung: Autor: Checkalle Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag und Bundesrat haben die Reform am 5. März bzw. 26. März 2026 beschlossen, die meisten Regeln gelten ab dem 1. Juli 2026.
  • Regelbedarfe bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025: 563 € Alleinstehende, 506 € pro Person bei Paaren, 471 / 390 / 357 € für Kinder nach Altersstufe.
  • Wer eine zumutbare Arbeit dauerhaft verweigert, kann bis zu 100 % Leistungskürzung erleben, vorher waren maximal 30 % möglich.
  • Die Karenzzeit für Vermögen entfällt, das Schonvermögen sinkt auf 5.000 € bis 15.000 €, je nach Alter.

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist die Geldleistung nach dem überarbeiteten SGB II, also dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Es ersetzt das Bürgergeld, das 2023 das ALG II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst hatte. Inhaltlich bleibt das System dasselbe: eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst decken können.

Der Name ist neu, aber zwei zentrale Dinge ändern sich auch in der Sache. Erstens kommt der sogenannte Vermittlungsvorrang zurück: Das Jobcenter darf wieder mehr Druck Richtung schneller Arbeitsaufnahme machen. Zweitens werden die Sanktionsstufen verschärft. Die Reform geht auf eine Initiative der CDU/CSU-geführten Bundesregierung zurück. Der Bundestag hat sie am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen beschlossen.

Der Bundesrat hat am 26. März 2026 zugestimmt, im April folgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die erste Stufe, vor allem die Sanktionsregeln, ist bereits am 23. April 2026 in Kraft getreten. Die meisten anderen Regeln greifen ab dem 1. Juli 2026.

Regelsätze 2026: Was steht dir zu?

Die Regelbedarfe werden jedes Jahr nach einer festen Formel angepasst, dem sogenannten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Für 2026 hat das BMAS eine Nullrunde verordnet, weil die Berechnung sonst zu einer Absenkung geführt hätte. Die Besitzschutzregelung verhindert das.

StufeWer?Monatlich 2026
RBS 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
RBS 2Paare, je Person506 €
RBS 3Volljährige in Einrichtungen451 €
RBS 4Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Diese Beträge sind nur der Regelbedarf. Wohnkosten, Heizung und Mehrbedarfe kommen oben drauf.

Wer hat Anspruch?

Alter 15 bis 67

Zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Ältere Menschen fallen in die Grundsicherung im Alter (SGB XII).

Erwerbsfähig

Du kannst täglich mindestens 3 Stunden unter normalen Bedingungen arbeiten. Sonst zuständig: SGB XII.

Bedürftig

Dein Einkommen und Vermögen reichen nicht. Geprüft wird die ganze Bedarfsgemeinschaft (Partner und Kinder).

Wohnkosten (KdU): Was übernimmt das Jobcenter?

Die Kosten der Unterkunft, kurz KdU, zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf, aber nur in angemessener Höhe. Was angemessen heißt, definiert jede Kommune anders. Mietniveaus in München-Innenstadt und in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern liegen weit auseinander.

Bruttokaltmiete

Wird komplett übernommen, wenn die Wohnung als angemessen gilt.

Heizkosten

Werden im Rahmen ortsüblicher Werte erstattet, Heizspiegel als Maßstab.

Wohnungsgröße

1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², plus 15 m² je weiterer Person.

Bei zu hoher Miete bekommst du eine Kostensenkungsfrist von meist 6 Monaten. Bis dahin zahlt das Jobcenter weiter die volle Miete. Eine günstige Privathaftpflichtversicherung bleibt auch im Bezug von Grundsicherung sinnvoll.

Vermögen und Schonbeträge ab 1. Juli 2026

Die 12-monatige Karenzzeit (40.000 € plus 15.000 € pro weiterer Person) fällt mit dem Grundsicherungsgeld weg. Stattdessen gilt ein altersgestaffeltes Schonvermögen.

bis 30 Jahre

5.000 € pro Person

31 bis 60 Jahre

10.000 € pro Person

ab 61 Jahre

15.000 € pro Person

Hinweis: Riester-Rente, ein selbst genutztes Eigenheim und ein angemessenes Auto bleiben zusätzlich geschützt. Bevor du Vermögen umschichtest, ziehe eine Schuldnerberatung oder einen Sozialrechtsanwalt hinzu, hastige Bewegungen können als Missbrauch gewertet werden.

Sanktionen 2026: Drei Stufen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Kürzungen über 30 % das Existenzminimum verletzen. Das gilt grundsätzlich weiter. Aber die neue Grundsicherung legt nach.

Stufe 1

10 % für 1 Monat

Erste Pflichtverletzung, etwa ein verpasster Termin ohne Grund.

Stufe 2

30 % für 2 Monate

Wiederholte Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres.

Stufe 3

bis 100 %

Dauerhafte Verweigerung einer zumutbaren Arbeit. Auch Wohn- und Heizkosten entfallen.

Wer die 100%-Sanktion erhält, kann dagegen klagen. Sozialgerichte werden die ersten Fälle prüfen. Bis dahin: Termine wahrnehmen, Krankschreibungen sofort einreichen, Mitwirkungspflichten ernst nehmen.

Antrag stellen: Was du brauchst

Den Antrag stellst du beim örtlichen Jobcenter, persönlich oder online über das Portal jobcenter.digital. Für Grundsicherung im Alter ist stattdessen das Sozialamt zuständig (SGB XII).

1

Personalausweis oder Pass

Plus gültige Aufenthaltserlaubnis, falls zutreffend.

2

Mietvertrag und Nebenkosten

Letzte Jahresabrechnung und Heizkostenabrechnung.

3

Kontoauszüge

Der letzten 3 Monate, für alle Konten der Bedarfsgemeinschaft.

4

Einkommensnachweise

Lohnabrechnungen, Krankengeld, Unterhalt, Kindergeld.

5

Vermögensnachweise

Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, KFZ-Brief.

6

Krankenversicherungsnachweis

Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Kasse.

Der erste Bescheid kommt meist nach 2 bis 6 Wochen. Bei akuter Not kannst du einen Vorschuss beantragen. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats, kostenlos. Wer eine private Krankenversicherung hat, klärt vorab den Status, das Jobcenter prüft die Beiträge gesondert.

Mehrbedarf: Wer bekommt zusätzlich Geld?

Über den Regelbedarf hinaus zahlt das Jobcenter Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Diese musst du schon im Erstantrag angeben, sie kommen nicht automatisch.

PersonengruppeAufschlagEtwa monatlich
Schwangere ab 13. Woche17 %ca. 96 €
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 736 %ca. 203 €
Menschen mit Behinderung (Reha)35 %ca. 197 €
Medizinisch bedingte Ernährungindividuellmit Attest
Dezentrale Warmwasserbereitung2,3 %ca. 13 €

Selbstständige und Aufstocker

Selbstständige können Grundsicherungsgeld bekommen, wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zum Leben reicht. Soloselbstständige in der Kreativbranche, im Handwerk oder im Einzelhandel sind die typischen Aufstocker.

2026 sind die Spielregeln strenger:

  • Du musst nachweisen, dass deine Selbstständigkeit eine realistische Perspektive auf Tragfähigkeit hat.
  • Betriebsausgaben werden vom Bruttoumsatz abgezogen, aber jede Ausgabe einzeln geprüft.
  • Investitionen ins Geschäft sind nur in engen Grenzen anrechnungsfähig.

Wenn du selbstständig bist und Grundsicherung beantragst, ist eine spezialisierte Sozialberatung Gold wert. Die Anlage EKS ist umfangreich, und Fehler kosten Geld. Bei akuter Liquiditätsnot kann ein Kredit auch ohne Schufa schwierig werden, kläre den Grundsicherungsantrag zuerst.

Vorher vs. nachher: Was sich ändert

PunktBis 30.06.2026 (Bürgergeld)Ab 01.07.2026 (Grundsicherungsgeld)
NameBürgergeldGrundsicherungsgeld
Regelsatz RBS 1563 €563 € (Nullrunde)
Karenzzeit Vermögen12 Monate, 40k € + 15k €entfällt
Schonvermögen15k € pauschal5k / 10k / 15k € nach Alter
Sanktionen maximal30 %bis 100 %
Vermittlungsvorrangabgeschwächtverschärft
Karenzzeit Wohnen12 Monateentfällt

Häufige Fragen

Heißt das Bürgergeld jetzt offiziell Grundsicherungsgeld?
Ja, ab dem 1. Juli 2026 ist Grundsicherungsgeld die offizielle Bezeichnung für die Geldleistung nach SGB II. Bundestag und Bundesrat haben die Namensänderung im März 2026 beschlossen. Bestehende Bewilligungen laufen weiter, ohne dass du einen neuen Antrag stellen musst.
Wie hoch ist der Regelsatz für Alleinstehende 2026?
563 Euro pro Monat. Das ist derselbe Betrag wie 2025, weil die jährliche Anpassung über den Mischindex zu einer Absenkung geführt hätte. Die Besitzschutzregelung im SGB II hat das verhindert. 2027 wird der Wert erneut berechnet.
Bekommen Kinder mehr oder weniger als 2025?
Die Beträge bleiben gleich. Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 €, von 6 bis 13 Jahren 390 €, und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 €. Zusätzlich gibt es Bildungs- und Teilhabeleistungen, die separat beantragt werden müssen.
Was passiert, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse?
Beim ersten Mal gibt es in der Regel eine Verwarnung, beim zweiten Mal eine Leistungskürzung von 10 % für einen Monat. Wer einen wichtigen Grund hat, etwa eine Krankschreibung, sollte diese sofort einreichen, idealerweise vor dem Termin.
Darf ich Geld auf dem Sparbuch behalten?
Ja, im Rahmen der Schonbeträge. Ab Juli 2026 sind das 5.000 € bis 15.000 € pro Person, je nach Alter. Riester-Vermögen, ein selbst genutztes Eigenheim und ein angemessenes Auto bleiben zusätzlich geschützt. Lebensversicherungen sind ein Sonderfall, hier prüft das Jobcenter den Rückkaufwert.
Was zählt als zumutbare Arbeit?
Grundsätzlich jede Arbeit, die du körperlich und persönlich leisten kannst. Der Vermittlungsvorrang ab Juli 2026 bedeutet, dass auch Stellen unterhalb deiner Qualifikation als zumutbar gelten können. Ausnahmen sind sittenwidrig niedrige Löhne, gesundheitliche Einschränkungen mit ärztlichem Nachweis und alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 3 Jahren.
Kann ich neben Grundsicherung etwas dazuverdienen?
Ja. Bis 100 € pro Monat werden komplett angerechnungsfrei, darüber gilt ein gestaffelter Freibetrag von 20 % bis 30 % des Bruttoeinkommens. Wer also etwa 450 € verdient, behält rund 168 € obendrauf. Der Rest wird auf die Leistung angerechnet.
Gibt es Sonderzahlungen oder Einmalleistungen?
Ja, für Erstausstattungen einer Wohnung (Möbel, Küche), für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, sowie für mehrtägige Klassenfahrten. Diese musst du gesondert beantragen, sie sind nicht im Regelbedarf enthalten.

Wo du Hilfe bekommst

Das Sozialrecht ist komplex. Kostenlose Beratung gibt es an mehreren Stellen:

Verbraucherzentrale

Sozialrechtsberatung, oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr.

Caritas und Diakonie

Kostenlose Sozialberatung, auch in kleineren Städten.

Erwerbslosenberatung

Unabhängige Beratungsstellen in Großstädten, kämpferisch und nah dran.

Sozialrechtsanwalt

Mit Beratungshilfeschein zahlt das Amtsgericht die Erstberatung.

Alle Änderungen 2026 in Deutschland

Steuern, Sozialleistungen, Verbraucherrechte, Energie und mehr. Hier findest du den Überblick zu allen Reformen, die 2026 in Deutschland in Kraft treten.

Quellen: BMAS Fortschreibungs-Verordnung 2026, Bundestag Drs. kw10-de-grundsicherung-1150460, SGB II in der ab 1. Juli 2026 geltenden Fassung, Verbraucherzentrale und Bundesagentur für Arbeit. Stand: 17. Mai 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall.

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