Grundsicherung 2026: Höhe, Antrag, Anspruch
Ab dem 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung, offiziell Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt 2026 bei 563 Euro pro Monat (Nullrunde nach BMAS-Verordnung). Die Sanktionen werden härter, das Schonvermögen sinkt, der Vermittlungsvorrang kommt zurück.
Letzte Aktualisierung: Autor: Checkalle Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- •Bundestag und Bundesrat haben die Reform am 5. März bzw. 26. März 2026 beschlossen, die meisten Regeln gelten ab dem 1. Juli 2026.
- •Regelbedarfe bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025: 563 € Alleinstehende, 506 € pro Person bei Paaren, 471 / 390 / 357 € für Kinder nach Altersstufe.
- •Wer eine zumutbare Arbeit dauerhaft verweigert, kann bis zu 100 % Leistungskürzung erleben, vorher waren maximal 30 % möglich.
- •Die Karenzzeit für Vermögen entfällt, das Schonvermögen sinkt auf 5.000 € bis 15.000 €, je nach Alter.
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld ist die Geldleistung nach dem überarbeiteten SGB II, also dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Es ersetzt das Bürgergeld, das 2023 das ALG II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst hatte. Inhaltlich bleibt das System dasselbe: eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst decken können.
Der Name ist neu, aber zwei zentrale Dinge ändern sich auch in der Sache. Erstens kommt der sogenannte Vermittlungsvorrang zurück: Das Jobcenter darf wieder mehr Druck Richtung schneller Arbeitsaufnahme machen. Zweitens werden die Sanktionsstufen verschärft. Die Reform geht auf eine Initiative der CDU/CSU-geführten Bundesregierung zurück. Der Bundestag hat sie am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen beschlossen.
Der Bundesrat hat am 26. März 2026 zugestimmt, im April folgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die erste Stufe, vor allem die Sanktionsregeln, ist bereits am 23. April 2026 in Kraft getreten. Die meisten anderen Regeln greifen ab dem 1. Juli 2026.
Regelsätze 2026: Was steht dir zu?
Die Regelbedarfe werden jedes Jahr nach einer festen Formel angepasst, dem sogenannten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Für 2026 hat das BMAS eine Nullrunde verordnet, weil die Berechnung sonst zu einer Absenkung geführt hätte. Die Besitzschutzregelung verhindert das.
| Stufe | Wer? | Monatlich 2026 |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| RBS 2 | Paare, je Person | 506 € |
| RBS 3 | Volljährige in Einrichtungen | 451 € |
| RBS 4 | Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| RBS 5 | Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| RBS 6 | Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Diese Beträge sind nur der Regelbedarf. Wohnkosten, Heizung und Mehrbedarfe kommen oben drauf.
Wer hat Anspruch?
Alter 15 bis 67
Zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Ältere Menschen fallen in die Grundsicherung im Alter (SGB XII).
Erwerbsfähig
Du kannst täglich mindestens 3 Stunden unter normalen Bedingungen arbeiten. Sonst zuständig: SGB XII.
Bedürftig
Dein Einkommen und Vermögen reichen nicht. Geprüft wird die ganze Bedarfsgemeinschaft (Partner und Kinder).
Wohnkosten (KdU): Was übernimmt das Jobcenter?
Die Kosten der Unterkunft, kurz KdU, zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf, aber nur in angemessener Höhe. Was angemessen heißt, definiert jede Kommune anders. Mietniveaus in München-Innenstadt und in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern liegen weit auseinander.
Bruttokaltmiete
Wird komplett übernommen, wenn die Wohnung als angemessen gilt.
Heizkosten
Werden im Rahmen ortsüblicher Werte erstattet, Heizspiegel als Maßstab.
Wohnungsgröße
1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², plus 15 m² je weiterer Person.
Bei zu hoher Miete bekommst du eine Kostensenkungsfrist von meist 6 Monaten. Bis dahin zahlt das Jobcenter weiter die volle Miete. Eine günstige Privathaftpflichtversicherung bleibt auch im Bezug von Grundsicherung sinnvoll.
Vermögen und Schonbeträge ab 1. Juli 2026
Die 12-monatige Karenzzeit (40.000 € plus 15.000 € pro weiterer Person) fällt mit dem Grundsicherungsgeld weg. Stattdessen gilt ein altersgestaffeltes Schonvermögen.
bis 30 Jahre
5.000 € pro Person
31 bis 60 Jahre
10.000 € pro Person
ab 61 Jahre
15.000 € pro Person
Hinweis: Riester-Rente, ein selbst genutztes Eigenheim und ein angemessenes Auto bleiben zusätzlich geschützt. Bevor du Vermögen umschichtest, ziehe eine Schuldnerberatung oder einen Sozialrechtsanwalt hinzu, hastige Bewegungen können als Missbrauch gewertet werden.
Sanktionen 2026: Drei Stufen
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Kürzungen über 30 % das Existenzminimum verletzen. Das gilt grundsätzlich weiter. Aber die neue Grundsicherung legt nach.
Stufe 1
10 % für 1 MonatErste Pflichtverletzung, etwa ein verpasster Termin ohne Grund.
Stufe 2
30 % für 2 MonateWiederholte Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres.
Stufe 3
bis 100 %Dauerhafte Verweigerung einer zumutbaren Arbeit. Auch Wohn- und Heizkosten entfallen.
Wer die 100%-Sanktion erhält, kann dagegen klagen. Sozialgerichte werden die ersten Fälle prüfen. Bis dahin: Termine wahrnehmen, Krankschreibungen sofort einreichen, Mitwirkungspflichten ernst nehmen.
Antrag stellen: Was du brauchst
Den Antrag stellst du beim örtlichen Jobcenter, persönlich oder online über das Portal jobcenter.digital. Für Grundsicherung im Alter ist stattdessen das Sozialamt zuständig (SGB XII).
Personalausweis oder Pass
Plus gültige Aufenthaltserlaubnis, falls zutreffend.
Mietvertrag und Nebenkosten
Letzte Jahresabrechnung und Heizkostenabrechnung.
Kontoauszüge
Der letzten 3 Monate, für alle Konten der Bedarfsgemeinschaft.
Einkommensnachweise
Lohnabrechnungen, Krankengeld, Unterhalt, Kindergeld.
Vermögensnachweise
Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, KFZ-Brief.
Krankenversicherungsnachweis
Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Kasse.
Der erste Bescheid kommt meist nach 2 bis 6 Wochen. Bei akuter Not kannst du einen Vorschuss beantragen. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats, kostenlos. Wer eine private Krankenversicherung hat, klärt vorab den Status, das Jobcenter prüft die Beiträge gesondert.
Mehrbedarf: Wer bekommt zusätzlich Geld?
Über den Regelbedarf hinaus zahlt das Jobcenter Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Diese musst du schon im Erstantrag angeben, sie kommen nicht automatisch.
| Personengruppe | Aufschlag | Etwa monatlich |
|---|---|---|
| Schwangere ab 13. Woche | 17 % | ca. 96 € |
| Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 | 36 % | ca. 203 € |
| Menschen mit Behinderung (Reha) | 35 % | ca. 197 € |
| Medizinisch bedingte Ernährung | individuell | mit Attest |
| Dezentrale Warmwasserbereitung | 2,3 % | ca. 13 € |
Selbstständige und Aufstocker
Selbstständige können Grundsicherungsgeld bekommen, wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zum Leben reicht. Soloselbstständige in der Kreativbranche, im Handwerk oder im Einzelhandel sind die typischen Aufstocker.
2026 sind die Spielregeln strenger:
- Du musst nachweisen, dass deine Selbstständigkeit eine realistische Perspektive auf Tragfähigkeit hat.
- Betriebsausgaben werden vom Bruttoumsatz abgezogen, aber jede Ausgabe einzeln geprüft.
- Investitionen ins Geschäft sind nur in engen Grenzen anrechnungsfähig.
Wenn du selbstständig bist und Grundsicherung beantragst, ist eine spezialisierte Sozialberatung Gold wert. Die Anlage EKS ist umfangreich, und Fehler kosten Geld. Bei akuter Liquiditätsnot kann ein Kredit auch ohne Schufa schwierig werden, kläre den Grundsicherungsantrag zuerst.
Vorher vs. nachher: Was sich ändert
| Punkt | Bis 30.06.2026 (Bürgergeld) | Ab 01.07.2026 (Grundsicherungsgeld) |
|---|---|---|
| Name | Bürgergeld | Grundsicherungsgeld |
| Regelsatz RBS 1 | 563 € | 563 € (Nullrunde) |
| Karenzzeit Vermögen | 12 Monate, 40k € + 15k € | entfällt |
| Schonvermögen | 15k € pauschal | 5k / 10k / 15k € nach Alter |
| Sanktionen maximal | 30 % | bis 100 % |
| Vermittlungsvorrang | abgeschwächt | verschärft |
| Karenzzeit Wohnen | 12 Monate | entfällt |
Häufige Fragen
Heißt das Bürgergeld jetzt offiziell Grundsicherungsgeld?
Wie hoch ist der Regelsatz für Alleinstehende 2026?
Bekommen Kinder mehr oder weniger als 2025?
Was passiert, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse?
Darf ich Geld auf dem Sparbuch behalten?
Was zählt als zumutbare Arbeit?
Kann ich neben Grundsicherung etwas dazuverdienen?
Gibt es Sonderzahlungen oder Einmalleistungen?
Wo du Hilfe bekommst
Das Sozialrecht ist komplex. Kostenlose Beratung gibt es an mehreren Stellen:
Verbraucherzentrale
Sozialrechtsberatung, oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr.
Caritas und Diakonie
Kostenlose Sozialberatung, auch in kleineren Städten.
Erwerbslosenberatung
Unabhängige Beratungsstellen in Großstädten, kämpferisch und nah dran.
Sozialrechtsanwalt
Mit Beratungshilfeschein zahlt das Amtsgericht die Erstberatung.
Quellen: BMAS Fortschreibungs-Verordnung 2026, Bundestag Drs. kw10-de-grundsicherung-1150460, SGB II in der ab 1. Juli 2026 geltenden Fassung, Verbraucherzentrale und Bundesagentur für Arbeit. Stand: 17. Mai 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall.