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GEG 2026

Gebäude-Modernisierung 2026

Sanierungspflichten, Förderung bis 70% und wie Sie richtig planen.

bis 70%

Förderung möglich

65%

Erneuerbar ab 2028

2045

Ende fossiler Heizungen

Förderung 2026 im Überblick

MaßnahmeBasisMax. FörderungDeckelung
Wärmepumpe30%70%30.000€
Biomasseheizung30%70%30.000€
Solarthermie30%70%30.000€
Fassadendämmung15%15%30.000€
Dach-/Dachbodendämmung15%15%30.000€
Fensteraustausch15%15%30.000€

Boni: Geschwindigkeitsbonus (+20% bis 2028), Einkommensbonus (+30% unter 40.000€/Jahr)

GEG-Zeitplan

2024

65% erneuerbar für neue Heizungen in Neubaugebieten

2026

65%-Regel für Städte ab 100.000 Einwohner

2028

65%-Regel für alle Bestandsgebäude

2045

Ende aller fossilen Heizungen

Empfohlene Reihenfolge

1

Energieberatung

Erst den Ist-Zustand analysieren. 80% der Beratungskosten werden vom Staat gefördert.

2

Dämmung

Erst dämmen, dann heizen. Gute Dämmung reduziert den Heizbedarf und die Größe der neuen Heizung.

3

Fenster

Alte Fenster sind Wärmebrücken. Dreifachverglasung spart erheblich Energie.

4

Heizungstausch

Jetzt die richtig dimensionierte Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung einbauen.

Förderantrag VOR Beginn stellen!

Die BEG-Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch. Die Bearbeitung dauert aktuell 4-8 Wochen.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 meine Heizung austauschen?

Nicht zwingend. Die Austauschpflicht gilt erst, wenn Ihre Gas- oder Ölheizung älter als 30 Jahre ist UND bestimmte Kriterien erfüllt. Neubauten müssen ab 2024 zu 65% erneuerbar heizen.

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Die BEG-Förderung beträgt: Grundförderung 30%, Geschwindigkeitsbonus 20% (bis 2028), Einkommensbonus 30% (unter 40.000€/Jahr). Maximal 70% Förderung möglich, gedeckelt auf 30.000€ Fördersumme.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG regelt Energieeffizienz-Anforderungen an Gebäude. Ab 2024 gilt: Neue Heizungen müssen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestandsgebäude haben Übergangsfristen.

Welche Sanierungen werden gefördert?

Gefördert werden: Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, Solar), Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fensteraustausch, Lüftungsanlagen und energetische Fachplanung.

Wann muss ich sanieren?

Pflicht bei: Eigentümerwechsel (Nachrüstpflichten), Heizung älter als 30 Jahre (Austauschpflicht). Freiwillig aber sinnvoll: Wenn Sie Energiekosten senken und Wert steigern wollen.

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