Steueränderungen 2026: Grundfreibetrag, Kindergeld & Tarif
2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 € (+252 €), das Kindergeld auf 259 € pro Monat (+4 €) und der Spitzensteuersatz greift erst ab 69.879 € Jahreseinkommen. Die Reform geht auf das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 30.12.2024 zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag: 12.348 € (vorher 12.096 €). Einkommen darunter bleibt steuerfrei.
- Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat (vorher 255 €).
- Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab 69.879 € statt 68.430 €.
- Pendlerpauschale-Reform: ab 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. km.
- Solidaritätszuschlag entfällt unter 20.350 € Einkommensteuer pro Jahr (Freigrenze leicht angehoben).
- Rechtsgrundlage: Steuerfortentwicklungsgesetz (StFortEG) vom 30. Dezember 2024.
Wichtigste Änderungen im Überblick
Sechs Werte verändern sich für die meisten Steuerzahler spürbar. Vergleich 2025 → 2026.
Grundfreibetrag
Kindergeld (pro Kind)
Kinderfreibetrag
Spitzensteuersatz ab
Soli-Freigrenze (Einkommensteuer)
Pendlerpauschale
Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2026
Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG kennt fünf Zonen. Die folgenden Grenzwerte gelten für Alleinstehende. Bei Verheirateten (Splittingtarif) verdoppeln sich die Beträge.
| Tarifzone | Zu versteuerndes Einkommen ab | bis |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (0 %) | 0 € | 12.348 € |
| Progressionszone 1 (14 %–24 %) | 12.349 € | 17.443 € |
| Progressionszone 2 (24 %–42 %) | 17.444 € | 69.878 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) | 69.879 € | 277.825 € |
| Reichensteuer (45 %) | ab 277.826 € | — |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Steuerfortentwicklungsgesetz vom 30. Dezember 2024. Werte gerundet auf volle Euro.
Was bedeutet das konkret? Drei Rechenbeispiele
Vereinfachte Beispielrechnungen ohne Sonderausgaben oder Werbungskosten. Wer eine Steuererklärung abgibt, holt meist mehr heraus.
Single, 45.000 € brutto
Familie, 2 Kinder, 65.000 €
Gutverdiener, 90.000 €
Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einzelfall ab. Eine genaue Berechnung gibt es im Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF.
Pendlerpauschale: einheitliche 0,38 € pro Kilometer ab 2026
Die wichtigste strukturelle Änderung 2026 ist die Pendlerpauschale. Bisher gab es 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Staffel. Es gibt 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Wer fünf Kilometer zur Arbeit fährt, setzt also rund 100 € mehr pro Jahr ab als 2025 – bei längerem Arbeitsweg ändert sich wenig.
Rechtsgrundlage: § 9 EStG. Weiterführender Ratgeber: Pendlerpauschale 2026 im Detail.
Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze steigt
Den Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Einkommensteuer) zahlt seit 2021 nur noch eine Minderheit. 2026 steigt die jährliche Freigrenze für Alleinstehende auf 20.350 € Einkommensteuer (vorher 19.950 €). Bei Verheirateten verdoppelt sich der Wert. Wer darunter bleibt, zahlt keinen Soli; oberhalb gibt es eine Milderungszone.
Bei einem Jahreseinkommen von etwa 73.000 € als Single startet die Soli-Pflicht. Details und Beispielrechnungen: Finanztip · Solidaritätszuschlag und BMF · Solidaritätszuschlag.
Steuertipps für 2026
Werbungskosten sammeln
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt 2026 weiterhin bei 1.230 €. Jeder Euro darüber senkt das zu versteuernde Einkommen. Belege für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungen und Fahrtkosten lohnen sich.
Steuerklasse prüfen
Verheiratete sollten prüfen, ob 3/5 oder 4/4 günstiger ist. Die Wahl beeinflusst nicht die Jahressteuer, aber die monatliche Liquidität. Eine Anpassung beim Finanzamt ist jederzeit möglich.
Homeoffice-Pauschale nutzen
Pro Heimarbeitstag setzt man 6 € ab, bis zu 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 €. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig. Auch Mischtage zählen mit, etwa wenn man morgens zu Hause und nachmittags im Büro arbeitet.
Steuererklärung abgeben – auch freiwillig
Die durchschnittliche Rückerstattung liegt laut Statistischem Bundesamt über 1.000 €. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Eingereicht wird über ELSTER oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen zu den Steueränderungen 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € pro Person (2025: 12.096 €). Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Verheiratete kommen im Splittingtarif auf 24.696 €. Die Anpassung erfolgt automatisch über die Lohnsteuertabellen.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (2025: 255 €). Es wird von der Familienkasse automatisch angepasst – ein Antrag ist nicht nötig. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale?
Ab 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit – ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffel (30 ct für die ersten 20 km, 38 ct ab dem 21. km) entfällt. Vor allem Kurzstrecken-Pendler profitieren.
Ab welchem Einkommen greift der Spitzensteuersatz 2026?
Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (2025: 68.430 €). Bei Verheirateten gilt der doppelte Wert. Erst ab 277.826 € greift die sogenannte Reichensteuer mit 45 %.
Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Der Soli (5,5 %) fällt nur an, wenn die jährliche Einkommensteuer über 20.350 € liegt (Single). Das entspricht grob einem Bruttoeinkommen ab etwa 73.000 €. Verheiratete sind erst ab dem doppelten Wert betroffen. Zwischen Freigrenze und voller Pflicht greift eine Milderungszone.
Wo gebe ich die Steuererklärung 2026 ab?
Am einfachsten online über ELSTER, das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Wer Hilfe braucht, kann zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater gehen. Die Abgabefrist für 2026 ist der 31. Juli 2027; mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende April 2028.
Was ist die kalte Progression und warum spielt sie 2026 eine Rolle?
Wenn das Gehalt nur die Inflation ausgleicht, das Steuersystem aber unverändert bleibt, rutscht man in höhere Tarifzonen und zahlt prozentual mehr Steuern – ohne real mehr Geld zu haben. Der Bund verschiebt deshalb die Eckwerte jährlich. 2026 ist dieser Schritt durch das Steuerfortentwicklungsgesetz abgedeckt.
Quellen und Rechtsstand
- BMF · Was ändert sich 2026
- EStG § 32a · Einkommensteuertarif
- Bundestag · Steuerfortentwicklungsgesetz (30.12.2024)
- Finanztip · Freibeträge und Pauschbeträge 2026
- Bundesagentur für Arbeit · Kindergeld 2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Stand der Daten: 17. Mai 2026. Bei abweichenden Sachverhalten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.