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Bauarbeiter mit Schutzhelm – gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII · Stand 2026

Gesetzliche Unfallversicherung: was sie zahlt – und wo sie aufhört

Du bist über die Berufsgenossenschaft pflichtversichert, sobald du arbeitest. Aber sobald du Feierabend hast, bist du auf dich allein gestellt. Hier siehst du, was die GUV für dich übernimmt – und wann du eine private Ergänzung brauchst.

Lohnt sich eine private UV?
0 €
Beitrag für dich – Arbeitgeber zahlt (§ 150 SGB VII)
80 %
Verletztengeld vom Brutto (§ 47 SGB VII)
≥ 20 %
MdE-Schwelle für die Verletztenrente
~ 9/10
Unfälle passieren in der Freizeit¹

Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt – und was nicht

Die GUV ist eng zugeschnitten. Sie greift nur, solange du arbeitest, zur Arbeit pendelst oder als Schüler bzw. Studierende unterwegs bist. Im Alltag bleibt vieles offen.

Versichert

  • · Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz
  • · Wegeunfälle (direkter Hin- und Rückweg)
  • · Berufskrankheiten nach Berufskrankheiten-Verordnung
  • · Dienstreisen und betriebliche Veranstaltungen
  • · Schul- und Kita-Unfälle
  • · Homeoffice-Tätigkeiten seit Juni 2021

Nicht versichert

  • · Sport, Hobby, Vereinstraining (außer betrieblich)
  • · Haushalt, Garten, DIY-Projekte
  • · Urlaub und Privatreisen
  • · Umwege auf dem Arbeitsweg (Einkauf, Privattermine)
  • · Privatunfälle am Wochenende
  • · Selbstständige ohne freiwillige Versicherung

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Pflichtversichert

  • Arbeitnehmer – auch Minijob und Teilzeit
  • Auszubildende
  • Schüler, Studierende, Kita-Kinder
  • Pflegende Angehörige
  • Ehrenamtliche in Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Kirche

Nicht automatisch dabei

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Hausfrauen und -männer
  • Rentner ohne Nebenjob
  • Unternehmer (freiwillige Versicherung möglich)

Wenn du in eine dieser Gruppen fällst, lohnt sich ein Blick auf eine private Unfallversicherung.

Leistungen der GUV im Überblick

Wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die volle medizinische Versorgung – ohne Zuzahlung. Dazu kommen Geldleistungen.

Heilbehandlung

Arzt, Klinik, Medikamente, Hilfsmittel – alles ohne Praxisgebühr und ohne Eigenanteil.

Verletztengeld

80 % vom Brutto, höchstens 100 % vom Netto. Ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet (§ 47 SGB VII).

Reha & Teilhabe

Medizinische Reha, Umschulung, Anpassung des Arbeitsplatzes, technische Hilfen.

Verletztenrente

Ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Höhe richtet sich nach Jahresverdienst und MdE-Grad (§ 56 SGB VII).

Hinterbliebene

Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente bei Tod durch Arbeitsunfall.

Pflegegeld

Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit nach einem Arbeitsunfall – zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Freizeitlücke: das, was die GUV nicht zahlt

Laut DGUV-Statistik passiert nur ein kleiner Teil aller Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Der Rest – im Haushalt, beim Sport, im Urlaub – ist gesetzlich nicht abgesichert.¹

Im Haushalt

Sturz auf der Treppe, Schnitt beim Kochen, Brandverletzung beim Bügeln – privat, also keine GUV-Leistung.

Beim Sport

Bänderriss beim Joggen, Sturz auf der Skipiste, Fahrradsturz am Wochenende – Sache deiner Krankenkasse, nicht der BG.

Im Urlaub

Egal ob Strand oder Stadtwanderung: Privatreisen sind nicht versichert. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist getrennt zu prüfen.

Praktisch heißt das: Wenn du mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit stürzt, zahlt die GUV. Stürzt du mit demselben Rad am Sonntag beim Familienausflug, springt sie nicht ein. Eine private Unfallversicherung schließt genau diese Lücke.

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*Wir erhalten eine Vermittlungsprovision, wenn du über das Vergleichswidget abschließt. Auf den Vergleich und die Tarifdetails hat das keinen Einfluss.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die wichtigsten Antworten zu GUV, BG-Beiträgen, Wegeunfall und privater Ergänzung.

Die GUV ist Teil der deutschen Sozialversicherung (SGB VII). Sie schützt dich, wenn du bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder als Schüler bzw. Studierende verletzt wirst. Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber – du musst keinen Cent dazugeben.

Stand: 2026. Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsgrundlage: SGB VII.

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