
Unterversicherungsverzicht Wohngebäudeversicherungschnell erklärt – mit Beispielrechnung nach § 75 VVG
Der Unterversicherungsverzicht verhindert, dass die Versicherung deine Auszahlung kürzt – auch wenn deine Versicherungssumme zu niedrig ist. Hier erfährst du, wann er greift und wie du Tarife mit Verzicht vergleichst.
Kurz gesagt
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in deiner Wohngebäudeversicherung. Sie verhindert, dass die Versicherung deine Auszahlung anteilig kürzt, wenn deine Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert deines Hauses. Voraussetzung: Du nutzt ein anerkanntes Wertermittlungsverfahren (z. B. den gleitenden Neuwert 1914) und meldest bauliche Veränderungen an deinen Versicherer.
Tarife mit Unterversicherungsverzicht vergleichen
Filter im Vergleichsrechner gezielt nach Tarifen, die den Unterversicherungsverzicht ausdrücklich nennen.
Was § 75 VVG zur Unterversicherung sagt
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn deine Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert deines Gebäudes. Wie die Versicherung in diesem Fall zahlt, regelt das Versicherungsvertragsgesetz – konkret § 75 VVG:
„Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen."
Auf Deutsch: Versicherst du nur 80 % des Wertes, bekommst du im Schaden auch nur 80 %. Das nennt man pro-rata-Regel. Der Unterversicherungsverzicht schaltet diese Kürzung ab – im Gegenzug muss die Versicherungssumme korrekt nach einem akzeptierten Verfahren berechnet sein.
Mit oder ohne Verzicht: 30-Sekunden-Vergleich
Beispielrechnung gemäß § 75 VVG (vereinfacht). Selbstbeteiligung und Tarifbedingungen können das Ergebnis im Einzelfall verändern.
Ohne Unterversicherungsverzicht
- Gebäudewert: 400.000 €
- Versicherungssumme: 300.000 €
- Unterversicherung: 25 %
- Bei Schaden 40.000 € zahlt Versicherung nur: 30.000 €
- Du zahlst selbst: 10.000 €
Mit Unterversicherungsverzicht
- Gebäudewert: 400.000 €
- Versicherungssumme: 300.000 €
- Unterversicherung: 25 %
- Bei Schaden 40.000 € zahlt Versicherung: 40.000 €
- Du zahlst selbst: 0 €
Was du brauchst, damit der Verzicht greift
Drei Voraussetzungen sind in den meisten Tarifen Standard. Erfüllst du sie nicht, kann der Verzicht im Schaden entfallen.
1. Anerkanntes Wertermittlungsverfahren
Üblich sind der gleitende Neuwert 1914 oder das Wohnflächenmodell. Beim 1914er-Verfahren wird der fiktive Bauwert in Goldmark berechnet und mit dem aktuellen Baupreisindex (Statistisches Bundesamt) multipliziert.
2. Wahrheitsgemäße Antragsangaben
Wohnfläche, Bauart, Baujahr, Ausstattung – jede Angabe muss stimmen. Falsche oder unvollständige Angaben können den Verzicht später hinfällig machen.
3. Anzeigepflicht bei Veränderungen
Anbau, Dachausbau, Wärmepumpe, hochwertige Modernisierung – wenn der Wert spürbar steigt, musst du das deinem Versicherer melden (§ 19 VVG).
Achtung: Der Verzicht greift nicht in jedem Fall
Auch mit Unterversicherungsverzicht zahlt die Versicherung nicht automatisch jeden Schaden voll. Der Verzicht entfällt typischerweise, wenn:
- ·du die Anzeigepflicht verletzt hast (z. B. einen großen Anbau nicht gemeldet)
- ·die Versicherungssumme offensichtlich zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Wertermittlung getrickst wurde
- ·der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder grob fahrlässig verursacht wurde (Sonderregeln nach AFB 2008/2010)
Lies die Bedingungen vor Vertragsabschluss durch. Bei Unklarheiten hilft die Verbraucherzentrale.
Warum der Verzicht 2026 wichtiger ist als früher
Drei Entwicklungen machen das Thema dringender:
Gestiegene Baupreise
Die Baupreise sind seit 2020 deutlich gestiegen (Baupreisindex, Destatis). Wer seine Versicherungssumme seit Jahren nicht angepasst hat, ist heute mit hoher Wahrscheinlichkeit unterversichert.
Energetische Sanierung
Wärmepumpe, Dämmung, PV-Anlage – schnell sind 30.000 bis 80.000 € Mehrwert auf der Bilanz. Wenn du das nicht meldest, fehlt der Schutz für genau diesen Anteil.
Totalschaden-Risiko
Bei einem Totalschaden kann eine Unterversicherung von 20 % im Ernstfall einen sechsstelligen Betrag kosten – Geld, das du selbst tragen müsstest.
Häufige Fragen zum Unterversicherungsverzicht
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung?+
Eine Klausel im Tarif, die im Schadensfall die anteilige Kürzung nach § 75 VVG abschaltet. Voraussetzung: Du hast die Versicherungssumme nach einem anerkannten Verfahren berechnet und alle baulichen Veränderungen gemeldet. Im Tarifvergleich erkennst du Tarife mit Verzicht meist als „Unterversicherungsverzicht garantiert" oder „Verzicht auf Einrede der Unterversicherung".
Ist der Unterversicherungsverzicht in jedem Tarif enthalten?+
Nein. In günstigen Basistarifen fehlt der Verzicht oft. Komfort- und Premium-Tarife enthalten ihn meist, aber nicht bei allen Anbietern automatisch. Beim Vergleich solltest du gezielt darauf achten – auch bei der Kostenfrage lohnt sich der kleine Mehrbeitrag fast immer.
Wie wird der Wert meines Hauses für die Versicherungssumme berechnet?+
Üblich sind zwei Verfahren: der gleitende Neuwert 1914 (fiktiver Bauwert in Goldmark mal aktuellem Baupreisindex) und das Wohnflächenmodell (Wohnfläche mal Pauschalwert pro Quadratmeter). Bei Häusern mit Sonderausstattung lohnt sich oft ein Wertermittlungsbogen. Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt jährlich aktualisiert.
Was passiert, wenn ich einen Anbau nicht melde?+
Dann kann der Verzicht für diesen Gebäudeteil entfallen (§ 19 VVG Anzeigepflicht). Im Schaden zahlt die Versicherung dann anteilig weniger – und du gehst leer aus, obwohl du den Verzicht im Tarif hast.
Lohnt sich der Verzicht bei einem kleinen Haus?+
Auch bei kleinen Häusern kann eine Unterversicherung von 20 % einen Schaden über 50.000 € auf 40.000 € drücken. Der Mehrbeitrag für den Verzicht liegt meist im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Monat – das Verhältnis spricht in fast allen Fällen für den Verzicht.
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Quellen (Stand: April 2026):
- § 75 VVG – Unterversicherung, Bundesministerium der Justiz
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- Baupreisindex Wohngebäude – Statistisches Bundesamt (Destatis)
- ERGO Wohngebäudeversicherung Bedingungen 2024 (Pauschalwert pro Quadratmeter)
Letzte Aktualisierung: 27. April 2026