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Internationale Versicherungskarte (IVK)

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist der internationale Nachweis deiner Kfz-Haftpflicht, und du bekommst sie kostenlos von deinem eigenen Versicherer. Pflicht ist sie 2026 noch in acht Ländern, darunter die Türkei, Marokko und die Ukraine. Innerhalb der EU reicht dein Kennzeichen.

Zuletzt aktualisiert: CheckAlle.de Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Länder verlangen die Karte bei der Einreise: Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldawien, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei, Ukraine.
  • In der EU, im EWR und in der Schweiz brauchst du sie nicht. Dort gilt dein Kennzeichen als Nachweis.
  • Russland, Belarus und der Iran gehören nicht mehr dazu. Dort hilft die Karte nicht.
  • Sie kostet nichts und gilt laut GDV in der Regel drei Jahre, bei manchen Versicherern bis zu fünf.
  • Nimm einen Ausdruck mit. Ob eine PDF auf dem Handy anerkannt wird, ist je nach Quelle unterschiedlich.

Grüne Versicherungskarte und Doppelkarte sind zwei verschiedene Dinge

Die Doppelkarte ist nicht dasselbe wie die Grüne Versicherungskarte. Die Versicherungs-Doppelkarte war ein Papier für die Zulassungsstelle und wurde 2008 von der eVB-Nummer abgelöst. Der ADAC schreibt dazu, dass die Einführung der eVB gleichzeitig das Ende der alten Versicherungs-Doppelkarte bedeutete. Den Namen verdankte sie ihrer zweiteiligen Form.

Die Grüne Versicherungskarte ist dagegen kein Zulassungspapier, sondern ein Auslandsnachweis, und sie wird weiterhin ausgestellt. Fürs Anmelden brauchst du also eine Nummer, fürs Ausland eine Karte.

Vergleich von Doppelkarte, eVB-Nummer und Grüner Versicherungskarte
DokumentWofürStatus
Versicherungs-DoppelkarteZulassung in Deutschland2008 abgeschafft
eVB-NummerZulassung in DeutschlandNachfolger, heute gültig
Grüne Versicherungskarte (IVK)Nachweis im AuslandUnabhängig davon, weiterhin gültig

Auto anmelden in Deutschland

Dafür brauchst du die eVB-Nummer, die seit 2008 die alte Doppelkarte ersetzt.

Zur eVB-Nummer

Mit dem Auto ins Ausland

Dafür ist die Grüne Versicherungskarte da, um die es auf dieser Seite geht.

Du bist hier richtig.

In diesen Ländern ist die Grüne Karte 2026 Pflicht

Der GDV führt acht Staaten auf, in die du nur mit gültiger Versicherungskarte einreisen darfst. In der EU, im EWR, in der Schweiz und in weiteren Ländern mit Kennzeichenabkommen reicht dein deutsches Kennzeichen. Welche Länder dazugehören, steht in der Länderliste des Deutschen Büros Grüne Karte, die unten verlinkt ist.

Ohne Karte kommst du nicht rein

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Quelle: GDV, Stand März 2026. Die Zusammensetzung ändert sich gelegentlich, deshalb lohnt vor der Abfahrt ein Blick in die aktuelle Länderliste.

Hier hilft die Karte nicht mehr

Russland und Belarus sind Ende Juni 2023 aus dem System ausgeschieden. Der Iran wurde zum 1. Januar 2024 suspendiert. Auf der offiziellen Länderliste des Deutschen Büros Grüne Karte stehen alle drei mit dem Vermerk suspendiert.

Der Kosovo gehört gar nicht erst zum System. Auch dort musst du dich vor Ort versichern.

Außerhalb Europas und des Mittelmeerraums greift das System ohnehin nicht. Für die USA, Kanada, Südamerika oder den größten Teil Asiens brauchst du eine eigene Versicherung.

So bekommst du die Grüne Versicherungskarte

Nur dein eigener Kfz-Versicherer stellt sie aus, sonst niemand. Wie lange es dauert, hängt vom Weg ab. Über Portal oder App hast du die PDF sofort, brauchst du Papier, frag früh genug nach.

Kundenportal oder App

Meist liegt die Karte dort direkt als PDF bereit.

Sofort

E-Mail an den Versicherer

Kennzeichen und Versicherungsnummer angeben.

Meist am selben Tag

Telefon

Sinnvoll, wenn du nicht weiterkommst oder Papier brauchst.

Je nach Versicherer

Post

Plan genug Vorlauf ein, gerade vor Ferienbeginn.

Mehrere Werktage

Was die Grüne Versicherungskarte kostet und wie lange sie gilt

Die Karte ist kostenlos. Der GDV schreibt dazu: „Der Nachweis des Versicherungsschutzes mit der Grünen Versicherungskarte ist kostenlos.“ Eine gesetzliche Pflicht dazu haben wir nicht gefunden. In der Praxis stellen die Versicherer sie ohne Gebühr aus, der Auslandsschutz gehört ohnehin zu deiner Haftpflicht. Verlangt dein Versicherer trotzdem Geld dafür, frag nach dem Grund.

Bei der Gültigkeit halten sich zwei Irrtümer. Viele glauben, die Karte gelte grundsätzlich nur ein Jahr. Der GDV nennt als Regelfall drei Jahre, bei manchen Versicherern bis zu fünf. Der zweite betrifft die Verlängerung. Ob dein Versicherer bei laufendem Vertrag automatisch eine neue schickt oder ob du sie anfordern musst, ist von Haus zu Haus verschieden. Frag lieber nach, bevor die alte abläuft.

Schau trotzdem vor der Abfahrt auf das Datum und auf die Länderkürzel. Wenn dort ein Land durchgestrichen ist, gilt die Karte dort nicht. Einzelne Versicherer nehmen bestimmte Länder aus, die Türkei zum Beispiel. Wer regelmäßig dorthin fährt, sollte beim nächsten Kfz-Versicherungsvergleich gezielt darauf achten.

Papier oder Handy: Was gilt an der Grenze?

Nimm einen Ausdruck mit. Die Quellen widersprechen sich, und solange das so ist, ist Papier die sichere Variante.

Einige Versicherer, darunter die HUK-Coburg, schreiben, dass seit dem 1. Januar 2025 eine PDF auf dem Smartphone ausreicht. Der GDV kommt mit Stand März 2026 zu einer anderen Aussage: Die Karte werde im Ausland nur in Papierform als Nachweis akzeptiert.

Anerkannt oder nicht anerkannt entscheidet am Ende die Kontrolle im Zielland, nicht dein Versicherer und auch nicht diese Seite. Druck die Karte deshalb aus und leg sie ins Handschuhfach. Das kostet nichts. Die PDF zusätzlich aufs Handy zu laden schadet nicht, ersetzt den Ausdruck aber nach der aktuellen GDV-Aussage nicht.

Unfall im Ausland: So gehst du vor

Reguliert wird in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Fristen und Beweisanforderungen können also anders aussehen als zu Hause. Dokumentier deshalb vor Ort so genau wie möglich.

  1. 1

    Unfallstelle sichern

    Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen.

  2. 2

    Polizei rufen

    In vielen Ländern vorgeschrieben, und im Zweifel immer sinnvoll.

  3. 3

    Europäischen Unfallbericht ausfüllen

    Das Formular ist europaweit gleich aufgebaut und gibt es beim Versicherer.

  4. 4

    Daten tauschen

    Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren, Karten gegenseitig zeigen.

  5. 5

    Beweise sichern

    Fotos von Fahrzeugen, Position und Umfeld. Zeugen und Kennzeichen notieren.

  6. 6

    Versicherer informieren

    Schaden melden und erst nach Freigabe reparieren lassen.

Brauchen Wohnwagen, Anhänger und Mietwagen eine eigene Karte?

Ja, jedes Fahrzeug braucht seine eigene Karte. Zugfahrzeug und Anhänger sind getrennt versichert, deshalb reicht eine Karte für das Gespann nicht. Wer mit Wohnwagen Richtung Südosteuropa fährt und nur eine dabei hat, steht an der Grenze schlecht da.

Beim Mietwagen muss der Vermieter die Karte stellen. Klär vor der Buchung, ob er das tut und ob dein Reiseland überhaupt erlaubt ist. Manche Vermieter schließen Fahrten ins Ausland aus.

Für Motorräder und Roller gilt dasselbe wie fürs Auto. Wenn du saisonal fährst, denk daran, dass die Karte nur innerhalb der Zulassungszeit hilft. Mehr dazu bei Saisonkennzeichen und Roller- und Mopedversicherung.

Kfz-Versicherung vergleichen

Die Grüne Karte bekommst du bei deinem Versicherer in der Regel kostenlos. Wenn ohnehin ein Wechsel ansteht, kannst du hier die Tarife nebeneinanderlegen.

Werbehinweis: Der Vergleich wird über unseren Partner Tarifcheck bereitgestellt. Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Tarife vergleichen

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Wir laden den Vergleichsrechner erst, wenn du ihn anforderst. So bleibt die Seite schnell.

Kostenlos und unverbindlich. Der Vergleich läuft über den Rechner unseres Partners.

Checkliste vor der Auslandsfahrt

Papiere

  • Grüne Versicherungskarte, ausgedruckt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Europäischer Unfallbericht

Im Fahrzeug

  • Warndreieck
  • Warnwesten für alle Insassen
  • Verbandskasten
  • Länderspezifische Pflichtausrüstung prüfen
  • Vignette oder Mautbox, falls nötig

Wer hinter dem Grüne-Karte-System steht

Das System geht auf eine Empfehlung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa von 1949 zurück. Wer über eine Grenze fuhr, sollte nicht an jedem Übergang eine neue Police kaufen müssen. In jedem teilnehmenden Land gibt es dafür ein nationales Büro.

In Deutschland ist das das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. mit Sitz in Berlin. Es reguliert Schäden, die ausländische Fahrzeuge hier verursachen, und arbeitet mit den Büros der anderen Länder zusammen. Für einen Unfall, der dir im Ausland passiert, ist es dagegen nicht zuständig.

Das Deutsche Büro Grüne Karte beschreibt das System als auf Europa und die Mittelmeeranrainer begrenzt. Gemeint sind einzelne Länder wie Marokko, Tunesien und die Türkei. Andere Staaten am Mittelmeer, etwa Ägypten oder Israel, stehen nicht auf der Liste. Und die Liste ändert sich, wie Russland, Belarus und Iran zeigen. Wer weiter östlich oder südlich fährt, schaut deshalb besser in die aktuelle Fassung, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.

Häufige Fragen zur Grünen Versicherungskarte

Häufig gestellte Fragen

Sie ist der internationale Nachweis, dass dein Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. Der offizielle Name lautet Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr; eine Abkürzung IVK ist beim GDV nicht belegt. Ausgestellt wird sie von deinem eigenen Versicherer. Auf der Karte stehen deine Versicherungsnummer, der Gültigkeitszeitraum, die Fahrzeugdaten und die Länderkürzel, für die sie gilt. Seit Juli 2020 akzeptieren die Versicherer zusätzlich zum grünen auch weißes Papier, ausschließlich weiß stellen sie die Karte erst seit Januar 2021 aus. Der Name ist geblieben.

Nein. Die alte Versicherungs-Doppelkarte war ein Papier für die Zulassungsstelle in Deutschland. Sie wurde 2008 von der eVB-Nummer abgelöst und wird nicht mehr ausgegeben. Die Grüne Versicherungskarte ist etwas anderes: Sie gilt im Ausland und ist weiterhin in Gebrauch. Wenn du dein Auto anmelden willst, brauchst du die eVB-Nummer, nicht die Grüne Karte.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt acht Länder, in die du nur mit gültiger Versicherungskarte einreisen darfst: Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldawien, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Innerhalb der EU, im EWR und in der Schweiz brauchst du sie nicht, dort reicht dein Kennzeichen als Nachweis. Wirf vor der Reise noch einen Blick in die aktuelle Liste, sie ändert sich gelegentlich.

Nein. Russland und Belarus sind Ende Juni 2023 aus dem System ausgeschieden, der Iran wurde zum 1. Januar 2024 suspendiert. Auf der offiziellen Länderliste des Deutschen Büros Grüne Karte sind alle drei als suspendiert markiert. Deine deutsche Karte hilft dir dort nicht weiter. Wer trotzdem fährt, klärt vorher mit dem Versicherer und dem ADAC, wie eine Absicherung vor Ort aussehen kann.

Nichts. Der GDV schreibt dazu: „Der Nachweis des Versicherungsschutzes mit der Grünen Versicherungskarte ist kostenlos.“ Eine gesetzliche Pflicht dazu haben wir nicht gefunden, in der Praxis stellen die Versicherer sie aber ohne Gebühr aus. Verlangt deiner doch etwas, frag nach dem Grund.

Meist drei Jahre. Der GDV nennt das als Regelfall, bei manchen Versicherern sind es bis zu fünf. Das genaue Datum steht auf der Karte. Schau vor jeder Auslandsfahrt kurz nach, ob sie noch gilt.

Da widersprechen sich die Quellen, deshalb die ehrliche Antwort: Nimm einen Ausdruck mit. Einige Versicherer, etwa die HUK-Coburg, schreiben, dass seit dem 1. Januar 2025 eine PDF auf dem Smartphone genügt. Der GDV sagt dagegen mit Stand März 2026, dass die Karte im Ausland nur in Papierform als Nachweis akzeptiert wird. Ob eine digitale Version anerkannt wird, entscheidet am Ende die Kontrolle im Zielland. Der Ausdruck kostet nichts und erspart dir die Diskussion.

Nur bei deinem eigenen Kfz-Versicherer, meist als PDF im Kundenportal oder in der App.

Erst die Unfallstelle sichern, dann in vielen Ländern die Polizei rufen. Danach den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner tauschen und Fotos machen. Melde den Schaden anschließend deinem deutschen Versicherer. Und lass Reparaturen erst nach Freigabe beauftragen. Reguliert wird in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

Ja, jedes Fahrzeug braucht seine eigene, Anhänger und Wohnwagen eingeschlossen. Beim Mietwagen muss der Vermieter die Karte stellen. Frag vor der Buchung nach, ob er das tut und ob dein Reiseland erlaubt ist.

Der Kosovo gehört nicht zum Grüne-Karte-System und steht auch nicht auf der offiziellen Länderliste. Deine deutsche Karte gilt dort also nicht. Üblich ist eine Versicherung, die man an der Grenze abschließt. Was sie kostet und was sie abdeckt, erfährst du beim ADAC oder bei deinem Versicherer.

Dann gilt die Karte für dieses Land nicht. Manche Versicherer nehmen einzelne Länder vom Schutz aus, die Türkei zum Beispiel. Fehlt dein Reiseland oder ist es gestrichen, ruf deinen Versicherer an, sonst wird es am Übergang teuer.

Steht ohnehin ein Wechsel an?

Die Grüne Karte gibt es in der Regel kostenlos. Beim Beitrag lohnt der Vergleich.