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Kfz-Versicherung wechseln: Frist prüfen und Tarif vergleichen

Deine Kfz-Versicherung kannst du zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Läuft dein Vertrag wie bei den meisten bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein.

Ob dieser Termin auch für dich gilt, hängt von deinem Vertrag ab. Der Rechner unten sagt dir in zwei Klicks, welches Datum in deiner Police steckt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Verträgen einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres, bei Vertragsende am 31. Dezember also bis zum 30. November.
  • Steigt dein Beitrag, ohne dass der Schutz entsprechend wächst, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG).
  • Die Schadenfreiheitsklasse wird automatisch übertragen. Wie viel Rabatt daraus wird, legt jeder Versicherer selbst fest.
  • Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Ohne Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht benutzt werden (§ 6 PflVG).

Fristrechner: Wann musst du kündigen?

Zwei Angaben aus deiner Police genügen. Der Rechner zieht die Kündigungsfrist vom Ende deines Versicherungsjahres ab.

Kündigungstermin: 30. November 2026

Orientierungswert. Massgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Prüf den Termin in deinen Vertragsbedingungen.

Tarife vergleichen und wechseln

Fahrzeugdaten eingeben, Angebote nebeneinanderlegen. Beim Jahreswechsel kündigt der neue Versicherer den alten Vertrag in der Regel für dich.

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So läuft der Wechsel ab

Der Wechsel der Kfz-Versicherung besteht aus vier Schritten: Frist prüfen, Tarife vergleichen, neuen Vertrag abschließen, Kündigung bestätigen lassen. Der häufigste Fehler passiert dabei gleich am Anfang, nämlich zuerst zu kündigen und dann in Ruhe zu suchen.

1

Frist prüfen

In der Police steht, wann dein Versicherungsjahr endet. Einen Monat davor liegt dein Kündigungstermin. Der Rechner oben nimmt dir das Nachrechnen ab.

2

Tarife vergleichen

Fahrzeugdaten, Schadenfreiheitsklasse und jährliche Fahrleistung eingeben. Schätz die Kilometer realistisch, sonst kann der Versicherer später nachfordern.

3

Neuen Vertrag abschließen

Erst der neue Vertrag, dann die Kündigung. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darfst du das Auto nicht benutzen.

4

Bestätigung abwarten

Beim regulären Jahreswechsel kündigt der neue Versicherer meist für dich. Verlass dich erst darauf, wenn du es schriftlich hast.

Reihenfolge einhalten

Kündige den alten Vertrag nicht, bevor der neue steht. Bei Teilkasko und Vollkasko kann der neue Versicherer den Antrag ablehnen. Dann stehst du ohne Kaskoschutz da.

Sonderkündigung: wann es früher geht

Ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung entsteht in zwei gesetzlich geregelten Fällen: bei einer Beitragserhöhung und nach einem Schadensfall. Beide öffnen ein Fenster von einem Monat und gelten unabhängig vom normalen Stichtag.

Kündigungsarten der Kfz-Versicherung mit Frist und Rechtsgrundlage
KündigungsartFristWer darf kündigenGrundlage
Ordentliche Kündigung1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres, meist bis 30. NovemberBeide Seiten§ 11 VVG und Vertragsbedingungen
Beitragserhöhung1 Monat ab Zugang der MitteilungVersicherungsnehmer§ 40 Abs. 1 VVG
Nach Schadensfall1 Monat nach Abschluss der EntschädigungsverhandlungenBeide Seiten§ 92 VVG
Verkauf des Fahrzeugs1 Monat ab Erwerb beziehungsweise ab KenntnisKäufer und Versicherer§§ 95, 96 VVG

Der Beitrag steigt

Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne den Umfang des Schutzes entsprechend zu erweitern, kannst du kündigen. Die Frist läuft ab dem Zugang der Mitteilung, nicht ab dem Datum des Schreibens. Der Versicherer muss dich auf dieses Recht hinweisen.

§ 40 VVG im Wortlaut

Nach einem Schadensfall

Beide Seiten dürfen kündigen, bis ein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung vergangen ist. Als Versicherungsnehmer kannst du dabei nicht über das Ende der laufenden Versicherungsperiode hinaus kündigen.

§ 92 VVG im Wortlaut

Was beim Autoverkauf passiert

Ein Fahrzeugwechsel ist kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn das oft so dargestellt wird. Verkaufst du dein Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über. Kündigen dürfen danach der Käufer und der Versicherer, jeweils innerhalb eines Monats. Für dein neues Fahrzeug brauchst du einen eigenen Vertrag. Wenn du dabei die alte Versicherung behalten willst, frag nach einer Umschreibung statt nach einer Kündigung.

§ 95 VVG im Wortlaut

Fährst du das Auto nach dem Wechsel nicht sofort weiter, kursiert der Ratschlag, es zwischendurch abzumelden. Warum das den Wechsel selten einfacher macht, steht in unserem Beitrag zum Wechsel ohne Abmeldung.

Warum die Beiträge steigen

Die Kfz-Versicherung wird teurer, weil Reparaturen teurer werden: Werkstattstunden, Ersatzteile und die durchschnittliche Schadenhöhe sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Alle Zahlen hier stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Kostentreiber der Kfz-Versicherung nach GDV-Daten
KostentreiberAktueller WertEntwicklung
Durchschnittlicher Pkw-Sachschaden (2024)4.250 Euro7 Prozent über 2023, fast 60 Prozent über 2017 (damals etwa 2.700 Euro)
Werkstattstunde (2024)202 EuroLackierung 220 Euro. Seit 2017 plus 50 Prozent, Verbraucherpreise plus 24 Prozent
Ersatzteile (Aug 2024 bis Aug 2025)plus 6 ProzentSeit 2015 plus 80 Prozent, Verbraucherpreisindex plus 30 Prozent

Für 2026 rechnet der GDV mit einem Beitragsplus von 5,2 Prozent in der gesamten Schaden- und Unfallversicherung. Eine eigene Prognose je Sparte, also getrennt für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko, hat der Verband für 2026 nicht veröffentlicht.

Die gute Nachricht steckt im Kleingedruckten: Eine Beitragserhöhung löst dein Sonderkündigungsrecht aus. Du musst sie also nicht hinnehmen.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Führerschein, wegen des Datums der Ersterteilung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Fahrzeugdaten
  • Letzte Beitragsrechnung mit SF-Klasse und Vertragsnummer
  • Aktueller Kilometerstand und geschätzte Jahresfahrleistung

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, stellt dir der neue Versicherer aus. Wie schnell das geht, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Was dahintersteckt, erklären wir unter eVB-Nummer online.

Worauf du beim neuen Tarif achtest

Finanztip nennt diese Mindestkriterien für eine gute Kfz-Versicherung:

  • Deckungssumme: Finanztip empfiehlt mindestens 100 Millionen Euro pauschal
  • Mallorca-Police für Mietwagen im europäischen Ausland
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Marderbiss einschließlich der Folgeschäden
  • Erweiterte Wildschadendeckung für alle Tiere, nicht nur Haarwild

Achtung beim Preisvergleich: Günstige Basis-Tarife erfüllen diese Kriterien nicht immer. Finanztip weist zum Beispiel darauf hin, dass die Basis-Variante der HUK24 keine Mallorca-Police enthält.

Finanztip zur Kfz-Haftpflicht

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen deutlich darunter: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Das ist die Untergrenze, keine Empfehlung. Anlage zu § 4 PflVG

Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf deines Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, der Stichtag ist dann der 30. November. Ein festes Kalenderdatum steht dazu nicht im Gesetz: § 11 VVG gibt nur den Rahmen von einem bis drei Monaten vor, der konkrete Termin steht in deinen Vertragsbedingungen. Bei Saisonkennzeichen oder unterjähriger Zulassung gilt oft ein anderes Datum.

Wie wechsle ich meine Kfz-Versicherung Schritt für Schritt?

Erst vergleichen, dann den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Diese Reihenfolge ist wichtig, denn ohne gültige Haftpflichtversicherung darfst du das Auto nicht benutzen (§ 6 PflVG). Beim regulären Jahreswechsel übernimmt der neue Versicherer die Kündigung meist für dich. Warte trotzdem auf die schriftliche Bestätigung, bevor du dich darauf verlässt.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Zwei Fälle sind gesetzlich geregelt. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne den Schutz entsprechend zu erweitern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Nach einem Schadensfall dürfen beide Seiten kündigen, und zwar bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). Als Versicherungsnehmer kannst du dabei nicht über das Ende der laufenden Versicherungsperiode hinaus kündigen.

Bleibt meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel erhalten?

Ja. Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf beim alten Anbieter ab, du musst dafür nichts tun. Wie die Klasse dann in einen Beitragssatz umgerechnet wird, legt jeder Versicherer selbst fest. Eine branchenweit einheitliche Tabelle gibt es nicht, deshalb kann derselbe SF-Wert bei zwei Anbietern unterschiedlich viel wert sein.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Führerschein wegen des Datums der Ersterteilung, Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Fahrzeugdaten, die letzte Beitragsrechnung deines Versicherers mit SF-Klasse und Vertragsnummer sowie den aktuellen Kilometerstand. Wer eine Fahrleistung angibt, sollte realistisch schätzen: Wird deutlich mehr gefahren als gemeldet, kann der Versicherer den Beitrag nachfordern.

Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Versicherungsjahr und du kommst regulär erst zum nächsten Ablauftermin heraus. Es bleibt aber das Sonderkündigungsrecht: Sobald dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Schutz zu erweitern, hast du ab Zugang der Mitteilung wieder einen Monat Zeit zu kündigen.

Muss ich meinen alten Versicherer selbst kündigen?

Beim regulären Jahreswechsel meistens nicht, das übernimmt der neue Versicherer. Bei einer Sonderkündigung kündigst du selbst. Schick die Kündigung so, dass du den Zugang belegen kannst, denn maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern wann sie beim Versicherer ankommt.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

Der Vertrag endet nicht, sondern geht mit dem Verkauf auf den Käufer über (§ 95 VVG). Kündigen dürfen dann der Käufer und der Versicherer, jeweils innerhalb eines Monats (§ 96 VVG). Melde den Verkauf deinem Versicherer und lass dir die Übernahme bestätigen. Für ein neues Auto brauchst du einen eigenen Vertrag, das ist ein getrennter Vorgang.

Warum werden Kfz-Versicherungen teurer?

Die Schäden kosten die Versicherer mehr. Laut GDV lag der durchschnittliche Pkw-Sachschaden in der Kfz-Haftpflicht 2024 bei rund 4.250 Euro, etwa sieben Prozent über 2023 und fast 60 Prozent über 2017. Werkstattstunden lagen 2024 im Schnitt bei 202 Euro, Ersatzteile verteuerten sich zwischen August 2024 und August 2025 um knapp sechs Prozent. Für 2026 rechnet der GDV mit einem Beitragsplus von 5,2 Prozent in der gesamten Schaden- und Unfallversicherung.

Bereit zum Wechseln?

Daten eingeben, Angebote vergleichen, neuen Vertrag abschließen. Die Kündigung übernimmt beim Jahreswechsel in der Regel dein neuer Versicherer.

Zum Vergleich

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