
Elementarversicherung Leistungen 2026Was ist versichert, was nicht?
Du willst wissen, was deine Elementarversicherung wirklich zahlt? Hier siehst du alle Leistungen, Ausschlüsse und die Selbstbeteiligung im Klartext. Stand: April 2026.
Geprüft von der CheckAlle Versicherungs-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 27. April 2026
Schnell-Check: Was du wissen musst
Die Elementarversicherung schließt sieben Gefahrenarten ein, die deine Standard-Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt: Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch. Sturm und Hagel sind dagegen schon im Grundtarif drin.
- Versichert sind: Schäden am Gebäude durch Wasser von außen, Erdbewegungen und Schneelast.
- Folgekosten zahlt der Tarif: Reparatur, Trocknung, Abriss, Hotelkosten während der Bauzeit.
- Nicht versichert: Grundwasser ohne Hochwasser, Wartungsfehler, Hausrat (dafür gibt es separat eine Hausratversicherung mit Elementarschutz).
- Selbstbeteiligung: Üblich sind 10 Prozent vom Schaden mit Mindestbetrag von 500 bis 2.500 Euro. Quelle: GDV-Marktstandard.
Du suchst Preise statt Leistungsdetails? Dann ist unser Elementarversicherung Vergleich 2026 die schnellere Anlaufstelle. Eigentümer mit Haus finden im Hausbesitzer-Ratgeber eine Schritt-für-Schritt-Einordnung.
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Was deckt die Elementarversicherung ab?
Sieben Naturgefahren, die deine Standard-Wohngebäudeversicherung typischerweise nicht abdeckt. Hier kommt der Elementarbaustein ins Spiel.
Überschwemmung
Hochwasser durch über die Ufer tretende Gewässer, Starkregen, der dein Grundstück überflutet, und Sturzfluten nach schweren Unwettern.
- Flusshochwasser
- Starkregenflut
- Sturzfluten nach Unwettern
Rückstau
Wasser, das durch die Kanalisation ins Haus zurückgedrückt wird, wenn die Kanäle bei Starkregen überlastet sind.
- Kanalrückstau
- Abwasserschäden
- Oft Rückstauklappe Pflicht
Erdrutsch & Erdsenkung
Abrutschende oder absackende Erdmassen, die das Gebäude beschädigen oder zerstören. Häufiger als viele denken: in Hanglagen Standardrisiko.
- Hangrutsch
- Erdsenkung
- Bodensenkung durch Naturursache
Schneedruck & Lawinen
Schäden durch zu hohe Schneelast auf dem Dach oder durch abgehende Lawinen. Vor allem in Süddeutschland und alpinen Regionen relevant.
- Dachlast durch Schnee
- Dachlawinen
- Lawinenabgänge
Erdbeben
Naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens. In Deutschland selten, aber im Oberrheingraben (Baden-Württemberg, Pfalz) und in der Schwäbischen Alb möglich.
- Erderschütterungen
- Rissbildung am Mauerwerk
- Einsturzschäden
Vulkanausbruch
Schäden durch Vulkaneruptionen und ihre direkten Folgen. In Deutschland praktisch ohne Risiko, in den meisten Tarifen aber als Standard mit drin.
- Lavafluss
- Ascheregen
- Druckwelle
Achtung Sturmflut: Sturmfluten an Nord- und Ostsee fallen je nach Versicherer entweder unter Elementarschäden oder gelten als gesonderter Sondergefahrenbaustein. Genauer Wortlaut zählt — bei Küstenlage explizit nachfragen oder gleich einen Tarifvergleich machen, der diese Spezialfälle abbildet.
Welche Folgekosten zahlt deine Elementarversicherung?
Der Tarif zahlt nicht nur den eigentlichen Schaden, sondern auch viele Folgekosten. Das wird oft unterschätzt.
Reparatur & Wiederaufbau
Kosten für die Reparatur oder den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Trocknung & Sanierung
Professionelle Trocknung, Schimmelbeseitigung und Sanierung nach Wasserschäden. Oft monatelang nötig.
Abbruch & Aufräumung
Kosten für den Abriss zerstörter Gebäudeteile, Aufräumarbeiten und Entsorgung von Schutt und Müll.
Hotelkosten
Unterbringungskosten, wenn dein Haus während der Reparatur nicht bewohnbar ist. Meist auf 100 Tage begrenzt.
Dekontamination und Entsorgung
Bei Hochwasser bleiben oft Schadstoffe im Gebäude zurück (Heizöl, Chemikalien aus dem Keller). Die Beseitigung gehört zu den ersetzbaren Folgekosten — ist aber häufig auf 5.000 bis 25.000 Euro begrenzt. Im Tarifvergleich auf den Wortlaut achten.
Mietausfall für vermietete Objekte
Vermietest du das Haus? Dann ersetzt die Versicherung auch den ausgefallenen Mietzins, solange das Objekt unbewohnbar ist. Meist 12 bis 24 Monate. Wichtig vor allem für Anleger, die ihre Immobilie über Wohngebäudeversicherungstarife absichern.
Was ist NICHT in der Elementarversicherung versichert?
Klartext-Liste. Wenn du nicht weißt, was nicht drin ist, wirst du im Schadensfall überrascht.
Grundwasseranstieg
Steigendes Grundwasser ohne direkte Überschwemmung ist meist nicht versichert, auch wenn es im Keller drückt. Das gilt als langsamer Naturprozess, nicht als plötzliches Ereignis.
Sturmflut (teils)
Sturmfluten an der Küste sind bei einigen Versicherern ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Bei Wohnsitz an Nord- oder Ostsee vorher prüfen.
Mangelnde Wartung
Schäden durch vernachlässigte Instandhaltung wie undichte Dächer, verstopfte Regenrinnen oder defekte Drainagen sind ausgeschlossen. Das fällt unter Eigentümerpflicht.
Außenanlagen
Gartenmöbel, Zäune, Terrassen und Außenpools sind ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung nicht mitversichert. Ein zusätzlicher Bauteil-Baustein hilft hier.
Hausrat
Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände gehören in die Hausratversicherung — die braucht ebenfalls einen eigenen Elementarbaustein. Mehr dazu im Abschnitt „Mieter vs. Eigentümer".
Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit
Absichtlich herbeigeführte Schäden oder grob fahrlässiges Verhalten führen zum Leistungsausschluss oder zu deutlichen Kürzungen. Rechtsgrundlage: § 81 VVG.
Selbstbeteiligung & Versicherungssumme: Was kostet dich der Schaden selbst?
Auch wenn die Versicherung zahlt, bleibt ein Teil bei dir. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Tarif und Risikozone ab.
Selbstbeteiligung — der Marktstandard
Üblich sind 10 Prozent vom Schaden, mindestens 500 Euro, maximal 2.500 Euro. Diese Bandbreite gilt nach Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Marktstandard.
Beispiel: Schaden 8.000 Euro, Selbstbeteiligung 10 Prozent ergibt 800 Euro Eigenanteil. In Hochrisikogebieten (ZÜRS-Zone 3 und 4) kann die Selbstbeteiligung prozentual höher ausfallen oder als fester Betrag pro Schadensfall vereinbart sein.
Versicherungssumme — keine halben Sachen
Die Versicherungssumme sollte dem Wiederherstellungswert deines Gebäudes entsprechen. Ist die Summe zu niedrig, bekommst du im Schadensfall nur einen Teil ausgezahlt — Stichwort Unterversicherung.
Tipp: Tarife mit Unterversicherungsverzicht und „gleitendem Neuwert" sind bei vermieteten Objekten Standard. Mehr Hintergrund findest du in unserem Kosten-Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung.
| ZÜRS-Gefahrenklasse | Hochwasser-Risiko | Übliche Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| GK 1 | Sehr selten betroffen | 10 % / 500 € Mindestbetrag |
| GK 2 | Selten betroffen (statistisch alle 100+ Jahre) | 10 % / 500 € Mindestbetrag |
| GK 3 | Mittleres Risiko (10 bis 100 Jahre) | 10 % / 1.000–2.500 € Mindestbetrag |
| GK 4 | Hochrisiko (häufiger als alle 10 Jahre) | Bis 10 % vom Schaden, höhere Mindestbeträge möglich |
Quelle: GDV Naturgefahrenreport (jährliche Veröffentlichung) und marktübliche Versichererkonditionen. Tatsächliche Konditionen variieren je Tarif.
Basis, Komfort, Premium: Welche Leistungen je nach Tarif-Niveau?
Die meisten Versicherer bieten drei Tarifstufen. Hier siehst du, worin sich die Leistungen typischerweise unterscheiden.
| Leistungsmerkmal | Basis | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Sieben Naturgefahren-Bausteine | |||
| Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit | bis 90 Tage | bis 180 Tage | unbegrenzt |
| Mietausfall (vermietete Objekte) | 12 Monate | 18 Monate | 24 Monate |
| Photovoltaikanlage Folgeschaden | |||
| Außenanlagen (Zaun, Terrasse) | |||
| Verzicht auf Selbstbeteiligung | |||
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert |
Hinweis: Die Tabelle zeigt typische Marktstrukturen. Tatsächliche Bedingungen können je Versicherer und Tarif abweichen — ein direkter Tarifvergleich ist Pflicht.
Schadensfall: So bekommst du dein Geld
Ein Elementarschaden ist Stress pur. Wer den Ablauf kennt, holt aber das raus, was im Vertrag steht — und das ist nicht wenig.
Schritt 1: Sofort melden
Sobald der Schaden eintritt, informiere deinen Versicherer. In den Bedingungen steht meist eine Frist von einer Woche. Kontakt per Hotline, Online-Schadenmeldung oder App reicht für die Erstmeldung. Eine schriftliche Bestätigung mit Aktenzeichen ist dein Beleg.
Schritt 2: Schaden dokumentieren
Vor Aufräumarbeiten alles fotografieren — Räume, Wasserstand, beschädigte Bauteile, kaputte Geräte. Auch Videos sind sinnvoll. Beschädigte Möbel und Materialien nicht entsorgen, der Sachverständige soll sie sehen können.
Schritt 3: Schadenminderung
Du bist nach § 82 VVG verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Notabdeckung, Wasser abpumpen, Stromzufuhr unterbrechen — solche Maßnahmen sind erlaubt und werden von der Versicherung erstattet.
Schritt 4: Belege sammeln
Rechnungen, Kostenvoranschläge, Lieferscheine, alles was die Schadenshöhe belegt. Auch Fahrtkosten, Übernachtungen und Telefonate für Notfallorganisation gehören dazu. Eigene Arbeitsstunden zählen häufig nicht, das Material aber schon.
Schritt 5: Sachverständigen-Gutachten
Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Sachverständigen. Du darfst einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die Bewertung umstritten ist (Sachverständigenverfahren nach AVB). Tipp: Bei Schäden über 25.000 Euro fast immer sinnvoll.
Schritt 6: Auszahlung & Prüfung
Nach Prüfung erhältst du die Schadensregulierung — meist in zwei Tranchen: Akontozahlung kurz nach Schadensmeldung, Restbetrag nach Vorlage der Schlussrechnungen. Werden Forderungen abgelehnt, kannst du dich an die BaFin oder den Versicherungsombudsmann wenden.
Sonderfälle: Photovoltaik, Gartenhaus, Carport
Was ist mit Solaranlagen auf dem Dach? Mit dem Gartenhaus? Mit dem Carport? Genau das wird oft übersehen.
Photovoltaik & Solarthermie
Anlagen auf dem Hausdach gehören meist als Gebäudebestandteil mit zur Wohngebäudeversicherung — der Elementarbaustein deckt dann Schneedruck, Hochwasser und Hagel an der Anlage ab. Aufdach-Anlagen über 10 kWp brauchen oft trotzdem eine separate Photovoltaik-Versicherung für reine Elektronikrisiken.
Gartenhaus & Nebengebäude
Gartenhäuser, Lagerschuppen und freistehende Garagen müssen explizit in den Vertrag aufgenommen werden. Sonst bleibt die Schutzlücke. Bei Gartenhäusern unter 25 m² ist das oft als kostenloser Zusatzbaustein drin — bei größeren Bauten muss separat versichert werden.
Carport & Garage
Eine an das Haus angebaute Garage gehört zum Gebäude und ist automatisch im Elementarbaustein. Freistehende Carports und Garagen müssen extra eingetragen werden. Tipp: Bei der Ersteinrichtung des Tarifs auflisten lassen, danach kostet die Anpassung Zeit und teilweise Geld.
Praxistipp: Bei Hochwasser ist nicht nur das Hauptgebäude betroffen. Wer in einer Hochwasser-Risikozone wohnt und Nebenbauten hat, sollte alle Gebäude einzeln aufnehmen. Sonst stehen Carport und Gartenhaus nach der Flut unversichert in der Wiese.
Mieter oder Eigentümer? Wer braucht welchen Schutz?
Die Antwort hängt davon ab, wer das Gebäude besitzt und wer drin lebt. Beide Gruppen brauchen einen Elementarbaustein, aber an unterschiedlichen Stellen.
Eigentümer & Vermieter
Du bist verantwortlich für das Gebäude selbst. Der Elementarbaustein gehört in deine Wohngebäudeversicherung. Bei Vermietung kommen Mietausfall und Hotelkosten dazu, falls das Objekt unbewohnbar wird.
Detail-Hilfe für Hauseigentümer findest du in unserem Hausbesitzer-Ratgeber zur Elementarversicherung.
Tipp: Die Bank bei Neukrediten fordert immer öfter einen Elementarschutz als Auflage — die KfW-Bank sieht das in ihren AGB explizit vor.
Mieter
Für das Gebäude ist der Vermieter zuständig. Aber dein Hab und Gut — Möbel, Elektronik, Kleidung, Ersparnisse, Erinnerungen — gehört in die Hausratversicherung. Ein Elementarbaustein dort ist genauso wichtig wie in der Gebäudeversicherung.
Beispiel: Hochwasser drückt im Erdgeschoss die Möbel weg. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt für Wände und Boden, deine Hausratversicherung mit Elementarbaustein zahlt für deinen Schaden.
Tipp für Eigentümergemeinschaften (WEG): Die Versammlung beschließt, ob der Elementarbaustein in die WEG-Versicherung aufgenommen wird. Steht der Baustein nicht im Beschluss, bist du als einzelner Eigentümer ohne Schutz. Mehrheit ist Pflicht — also den Punkt auf die nächste Tagesordnung setzen lassen. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine kompakte Entscheidungshilfe.
Häufige Fragen zur Elementarversicherung
Antworten auf die zehn häufigsten Fragen rund um den Leistungsumfang.
Was genau ist in der Elementarversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung (Hochwasser, Starkregen, Sturzflut), Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben sowie Vulkanausbruch. Sturm und Hagel gehören zur Standard-Wohngebäudeversicherung und sind nicht Teil des Elementarbausteins im engeren Sinn.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Elementarschäden?
Üblich sind 10 Prozent vom Schaden mit einem Mindestbetrag von 500 bis 2.500 Euro. In Hochrisikogebieten der ZÜRS-Zonen 3 und 4 kann die Selbstbeteiligung deutlich höher ausfallen. Premium-Tarife bieten teilweise einen Verzicht auf die Selbstbeteiligung gegen höhere Beiträge.
Sind Schäden durch Starkregen über die Elementarversicherung gedeckt?
Ja. Versichert ist das Eindringen von Oberflächenwasser nach heftigen Regenfällen sowie Rückstau aus der überlasteten Kanalisation, sofern eine Rückstauklappe vorhanden oder nicht vorgeschrieben war. Reine Regenwasserschäden durch undichte Dächer fallen nicht darunter, weil sie als Wartungsmangel gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasser- und Elementarschaden?
Leitungswasserschäden entstehen durch Wasser aus dem Rohrleitungssystem im Haus, etwa durch Rohrbruch oder undichte Armaturen, und sind in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten. Elementarschäden kommen von außen, also durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau, und brauchen den separaten Elementarbaustein.
Zahlt die Elementarversicherung auch bei Totalschaden?
Bei Totalschaden zahlt die Versicherung den kompletten Wiederaufbau bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hinzu kommen Abbruch- und Aufräumkosten sowie Hotelkosten während der Bauzeit. Voraussetzung ist eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Gebäudewert entspricht (Stichwort: Unterversicherungsverzicht).
Sind Photovoltaikanlagen und Gartenhäuser mitversichert?
Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind oft im Wohngebäudeschutz inkludiert, der Elementarbaustein deckt dann auch Hochwasser- oder Schneedruckschäden daran ab. Gartenhäuser, Carports und Nebengebäude müssen meist explizit in den Vertrag aufgenommen werden, sonst bleibt der Schutz Lücke.
Brauche ich als Mieter eine Elementarversicherung?
Mieter brauchen für das Gebäude selbst keinen Elementarschutz, das ist Sache der Eigentümer. Für eigenes Hab und Gut wie Möbel, Elektronik und Kleidung empfiehlt sich aber eine Hausratversicherung mit Elementarbaustein, sonst bleibt im Schadensfall nur die eigene Tasche.
Wie funktioniert die ZÜRS-Zone und warum ist sie wichtig?
Das ZÜRS-System des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft teilt Adressen in vier Hochwasser-Gefahrenklassen ein, von GK 1 (selten betroffen) bis GK 4 (häufig betroffen). Die Zone bestimmt Beitrag, Selbstbeteiligung und in seltenen Fällen die grundsätzliche Versicherbarkeit. Eigentümer können die Zone bei vielen Versicherern per Adressabfrage prüfen.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Schaden so schnell wie möglich der Versicherung melden, in der Regel binnen einer Woche. Schadenstelle fotografisch dokumentieren, beschädigte Gegenstände nicht entsorgen, Notfallmaßnahmen wie Wasser abpumpen oder Notabdeckungen sind erlaubt. Rechnungen, Belege und Reparaturkostenvoranschläge sammeln und einreichen.
Ist die Elementarversicherung in Deutschland Pflicht?
Stand April 2026 ist die Elementarversicherung bundesweit nicht Pflicht, eine Pflichtversicherung wird politisch aber diskutiert. Einige Bundesländer und Banken verlangen bei Neukrediten zunehmend einen Elementarschutz. Eigentümer in den ZÜRS-Zonen 3 und 4 sollten unabhängig davon nicht ohne Elementarbaustein dastehen.
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