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Vollkaskoschaden melden: Was tun, was zahlt die Versicherung?

Unfall, Parkrempler oder Vandalismus? Hier erfaehrst du Schritt fuer Schritt, wie du deinen Kaskoschaden richtig meldest. Und wann du besser selbst zahlst, statt eine teure Rueckstufung der SF-Klasse zu riskieren.

7 Tage Meldefrist
300 EUR uebliche SB
1-4 Wochen Regulierung

Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Vollkasko zahlt bei Eigenverschulden, Vandalismus, Fahrerflucht und Parkschaeden. Alles, was die Teilkasko leistet, ist ebenfalls drin.
  • Melde den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei deiner Versicherung. Spaetere Meldung kann zur Leistungskuerzung fuehren (VVG § 30).
  • Jede Meldung fuehrt zur Rueckstufung der Schadenfreiheitsklasse. Pruefe vorher, ob sich die Meldung lohnt.
  • Faustregel: Schaeden unter 1.000 bis 1.500 EUR lieber selbst zahlen. Die Rueckstufung kostet ueber mehrere Jahre oft mehr.
  • Seit der VVG-Reform 2008 zahlt die Vollkasko auch bei grober Fahrlaessigkeit, allerdings mit moeglicher Kuerzung.

Was ist ein Vollkaskoschaden?

Kurz gesagt: Ein Vollkaskoschaden ist ein Schaden an deinem eigenen Auto, fuer den deine Vollkaskoversicherung aufkommt. Anders als bei der Teilkasko sind hier auch Schaeden abgedeckt, die du selbst verursacht hast. Klingt erstmal simpel, hat aber ein paar Haken.

Die Vollkasko ist quasi die Premium-Variante. Sie uebernimmt alles, was die Teilkasko auch zahlt (Diebstahl, Hagel, Sturm, Wildunfall), plus zusaetzlich Eigenverschulden und Vandalismus. Das macht sie teurer, aber im Schadensfall Gold wert. Ob sich das fuer dein Auto lohnt, erfaehrst du in unserem Ratgeber Ab wann lohnt sich Vollkasko?

Welche Schaeden deckt die Vollkasko?

Hier siehst du auf einen Blick, welche Schaeden die Vollkasko, die Teilkasko oder keine Kaskoversicherung zahlt.

SchadensartVollkaskoTeilkaskoHaftpflicht
Selbstverschuldeter Unfall
Vandalismus / mutwillige Beschaedigung
Fahrerflucht (Unfallgegner unbekannt)
Parkschaden (Verursacher unbekannt)
Hagelschaden
Glasschaden / Steinschlag
Wildunfall / Tierbiss
Diebstahl / Einbruch
Sturm, Blitz, Ueberschwemmung
Brand / Explosion

Vandalismus und mutwillige Beschaedigung

Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel, eingeschlagene Scheiben. Vollkasko Vandalismus gehoert zu den haeufigsten Schadenmeldungen. Ohne Vollkasko bleibst du auf den Kosten sitzen, weil der Taeter meist nicht ermittelt wird. Polizeianzeige ist Pflicht, sonst kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.

Fahrerflucht

Jemand faehrt gegen dein parkendes Auto und haut ab. Klassiker. Die Haftpflicht des Unfallgegners wuerde zahlen, aber der ist ja weg. Vollkasko Fahrerflucht springt genau hier ein. Du zahlst nur deine Selbstbeteiligung und wirst allerdings zurueckgestuft. Fuer kleinere Kratzer also immer erstmal rechnen.

Hagelschaden, Glasschaden, Wildschaden

Diese drei fallen eigentlich in den Bereich Teilkasko. Der Vollkasko Hagelschaden oder ein Wildunfall wird also auch von der Teilkasko bezahlt. Gute Nachricht: Teilkaskoschaden fuehren in der Vollkasko normalerweise nicht zur Rueckstufung. Die Vollkasko greift hier auf die Teilkasko-Komponente zurueck. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Vollkasko-Leistungen.

Eigenverschulden und selbstverschuldeter Unfall

Du faehrst gegen einen Pfosten, uebersiehst den Bordstein oder verursachst einen Auffahrunfall. Vollkasko Eigenverschulden ist der Hauptgrund, warum die meisten eine Vollkasko abschliessen. Die Reparatur deines eigenen Autos wird bezahlt, abzueglich Selbstbeteiligung. Aber: Es gibt eine Rueckstufung. Bei einem Unfall, den jemand anderes verursacht, zahlt dessen Autohaftpflicht.

Was zahlt die Vollkasko nicht?

Die Vollkasko deckt viel ab, aber nicht alles. Diese Luecken ueberraschen viele Autofahrer nach einem Schaden.

Mietwagen und Nutzungsausfall

Die Vollkasko zahlt keinen Mietwagen und keinen Nutzungsausfall. Das ist ein haeufiges Missverstaendnis. Wenn dein Auto in der Werkstatt steht, brauchst du entweder ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten oder du wartest. Bei einem Haftpflichtschaden (also wenn der Gegner schuld ist) hast du dagegen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Grosser Unterschied.

Wertminderung beim Kaskoschaden

Dein Auto verliert nach einem Unfall an Wert, auch wenn es perfekt repariert wird. Diese merkantile Wertminderung bekommst du beim Kaskoschaden nicht erstattet. Beim Haftpflichtschaden schon. Die Vollkasko zahlt nur die reinen Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlaessigkeit und Vorsatz

Hier wird es etwas komplizierter. Seit der VVG-Reform 2008 gilt: Grobe Fahrlaessigkeit fuehrt nicht mehr automatisch zum kompletten Leistungsverlust. Stattdessen darf die Versicherung die Leistung anteilig kuerzen, je nach Schwere des Verschuldens. Das nennt man Quotelung. Wer mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer sitzt oder eine rote Ampel ueberfahrt, muss mit deutlichen Kuerzungen rechnen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung gar nichts.

Auch nicht gedeckt: normale Abnutzung, Motorschaeden durch Verschleiss, Reifenschaeden ohne Unfallereignis und Schaeden an Ladung oder persoenlichen Gegenstaenden im Auto.

Vollkaskoschaden melden: Schritt fuer Schritt

So gehst du vor, wenn du einen Kfz Schaden melden willst. Fuenf Schritte von der Dokumentation bis zur Auszahlung.

1

Schaden dokumentieren

Fotografiere den Schaden sofort von mehreren Seiten. Notiere Datum, Uhrzeit, genauen Ort und den Unfallhergang. Falls Zeugen anwesend waren: Namen und Kontaktdaten aufschreiben. Je mehr Details du sofort sicherst, desto glatter laeuft die Regulierung.

Fotos machen
Hergang notieren
Zeugen sichern
2

Polizei informieren (wann Pflicht?)

Bei Vandalismus, Fahrerflucht oder Diebstahl: Polizei rufen und Aktenzeichen sichern. Ohne Polizeibericht verweigern viele Versicherer die Regulierung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ohne Fremdschaedigung ist die Polizei nicht zwingend noetig. Aber im Zweifel lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig.

3

Versicherung kontaktieren (7-Tage-Frist)

Kontaktiere deine Versicherung innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadensereignis. Das ist die gesetzliche Anzeigepflicht nach VVG § 30. Die meisten Versicherer bieten eine 24-Stunden-Schaden-Hotline und ein Online-Formular an. Halte deine Versicherungsnummer bereit.

Mein Tipp: Ruf zuerst an, bevor du das Formular ausfuellst. Am Telefon klaerst du direkt, ob sich die Meldung lohnt oder ob du den Schaden besser selbst zahlst.
4

Gutachten oder Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schaeden reicht ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Ab ca. 750 EUR Schadenshoehe beauftragt die Versicherung meist einen eigenen Sachverstaendigen. Du hast das Recht, einen unabhaengigen Gutachter zu beauftragen. Allerdings traegst du dann die Kosten selbst, falls die Versicherung ihn nicht akzeptiert.

5

Regulierung und Auszahlung

Die Versicherung prueft den Schaden und zahlt in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Abgezogen wird deine vereinbarte Selbstbeteiligung. Du kannst dein Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen, es sei denn, du hast eine Werkstattbindung vereinbart. Oder du laesst dir den Betrag auszahlen (fiktive Abrechnung).

Rueckstufung nach Vollkaskoschaden

Sobald deine Versicherung einen Vollkaskoschaden reguliert, wirst du in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurueckgestuft. Die Schadenshoehe spielt keine Rolle. Ob 500 EUR oder 10.000 EUR, die Schadenfreiheitsklasse Rueckstufung faellt gleich aus.

Was kostet dich die Rueckstufung? (Rechenbeispiel)

Du bist in SF-Klasse 15 und meldest einen Schaden. Dein Versicherer stuft dich auf SF-Klasse 7 zurueck. Das kann deine jaehrliche Praemie um 200 bis 400 EUR erhoehen. Und zwar nicht nur fuer ein Jahr, sondern so lange, bis du dich wieder hochgearbeitet hast.

Konkretes Beispiel: Dein Schaden betraegt 1.200 EUR, deine SB ist 300 EUR. Die Versicherung wuerde also 900 EUR zahlen. Durch die Rueckstufung zahlst du aber in den naechsten 3 Jahren insgesamt ca. 1.050 EUR mehr Praemie. Ergebnis: Selbst zahlen ist hier guenstiger.

Schaden selber zahlen oder melden?

Schadenshoehe

Wie hoch ist der Reparaturbetrag?

Rueckstufungskosten

Was kostet dich die hoehere Praemie ueber 2-3 Jahre?

Selbstbeteiligung

Liegt der Schaden nahe deiner SB?

Wir sehen das so: Bei Schaeden unter 1.000 bis 1.500 EUR lohnt sich die Meldung selten. Rechne immer durch, was die Rueckstufung ueber die naechsten Jahre kostet. Erst wenn der Schaden deutlich ueber den Rueckstufungskosten liegt, ergibt die Meldung Sinn.

Schadenrueckkauf

Schon gemeldet, aber im Nachhinein gemerkt, dass es sich nicht gelohnt hat? Dann gibt es den Schadenrueckkauf. Du erstattest deiner Versicherung den regulierten Betrag zurueck. Deine SF-Klasse wird dann so behandelt, als haettest du den Schaden nie gemeldet.

Die meisten Versicherer bieten den Schadenrueckkauf bis zu 6 Monate nach der Regulierung an. Pruefe die genauen Fristen in deinen Versicherungsbedingungen.

Rabattschutz: Lohnt sich das?

Viele Versicherer bieten einen Rabattschutz Kfz Versicherung als Zusatzoption an. Damit wirst du nach einem Schaden nicht zurueckgestuft. Der Haken: 10 bis 20 Prozent Aufpreis auf deine Praemie. Fuer Fahrer mit hoher SF-Klasse (ab SF 20) kann sich das rechnen.

Lohnt sich bei:

  • Hohe SF-Klasse (SF 20+)
  • Teure Vollkasko-Praemie
  • Vielfahrer mit erhoehtem Risiko

Lohnt sich eher nicht bei:

  • Niedrige SF-Klasse (unter SF 10)
  • Guenstige Praemie unter 300 EUR/Jahr
  • Wenigfahrer mit niedrigem Risiko

Selbstbeteiligung bei der Vollkasko

Die Selbstbeteiligung Vollkasko ist der Betrag, den du bei jedem Schaden aus eigener Tasche zahlst. Der Rest geht an die Versicherung. Hoehere SB bedeutet niedrigere Praemie, aber mehr Eigenanteil im Schadensfall. Die meisten waehlen 300 EUR als Kompromiss.

150 EUR

Niedrigste uebliche SB

+ Weniger Eigenanteil

- Hoehere Praemie

300 EUR

Am haeufigsten gewaehlt

Guter Kompromiss

Beliebteste Option
500 EUR

Fuer Sparfuechse

+ Niedrigste Praemie

- Hoher Eigenanteil

Rechenbeispiel: Bei einem 2.000 EUR Schaden mit 300 EUR SB zahlt die Versicherung 1.700 EUR. Mit 500 EUR SB nur noch 1.500 EUR, aber dafuer ist deine Praemie deutlich niedriger. Ueberleg dir, wie oft du realistisch einen Schaden hast.

Fiktive Abrechnung: Kaskoschaden auszahlen lassen

Du musst dein Auto nicht reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung laesst du dir den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen und entscheidest selbst, ob und wo du reparierst. Vielleicht kennst du jemanden, der es guenstiger macht. Oder du lebst einfach mit der Delle.

Aber Achtung: Bei fiktiver Abrechnung erstattet die Versicherung in der Regel keinen Mehrwertsteueranteil. Das sind bis zu 19 Prozent weniger Auszahlung. Bei einem Gutachten ueber 3.000 EUR netto bekommst du also 3.000 EUR statt 3.570 EUR.

Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn:

  • Du guenstiger reparieren kannst
  • Der Schaden rein optisch ist
  • Du das Geld anderweitig brauchst

Konkrete Abrechnung besser, wenn:

  • Sicherheitsrelevante Schaeden vorliegen
  • Du die volle MwSt erstattet haben willst
  • Dein Auto noch relativ neu ist

Totalschaden bei Vollkasko: Wiederbeschaffungswert

Uebersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deines Autos, liegt ein wirtschaftlicher Vollkasko Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt dann nicht die Reparatur, sondern rechnet so ab:

Auszahlung = Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung

Beispiel: Dein Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 EUR. Der Restwert (Wrackwert) betraegt 1.500 EUR, deine SB ist 300 EUR. Du bekommst: 8.000 - 1.500 - 300 = 6.200 EUR ausgezahlt.

Neupreisentschaedigung: Hast du diese Option vereinbart und dein Auto ist unter 12 bis 24 Monate alt (je nach Versicherer), bekommst du statt des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis erstattet. Lohnt sich fuer Neuwagen enorm.

Werkstattbindung beim Kaskoschaden

Die Werkstattbindung Kfz Versicherung ist eine Klausel, die deine Praemie um 10 bis 20 Prozent senkt. Im Gegenzug musst du dein Auto im Schadensfall in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. Das sind oft Vertragswerkstaetten, keine freien Betriebe.

Klingt nach einem guten Deal, hat aber Nachteile. Du hast keine freie Werkstattwahl. Die Partnerwerkstatt ist moeglicherweise weit weg. Und bei einem Neuwagen akzeptiert die Markenwerkstatt die Reparatur durch eine fremde Werkstatt eventuell nicht fuer die Herstellergarantie.

Werkstattbindung passt, wenn:

  • Dein Auto aelter als 3-4 Jahre ist
  • Du flexibel bei der Werkstatt bist
  • Die Praemienersparnis fuer dich zaehlt

Lieber ohne Werkstattbindung, wenn:

  • Dein Auto noch Herstellergarantie hat
  • Du eine bestimmte Werkstatt bevorzugst
  • Partnerwerkstaetten schlecht erreichbar sind

Fristen beim Vollkaskoschaden

Beim Kaskoschaden gibt es mehrere Fristen, die du kennen solltest. Verpasst du eine davon, kann das Geld kosten.

7 Tage: Schadenmeldung (VVG § 30)

Du musst den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei deiner Versicherung anzeigen. Bei verspaeteter Meldung kann die Versicherung die Leistung kuerzen, wenn ihr dadurch Nachteile entstanden sind.

6 Monate: Schadenrueckkauf

Die meisten Versicherer bieten den Schadenrueckkauf bis zu 6 Monate nach der Regulierung an. Danach ist die Rueckstufung endgueltig. Pruefe deine Versicherungsbedingungen fuer den genauen Zeitraum.

1 Monat: Sonderkuendigungsrecht

Nach einer Praemienerhoehung durch Rueckstufung kannst du innerhalb eines Monats kuendigen und zu einem guenstigeren Versicherer wechseln.

3 Jahre: Verjaehrung

Ansprueche aus dem Versicherungsvertrag verjaehren nach 3 Jahren. In der Praxis ist das selten relevant, weil die meisten Schaeden zeitnah reguliert werden.

8 Tipps beim Vollkaskoschaden

Sofort fotografieren

Schaden von allen Seiten, Kennzeichen der Beteiligten, Unfallstelle

7-Tage-Frist einhalten

Spaete Meldung kann Leistungskuerzung bedeuten

Vorher rechnen

Rueckstufungskosten gegen Schadenshoehe abwaegen

Unterlagen komplett einreichen

Vollstaendige Dokumente beschleunigen die Regulierung

Schadenrueckkauf pruefen

Innerhalb von 6 Monaten Rueckstufung rueckgaengig machen

Nach Schaden vergleichen

Sonderkuendigungsrecht nutzen, Versicherung wechseln

Fiktive Abrechnung erwaegen

Geld auszahlen lassen statt reparieren, MwSt-Abzug beachten

Polizeibericht bei Vandalismus

Ohne Aktenzeichen verweigern viele Versicherer die Regulierung

Nach dem Schaden: Vollkasko vergleichen

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