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Kfz-Schaden melden: Vollkasko- und Haftpflichtschaden

Unfall, Parkrempler oder Vandalismus? Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen Kasko- oder Haftpflichtschaden richtig meldest. Und wann du besser selbst zahlst, statt eine teure Rückstufung der SF-Klasse zu riskieren.

7 Tage Meldefrist
300 EUR übliche SB
1-4 Wochen Regulierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vollkasko zahlt bei Eigenverschulden, Vandalismus, Fahrerflucht und Parkschäden. Alles, was die Teilkasko leistet, ist ebenfalls drin.
  • Melde den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei deiner Versicherung. Spätere Meldung kann zur Leistungskürzung führen (VVG § 30).
  • Jede Meldung führt zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Prüfe vorher, ob sich die Meldung lohnt.
  • Faustregel: Schäden unter 1.000 bis 1.500 EUR lieber selbst zahlen. Die Rückstufung kostet über mehrere Jahre oft mehr.
  • Seit der VVG-Reform 2008 zahlt die Vollkasko auch bei grober Fahrlässigkeit, allerdings mit möglicher Kürzung.

Was ist ein Vollkaskoschaden?

Kurz gesagt: Ein Vollkaskoschaden ist ein Schaden an deinem eigenen Auto, für den deine Vollkaskoversicherung aufkommt. Anders als bei der Teilkasko sind hier auch Schäden abgedeckt, die du selbst verursacht hast. Klingt erstmal simpel, hat aber ein paar Haken.

Die Vollkasko ist quasi die Premium-Variante. Sie übernimmt alles, was die Teilkasko auch zahlt (Diebstahl, Hagel, Sturm, Wildunfall), plus zusätzlich Eigenverschulden und Vandalismus. Das macht sie teurer, aber im Schadensfall Gold wert. Ob sich das für dein Auto lohnt, erfährst du in unserem Ratgeber Ab wann lohnt sich Vollkasko?

Welche Schäden deckt die Vollkasko?

Hier siehst du auf einen Blick, welche Schäden die Vollkasko, die Teilkasko oder keine Kaskoversicherung zahlt.

SchadensartVollkaskoTeilkaskoHaftpflicht
Selbstverschuldeter Unfall
Vandalismus / mutwillige Beschädigung
Fahrerflucht (Unfallgegner unbekannt)
Parkschaden (Verursacher unbekannt)
Hagelschaden
Glasschaden / Steinschlag
Wildunfall / Tierbiss
Diebstahl / Einbruch
Sturm, Blitz, Überschwemmung
Brand / Explosion

Vandalismus und mutwillige Beschädigung

Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel, eingeschlagene Scheiben. Vollkasko Vandalismus gehört zu den häufigsten Schadenmeldungen. Ohne Vollkasko bleibst du auf den Kosten sitzen, weil der Täter meist nicht ermittelt wird. Polizeianzeige ist Pflicht, sonst kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.

Fahrerflucht

Jemand fährt gegen dein parkendes Auto und haut ab. Klassiker. Die Haftpflicht des Unfallgegners würde zahlen, aber der ist ja weg. Vollkasko Fahrerflucht springt genau hier ein. Du zahlst nur deine Selbstbeteiligung und wirst allerdings zurückgestuft. Für kleinere Kratzer also immer erstmal rechnen.

Hagelschaden, Glasschaden, Wildschaden

Diese drei fallen eigentlich in den Bereich Teilkasko. Der Vollkasko Hagelschaden oder ein Wildunfall wird also auch von der Teilkasko bezahlt. Gute Nachricht: Teilkaskoschaden führen in der Vollkasko normalerweise nicht zur Rückstufung. Die Vollkasko greift hier auf die Teilkasko-Komponente zurück. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Vollkasko-Leistungen.

Eigenverschulden und selbstverschuldeter Unfall

Du fährst gegen einen Pfosten, übersiehst den Bordstein oder verursachst einen Auffahrunfall. Vollkasko Eigenverschulden ist der Hauptgrund, warum die meisten eine Vollkasko abschliessen. Die Reparatur deines eigenen Autos wird bezahlt, abzüglich Selbstbeteiligung. Aber: Es gibt eine Rückstufung. Bei einem Unfall, den jemand anderes verursacht, zahlt dessen Autohaftpflicht.

Haftpflichtschaden melden: Was zahlt die gegnerische Versicherung?

Anders als beim Vollkaskoschaden geht es hier um einen Unfall, den du bei jemand anderem verursacht hast. Dann reguliert nicht deine eigene Versicherung, sondern die Kfz-Haftpflicht des Verursachers den Schaden des Geschädigten.

7,5 Mio.
EUR Mindestdeckung Personenschaden
1,22 Mio.
EUR Mindestdeckung Sachschaden
7 Tage
Meldefrist (Paragraph 30 KfzPflVV)
1-5
SF-Klassen Rückstufung möglich

Das sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (Anlage zu Paragraph 4 PflVG). In der Praxis bieten fast alle Versicherer freiwillig 100 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden an, deutlich mehr als das gesetzliche Minimum.

Schaden in fünf Schritten richtig melden

  1. 1Unfallstelle sichern. Warnblinker, Warndreieck, Warnweste. Bei Personenschaden Notruf 112.
  2. 2Daten austauschen. Name, Adresse, Versicherer und Kennzeichen aller Beteiligten notieren. Den europäischen Unfallbericht beidseitig ausfüllen.
  3. 3Beweise sichern. Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeuge und der Schäden aus mehreren Perspektiven. Zeugenkontakte notieren.
  4. 4Polizei rufen, wenn nötig. Bei Personenschaden, Sachschäden über etwa 1.000 EUR oder bei unklarer Schuldlage.
  5. 5Versicherung informieren. Schriftlich, per Online-Formular oder Telefon, innerhalb von 7 Tagen. Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort.

Wertminderung, Mietwagen und Nutzungsausfall

Auch nach einer fachgerechten Reparatur sinkt der Marktwert eines Unfallwagens, das ist die merkantile Wertminderung. Sie wird üblicherweise bei Fahrzeugen unter fünf Jahren und mit weniger als 100.000 km Laufleistung anerkannt und von einem Sachverständigen berechnet.

Mietwagen während der Reparaturzeit zahlt die gegnerische Versicherung, bis zu 80 Prozent der durchschnittlichen Tagespreise (Schwacke- oder Fraunhofer-Liste). Verzichtest du auf den Mietwagen, kannst du stattdessen Nutzungsausfall geltend machen: zwischen 23 und 175 EUR pro Tag, je nach Fahrzeugklasse (ADAC-Tabelle 2026).

Teilschuld und Verjährung

Bei Teilschuld wird die Haftung quotenmäßig verteilt, etwa 50 zu 50 oder 70 zu 30. Jede Versicherung zahlt entsprechend ihres Anteils, deine SF-Rueckstufung fällt anteilig aus. Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschaden verjähren nach drei Jahren (Paragraph 195 BGB), bei Personenschäden gelten Sonderfristen bis zu 30 Jahren.

Der wichtigste Unterschied zum Kaskoschaden: Bei der Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung, der Verursacher (bzw. dessen Versicherung) zahlt voll. Ist der Unfallgegner unbekannt (Fahrerflucht) oder fährst du selbst gegen ein Hindernis ohne Fremdverschulden, greift die Haftpflicht nicht, dann brauchst du Teilkasko oder Vollkasko.

Was zahlt die Vollkasko nicht?

Die Vollkasko deckt viel ab, aber nicht alles. Diese Lücken überraschen viele Autofahrer nach einem Schaden.

Mietwagen und Nutzungsausfall

Die Vollkasko zahlt keinen Mietwagen und keinen Nutzungsausfall. Das ist ein häufiges Missverständnis. Wenn dein Auto in der Werkstatt steht, brauchst du entweder ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten oder du wartest. Bei einem Haftpflichtschaden (also wenn der Gegner schuld ist) hast du dagegen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Grosser Unterschied.

Wertminderung beim Kaskoschaden

Dein Auto verliert nach einem Unfall an Wert, auch wenn es perfekt repariert wird. Diese merkantile Wertminderung bekommst du beim Kaskoschaden nicht erstattet. Beim Haftpflichtschaden schon. Die Vollkasko zahlt nur die reinen Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Hier wird es etwas komplizierter. Seit der VVG-Reform 2008 gilt: Grobe Fahrlässigkeit führt nicht mehr automatisch zum kompletten Leistungsverlust. Stattdessen darf die Versicherung die Leistung anteilig kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Das nennt man Quotelung. Wer mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer sitzt oder eine rote Ampel überfahrt, muss mit deutlichen Kürzungen rechnen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung gar nichts.

Auch nicht gedeckt: normale Abnutzung, Motorschäden durch Verschleiss, Reifenschäden ohne Unfallereignis und Schäden an Ladung oder persönlichen Gegenständen im Auto.

Vollkaskoschaden melden: Schritt für Schritt

So gehst du vor, wenn du einen Kfz Schaden melden willst. Fünf Schritte von der Dokumentation bis zur Auszahlung.

1

Schaden dokumentieren

Fotografiere den Schaden sofort von mehreren Seiten. Notiere Datum, Uhrzeit, genauen Ort und den Unfallhergang. Falls Zeugen anwesend waren: Namen und Kontaktdaten aufschreiben. Je mehr Details du sofort sicherst, desto glatter läuft die Regulierung.

Fotos machen
Hergang notieren
Zeugen sichern
2

Polizei informieren (wann Pflicht?)

Bei Vandalismus, Fahrerflucht oder Diebstahl: Polizei rufen und Aktenzeichen sichern. Ohne Polizeibericht verweigern viele Versicherer die Regulierung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ohne Fremdschädigung ist die Polizei nicht zwingend nötig. Aber im Zweifel lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig.

3

Versicherung kontaktieren (7-Tage-Frist)

Kontaktiere deine Versicherung innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadensereignis. Das ist die gesetzliche Anzeigepflicht nach VVG § 30. Die meisten Versicherer bieten eine 24-Stunden-Schaden-Hotline und ein Online-Formular an. Halte deine Versicherungsnummer bereit.

Mein Tipp: Ruf zuerst an, bevor du das Formular ausfüllst. Am Telefon klärst du direkt, ob sich die Meldung lohnt oder ob du den Schaden besser selbst zahlst.
4

Gutachten oder Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Ab ca. 750 EUR Schadenshöhe beauftragt die Versicherung meist einen eigenen Sachverständigen. Du hast das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Allerdings trägst du dann die Kosten selbst, falls die Versicherung ihn nicht akzeptiert.

5

Regulierung und Auszahlung

Die Versicherung prüft den Schaden und zahlt in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Abgezogen wird deine vereinbarte Selbstbeteiligung. Du kannst dein Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen, es sei denn, du hast eine Werkstattbindung vereinbart. Oder du lässt dir den Betrag auszahlen (fiktive Abrechnung).

Rückstufung nach Vollkaskoschaden

Sobald deine Versicherung einen Vollkaskoschaden reguliert, wirst du in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Die Schadenshöhe spielt keine Rolle. Ob 500 EUR oder 10.000 EUR, die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung fällt gleich aus.

Was kostet dich die Rückstufung? (Rechenbeispiel)

Du bist in SF-Klasse 15 und meldest einen Schaden. Dein Versicherer stuft dich auf SF-Klasse 7 zurück. Das kann deine jährliche Prämie um 200 bis 400 EUR erhöhen. Und zwar nicht nur für ein Jahr, sondern so lange, bis du dich wieder hochgearbeitet hast.

Konkretes Beispiel: Dein Schaden beträgt 1.200 EUR, deine SB ist 300 EUR. Die Versicherung würde also 900 EUR zahlen. Durch die Rückstufung zahlst du aber in den nächsten 3 Jahren insgesamt ca. 1.050 EUR mehr Prämie. Ergebnis: Selbst zahlen ist hier günstiger.

Schaden selber zahlen oder melden?

Schadenshöhe

Wie hoch ist der Reparaturbetrag?

Rückstufungskosten

Was kostet dich die höhere Prämie über 2-3 Jahre?

Selbstbeteiligung

Liegt der Schaden nahe deiner SB?

Wir sehen das so: Bei Schäden unter 1.000 bis 1.500 EUR lohnt sich die Meldung selten. Rechne immer durch, was die Rückstufung über die nächsten Jahre kostet. Erst wenn der Schaden deutlich über den Rückstufungskosten liegt, ergibt die Meldung Sinn.

Schadenrückkauf

Schon gemeldet, aber im Nachhinein gemerkt, dass es sich nicht gelohnt hat? Dann gibt es den Schadenrückkauf. Du erstattest deiner Versicherung den regulierten Betrag zurück. Deine SF-Klasse wird dann so behandelt, als hättest du den Schaden nie gemeldet.

Die meisten Versicherer bieten den Schadenrückkauf bis zu 6 Monate nach der Regulierung an. Prüfe die genauen Fristen in deinen Versicherungsbedingungen.

Rabattschutz: Lohnt sich das?

Viele Versicherer bieten einen Rabattschutz Kfz Versicherung als Zusatzoption an. Damit wirst du nach einem Schaden nicht zurückgestuft. Der Haken: 10 bis 20 Prozent Aufpreis auf deine Prämie. Für Fahrer mit hoher SF-Klasse (ab SF 20) kann sich das rechnen.

Lohnt sich bei:

  • Hohe SF-Klasse (SF 20+)
  • Teure Vollkasko-Praemie
  • Vielfahrer mit erhöhtem Risiko

Lohnt sich eher nicht bei:

  • Niedrige SF-Klasse (unter SF 10)
  • Günstige Prämie unter 300 EUR/Jahr
  • Wenigfahrer mit niedrigem Risiko

Selbstbeteiligung bei der Vollkasko

Die Selbstbeteiligung Vollkasko ist der Betrag, den du bei jedem Schaden aus eigener Tasche zahlst. Der Rest geht an die Versicherung. Höhere SB bedeutet niedrigere Prämie, aber mehr Eigenanteil im Schadensfall. Die meisten wählen 300 EUR als Kompromiss.

150 EUR

Niedrigste übliche SB

+ Weniger Eigenanteil

- Höhere Prämie

300 EUR

Am häufigsten gewählt

Guter Kompromiss

Beliebteste Option
500 EUR

Für Sparfüchse

+ Niedrigste Prämie

- Hoher Eigenanteil

Rechenbeispiel: Bei einem 2.000 EUR Schaden mit 300 EUR SB zahlt die Versicherung 1.700 EUR. Mit 500 EUR SB nur noch 1.500 EUR, aber dafür ist deine Prämie deutlich niedriger. Überleg dir, wie oft du realistisch einen Schaden hast.

Fiktive Abrechnung: Kaskoschaden auszahlen lassen

Du musst dein Auto nicht reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen und entscheidest selbst, ob und wo du reparierst. Vielleicht kennst du jemanden, der es günstiger macht. Oder du lebst einfach mit der Delle.

Aber Achtung: Bei fiktiver Abrechnung erstattet die Versicherung in der Regel keinen Mehrwertsteueranteil. Das sind bis zu 19 Prozent weniger Auszahlung. Bei einem Gutachten über 3.000 EUR netto bekommst du also 3.000 EUR statt 3.570 EUR.

Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn:

  • Du günstiger reparieren kannst
  • Der Schaden rein optisch ist
  • Du das Geld anderweitig brauchst

Konkrete Abrechnung besser, wenn:

  • Sicherheitsrelevante Schäden vorliegen
  • Du die volle MwSt erstattet haben willst
  • Dein Auto noch relativ neu ist

Totalschaden bei Vollkasko: Wiederbeschaffungswert

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deines Autos, liegt ein wirtschaftlicher Vollkasko Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt dann nicht die Reparatur, sondern rechnet so ab:

Auszahlung = Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung

Beispiel: Dein Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 EUR. Der Restwert (Wrackwert) beträgt 1.500 EUR, deine SB ist 300 EUR. Du bekommst: 8.000 - 1.500 - 300 = 6.200 EUR ausgezahlt.

Neupreisentschädigung: Hast du diese Option vereinbart und dein Auto ist unter 12 bis 24 Monate alt (je nach Versicherer), bekommst du statt des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis erstattet. Lohnt sich für Neuwagen enorm.

Werkstattbindung beim Kaskoschaden

Die Werkstattbindung Kfz Versicherung ist eine Klausel, die deine Prämie um 10 bis 20 Prozent senkt. Im Gegenzug musst du dein Auto im Schadensfall in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. Das sind oft Vertragswerkstätten, keine freien Betriebe.

Klingt nach einem guten Deal, hat aber Nachteile. Du hast keine freie Werkstattwahl. Die Partnerwerkstatt ist möglicherweise weit weg. Und bei einem Neuwagen akzeptiert die Markenwerkstatt die Reparatur durch eine fremde Werkstatt eventuell nicht für die Herstellergarantie.

Werkstattbindung passt, wenn:

  • Dein Auto älter als 3-4 Jahre ist
  • Du flexibel bei der Werkstatt bist
  • Die Prämienersparnis für dich zählt

Lieber ohne Werkstattbindung, wenn:

  • Dein Auto noch Herstellergarantie hat
  • Du eine bestimmte Werkstatt bevorzugst
  • Partnerwerkstätten schlecht erreichbar sind

Fristen beim Vollkaskoschaden

Beim Kaskoschaden gibt es mehrere Fristen, die du kennen solltest. Verpasst du eine davon, kann das Geld kosten.

7 Tage: Schadenmeldung (VVG § 30)

Du musst den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei deiner Versicherung anzeigen. Bei verspäteter Meldung kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn ihr dadurch Nachteile entstanden sind.

6 Monate: Schadenrückkauf

Die meisten Versicherer bieten den Schadenrückkauf bis zu 6 Monate nach der Regulierung an. Danach ist die Rückstufung endgültig. Prüfe deine Versicherungsbedingungen für den genauen Zeitraum.

1 Monat: Sonderkündigungsrecht

Nach einer Prämienerhöhung durch Rückstufung kannst du innerhalb eines Monats kündigen und zu einem günstigeren Versicherer wechseln.

3 Jahre: Verjährung

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach 3 Jahren. In der Praxis ist das selten relevant, weil die meisten Schäden zeitnah reguliert werden.

8 Tipps beim Vollkaskoschaden

Sofort fotografieren

Schaden von allen Seiten, Kennzeichen der Beteiligten, Unfallstelle

7-Tage-Frist einhalten

Späte Meldung kann Leistungskürzung bedeuten

Vorher rechnen

Rückstufungskosten gegen Schadenshöhe abwägen

Unterlagen komplett einreichen

Vollständige Dokumente beschleunigen die Regulierung

Schadenrückkauf prüfen

Innerhalb von 6 Monaten Rückstufung rückgängig machen

Nach Schaden vergleichen

Sonderkündigungsrecht nutzen, Versicherung wechseln

Fiktive Abrechnung erwägen

Geld auszahlen lassen statt reparieren, MwSt-Abzug beachten

Polizeibericht bei Vandalismus

Ohne Aktenzeichen verweigern viele Versicherer die Regulierung

Nach dem Schaden: Vollkasko vergleichen

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Häufige Fragen zum Kfz-Schaden

Ein Vollkaskoschaden ist ein Schaden an deinem eigenen Auto, den deine Vollkaskoversicherung bezahlt. Dazu gehören selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, Fahrerflucht und Schäden durch unbekannte Dritte. Auch alle Teilkaskoschaden (Diebstahl, Hagel, Wildunfall, Glasbruch) sind abgedeckt.

Schaden sofort mit Fotos dokumentieren, dann innerhalb von 7 Tagen bei deiner Versicherung melden. Das geht telefonisch oder über das Online-Schadenformular. Du brauchst: Fotos, Unfallhergang, ggf. Polizei-Aktenzeichen und einen Kostenvoranschlag.

Ja. Sobald die Versicherung zahlt, wirst du in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Höhe des Schadens spielt dabei keine Rolle. Ob 500 EUR oder 10.000 EUR Reparaturkosten, die Rückstufung fällt gleich aus. Einzige Ausnahme: Du hast einen Rabattschutz vereinbart.

Faustregel: Wenn die Reparaturkosten unter deiner jährlichen Prämienerhöhung durch die Rückstufung liegen. Bei Schäden unter 1.000 bis 1.500 EUR lohnt sich die Selbstzahlung oft. Rechne vorher: Was kostet dich die höhere Prämie über 2 bis 3 Jahre?

In der Regel 1 bis 4 Wochen. Bei klaren Fällen mit vollständigen Unterlagen geht es oft schneller. Größere Schäden mit Gutachterbedarf dauern länger. Reiche alle Dokumente direkt vollständig ein, das beschleunigt die Bearbeitung.

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den du bei jedem Schaden selbst zahlst. Übliche Höhen: 150 EUR, 300 EUR oder 500 EUR. Je höher deine SB, desto niedriger deine monatliche Prämie. Bei einem 2.000 EUR Schaden mit 300 EUR SB zahlt die Versicherung 1.700 EUR.

Beim Schadenrückkauf erstattest du deiner Versicherung den regulierten Betrag nachträglich zurück. Deine SF-Klasse bleibt dann erhalten. Die meisten Versicherer bieten das innerhalb von 6 Monaten nach der Regulierung an. Lohnt sich besonders, wenn du spät merkst, dass die Rückstufung teurer wird als der Schaden.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert minus Restwert und Selbstbeteiligung. Hast du eine Neupreisentschädigung vereinbart, bekommst du bei neueren Fahrzeugen (meist unter 12 bis 24 Monate alt) den Neupreis.

Ja, unbedingt. Bei Vandalismus am Fahrzeug solltest du immer eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Versicherung verlangt in der Regel ein Aktenzeichen als Nachweis. Ohne Polizeibericht kann die Regulierung verzögert werden oder die Versicherung lehnt ab.

Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen, ohne die Reparatur durchführen zu lassen. Bei der konkreten Abrechnung reichst du die tatsächliche Werkstattrechnung ein. Bei fiktiver Abrechnung wird oft kein Mehrwertsteueranteil erstattet.

Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem Schaden. Klingt gut, kostet aber 10 bis 20 Prozent Aufpreis auf die Prämie. Für Fahrer mit hoher SF-Klasse (SF 20+) kann sich das lohnen, da die Rückstufung hier besonders teuer wird. Bei niedriger SF-Klasse eher nicht.

Ja, nach einem regulierten Schaden hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang der Prämienerhöhung kündigen. Die SF-Klasse wird beim Wechsel an den neuen Versicherer übertragen, sie startet also nicht neu.

Seit der VVG-Reform 2008 zahlen die meisten Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit. Allerdings kann die Leistung je nach Schwere gekürzt werden. Bei Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille) oder Rotlichtverstoss wird die Leistung oft stark reduziert oder komplett verweigert.

Nein, die Vollkasko zahlt keinen Mietwagen. Das ist ein Unterschied zur Haftpflicht, bei der der Geschädigte Anspruch auf einen Ersatzwagen hat. Bei einem Kaskoschaden trägst du die Mietwagenkosten selbst.

Nein. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden gibt es beim Kaskoschaden keinen Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Die Versicherung zahlt nur die Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung.

Sieben Tage nach dem Unfall, so steht es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Paragraph 7 AKB / Paragraph 30 KfzPflVV). Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen, im Extremfall zu vollständiger Leistungsverweigerung bei grobem Verschulden.

7,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1,22 Mio. EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden (Anlage zu Paragraph 4 PflVG). Die meisten Versicherer bieten freiwillig 100 Mio. EUR pauschal als Standard.

Ja, sofern du tatsächlich auf einen Wagen angewiesen bist. Die gegnerische Versicherung zahlt für die Dauer der Reparatur bis zu 80 Prozent der durchschnittlichen Tagespreise. Statt Mietwagen kannst du Nutzungsausfall geltend machen, zwischen 23 und 175 EUR pro Tag je nach Fahrzeugklasse.

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