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Für Anwärter und Referendare

Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare: Vergleich 2026

Wer im Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt wird, hat Anspruch auf Beihilfe und versichert privat nur den Rest. Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung gilt seit 2019 ausdrücklich auch für Beamte in der Ausbildung: sechs Monate Frist ab der Verbeamtung, keine Ablehnung wegen Vorerkrankung, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent.

Du suchst den allgemeinen Überblick statt der Ausbildungsphase? Dann ist der PKV-Vergleich für Beamte die richtige Seite. Diese hier bleibt bei Anwärterinnen, Anwärtern und Referendaren.

50 %
Beihilfe (Bund, Regelfall)
6
Monate Frist
30 %
Max. Risikozuschlag

Anwärtertarife vergleichen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Öffnungsaktion gilt laut PKV-Verband seit 2019 auch für Beamte in der Ausbildung. Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden.
  • Der Beihilfebemessungssatz liegt beim Bund nach § 46 Absatz 2 BBhV grundsätzlich bei 50 Prozent. Einzelne Länder regeln das anders, Hessen zahlt Anwärtern einheitlich 70 Prozent.
  • Referendare sind in den meisten Ländern Beamte auf Widerruf und damit gleichgestellt. Der Status steht im Einstellungsschreiben.
  • Bei der Verbeamtung endet der Anwärtertarif. Der Beitrag steigt spürbar, weil dann Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Der Beihilfesatz ändert sich dadurch nicht.

Letzte Aktualisierung: · Redaktion: CheckAlle Redaktion

Anwärter, Referendar, Beamter auf Widerruf: wer ist gemeint?

Die drei Begriffe beschreiben meist dieselbe Gruppe. Wer den Vorbereitungsdienst antritt, wird in aller Regel zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt. Das ist der Status, an dem der Beihilfeanspruch hängt.

Beamtenanwärter

Der Sammelbegriff für den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Polizei, Zoll, Verwaltung, Steuerverwaltung.

Referendare

Lehramt und Jura. In den meisten Ländern ebenfalls Beamte auf Widerruf, damit gelten dieselben Regeln.

Die Ausnahme

Einzelne Länder führen Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus. Dann greift die Beihilfe nicht automatisch.

Deshalb lohnt der Blick ins Einstellungsschreiben, bevor du einen Tarif auswählst. Dort steht, ob du auf Widerruf ernannt wirst und wer dein Dienstherr ist. Beides entscheidet über Beihilfeanspruch und Bemessungssatz.

Öffnungsaktion: Aufnahme trotz Vorerkrankung

Die Öffnungsaktion ist eine Selbstverpflichtung von Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes. Sie soll verhindern, dass beihilfeberechtigte Personen wegen einer Vorerkrankung oder einer Behinderung keinen privaten Schutz bekommen. Für Anwärter mit Asthma, Allergien, einer Therapie in der Vorgeschichte oder einer Behinderung ist das oft der entscheidende Punkt.

  • Sechs Monate Zeit. Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden. Danach gelten wieder die normalen Annahmerichtlinien.
  • Keine Ablehnung. Teilnehmende Versicherer lehnen niemanden ab, auf den die Bedingungen der Öffnungsaktion zutreffen.
  • Zuschlag gedeckelt. Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
  • Gesundheitsfragen bleiben. Beantworten musst du sie trotzdem. Die Öffnungsaktion ändert nicht die Fragen, sondern die Folgen.

Welche Versicherer machen mit?

Der PKV-Verband führt die teilnehmenden Unternehmen in seiner Broschüre zur Öffnungsaktion. Wir nennen hier bewusst keine Namensliste, weil sich der Kreis der Teilnehmer ändern kann und eine veraltete Aufzählung dich in die falsche Richtung schicken würde. Prüfe den aktuellen Stand direkt beim PKV-Verband oder frag beim Anbieter nach, bevor du den Antrag stellst.

Praktischer Hinweis zur Reihenfolge: Der Versicherungsschutz sollte zum ersten Tag des Vorbereitungsdienstes stehen. Die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion läuft davon unabhängig ab der Verbeamtung. Wer beides zusammendenkt, stellt den Antrag ein bis zwei Wochen vor Dienstbeginn.

Beihilfe für Anwärter: 50 Prozent ist die Regel, nicht die ganze Wahrheit

Für Anwärterinnen und Anwärter des Bundes beträgt der Bemessungssatz nach § 46 Absatz 2 BBhV grundsätzlich 50 Prozent. Die Norm unterscheidet dabei nicht nach Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Nur diesen Anteil übernimmt der Dienstherr, den Rest versicherst du privat.

SituationBemessungssatzGrundlage
Anwärter des Bundes, Regelfall50 Prozent§ 46 Abs. 2 BBhV
Familienzuschlag für mehr als ein Kind70 Prozent§ 46 Abs. 2 BBhV
Anwärterbezüge in Hessen70 Prozent§ 15 Abs. 1 HBeihVO

Beihilferecht ist Ländersache. Wer bei einem Land eingestellt wird, findet den maßgeblichen Satz in der Beihilfenverordnung des jeweiligen Landes, nicht in der BBhV. Das Bundesverwaltungsamt fasst die Bundesregelung in einem eigenen Merkblatt zur Beihilfe zusammen.

Ein Sonderfall, der oft untergeht: In einigen Ländern erhalten Anwärter im Polizei- oder Einsatzdienst statt Beihilfe die freie Heilfürsorge. Der Dienstherr trägt die Krankenbehandlung dann weitgehend selbst, und der Bedarf an privater Absicherung sieht anders aus. Wie sich Beihilfe und Heilfürsorge unterscheiden, steht ausführlich im PKV-Vergleich für Beamte.

Was den Beitrag im Anwärtertarif bestimmt

Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt an mehreren Größen gleichzeitig, und schon eine davon verschiebt das Ergebnis deutlich. Deshalb steht auf dieser Seite ein Rechner und keine Preistabelle.

Was den Beitrag senkt

  • Ein hoher Beihilfebemessungssatz, weil du nur den Rest absicherst.
  • Ein junges Eintrittsalter beim Vertragsabschluss.
  • Ein vereinbarter Selbstbehalt, wenn du selten zum Arzt gehst.
  • Die Anwärterphase selbst, in der meist noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.

Was den Beitrag erhöht

  • Ein Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen, in der Öffnungsaktion auf 30 Prozent begrenzt.
  • Ein größerer Leistungsumfang, etwa bei Zahnersatz oder Chefarztbehandlung.
  • Zusatzbausteine wie eine Dienstunfähigkeitsabsicherung.
  • Der Wechsel in den regulären Beamtentarif nach der Verbeamtung.
Beamtenanwärterin prüft Unterlagen zur privaten Krankenversicherung am Schreibtisch

Wenn du gegenrechnen willst, was ein beihilfekonformer Tarif außerhalb der Ausbildungsphase kostet, hilft der Vergleich beihilfekonformer Tarife. Für den Blick über Beamtentarife hinaus gibt es den allgemeinen PKV-Vergleich.

Was bei der Verbeamtung wirklich passiert

Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig. Viele erwarten, dass sich mit der Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit die Beihilfequote ändert. Das ist beim Bund nicht der Fall: § 46 Absatz 2 BBhV nennt 50 Prozent für beihilfeberechtigte Personen und unterscheidet nicht nach Art des Beamtenverhältnisses.

Was sich tatsächlich ändert, ist der Tarif. Der Anwärtertarif endet, und der Versicherer stellt ihn nach den vereinbarten Bedingungen in einen regulären beihilfekonformen Beamtentarif um. Eine erneute Gesundheitsprüfung fällt dabei nicht an. Der Beitrag steigt trotzdem deutlich, weil ab diesem Zeitpunkt Alterungsrückstellungen gebildet werden.

Plane diesen Sprung ein. Wer den Anwärterbeitrag für die dauerhafte Belastung hält, erlebt beim Übergang eine unangenehme Überraschung. Frag beim Anbieter nach, wie der Folgebeitrag im Zieltarif kalkuliert ist, bevor du unterschreibst.

Anwartschaft: wenn der Start noch nicht jetzt ist

Eine Anwartschaft hält dir das Recht auf einen PKV-Vertrag offen, ohne dass du schon den vollen Beitrag zahlst. Das ist die Lösung für alle, die aktuell noch gesetzlich versichert sind, etwa im Studium vor dem Vorbereitungsdienst, aber später privat einsteigen wollen.

Kleine Anwartschaft

Sie friert deinen heutigen Gesundheitszustand ein. Kommt später eine Erkrankung dazu, wird sie beim Abschluss nicht mehr gegen dich gewertet.

Schützt nicht vor dem Beitragsanstieg, der sich aus dem höheren Eintrittsalter ergibt.

Große Anwartschaft

Zusätzlich werden schon in der Wartezeit Alterungsrückstellungen aufgebaut. Der spätere Beitrag fällt dadurch niedriger aus.

Kostet in der Wartezeit mehr und rechnet sich vor allem bei längeren Zeiträumen.

Die Kosten beider Varianten unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich und werden als Anteil des späteren Beitrags berechnet. Lass dir die konkreten Zahlen für deinen Wunschtarif nennen, bevor du dich festlegst. Für einen schnellen Einstieg ohne Wartezeit ist der PKV-Sofortschutz-Vergleich der passendere Startpunkt.

Wann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist

Als beihilfeberechtigte Person bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert. Freiwillig bleiben kannst du trotzdem, dann zahlst du den Beitrag allerdings allein und ohne Anbindung an die Beihilfe. In drei Situationen lohnt sich diese Rechnung:

  • Mehrere Angehörige ohne eigenes Einkommen. In der gesetzlichen Familienversicherung sind sie beitragsfrei mitversichert, privat zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
  • Schwere Vorerkrankungen. Wenn selbst der gedeckelte Risikozuschlag den Tarif teuer macht, kann der einheitliche gesetzliche Beitrag günstiger sein.
  • Geplanter Wechsel aus dem Beamtenverhältnis. Wer den Dienst absehbar verlässt, bindet sich ungern langfristig privat.

Dazu kommt eine Entwicklung, die viele noch nicht kennen: Einige Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an. Der Dienstherr beteiligt sich dann am gesetzlichen Beitrag, statt Einzelrechnungen zu erstatten. Welche Länder mitmachen und wie sich das rechnet, steht im Beamten-Vergleich. Wer die Entscheidung grundsätzlich abwägen will, findet Orientierung bei der Verbraucherzentrale und beim PKV-Verband.

Gesundheitsprüfung: Genauigkeit zahlt sich aus

Beim Antrag fragt der Versicherer nach Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht und klingt harmloser, als es ist.

  • Vollständig antworten. Wird etwas Relevantes vergessen, kann der Versicherer den Vertrag im Leistungsfall anfechten oder Leistungen kürzen.
  • Nichts kleinreden. Auch ambulante Behandlungen, Psychotherapie und verordnete Medikamente gehören in die Antworten.
  • Unterlagen besorgen. Ein Auszug aus der Patientenakte beim Hausarzt schließt Erinnerungslücken, bevor sie zum Problem werden.

Bei Unsicherheit hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Deine Gesundheitsdaten gehen ohne Namen an mehrere Versicherer, und du erfährst vorab, wer dich zu welchen Konditionen aufnehmen würde. Dein Name taucht erst beim eigentlichen Antrag auf, eine Ablehnung landet also nicht in der Historie.

Zwei Fristen, nicht eine

Der Schutz muss zum ersten Diensttag stehen. Die Öffnungsaktion läuft davon unabhängig sechs Monate ab der Verbeamtung. Wer beides zusammendenkt, gerät nicht in Zeitnot.

Checkliste vor Dienstantritt

Status im Einstellungsschreiben prüfen, Vertrag ein bis zwei Wochen vorher abschließen, Versicherungsbestätigung schriftlich einholen, Beihilfeantrag beim Dienstherrn vorbereiten, Nachweis bei der Personalstelle einreichen.

Du bist kein Anwärter, sondern angestellt oder selbstständig? Dann führt der allgemeine PKV-Vergleich schneller zum Ziel. Bereits verbeamtet und auf der Suche nach dem passenden Beihilfetarif? Dann geht es im PKV-Vergleich für Beamte weiter.

Was für den Einstieg in der Anwärterphase spricht

Schutz ab dem ersten Diensttag

Der Antrag ist online in wenigen Minuten gestellt. Mit ein bis zwei Wochen Vorlauf steht die Bestätigung rechtzeitig zum Dienstbeginn.

Öffnungsaktion nutzbar

Im Sechsmonatsfenster nach der Verbeamtung lehnen teilnehmende Versicherer niemanden wegen einer Vorerkrankung ab. Der Risikozuschlag bleibt bei höchstens 30 Prozent.

Nur der Restanteil

Die Beihilfe übernimmt beim Bund im Regelfall 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Privat versicherst du den Rest.

Leistungsniveau wählbar

Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung und erweiterte Zahnleistungen lassen sich in beihilfekonformen Tarifen gezielt zusammenstellen.

Früh eingestiegen, ruhiger geplant

Wer den Vertrag in der Ausbildungsphase abschließt, kennt die Konditionen für den späteren Beamtentarif und wird beim Übergang nicht überrascht.

Absicherung der Dienstfähigkeit

Viele Anbieter koppeln an den Anwärtertarif eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Die Konditionen sind in jungen Jahren am günstigsten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ja. Der PKV-Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anspruch seit 2019 auch für Beamte in der Ausbildung gilt. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fällst du damit unter dieselbe Regelung wie bereits verbeamtete Kolleginnen und Kollegen: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden, teilnehmende Versicherer lehnen niemanden wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung ab, und der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt.

In den meisten Bundesländern ja, weil Lehramts- und Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf eingestellt werden. Damit gelten dieselben Regeln: Beihilfeanspruch, Zugang zu Anwärtertarifen und die Öffnungsaktion. Es gibt allerdings Länder, die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus führen. Prüfe deshalb im Einstellungsschreiben, welcher Status dort konkret steht.

Für Anwärterinnen und Anwärter des Bundes beträgt der Bemessungssatz nach § 46 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung grundsätzlich 50 Prozent. Er steigt auf 70 Prozent, sobald Familienzuschlag für mehr als ein berücksichtigungsfähiges Kind gezahlt wird. Weil das Beihilferecht Ländersache ist, gibt es Abweichungen: In Hessen erhalten Empfänger von Anwärterbezügen nach § 15 Absatz 1 der Hessischen Beihilfenverordnung einheitlich 70 Prozent. Maßgeblich ist immer die Regelung deines Dienstherrn.

Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil der Beitrag von Eintrittsalter, Gesundheitsangaben, Beihilfebemessungssatz, Dienstherr und gewähltem Leistungsumfang abhängt. Anwärtertarife sind vergleichsweise günstig, weil du nur den Teil absicherst, den die Beihilfe nicht übernimmt, und weil in dieser Phase in der Regel noch keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Vergleichsrechner auf dieser Seite.

Der Schutz muss ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes stehen. Viele Dienstherren verlangen den Nachweis schon vor Dienstantritt, damit die Personalstelle die Beihilfe korrekt anlegen kann. Ein bis zwei Wochen Vorlauf reichen in der Praxis meist aus. Wichtig ist die zweite Frist: Für die Öffnungsaktion hast du ein halbes Jahr ab der Verbeamtung Zeit.

Die Gesundheitsfragen musst du in jedem Fall beantworten, auch im Rahmen der Öffnungsaktion. Was die Öffnungsaktion ändert, sind die Folgen: Teilnehmende Versicherer dürfen dich nicht wegen einer Vorerkrankung ablehnen, und der Risikozuschlag ist gedeckelt. Falsche oder unvollständige Angaben bleiben trotzdem riskant, weil der Versicherer den Vertrag später anfechten kann.

Dein Anwärtertarif endet, und der Versicherer stellt ihn nach den vereinbarten Tarifbedingungen in einen regulären beihilfekonformen Beamtentarif um. Eine erneute Gesundheitsprüfung fällt dabei nicht an. Rechne aber mit einem deutlich höheren Beitrag, weil ab diesem Zeitpunkt Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Der Beihilfebemessungssatz bleibt beim Bund dagegen in der Regel bei 50 Prozent, er ändert sich durch die Verbeamtung allein nicht.

Als beihilfeberechtigte Person bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert, eine freiwillige Mitgliedschaft ist aber möglich. Dort zahlst du den Beitrag allein und ohne Anbindung an die Beihilfe. Einige Bundesländer bieten inzwischen die pauschale Beihilfe an, bei der sich der Dienstherr am GKV-Beitrag beteiligt. Welche Länder das sind, findest du im Beamten-Vergleich.

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