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Rechtsstand September 2026

Einbürgerung 2026: Voraussetzungen und Fristen

Im Regelfall brauchst du 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bist du mit einer oder einem Deutschen verheiratet, reichen unter bestimmten Bedingungen 3 Jahre. Die Verkürzung für besondere Integrationsleistungen gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr.

Autor: CheckAlle Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelfall: 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt (§ 10 StAG). Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre für besondere Integrationsleistungen ist gestrichen.
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Deutscher: 3 Jahre Aufenthalt, wenn die Ehe oder Partnerschaft seit 2 Jahren besteht (§ 9 StAG).
  • Den Doppelpass gibt es weiterhin. Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
  • Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person, für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen 51 Euro (§ 38 StAG).

Einbürgerung: Welche Frist gilt für wen?

Im Regelfall verlangt das Staatsangehörigkeitsgesetz 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen nach 3 Jahren eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Partnerschaft seit 2 Jahren besteht. Die frühere Verkürzung für besondere Integrationsleistungen gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr.

Einbürgerung: Welche Frist gilt für wen?
Regelfall (Anspruchseinbürgerung)Aufenthalt in Deutschland: 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher AufenthaltRechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 StAG
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner DeutscherAufenthalt in Deutschland: 3 Jahre, Ehe oder Partnerschaft seit 2 JahrenRechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 StAG
Ehepartner und minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werdenAufenthalt in Deutschland: auch vor Ablauf von 5 Jahren möglichRechtsgrundlage: § 10 Abs. 2 StAG
Besondere Integrationsleistungen (früher 3 Jahre)Aufenthalt in Deutschland: seit 30.10.2025 gestrichenRechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 StAG (weggefallen)

Stand: September 2026. Quelle: §§ 9 und 10 StAG.

Einbürgerung: Was sich am 30. Oktober 2025 geändert hat

Der Bundestag hat das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 8. Oktober 2025 in namentlicher Abstimmung mit 450 zu 134 Stimmen beschlossen. Es gilt seit dem 30. Oktober 2025.

  • Gestrichen wurde § 10 Abs. 3 StAG, also die Einbürgerung nach 3 Jahren für besondere Integrationsleistungen wie Deutsch auf C1-Niveau oder ehrenamtliches Engagement.
  • Unverändert bleiben die 5 Jahre im Regelfall aus der Reform von 2024 und die erlaubte doppelte Staatsbürgerschaft.
  • Unverändert bleibt auch § 9 StAG für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Deutscher.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung nach § 10 StAG brauchst du in der Regel unter anderem 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen passenden Aufenthaltstitel, einen gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf B1-Niveau, den bestandenen Einbürgerungstest, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für einzelne Punkte sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die Einzelheiten prüft deine Einbürgerungsbehörde.

Aufenthalt
5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt. Für Ehepartner Deutscher gilt die eigene Regel des § 9 StAG mit 3 Jahren
Aufenthaltstitel
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU oder ein anderer Titel, der nicht zu den in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG ausgeschlossenen Aufenthaltszwecken gehört
Lebensunterhalt
für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn du in Vollzeit arbeitest und das in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate lang getan hast
Deutschkenntnisse
Niveau B1 (§ 10 Abs. 4 StAG)
Einbürgerungstest
33 Fragen, mindestens 17 richtig (Einbürgerungstestverordnung)
Straffreiheit
keine Verurteilung wegen einer Straftat. Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis 3 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt und erlassen wurden, bleiben außer Betracht, mehrere Verurteilungen werden zusammengezählt. Das gilt nicht bei antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Taten (§ 12a StAG)
Bekenntnis
zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG)

Stellt die Einbürgerungsbehörde fest, dass jemand im Verfahren arglistig getäuscht oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen gemacht hat, ist die Einbürgerung für zehn Jahre ausgeschlossen (§ 35a StAG).

Für die sogenannte Gastarbeitergeneration gilt eine Sonderregel: Wer auf Grund eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die DDR eingereist ist, braucht nur mündliche Deutschkenntnisse und keinen Einbürgerungstest. Das gilt auch für Ehepartner, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind (§ 10 Abs. 4 und 6 StAG).

Einbürgerung nach 3 Jahren: Ehepartner und Kinder

Eine Frist von 3 Jahren nennt § 9 StAG für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger. Sie sollen eingebürgert werden, wenn sie seit 3 Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Ehe oder Partnerschaft seit 2 Jahren besteht. Die übrigen Voraussetzungen aus § 10 Abs. 1 StAG gelten auch hier, etwa Deutsch auf B1-Niveau und der Einbürgerungstest.

Minderjährige Kinder dieser Ehepartner können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine 3 Jahre hier leben. Stellst du selbst einen Antrag nach § 10 StAG, können dein Ehepartner und deine minderjährigen Kinder ebenfalls mit eingebürgert werden, bevor sie 5 Jahre in Deutschland sind (§ 10 Abs. 2 StAG).

So läuft die Einbürgerung ab

Die Einbürgerung läuft in vier Schritten ab: Du sammelst die Unterlagen, stellst den Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, wartest die Bearbeitung ab und bekommst anschließend die Entscheidung.

  1. Unterlagen sammeln

    Pass, Aufenthaltstitel, B1-Sprachzertifikat, Zertifikat über den Einbürgerungstest, Einkommensnachweise, Mietvertrag und Meldebescheinigung. Deine Einbürgerungsbehörde kann je nach Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.

  2. Antrag stellen

    Den Antrag stellst du bei der Einbürgerungsbehörde, die für deinen Wohnort zuständig ist.

  3. Bearbeitung

    Eine feste Bearbeitungsdauer schreibt das Gesetz nicht vor, sie unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Frag bei der Antragstellung nach dem aktuellen Stand.

  4. Entscheidung

    Wird dein Antrag bewilligt, bekommst du die Einbürgerungsurkunde und kannst danach einen deutschen Pass beantragen. Bei einer Ablehnung steht im Bescheid, welcher Rechtsbehelf gilt.

Einbürgerung abgelehnt: Widerspruch oder Klage?

Ein ablehnender Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, ob du Widerspruch einlegst oder direkt Klage beim Verwaltungsgericht erhebst, bei welcher Stelle und in welcher Frist. Die Monatsfrist beginnt nur, wenn du schriftlich oder elektronisch belehrt wurdest. Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, gilt nach § 58 Abs. 2 VwGO in der Regel eine Frist von einem Jahr.

Ob es vor der Klage ein Widerspruchsverfahren gibt, regelt das jeweilige Bundesland. In Bayern zum Beispiel entfällt das Widerspruchsverfahren in solchen Fällen grundsätzlich (Art. 12 Abs. 2 AGVwGO), dort geht es direkt zum Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 70 VwGO). Ist die Klage direkt vorgesehen, muss sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden, nach einem Widerspruchsverfahren innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 VwGO).

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, lass den Bescheid von einer Beratungsstelle oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor die Frist abläuft.

Blaue Karte EU und Einbürgerung

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Beschäftigte aus Staaten außerhalb der EU. Sie zählt auch bei der Einbürgerung als geeigneter Aufenthaltstitel (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG).

  • Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit einfachen Deutschkenntnissen (Niveau A1) oder nach 21 Monaten mit ausreichenden Deutschkenntnissen (Niveau B1), wenn die weiteren Voraussetzungen des § 18c Abs. 2 AufenthG erfüllt sind

Die Mindestgehälter für die Blaue Karte EU werden jährlich neu festgelegt (§ 18g AufenthG).

Wichtig: Bisherige Staatsangehörigkeit prüfen

Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Ob dein Herkunftsland das ebenfalls akzeptiert und was mit deiner bisherigen Staatsangehörigkeit geschieht, regelt dessen eigenes Recht. Frag vorab bei der Vertretung deines Herkunftslandes nach.

Häufige Fragen zur Einbürgerung

Wie lange muss ich in Deutschland leben, um mich 2026 einbürgern zu lassen?

Im Regelfall 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 10 Abs. 1 StAG). Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen nach 3 Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Partnerschaft seit 2 Jahren besteht (§ 9 StAG). Ehepartner und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine 5 Jahre hier leben (§ 10 Abs. 2 StAG).

Gibt es die Einbürgerung nach 3 Jahren noch?

Die Verkürzung auf 3 Jahre für besondere Integrationsleistungen wie Deutsch auf C1-Niveau ist seit dem 30. Oktober 2025 gestrichen. Eine 3-Jahres-Frist enthält § 9 StAG weiterhin für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Deutscher. Ehepartner und minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, können auch vor Ablauf von 5 Jahren dazukommen (§ 10 Abs. 2 StAG).

Ist die doppelte Staatsbürgerschaft 2026 erlaubt?

Ja. Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben, und die Änderung von 2025 hat daran nichts geändert. Ob dein Herkunftsland die Mehrstaatigkeit akzeptiert, ist eine eigene Frage, die du dort klären solltest.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Nach § 10 StAG brauchst du in der Regel 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, einen geeigneten Aufenthaltstitel, einen gesicherten Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, einen bestandenen Einbürgerungstest, Straffreiheit im Sinne von § 12a StAG sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Für einzelne Punkte gibt es gesetzliche Ausnahmen.

Welche Vorstrafen stehen einer Einbürgerung entgegen?

Grundsätzlich jede Verurteilung wegen einer Straftat. Geldstrafen bis 90 Tagessätze und zur Bewährung ausgesetzte und erlassene Freiheitsstrafen bis 3 Monate bleiben aber außer Betracht, mehrere Strafen werden zusammengezählt. Diese Ausnahme gilt nicht bei antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Taten (§ 12a StAG).

Was kostet die Einbürgerung 2026?

Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat, sind es 51 Euro (§ 38 StAG). Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Die Kosten für das Sprachzertifikat und für beglaubigte Übersetzungen hängen vom Anbieter ab.

Was kann ich tun, wenn mein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird?

Lies die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Je nach Bundesland legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein oder erhebst direkt Klage beim Verwaltungsgericht. Gab es ein Widerspruchsverfahren, läuft die Klagefrist von einem Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 70 und § 74 VwGO). In Bayern entfällt das Widerspruchsverfahren grundsätzlich.

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