Zum Hauptinhalt springen
CheckAlle.de
Bundestag-Beschluss am 5. Dezember 2025 · Inkrafttreten 1.1.2026

Aktivrente 2026: 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Aktivrentengesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen, geregelt in § 3 Nummer 21 EStG.

Von CheckalleLetzte Aktualisierung: Lesedauer: 8 Minuten
2.000 €
pro Monat steuerfrei
24.000 €
pro Jahr Freibetrag
67+
Jahre Regelaltersgrenze
§ 3 Nr 21
EStG Rechtsgrundlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Inkrafttreten: 1. Januar 2026 (Aktivrentengesetz, § 3 Nr 21 EStG)
  • Anspruch: nur ab Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre mit Übergängen)
  • Höhe: bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (24.000 Euro/Jahr)
  • Begüteigte Einkünfte: ausschliesslich nichtselbstständige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Ausgeschlossen: Selbstständigkeit, Beamtenverhältnis, Abgeordnete, Minijobs
  • Antrag: nicht erforderlich, Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch

Was hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 entschieden?

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat das Aktivrentengesetzverabschiedet, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Bundesregierung hatte den Gesetzesentwurf am 15. Oktober 2025 eingebracht. Seit dem 1. Januar 2026 ist der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze in Kraft.

Rechtsgrundlage ist § 3 Nummer 21 EStG. Die Regelung ist Teil eines politischen Pakets gegen den Fachkräftemangel und soll Anreize schaffen, dass Erfahrene länger im Job bleiben oder zurückkehren.

Offizielle Quellen findest du beim Bundesfinanzministerium, bei der Bundesregierung und in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat(67 Jahre mit Übergängen je nach Geburtsjahr) und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Es ist egal, ob du bereits Rente beziehst oder den Rentenbezug aufschiebst, der Freibetrag gilt in beiden Fällen.

Die Bundesregierung formuliert es klar: "sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze".

Wer NICHT profitiert

PersonengruppeAktivrente?Hintergrund
Selbstständigeneinnicht von § 3 Nr 21 EStG erfasst
Beamte und BeamtinnenneinBeamtenverhältnis ausgeschlossen
Abgeordnete (Bundestag, Landtage)neingesetzlich ausgeschlossen
Minijobber (450/520-Euro-Jobs)neinpauschale Sozialversicherungsbeiträge
Frueh-/Erwerbsminderungsrentnerneinkeine Regelaltersgrenze; andere Regeln

Wichtig für Frueh-/Erwerbsminderungsrentner:Aktivrente fällt aus. Für diese Gruppen gelten eigene Hinzuverdienst-Regeln der Deutschen Rentenversicherung, die rechtlich nichts mit der Aktivrente zu tun haben. Prüfe deinen Status im Zweifel direkt bei der DRV.

Wie hoch ist der Freibetrag genau?

Der Freibetrag ist auf 2.000 Euro pro Monat gedeckelt. Was darüber hinausgeht, wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Auf das Jahr gerechnet sind das 24.000 Euro Steuerfreiheit, wenn du jeden Monat Vollausschöpfung hast.

Monatseinkommen aus BeschäftigungSteuerfrei (Aktivrente)Steuerpflichtig
1.500 EUR/Monat1.500 EUR0 EUR
2.000 EUR/Monat2.000 EUR0 EUR
2.500 EUR/Monat2.000 EUR500 EUR
3.000 EUR/Monat2.000 EUR1.000 EUR
5.000 EUR/Monat2.000 EUR3.000 EUR

Der Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. In einem Rentnerpaar mit zwei Beschäftigungen können also beide den Freibetrag in Anspruch nehmen.

Sozialversicherung, Antrag und Arbeitgeberseite

Sozialversicherung

Auch wenn die 2.000 Euro einkommensteuerfrei sind, fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter an. Die Bundesregierung hat das ausdrücklich klargestellt.

Antrag

Du musst die Aktivrente nicht beantragen. Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im Lohnsteuerabzug.

Rente erhöhen

Auf Wunsch kannst du weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dann erhöht sich deine Rente. Verlässliche individuelle Werte: deine DRV-Renteninformation.

Aktivrente vs. Flexirente vs. Hinzuverdienstgrenzen: was ist was?

Drei Begriffe werden in den Medien oft vermischt. Hier der direkte Vergleich:

MerkmalAktivrente (ab 1.1.2026)Flexirente (seit 2017)Hinzuverdienstgrenzen Frueh-/EM-Rente
Rechtsgrundlage§ 3 Nr 21 EStGSGB VI / FlexirentengesetzSGB VI § 34 ff
Wer?Beschäftigte ab Regelaltersgrenzevor und nach RegelaltersgrenzeFrueh-/EM-Rentner
Was wird begüterigt?bis 2.000 EUR/Monat steuerfreiTeilrenten, RV-Beitraege erhöhen RenteHinzuverdienstdeckel je Lebenssachverhalt
FormSteuerfreibetragRentenrecht / RV-BeitragAnrechnung statt Deckelung
Mit Aktivrente kombinierbar?eigene Regelungja, optionalnein, andere Logik

Wer mit drei Regelungen jongliert, sollte einmalig eine Beratung bei der DRV oder einem Lohnsteuerhilfeverein einholen.

Lohnt sich die Aktivrente für dich?

Drei häufige Profile, drei klare Antworten:

67+, gesund, Teilzeit

Klares Ja. 1.500 bis 2.000 Euro Brutto Teilzeit sind komplett steuerfrei, Sozialabgaben (KV/PV) bleiben. Erfahrungsträger als Mentor oder Projektkraft können zurückkommen.

Beamtin / Selbstständige im Ruhestand

Aktivrente nicht möglich. Selbstständige Einkünfte und Pensionärsbezüge fallen nicht unter § 3 Nr 21 EStG. Prüfe alternative Modelle oder die Flexirente.

Frueh- / EM-Rentner

Aktivrente fällt aus. Prüfe Hinzuverdienstgrenzen für deine Rentenart bei der DRV, die Logik ist eine andere (Anrechnung, kein Steuerfreibetrag).

Wenn du parallel deine Altersvorsorge optimieren willst, lohnt der Sprung zur Rentenluecke-Entscheidungshilfe und zur Riester-Reform 2027, die ab 1.1.2027 die Förderlandschaft komplett umbaut. Auch für Kinder kommt ab 2026 die Fruehstart-Rente mit 10 Euro/Monat vom Staat.

Rentenversicherung jetzt vergleichen

Aktivrente ist nur ein Baustein. Wer wissen will, ob die gesetzliche Rente reicht, braucht den Vergleich privater Rentenoptionen.

Rentenrechner wird geladen...

Einen Moment bitte

Häufige Fragen zur Aktivrente 2026

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundestag hat das Aktivrentengesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 5. Mai 2026. Aktivrente seit 1.1.2026 in Kraft. Detailausgestaltung kann sich durch Verordnungen weiterentwickeln. Bei steuerlichen Einzelfragen prüfe deinen Lohnsteuerabzug oder hole dir Beratung. Werbehinweis: enthält Affiliate-Links zu Tarifcheck und CHECK24.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du 67+ bist und arbeiten willst, sprich mit deinem Arbeitgeber über sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Parallel lohnt der Vergleich privater Rentenoptionen, damit aus dem Steuervorteil auch echtes Vermögen wird.