Aktivrente 2026: 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Aktivrentengesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen, geregelt in § 3 Nummer 21 EStG.
Das Wichtigste in Kürze
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026 (Aktivrentengesetz, § 3 Nr 21 EStG)
- Anspruch: ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre ab Jahrgang 1964, davor weniger)
- Höhe: bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (24.000 Euro/Jahr)
- Begünstigte Einkünfte: nur nichtselbstständige Arbeit, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge nach § 168 SGB VI zahlt
- Draußen bleiben: Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Minijobber. Ein Wechsel vom Minijob in den Midijob (603,01 bis 2.000 Euro) öffnet die Tür
- Antrag: nicht erforderlich, Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch
Was hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 entschieden?
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat das Aktivrentengesetzverabschiedet, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Bundesregierung hatte den Gesetzesentwurf am 15. Oktober 2025 eingebracht. Seit dem 1. Januar 2026 ist der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze in Kraft.
Rechtsgrundlage ist § 3 Nummer 21 EStG. Die Regelung ist Teil eines politischen Pakets gegen den Fachkräftemangel und soll Anreize schaffen, dass Erfahrene länger im Job bleiben oder zurückkehren.
Offizielle Quellen findest du beim Bundesfinanzministerium, bei der Bundesregierung und in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Erstens: Du hast die Regelaltersgrenze erreicht. Der Freibetrag greift dann ab dem Monat, der darauf folgt. Das Gesetz begünstigt Einnahmen für Leistungen, die du "ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze" erbringst (§ 3 Nr 21 EStG). Wer im Mai 67 wird, nutzt den Freibetrag also ab Juni.
Zweitens, und das wird oft überlesen: Dein Arbeitgeber muss für diese Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge nach § 168 SGB VIabführen. An dieser zweiten Bedingung entscheidet sich, wer draußen bleibt. Ob du die Rente schon beziehst oder den Rentenbezug aufschiebst, spielt dagegen keine Rolle.
Wann erreichst du die Regelaltersgrenze?
"67" stimmt erst ab Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor liegt die Grenze niedriger, und es zählt auch dein Geburtsmonat.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Stufenweise Anhebung nach § 235 SGB VI. Dein genaues Datum steht in deiner DRV-Renteninformation.
Wer NICHT profitiert
| Personengruppe | Aktivrente? | Hintergrund |
|---|---|---|
| Selbstständige | nein | § 3 Nr 21 EStG erfasst nur Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG |
| Beamte und Beamtinnen | nein | der Dienstherr entrichtet keine Rentenversicherungsbeiträge nach § 168 SGB VI, die das Gesetz voraussetzt |
| Abgeordnete (Bundestag, Landtage) | nein | die Entschädigung zählt zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr 4 EStG, nicht zum Arbeitslohn |
| Minijobber (bis 603 Euro im Monat, Stand 2026) | nur nach Wechsel | im Minijob fehlen die Beiträge nach § 168 SGB VI. Wer in ein Midijob-Verhältnis wechselt (603,01 bis 2.000 Euro), erfüllt die Voraussetzung |
| Früh-/Erwerbsminderungsrentner | nein | Regelaltersgrenze noch nicht erreicht; es gelten eigene Hinzuverdienst-Regeln |
Wichtig für Früh-/Erwerbsminderungsrentner:Aktivrente fällt aus. Für diese Gruppen gelten eigene Hinzuverdienst-Regeln der Deutschen Rentenversicherung, die rechtlich nichts mit der Aktivrente zu tun haben. Prüfe deinen Status im Zweifel direkt bei der DRV.
Wie hoch ist der Freibetrag genau?
Der Freibetrag ist auf 2.000 Euro pro Monat gedeckelt. Was darüber hinausgeht, wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Auf das Jahr gerechnet sind das 24.000 Euro Steuerfreiheit, wenn du jeden Monat Vollausschöpfung hast.
Der Monat ist die Grenze, nicht das Jahr
Hier liegt der häufigste Irrtum. Die 24.000 Euro sind kein Jahrestopf, aus dem du frei schöpfen kannst. Verdienst du im Januar nur 1.000 Euro, sind die ungenutzten 1.000 Euro weg. Sie wandern nicht in den März.
Das BMF beantwortet die Frage in seinen FAQ direkt: "Nein. Die Aktivrente ist monatsbezogen. Nicht ausgeschöpfte Beträge (z.B. bei Teilzeit) können nicht vor- oder zurückgetragen werden." Die Gesetzesbegründung stellt zusätzlich klar, dass die monatliche Höchstgrenze auch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht überschritten werden kann (BT-Drucksache 21/2673, Begründung zu Satz 6).
Wichtig bei Sonderzahlungen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Boni zählen in dem Monat mit, in dem sie fließen. Ein Weihnachtsgeld von 1.500 Euro auf ein Gehalt von 1.800 Euro sprengt die Grenze im Dezember, obwohl du im Jahresschnitt darunter liegst.
Es gibt eine zweite Kürzung, die von der ersten unabhängig ist. Für jeden Kalendermonat, in dem du die Voraussetzungen gar nicht erfüllst, sinkt der Jahresfreibetrag um ein Zwölftel. Wer im Juli 67 wird und ab August arbeitet, hat für 2026 also fünf Zwölftel, nicht zwölf.
| Monatseinkommen aus Beschäftigung | Steuerfrei (Aktivrente) | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| 1.500 EUR/Monat | 1.500 EUR | 0 EUR |
| 2.000 EUR/Monat | 2.000 EUR | 0 EUR |
| 2.500 EUR/Monat | 2.000 EUR | 500 EUR |
| 3.000 EUR/Monat | 2.000 EUR | 1.000 EUR |
| 5.000 EUR/Monat | 2.000 EUR | 3.000 EUR |
Der Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. In einem Rentnerpaar mit zwei Beschäftigungen können also beide den Freibetrag in Anspruch nehmen.
Sozialversicherung, Antrag und Arbeitgeberseite
Sozialversicherung
Auch wenn die 2.000 Euro einkommensteuerfrei sind, fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter an. Die Bundesregierung hat das ausdrücklich klargestellt.
Antrag
Du musst die Aktivrente nicht beantragen. Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im Lohnsteuerabzug.
Rente erhöhen
Auf Wunsch kannst du weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dann erhöht sich deine Rente. Verlässliche individuelle Werte: deine DRV-Renteninformation.
Kein Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einnahmen ziehen häufig den Steuersatz auf das übrige Einkommen nach oben, etwa beim Kurzarbeitergeld. Bei der Aktivrente passiert das nicht. Der Freibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, deine Rente und andere Einkünfte werden also nicht höher besteuert, nur weil du die 2.000 Euro nutzt.
Aktivrente vs. Flexirente vs. Hinzuverdienstgrenzen: was ist was?
Drei Begriffe werden in den Medien oft vermischt. Hier der direkte Vergleich:
| Merkmal | Aktivrente (ab 1.1.2026) | Flexirente (seit 2017) | Hinzuverdienstgrenzen Früh-/EM-Rente |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 3 Nr 21 EStG | SGB VI / Flexirentengesetz | SGB VI § 34 ff |
| Wer? | Beschäftigte ab Regelaltersgrenze | vor und nach Regelaltersgrenze | Früh-/EM-Rentner |
| Was wird begünstigt? | bis 2.000 EUR/Monat steuerfrei | Teilrenten, RV-Beiträge erhöhen Rente | Hinzuverdienstdeckel je Lebenssachverhalt |
| Form | Steuerfreibetrag | Rentenrecht / RV-Beitrag | Anrechnung statt Deckelung |
| Mit Aktivrente kombinierbar? | eigene Regelung | ja, optional | nein, andere Logik |
Wer mit drei Regelungen jongliert, sollte einmalig eine Beratung bei der DRV oder einem Lohnsteuerhilfeverein einholen.
Lohnt sich die Aktivrente für dich?
Drei häufige Profile, drei klare Antworten:
67+, gesund, Teilzeit
Klares Ja. 1.500 bis 2.000 Euro Brutto Teilzeit sind komplett steuerfrei, Sozialabgaben (KV/PV) bleiben. Erfahrungsträger als Mentor oder Projektkraft können zurückkommen.
Beamtin / Selbstständige im Ruhestand
Aktivrente nicht möglich. Selbstständige Einkünfte und Pensionärsbezüge fallen nicht unter § 3 Nr 21 EStG. Prüfe alternative Modelle oder die Flexirente.
Früh- / EM-Rentner
Aktivrente fällt aus. Prüfe Hinzuverdienstgrenzen für deine Rentenart bei der DRV, die Logik ist eine andere (Anrechnung, kein Steuerfreibetrag).
Wenn du parallel deine Altersvorsorge optimieren willst, lohnt der Sprung zur Rentenluecke-Entscheidungshilfe und zur Riester-Reform 2027, die ab 1.1.2027 die Förderlandschaft komplett umbaut. Auch für Kinder kommt ab 2026 die Fruehstart-Rente mit 10 Euro/Monat vom Staat.
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Häufige Fragen zur Aktivrente 2026
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundestag hat das Aktivrentengesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Aktivrente
- Bundesregierung: Aktivrente Gesetzentwurf
- Deutsche Rentenversicherung: FAQ Aktivrente
- Deutscher Bundestag: Aktivrentengesetz Textarchiv KW 46/2025
- Tagesschau: Was die Pläne zur Aktivrente bringen können
Stand: 9. August 2026. Aktivrente seit 1.1.2026 in Kraft. Detailausgestaltung kann sich durch Verordnungen weiterentwickeln. Bei steuerlichen Einzelfragen prüfe deinen Lohnsteuerabzug oder hole dir Beratung. Werbehinweis: enthält Affiliate-Links zu Tarifcheck und CHECK24.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du 67+ bist und arbeiten willst, sprich mit deinem Arbeitgeber über sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Parallel lohnt der Vergleich privater Rentenoptionen, damit aus dem Steuervorteil auch echtes Vermögen wird.