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Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: so nutzt du die Monatsfrist

Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne den Schutz entsprechend zu erweitern, darfst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Das gilt unabhängig vom regulären Kündigungstermin, der bei den meisten Verträgen auf den 30. November fällt.

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 1 VVG. Der zweite gesetzlich geregelte Fall ist der Schaden: Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen (§ 92 VVG).

Erst den neuen Tarif sichern, dann kündigen

Deine Frist läuft, während du suchst. Vergleich deshalb zuerst und kündige erst, wenn der neue Vertrag steht. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darfst du das Auto nicht benutzen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Steigt der Beitrag ohne entsprechende Erweiterung des Schutzes, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG).
  • Dasselbe gilt, wenn der Versicherer die Leistung kürzt, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).
  • Nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen, bis ein Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen vergangen ist (§ 92 VVG).
  • Der Verkauf deines Autos ist kein Sonderkündigungsrecht für dich: Der Vertrag geht auf den Käufer über (§ 95 VVG).

Diese Fälle musst du auseinanderhalten

Im Netz landet vieles unter dem Stichwort Sonderkündigung, was rechtlich etwas anderes ist. Diese Übersicht trennt die Fälle nach ihrer Fundstelle im Versicherungsvertragsgesetz.

Kündigungsarten der Kfz-Versicherung mit Frist, Berechtigtem und Rechtsgrundlage
AnlassFristWer darf kündigenGrundlage
Beitragserhöhung1 Monat ab Zugang der MitteilungVersicherungsnehmer§ 40 Abs. 1 VVG
Leistungskürzung1 Monat ab Zugang der MitteilungVersicherungsnehmer§ 40 Abs. 2 VVG
Nach einem Schaden1 Monat nach Abschluss der EntschädigungsverhandlungenBeide Seiten§ 92 VVG
Verkauf des Fahrzeugs1 Monat ab Erwerb beziehungsweise ab KenntnisKäufer und Versicherer§§ 95, 96 VVG
Reguläre KündigungZum Ende der Versicherungsperiode, Frist 1 bis 3 MonateBeide Seiten§ 11 VVG und Vertragsbedingungen

Beitragserhöhung: hier zählt der Wortlaut

Nicht jede höhere Rechnung löst das Kündigungsrecht aus. Das Gesetz knüpft an eine Erhöhung auf Grund einer Anpassungsklausel an, bei der der Schutz gleich bleibt:

„Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.“§ 40 Abs. 1 Satz 1 VVG

Zwei Pflichten treffen dabei deinen Versicherer. Er muss dich in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen (Satz 2), und die Mitteilung muss dir spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung zugehen (Satz 3). Fehlt der Hinweis in deinem Schreiben, frag schriftlich nach, bevor du von einer verstrichenen Frist ausgehst.

Absatz 2 dreht den Fall um: Kürzt der Versicherer über dieselbe Klausel den Umfang deines Schutzes, ohne die Prämie zu senken, gilt dieselbe Monatsfrist.

Zugang schlägt Briefdatum

Die Frist beginnt mit dem Zugang bei dir. Schreiben werden oft mehrere Tage vor dem Versand datiert. Notier dir deshalb den Tag, an dem der Brief oder die E-Mail tatsächlich angekommen ist.
§ 40 VVG im Wortlaut

Nach einem Schaden

Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei kündigen. Zulässig ist das bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Als Versicherungsnehmer kannst du nicht über den Schluss der laufenden Versicherungsperiode hinaus kündigen, dein Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten.

§ 92 VVG im Wortlaut

Beim Autoverkauf

Verkaufst du dein Auto, endet der Vertrag nicht, sondern der Käufer tritt an deine Stelle. Kündigen dürfen danach der Käufer, innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, und der Versicherer, innerhalb eines Monats ab seiner Kenntnis von der Veräußerung. Ein eigenes Sonderkündigungsrecht hast du als Verkäufer nicht. Für ein neues Fahrzeug brauchst du einen eigenen Vertrag.

§ 95 VVG im Wortlaut

Der Unterschied zum Stichtag am 30. November

Der 30. November ist kein Sonderrecht, sondern der übliche reguläre Termin. Nach § 11 Abs. 2 VVG kannst du ein unbefristetes Versicherungsverhältnis nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, und § 11 Abs. 3 VVG erlaubt dafür eine Frist von einem bis drei Monaten. Endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember und steht ein Monat im Vertrag, ist der 30. November dein Termin. Ein festes Datum nennt das Gesetz nicht, bei Saisonkennzeichen oder unterjähriger Zulassung sieht es anders aus. Den passenden Termin rechnest du dir am schnellsten mit dem Fristrechner unter Kfz-Versicherung wechseln aus.

Steigt dein Beitrag, weil dein Modell neu eingestuft wurde, lohnt ein Blick auf die Typklassen und die Regionalklassen. Sie erklären, woher die Erhöhung kommt, ändern aber nichts an deiner Monatsfrist.

In vier Schritten kündigen

1

Zugangsdatum notieren

Halt fest, wann die Mitteilung bei dir angekommen ist. Ab diesem Tag läuft dein Monat, nicht ab dem Datum im Briefkopf.

2

Schreiben prüfen

Der Versicherer muss dich auf das Kündigungsrecht hinweisen. Prüf auch, ob sich der Umfang deines Schutzes mitverändert hat.

3

Neuen Vertrag sichern

Erst vergleichen und abschließen, dann kündigen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darfst du das Auto nicht bewegen.

4

Nachweisbar kündigen

Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Wähl einen Weg, mit dem du das belegen kannst.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht

Was ist das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

Ein Kündigungsrecht, das unabhängig vom regulären Kündigungstermin gilt. Zwei Fälle stehen im Gesetz: die Beitragserhöhung ohne entsprechende Erweiterung des Schutzes (§ 40 Abs. 1 VVG) und der Versicherungsfall, also der eingetretene Schaden (§ 92 Abs. 1 VVG). In beiden Fällen hast du ein Zeitfenster von einem Monat.

Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit zu kündigen?

Einen Monat. § 40 Abs. 1 Satz 1 VVG erlaubt die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers, mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Verstreicht der Monat, bleibt nur noch der reguläre Kündigungstermin.

Ab wann läuft die Monatsfrist genau?

Ab dem Zugang der Mitteilung bei dir, nicht ab dem Datum, das oben auf dem Schreiben steht. Der Versicherer muss dich in dieser Mitteilung auf dein Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VVG), und die Mitteilung muss dir spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung zugehen (§ 40 Abs. 1 Satz 3 VVG). Notier dir deshalb den Tag, an dem der Brief oder die E-Mail bei dir ankommt.

Gilt das auch, wenn mein Versicherer die Leistung kürzt?

Ja. § 40 Abs. 2 VVG stellt den umgekehrten Fall gleich: Vermindert der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen, gilt dieselbe Monatsfrist wie bei einer Beitragserhöhung.

Kann ich nach einem Unfall meine Kfz-Versicherung kündigen?

Ja. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei kündigen (§ 92 Abs. 1 VVG). Die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Als Versicherungsnehmer kannst du dabei nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 92 Abs. 2 VVG).

Darf mein Versicherer mich nach einem Schaden auch kündigen?

Ja, § 92 Abs. 1 VVG gibt das Recht beiden Seiten. Kündigt der Versicherer, muss er eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten (§ 92 Abs. 2 Satz 2 VVG). Deshalb lohnt es sich, nach einem größeren Schaden früh nach neuen Tarifen zu schauen, statt zu warten.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich mein Auto verkaufe?

Nein, jedenfalls nicht als Verkäufer. Verkaufst du dein Auto, tritt der Käufer in den Vertrag ein (§ 95 Abs. 1 VVG). Kündigen dürfen dann der Käufer, innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, und der Versicherer, innerhalb eines Monats ab seiner Kenntnis von der Veräußerung (§ 96 Abs. 1 und 2 VVG). Für ein neues Fahrzeug brauchst du einen eigenen Vertrag.

Was ist der Unterschied zum Stichtag 30. November?

Der 30. November ist kein Sonderkündigungsrecht, sondern der reguläre Termin. Nach § 11 Abs. 2 VVG kann ein unbefristetes Versicherungsverhältnis nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden, die Kündigungsfrist liegt nach § 11 Abs. 3 VVG zwischen einem und drei Monaten. Endet dein Versicherungsjahr wie bei den meisten Verträgen am 31. Dezember und ist ein Monat Frist vereinbart, landest du beim 30. November. Ein festes Kalenderdatum nennt das Gesetz nicht.

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